Worum geht's?
Verpackungslizenzierung ist Pflicht – und das nicht nur für den Versand innerhalb Deutschlands, sondern auch über die Ländergrenzen hinweg. In Österreich müssen deutsche Händler seit dem 01.01.2023 nicht mehr nur ihre Verpackungen lizenzieren, sondern brauchen gemäß der neuen Verpackungsverordnung zudem einen bevollmächtigten Vertreter. Wir erklären, was Sie zum Verpackungsgesetz in Österreich wissen müssen.
1. Verpackungen lizenzieren – was bedeutet das und warum muss man das machen?
Verpackungen lizenzieren bedeutet, dass Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen, auch dafür sorgen müssen, dass diese wieder fachgerecht entsorgt und recycelt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Kosten für das Sammeln, Sortieren und Recyceln von den Herstellern und Vertreibern der Verpackungen getragen werden, anstatt diese auf die Allgemeinheit abzuwälzen.
Ob Folie, Glasflasche oder Pizzakarton spielt dabei keine Rolle: Alle Verpackungen, die nach dem Verkauf bei den Endverbrauchern landen, müssen lizenziert werden – so legen es die EU-Richtlinien fest. In Deutschland werden diese durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) spezifiziert, in Österreich durch die Verpackungsverordnung (VVO).
So funktioniert Verpackungslizenzierung
Gegen Zahlung einer Lizenzgebühr übernehmen Anbieter den Entsorgungs- und Recyclingprozess. Die Höhe der Lizenz ist abhängig von der Verpackungsmenge und dem Verpackungsmaterial. Mit der Lizenzierung sind die Verpackungen “entpflichtet” – die Verantwortung für die Verwertung liegt dann bei den Anbietern.
Ziel der Verpackungslizenzierung ist es, Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu entlasten, indem die Menge an Verpackungsabfällen reduziert wird. Um das umzusetzen, nehmen die Verpackungsverordnungen der EU-Länder die Unternehmen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung in die Pflicht.
2. Wer muss eine Verpackungslizenz abschließen?
Eine Verpackungslizenz müssen alle Unternehmen abschließen, die Verpackungen oder verpackte Waren erstmalig in Verkehr bringen und an Endverbraucher vertreiben. Das heißt konkret:
- Verpackungen: Sämtliche Produkt- und Versandverpackungen, die genutzt werden, um Waren zu verpacken und zu versenden, inklusive Füllmaterial wie Luftpolsterfolie, Klebeband und Packpapier.
- Erstmalig: Die Verpackung wird nicht wiederverwendet, sondern zum ersten Mal genutzt und an Kunden verschickt.
- Endverbraucher: Endverbraucher hier nicht nur private Haushalte, sondern auch vergleichbare Anfallstellen wie Restaurants, Hotels, Kantinen, Raststätten, Freizeitparks, Kinos, Krankenhäuser, Büchereien und Schulen.
Die Pflicht zur Verpackungslizenz betrifft vor allem die Unternehmen, die ihre Waren darin vertreiben, aber auch die Hersteller von Verpackungsmaterial. Auch Betreiber von Shops und Online-Händler auf Verkaufsplattformen wie eBay, Etsy & Co. sind in der Pflicht.
GUT ZU WISSEN
Sowohl in Deutschland als auch in Österreich gelten die Vorgaben der Verpackungsverordnungen für Unternehmen unabhängig von ihrer Größe. Das heißt: Auch Kleinunternehmer brauchen eine Verpackungslizenzierung.
Wichtig: Die Vorschriften gelten nur für B2C-Geschäfte. Vertreiben Sie Waren ausschließlich an andere Unternehmen, müssen Sie die Vorschriften nicht umsetzen, sofern die Verpackungen im Handel verbleiben.
3. Was besagt die Verpackungsverordnung in Österreich?
In Österreich regelt die Verpackungsverordnung genau wie in Deutschland das Verpackungsgesetz den Umgang mit Verpackungen. Sie legt fest, wie diese hergestellt, verwendet und vor allem entsorgt werden müssen. Dabei werden Hersteller und Importeure in die Verantwortungspflicht genommen: Sie müssen ihre Verpackungen kostenlos zurücknehmen bzw. sich finanziell um die Verwertung kümmern.
Freigrenzen gibt es nicht: Die Verordnung greift bereits für die erste Verpackung. Betroffen sind alle Unternehmen, die Verpackungen in Österreich in den Verkehr bringen. Diese müssen sich einem anerkannten Sammel- und Verwertungssystem anschließen. In Österreich sind das für Haushaltsverpackungen derzeit sieben zertifizierte Anbieter:
- ARA Altstoff Recycling Austria AG
- AGR Austria Glas Recycling GmbH
- Bonus Holsystem Gesellschaft m.b.H. & Co. KG
- European Recycling Platform (ERP) Austria GmbH (Landbell Group)
- Interzero Circular Solutions Europe GmbH
- Reclay Systems GmbH
Diese Anbieter kümmern sich um die Lizenzierung und organisieren das Recycling und die Entsorgung. Für deutsche bzw. nicht-österreichische Händler übernehmen sie noch eine weitere wichtige Rolle: Die Funktion als Bevollmächtigten.
ACHTUNG
Die Verpackungsverordnung in Österreich gilt auch für deutsche Händler und Onlineshop-Betreiber, die Verpackungen oder verpackte Waren erstmals auf den Markt bringen. Ohne Niederlassung in Österreich können Sie die Anforderungen aber nicht selbst umsetzen, sondern brauchen einen Bevollmächtigten.
Nicht-österreichische Händler, die Haushaltsverpackungen in Österreich an private Letztverbraucher versenden, müssen seit dem 01. Januar 2023 für die Lizenzierung einen Bevollmächtigten bestellen. Dieser übernimmt die Anmeldungen bei den Behörden und tritt gegenüber diesen als Ihre Kontaktperson auf.
Bevollmächtigter kann jede natürliche oder juristische Person mit Sitz in Österreich sein – die Bestellung eines Bevollmächtigten ist also nicht auf die Sammel- und Verwertungsstellen beschränkt. Auch die Deutsche Handelskammer in Österreich und Unternehmen wie Take-e-Way bieten die Dienstleistung an.
Für deutsche Händler und Shopbetreiber gilt: Kartons, Füllmaterialien und Co. müssen auch beim Versand ins Ausland wieder dem Wertstoffkreislauf zugeführt werden. Versenden Sie als deutsches Unternehmen nach Österreich, müssen Sie also zusätzlich die Anforderungen der Verpackungsverordnung in Österreich erfüllen und dort einen Lizenzierungsvertrag abschließen. Ein Händler aus Österreich muss beim Versand nach Deutschland wiederum die deutschen Anforderungen beachten.
4. Wer muss die Vorschriften der Verpackungsverordnung umsetzen?
Die Vorschriften der Verpackungsverordnung in Österreich müssen alle Primärverpflichteten umsetzen – das heißt, alle Unternehmen, die gewerbsmäßig Produkt- und Versandverpackungen in Verkehr bringen. Das betrifft:
- Hersteller und Abpacker mit Sitz in Österreich
- Importeure mit Sitz in Österreich
- Händler, die verpackte Produkte anbieten, mit Sitz in Österreich
- Zwischenhändler mit Sitz in Österreich
- Online- und Versandhändler ohne Sitz in Österreich, die Waren in Haushaltsverpackungen an Endverbraucher versenden
Ob es sich dabei um Kleinunternehmer, ein junges Startup oder einen Großkonzern handelt, spielt hingegen keine Rolle: Entscheidend ist, dass Verpackungen bzw. verpackte Waren in Österreich erstmalig auf den Markt gebracht werden, indem sie an Endverbraucher verkauft bzw. versendet werden.
Wer von den Vorschriften der Verpackungsverordnung betroffen ist, muss die Lizenzierung seiner Verpackungen bei einem Sammel- und Verwertungssystem sicherstellen.
5. Wie setze ich die Verpackungsverordnung in Österreich als deutscher Händler um?
Als deutscher Händler gilt die Verpackungsverordnung in Österreich ebenfalls für Sie. Um diese korrekt umzusetzen, müssen Sie seit dem 01.01.2023 einen Bevollmächtigten beauftragen, wenn Sie keine Niederlassung in Österreich haben. Dieser ist dann dafür zuständig, die Pflichten aus der Verordnung zu erfüllen.
Die Bestellung erfolgt durch eine notariell beglaubigte Vollmacht in deutscher oder englischer Sprache. Nach der Beauftragung des Bevollmächtigten müssen Sie die Menge der zu lizenzierenden Verpackungen pro Materialart an diesen melden. Abhängig von dieser Menge bestimmt sich die Höhe der Lizenzgebühren. Ausnahmen gelten für kleinere Händler.
SCHON GEWUSST?
Bringen Sie als Händler im Jahr nicht mehr als 1500 kg Haushaltsverpackungen in Österreich in den Verkehr, können Sie Ihre Pflicht zur Verpackungslizenzierung durch eine Pauschale erfüllen und eine fixe Gebühr zahlen.
Je nach Anbieter liegen die Pauschalen z. B. bei 129,50 Euro im Jahr bei ERP (Landbell) und bei 150 Euro bei Interzero, jeweils für maximal 1.500 Kilogramm Haushaltsverpackungen und maximal 1.500 Kilogramm gewerbliche Verpackungen – zuzüglich Umsatzsteuer. Die tatsächlich in Umlauf gebrachte Menge muss bei den Pauschalen nicht gemeldet werden.
Hinzu kommen die Kosten für den Bevollmächtigten für Händler und Onlineshop-Betreiber, die keinen Firmensitz oder eine Niederlassung in Österreich haben. Eine Zweigstelle kann die Rolle der bevollmächtigten Vertretung nicht übernehmen, da sie keine eigenständige juristische Person ist.
Die Kosten setzen sich zusammen aus einer Gebühr für die Bestellung, Notarkosten für die beglaubigte Vollmacht sowie einer jährlichen Servicepauschale. Je nach Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen können Sie mit Kosten ab ca. 200 bis 300 Euro im Jahr rechnen.
WICHTIG ZU WISSEN
Erhalten Sie als deutscher Online-Händler nur sporadisch Bestellungen von österreichischen Kunden, müssen Sie die Verpackungen der versendeten Waren dennoch (pauschal) lizenzieren. Bei wenigen Bestellungen im Jahr kann das dazu führen, dass die Kosten für Lizenzierung und Bevollmächtigten höher sind als die damit gemachten Umsätze. Hier lohnt es sich oftmals nicht, direkt nach Österreich zu liefern.
6. Verpackungsverordnung Österreich: Worauf muss ich noch als Händler achten?
Als Händler haben Sie eine Meldepflicht: Sie müssen die Menge an wiederverwendbaren Verpackungen, Verkaufsverpackungen und von bestimmten Einwegkunststoffprodukten regelmäßig melden und Art und Menge dokumentieren.
Befreit sind Sie davon lediglich, wenn Sie als Kleinabgeber Ihre Verpackungen pauschal lizenzieren oder wenn Ihre Lieferanten für Sie die Lizenzierung übernehmen – dies muss aber mittels rechtsverbindlicher Erklärung nachgewiesen werden.
Wer sich nicht an die Regeln des Abfallwirtschaftsgesetzes und der Verpackungsverordnung hält, weil er beispielsweise seiner Meldepflicht nicht nachkommt oder seine Verpackungen gar nicht erst lizenziert, riskiert hohe Geldstrafen. Auch Wettbewerber haben das Recht, Verstöße zu melden und eine fehlende Lizenzierung abzumahnen.
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7. FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Verpackungsverordnung Österreich