Dropshipping: Rechtliches

Welche rechtlichen Aspekte müssen Sie beim Dropshipping beachten?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Dropshipping ist eine Methode im E-Commerce, bei der Waren nicht vom Händler verschickt, sondern direkt vom Lieferanten an den Kunden geliefert werden.
  • Während der Lieferant die Produkte lagert und versendet, tragen Sie als Händler die rechtliche Verantwortung für deren Qualität und Sicherheit.
  • Beim Dropshipping gelten die gleichen Informationspflichten und Vorgaben wie für andere Onlineshops auch. Mit korrekten Rechtstexten sichern Sie Ihr Business ab.

Worum geht's?

Mit Dropshipping können Sie ohne eigenes Lager in den E-Commerce einsteigen. Doch neben logistischen und wirtschaftlichen Vorteilen gibt es auch eine Reihe rechtlicher Besonderheiten, die Sie kennen sollten, bevor Sie loslegen. Impressumspflicht, fremde Schutzrechte, Haftungsfragen bei internationalen Geschäften und Gewährleistungsrechte sind nur einige Aspekte – denn als Online-Händler tragen Sie trotz der ausgelagerten Lieferprozesse eine große Verantwortung. Wir zeigen, worauf Sie achten sollten.

 

1. Was versteht man unter Dropshipping?

Unter Dropshipping versteht man ein Geschäftsmodell im E-Commerce, bei dem der Händler Produkte verkauft, ohne diese selbst auf Lager zu haben. Stattdessen kauft er die Ware direkt vom Großhändler oder Hersteller – und zwar erst, wenn der Kunde das Produkt bestellt.

Nicht nur um die Lagerung der Waren kümmert sich der Dropshipping-Dienstleister, sondern auch um deren Versand: Ist die Bestellung beim Händler aufgegeben, wird sie an das Lager des Dienstleisters weitergeleitet, der die Ware dann an den Kunden verschickt. Für den Händler hat das einen großen Vorteil: Er kann Produkte anbieten, ohne das Risiko hoher Investitionskosten für Lagerung, Verpackung und Versand zu tragen.

DROPSHIPPING DEFINITION

Im deutschsprachigen Raum wird Dropshipping auch als Streckenhandel, Direkthandel oder Streckengeschäft bezeichnet. Allen gemein ist, dass Waren durch den Händler zwar vermarktet, aber von einem Drittanbieter ausgeliefert werden.

Die wichtigsten Merkmale beim Dropshipping sind:

  • Kein eigenes Lager: Als Händler suchen Sie sich die Ware bei Ihrem Lieferanten aus, haben aber keine eigenen Bestände und sparen dadurch Lagerkosten.
  • Keine eigene Versandlogistik: Sie müssen sich nicht um den Versand kümmern, denn diesen übernimmt Ihr Lieferant oder Großhändler.
  • Hohe Flexibilität: Da Sie keine eigenen Lagerflächen anmieten müssen, können Sie eine breite Produktpalette anbieten, ohne Lagerbestände zu verwalten.
  • Geringes Startkapital: Sie müssen die Waren beim Dropshipping nicht vorfinanzieren, da Sie sie erst kaufen, wenn ein Kunde über Ihren Shop eine Bestellung aufgibt. Dadurch können Sie schon mit wenig Startkapital loslegen.

Allerdings gibt es auch Herausforderungen: Das vielfach auf Social Media angepriesene “schnelle Geld vom Sofa aus” sollten Sie mit Dropshipping nicht erwarten. Neben geringen Gewinnmargen und einer mangelhaften Kontrolle über die Qualität der Produkte, gibt es auch einige rechtliche Fallstricke. Bevor wir auf diese eingehen, schauen wir uns aber erst einmal an, wie das Geschäftsmodell funktioniert.

2. Wie funktioniert Dropshipping?

Beim Dropshipping erwirbt der Verkäufer die Ware erst, wenn er sie verkauft hat. Der Versand erfolgt durch den Lieferanten – entweder in einer neutralen Form oder so, dass der Kunde denkt, sie käme vom Shop des Händlers. Bilder, Produktnamen und Beschreibungen der Ware werden ebenfalls vom Dropshipping-Anbieter zur Verfügung gestellt.

SCHON GEWUSST?

Möchten Sie via Dropshipping Produkte verkaufen, können Sie dies entweder über einen eigenen Onlineshop tun oder Online-Marktplätze und Verkaufsplattformen wie Amazon und eBay nutzen. Das Konzept ist das Gleiche: Die angebotenen Waren kommen nicht aus Ihrem eigenen Lager, sondern vom Lieferanten.

Als Händler bekommen Sie die Produkte in der Regel nicht zu Gesicht, außer, wenn es zu einer Retoure kommt. Zwar liegen Lagerung und Versand nicht in Ihrer Verantwortung – Verkauf, Online-Marketing und Gesamtstrategie Ihres Shops jedoch schon.

Damit sich Dropshipping trotz der oftmals geringen Gewinnmargen lohnt, ist eine realistische Preisgestaltung unumgänglich: Retourfracht, Verpackungsmaterial, Retouren-Aufbereitung, Zölle und unterschiedliche Mehrwertsteuersätze in den Ländern müssen Sie prozentual auf jeden verkauften Artikel umlegen.

Auch wenn Ihnen keine eigenen Kosten für Lagerung, Verpackung und Versand entstehen, ist Dropshipping aber natürlich kein kostenloses Konzept. Verkaufsprovisionen, Ausgaben für Shopsysteme, Marketing, Gewerbeanmeldung, Rechtsberatung und Steuern gehören ebenfalls in Ihre Preiskalkulation.

3. 11 Tipps, mit denen Sie Ihr Dropshipping-Business rechtssicher gestalten

Möchten Sie nicht nur ein erfolgreiches, sondern auch rechtssicheres Dropshipping-Business führen, gibt es ein paar rechtliche Punkte, die Sie kennen sollten. Wir zeigen Ihnen 11 Tipps, mit denen Sie Ihr Streckengeschäft absichern.

Tipp 1: Melden Sie ein Gewerbe an

Möchten Sie Produkte verkaufen – ganz egal ob klassisch mit eigenem Lager oder via Dropshipping – müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Für die Anmeldung ist das Gewerbeamt in Ihrer Stadt zuständig. Die Mitarbeiter dort helfen Ihnen auch bei der korrekten Bezeichnung des Gewerbes und beraten Sie zu den verschiedenen Unternehmensformen.

Möchten Sie allein und ohne große Investitionen loslegen, können Sie ein Einzelunternehmen gründen. Für dieses benötigen Sie kein Startkapital, haften aber mit Ihrem Privatvermögen. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie eine GmbH oder UG gründen – bei beiden Rechtsformen ist die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt.

Möchten Sie sich mit einem Geschäftspartner selbstständig machen, kommt auch eine GbR-Gründung in Frage. Hier haften Sie jedoch wieder mit Ihrem privaten Vermögen.

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LESETIPP

Wenn Sie mehr zu den rechtlichen Voraussetzungen einer Gründung wissen möchten, lesen Sie in unserem Artikel “In 10 Schritten zur rechtssicheren Unternehmensgründung”, wie Sie dabei vorgehen.

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Tipp 2: Wählen Sie einen seriösen Dropshipping-Partner

Für ein erfolgreiches und rechtssicheres Dropshipping-Business kommt es auf seriöse und zuverlässige Lieferanten an. Wählen Sie einen Dropshipping-Partner, der schnell versendet, hohe Warenbestände hat und hochwertige Bilder und Produktbeschreibungen zur Verfügung stellt. Bei den Preisen sollte es sich um Konditionen handeln, mit denen Sie möglichst hohe Gewinnmargen erzielen.

Eine Übersicht über die Anbieter finden Sie in speziellen Dropshipping-Lieferantenverzeichnissen, Zu den bekanntesten gehören Oberlo, BigBuy und AliExpress. Nehmen Sie sich für die Recherche Zeit und vergleichen Sie Konditionen, Preise und Vertragsbedingungen in Ruhe, um für sich die Antwort auf folgende Fragen zu finden:

  • Qualität und Verfügbarkeit: Welche Produkte bietet der Anbieter an? Gibt es Qualitätszertifikate oder Produktbewertungen? Wie oft wird das Sortiment aktualisiert?
  • Logistik: Stehen ausreichende Lagerkapazitäten zur Verfügung? Erhalten Sie eigene Lagerflächen?
  • Lieferzeit und Versand: Wo befinden sich die Lager? Wie lange dauert der Versand in das Zielland? Gibt es verschiedene Versandmethoden (Standard/Express)?
  • Verpackung und Retouren: Wie ist das Design und die Qualität der Verpackung? Wie laufen Rückgaben ab? Wer trägt die Kosten für Retouren? Was passiert, wenn das Produkt beschädigt oder defekt beim Kunden ankommt?
  • Kosten und Gebühren: Verlangt der Lieferant monatliche Mindestbestellmengen? Gibt es feste Gebühren und sind diese verhältnismäßig? Was kosten die Leistungen im Vergleich zu anderen Dropshipping-Partnern?
  • Kommunikation und Integration: Können Sie Informationen über Bestellungen und Rückgaben online einsehen? Lässt sich der Anbieter problemlos mit Ihrem Shopsystem verbinden? Gibt es bei Problemen einen telefonischen Ansprechpartner?

Gerade für Einsteiger ist es wichtig, auf einen etablierten Dropshipping-Partner zu setzen. Den erkennen Sie nicht nur an einer breiten Produktpalette und vorteilhaften Konditionen, sondern auch an positiven Kundenbewertungen im Internet. Plattformen wie Trustpilot, Google-Bewertungen und Foren wie Reddit geben einen guten Überblick über die Erfahrungen anderer Dropshipper.

ACHTUNG

Überlegen Sie sich gut, ob Sie auf einen Dropshipping-Partner mit Sitz im EU-Ausland setzen wollen. Hier dauert nicht nur der Versand länger, sondern es kommt auch immer wieder zu Problemen mit der Produktqualität. Nicht selten werden zudem fremde Logos unerlaubt verwendet und Schutzrechte verletzt.

Tipp 3: Klären Sie Haftungsfragen und Vertragsbedingungen

Um Missverständnisse zu vermeiden und Haftungsfragen so transparent wie möglich zu regeln, ist ein wasserdichter Vertrag mit dem Dropshipping-Anbieter unerlässlich. Dieser sollte Punkte wie die Zustellung und Bearbeitung von Bestellungen, Versandmethoden und -zeitpunkt, Lieferzeiten, Zahlungsbedingungen, Rücksende-Regelungen und Fragen zur Haftung klären.

Verzichten Sie bitte nicht darauf, sich vertraglich abzusichern – schon gar nicht, wenn Sie sich für einen Lieferanten mit besonders günstigen Konditionen entscheiden.

Dropshipping-Anbieter aus China wie AliExpress tun sich zwar mit niedrigen Preisen hervor, doch Sie sollten dabei nicht vergessen, dass dort andere Vorschriften und Gesetze gelten – beispielsweise, was die Sicherheit der Produkte betrifft.

GUT ZU WISSEN

Grundsätzlich haftet der Hersteller für Schäden, die sein Produkt beim Kunden verursacht.

Entscheiden Sie sich für einen chinesischen Anbieter wie AliExpress, sind das jedoch Sie selbst. Denn da China kein EU-Land ist, geht die Produkthaftung auf Sie als Onlinehändler über.

Tipp 4: Beachten Sie Vorgaben zur Produkthaftung und -kennzeichnung

Ihre Produkte halten Sie beim Dropshipping in der Regel nur in der Hand, wenn es zu Retouren kommt. Dadurch können Sie die Qualität der Waren vor dem Versand kaum prüfen. Ungeachtet dessen treffen Sie als Verkäufer in der EU aber die Vorgaben der nun geltenden Produktsicherheitsverordnung (GPSR), wie z. B:

  • Angabe des Herstellers
  • Kontaktdaten Ihrer Firma, Geschäftsanschrift, E-Mail/Website
  • Warnhinweise in deutscher Sprache
  • Modellnummer/Typennummer
  • CE-Konformitätsverfahren und -Kennzeichnung

Fehlen diese Angaben, verstoßen Sie gegen die Informationspflichten für Onlineshops. Eine mögliche Folge ist eine teure Abmahnung im Wettbewerbsrecht. Sie müssen also sicherstellen, dass Ihre Produkte die Vorgaben erfüllen.

Das Problem hierbei ist, dass viele Dropshipper auf chinesische Waren zurückgreifen. Für deren Produktion gelten jedoch nicht die gleichen Anforderungen wie in Deutschland und der EU. So kommen beispielsweise auch Zusatzstoffe zum Einsatz, die hierzulande nicht erlaubt sind, oder die Produkte werden nicht ausreichend auf ihre Sicherheit getestet. Das betrifft auch sensible Ware wie Elektronik, Kinderspielzeug und Kosmetik.

Häufig findet sich die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung zwar auf den Produkten – oft ist diese aber gefälscht, sodass man sich besser nicht auf die Angaben verlassen sollte.

PRAXIS-TIPP

Seien Sie sich im Klaren, dass Sie verantwortlich für die Sicherheit und die Kennzeichnung der Produkte sind, auch wenn Sie diese nicht selbst herstellen. Um sich zu vergewissern, was Sie im Shop anbieten, sind Testbestellungen unerlässlich. Prüfen Sie die bestellten Produkte am besten, bevor Sie sich für einen Lieferanten entscheiden.

Tipp 5: Kennen Sie die Verpackungsbestimmungen

In Deutschland müssen Verpackungshersteller ihr Verpackungsmaterial lizenzieren. Als Dropshipper gelten Sie nicht als Hersteller, da Sie die Verpackung Ihrer Produkte nicht erstmalig selbst in Verkehr bringen. Daher sind Sie auch nicht verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren. Sie müssen allerdings sicherstellen, dass Ihr Dropshipping-Partner dieser Pflicht nachkommt.

Fehlt die Registrierung, dürfen die Verpackungen (und damit auch die darin verpackten Waren) nicht in den Verkehr gebracht werden. Probleme treten meist auf, wenn der Lieferant nicht in Deutschland bzw. der EU ansässig ist. Im Zweifel kann es daher sinnvoll sein, die Verpackungen auf Ihren Namen registrieren zu lassen.

Festgelegt sind die Regelungen in Deutschland im Verpackungsgesetz (VerpackG), in Österreich in der Verpackungsverordnung (VVO).

Tipp 6: Vorsicht bei Importen aus Drittländern

Zu beachten sind beim Dropshipping auch die geltenden Import- und Zollbestimmungen – insbesondere, wenn Sie Waren aus dem EU-Ausland wie China einführen. Zollfrei sind Produkte mit einem Warenwert von unter 150 Euro. Für diese fallen zwar keine Zollgebühren an, dafür aber Einfuhrumsatzsteuer.

Ab einem Wert von 150 Euro müssen Sie bei der Einfuhr mit Zollgebühren rechnen. Da die Produkte beim Dropshipping direkt vom Lieferanten an die Endkunden versendet werden, sind die Gebühren oft von diesen zu tragen. Klären Sie Ihre Kunden daher unbedingt über anfallende Kosten auf, um Streitigkeiten zu vermeiden.

SCHON GEWUSST?

Noch wird der Online-Handel mit günstigen Produkten aus dem asiatischen Raum durch die Zollfreigrenze von 150 Euro begünstigt. Dem will die EU-Kommission nun aber einen Riegel vorschieben und den massenweisen Import von Billigprodukten über Plattformen wie Temu, AliExpress und SHEIN einschränken. Das soll auch den Wettbewerbsnachteil von Unternehmen, die die EU-Vorschriften einhalten, beseitigen.

Tipp 7: Beachten Sie fremde Urheber- und Markenrechte

Beim Dropshipping ist es typisch, dass nicht Sie selbst Fotos und Produktbeschreibungen der Artikel erstellen, sondern diese vom Lieferanten zur Verfügung gestellt bekommen. Falls Sie sich entscheiden, diese für Ihren Shop zu übernehmen, sollten Sie prüfen, dass weder Fotos noch Texte oder Produktvideos fremde Urheberrechte und Markenrechte verletzen.

Überhaupt dürfen Sie Markenware beim Dropshipping nur mit schriftlicher Genehmigung bzw. Lizenz des Markeninhabers weiterverkaufen. Der Handel mit gefälschten Produkten ist selbstverständlich ganz verboten.

Verletzen Sie fremde Schutzrechte, kann das teure Konsequenzen haben: Es droht eine Abmahnung, die nicht selten mit Abmahnkosten von mehreren Tausend Euro einhergeht.

Achten Sie bei Ihren Werbemaßnahmen auch darauf, dass es sich nicht um irreführende Werbung, vergleichende Werbung oder andere unlautere Geschäftspraktiken handelt, die gegen das UWG verstoßen. Das gilt aber nicht speziell nur für Dropshipping, sondern für jeden Onlineshop. Mehr zum Thema rechtssichere Werbung lesen Sie in diesen Beiträgen:

Tipp 8: Auch beim Dropshipping geht es nicht ohne Datenschutz

Auch beim Dropshipping spielt das Thema Datenschutz eine Rolle. Als Online-Shop-Betreiber müssen Sie – wie jeder andere Unternehmer auch – die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachten und umsetzen. Diese regelt EU-weit den Umgang mit personenbezogenen Daten.

Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang der Datenschutz der Kundendaten, die an den Dropshipping-Anbieter übermittelt werden, damit die Bestellung bearbeitet werden kann.

Für die Erhebung und Weitergabe der Kundendaten haben Sie als Shopbetreiber ein berechtigtes Interesse gemäß Artikel 6 DSGVO, da sie für die Erfüllung des Kaufvertrags notwendig ist. Sie dürfen aber nur diejenigen Daten verarbeiten, die für die Lieferung notwendig sind. Das sind der vollständige Name und die Lieferanschrift – nicht aber zwangsläufig auch E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Klären Sie Ihre Käufer unbedingt in der Datenschutzerklärung Ihres Onlineshops darüber auf, welche Daten Sie erheben, zu welchem Zweck und was mit diesen Daten passiert (z. B., an wen sie weitergegeben werden). Der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags ist beim Dropshipping hingegen nicht notwendig.

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Tipp 9: Prüfen Sie, ob Sie Ihren Dropshipping-Shop barrierefrei gestalten müssen

Am 28. Juni 2025 kommt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das auch für Onlineshops gilt. Die Vorgaben müssen Sie nur dann nicht beachten, wenn Sie Kleinstunternehmer sind – das heißt, wenn Sie weniger als 10 Angestellte beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro erzielen oder Ihre Jahresbilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt.

Gilt das BFSG für Ihren Shop, müssen Sie diesen barrierefrei gestalten, sodass auch Menschen mit einer Seh- oder Höreinschränkung auf die Inhalte zugreifen und Ihre Produkte bestellen können. Dazu gehört beispielsweise, dass Sie

  • Schriftarten ohne Serifen wie Arial und Calibri sowie eine ausreichend große Schriftgröße verwenden,
  • eine Zoom-Funktion anbieten, mit der sich Texte vergrößern lassen,
  • die Shop-Website so gestalten, dass sie allein per Tastatur bedient werden kann,
  • auf ausreichende Kontraste achten und auf schrille Hintergrundfarben verzichten,
  • Ihren Kunden verschiedene Kontaktmöglichkeiten anbieten (z. B. per E-Mail, Chat und Telefon-Support)

Da es keine Übergangsfristen gibt, gilt das BFSG ab dem 28. Juni 2025. Bis dahin müssen Sie Ihren Dropshipping-Shop barrierefrei gestaltet haben, sofern die Vorgaben auf Sie zutreffen. Machen Sie das nicht, drohen Bußgelder.

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GUT ZU WISSEN

Auch für Kleinstunternehmen kann es sinnvoll sein, Website und Shop barrierefrei zu gestalten, auch wenn die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für sie freiwillig ist. Warum das so ist und was Sie sonst noch zum BFSG wissen sollten, lesen Sie im Artikel “Inklusion im E-Commerce: So gestalten Sie Ihren Online-Shop barrierefrei”.

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Tipp 10: Gestalten Sie Ihren Shop abmahnsicher

Wer sich nicht an die vielfältigen Vorgaben und Informationspflichten im E-Commerce hält, riskiert, von Verbraucherschutzverbänden und Mitbewerbern abgemahnt zu werden. Damit Ihnen das nicht passiert, brauchen Sie korrekte Rechtstexte für Ihren Onlineshop.

Dazu gehören vor allem:

  • ein vollständiges Impressum – und zwar unabhängig davon, ob Sie Dropshipping über einen eigenen Onlineshop oder E-Commerce-Plattformen wie Amazon und eBay betreiben. Verlinken Sie es am besten im Footer der Website, damit Kunden von jeder Seite aus darauf zugreifen können. Mit dem eRecht24 Impressum-Generator erstellen Sie eins in wenigen Schritten online und kostenlos.
  • eine rechtssichere Datenschutzerklärung, in der Sie Käufer darüber informieren, welche Daten im Bestellvorgang erhoben, gespeichert und übermittelt werden (z. B. an Lieferanten oder Zahlungsanbieter). Auch die Verwendung von Drittanbieterdiensten und Tracking Cookies gehört in die Datenschutzerklärung.
  • Cookie Consent Tool: Möchten Sie das Nutzerverhalten mit Tools wie Google Analytics tracken oder technisch nicht notwendige Cookies setzen, müssen Sie die Einwilligung Ihrer Nutzer einholen. Das geht am besten über ein Cookie Consent Tool wie Cookiebot, OneTrust oder Borlabs Cookie.
  • Widerrufsbelehrung: Richtet sich Ihr Dropshipping-Shop an Verbraucher, müssen Sie diesen eine Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen und sie über ihr 14-tägiges Widerrufsrecht aufklären.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen: AGB sind im Gegensatz zu Impressum, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung bei B2C-Geschäften zwar nicht verpflichtend – ohne sollten Sie aber nicht mit Ihrem Business starten, denn sie minimieren Ihre Haftung und verhindern Streitigkeiten mit Kunden.

Sie sind auf der Suche nach rechtssicheren AGB für Ihren Onlineshop? Auf eRecht24 Premium bieten wir Ihnen nicht nur Generatoren für Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung an, sondern auch einen AGB-Generator, mit dem Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit wenigen Klicks erstellen können.

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Tipp 11: Holen Sie sich für Steuern und Buchhaltung Unterstützung hinzu

Die Einnahmen, die Sie mit Ihrem Dropshipping-Business erzielen, sind steuerpflichtig. Es fallen in der Regel Einkommensteuer und Gewerbesteuer an, sobald Sie die Freibeträge überschreiten. Zählen Sie nicht als Kleinunternehmer, müssen Sie zudem Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen.

Versenden Sie Waren ins Ausland, sollten Sie sich über die dort geltenden Steuer- und Zollbestimmungen informieren. Bei Lieferanten aus Drittländern wie China können je nach Produktart und Warenwert zusätzliche Zollgebühren anfallen. Auch diese sollten Sie kennen und in Ihre Preiskalkulation einfließen lassen.

Da es gerade bei internationalen Geschäften beim Thema Steuern und Buchhaltung für Selbstständige schnell knifflig wird, kann es sinnvoll sein, professionelle Unterstützung durch ein Buchhaltungsbüro oder eine Steuerberatung hinzuzuziehen.

4. Welche Kundenrechte muss ich als Dropshipper beachten?

Beim Dropshipping haben Ihre Kunden die gleichen Rechte wie bei jedem anderen Onlineshop auch. Das bedeutet in erster Linie, dass bei B2C-Geschäften im E-Commerce ein 14-tägiges Widerrufsrecht greift. Innerhalb dieser Zeit haben Käufer das Recht, die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzusenden und ihr Geld erstattet zu bekommen.

GUT ZU WISSEN

Bei beschädigter Ware kann der Kunde die Annahme verweigern. Wird die Beschädigung erst nach dem Öffnen des Pakets festgestellt, gelten die Regelungen zur Gewährleistung. Kommt die Ware gar nicht an, hat Ihr Kunde Anspruch auf Ersatz bzw. auf Rückerstattung des Kaufpreises. Haftbar ist in diesem Fall jedoch nicht der Lieferant, sondern Sie – denn Ihr Kunde schließt den Online-Kaufvertrag mit Ihnen.

Während die Auslieferung durch den Lieferanten erfolgt, erhalten Sie als Händler die Bestellung zurück, wenn es zu einer Retoure kommt. Retouren gilt es beim Dropshipping zu vermeiden – schließlich haben Sie kein eigenes Lager. Die Kosten für die Rücksendung tragen zudem Sie als Verkäufer, nicht der Lieferant (sofern Sie vertraglich nichts anderes vereinbart haben).

Zwar haben Sie die Möglichkeit, die Kosten auf Ihre Kunden umzulegen – das geht aber nur, wenn Sie diese vorab in der verpflichtenden (!) Widerrufsbelehrung darüber informiert haben. Ob der Kunde dann nochmal in Ihrem Shop bestellt, ist natürlich eine andere Frage. Besser: Sie kalkulieren Versand- und Retourekosten direkt in Ihre Preise mit ein.

Mehr zum Thema Retouren im E-Commerce lesen Sie in unseren Artikeln “Kostenlose Retouren im Online-Handel: Der Spagat zwischen Kundenservice und Rentabilität” und “Haften Sie als Online-Shop, wenn die Online-Bestellung nicht beim Kunden angekommen ist?”.

Wichtig ist in jedem Fall: Ohne eine abmahnsichere Widerrufsbelehrung geht es beim Dropshipping nicht. Diese können Sie als eRecht24 Premium-Mitglied mit wenigen Klicks online erstellen.

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5. Fazit: Lohnt sich Dropshipping?

Ob sich Dropshipping lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab und lässt sich daher nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten. Das schnelle Geld vom Sofa aus werden Sie eher nicht erzielen – dafür sind die Gewinnmargen in der Regel zu niedrig und der Zeitaufwand zu hoch. Denn auch wenn Sie Kosten sparen, weil Sie weder in eigene Waren noch in ein eigenes Lager und Versand investieren müssen, liegen Aspekte wie Shopaufbau und -pflege, Kundenakquise und Marketing trotzdem in Ihrer Verantwortung.

Obwohl Dropshipping wie das ideale Geschäftskonzept erscheinen mag, sollten Sie das Ganze daher realistisch sehen: Lange Lieferzeiten, niedrige Gewinnmargen, Retouren und eine fehlende Kontrolle über die Qualität der Produkte sind zusammen mit einem starken Wettbewerb Herausforderungen, mit denen jeder Dropshipper umgehen muss.

Möchten Sie sich trotzdem mit einem Dropshipping-Business selbstständig machen, sollten Sie sich in jedem Fall gut absichern – mit rechtssicheren AGB, Datenschutzerklärung, Impressum, Widerrufsbelehrung und einem wasserdichten Vertrag mit dem Anbieter. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Suche nach einem zuverlässigen und seriösen Lieferanten und verzichten Sie besser auf Billig-Ramsch aus Fernost.

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Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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