Content Creator & Influencer: Recht

Von Urheberrecht bis Datenschutz: Diese rechtlichen Stolperfallen sollten Sie als Content Creator kennen

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Je mehr Follower und Reichweite, desto höher der Verdienst: Als Content Creator verdienen Sie mit dem Posten von Beiträgen, Stories, Reels und Videos in sozialen Netzwerken Geld.
  • Die rechtlichen Besonderheiten, die dabei beachtet werden müssen, sind oftmals unangenehme Pflichtarbeit und sobald sich die Rechtsprechung ändert, sind Sie abmahngefährdet.
  • Auf eRecht24 Premium können Sie Ihren Social-Media-Auftritt beispielsweise mit einem rechtssicheren Impressum und einer Datenschutzerklärung absichern.

Rechtliche Hinweise für eine kommerzielle Nutzung von Social Media

Was vielleicht als privater Account begann, ist mittlerweile zum Beruf geworden. Wenn Sie auf Social Media Kanälen wie TikTok, Instagram oder YouTube als Influencer oder Content Creator unterwegs sind, gibt es viele rechtliche Regelungen zu beachten. Oft ist es schwer, im juristischen Dschungel durchzublicken und regelmäßig ändert sich gesetzlich etwas. Um einen ersten Überblick zum Thema Influencer-Recht und Social Media Recht zu bekommen, lesen Sie folgenden Artikel:

Datenschutzkonform in den sozialen Medien unterwegs

Ein sehr präsentes und wichtiges rechtliches Thema ist und bleibt der Datenschutz. Ihre Social Media Kanäle müssen über eine Datenschutzerklärung verfügen. Wichtig ist dabei: Es reicht nicht aus, die Datenschutzerklärung der eigenen Website zu verlinken. Für Social Media benötigen Content Creator & Influencer - genauso wie Unternehmen, die zum kommerziellen Zweck soziale Netzwerke nutzen - eine gesonderte Datenschutzerklärung. Auch bei der Nutzung von Facebook und TikTok gibt es Besonderheiten zum Datenschutz zu beachten. Mehr dazu lesen Sie in unseren Artikeln.

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Datenschutz-Generator für Social Media

Die Datenschutzerklärung der eigenen Website können Sie nicht für Ihren Social Media Kanal verwenden. Sie benötigen dafür eine eigene Datenschutzerklärung. Diese können Sie mit unserem Social Media Datenschutz Generator auf eRecht24 Premium schnell und einfach erstellen.

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Impressum für Ihr Social-Media-Profil

Neben einer Datenschutzerklärung muss auch Ihr Impressum in Ihrem Profil verlinkt sein. Die Einbindung ist oftmals ein Geduldsspiel. Wo muss das Impressum hin? Kann ich es als Bild hinterlegen? Welche Angaben dürfen im Impressum nicht fehlen? Die Antworten auf diese Fragen und mehr haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst.

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Rechtliche Besonderheiten bei der Nutzung von Instagram

Als Influencer auf Instagram gibt es einige rechtliche Besonderheiten zu beachten. Jahrelang war es nur möglich, einen Link auf dem Profil zu hinterlegen. Damit Sie trotzdem die deutschen Gesetze befolgen, muss also ein Drittanbieter-Tool her. Die sogenannten Linkbäume ermöglichen es, dass Sie mehrere Links auf Ihrem Profil unter einem einzigen Link hinterlegen können.

Aber nicht alle sind datenschutzkonform. Mittlerweile lassen sich fünf Links auf dem Instagram-Profil hinterlegen. Nutzen Sie trotzdem eine Linkbaumlösung, achten Sie darauf, dass diese auch DSGVO-konform ist. Außerdem gelten wichtige Regelungen zur Musik auf Instagram. Denn bekannte und topaktuelle Musikstücke aus den Charts dürfen in der Regel aus urheberrechtlichen Gründen gar nicht für Stories, Posts oder Reels genutzt werden. Mehr zu diesen Themen finden Sie in unseren Beiträgen:

Urheberrechtliche Besonderheiten für Content Creator

Urheberrechtlich auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie Ihre Bilder und Videos vollständig selbst erstellen und produzieren. Denn in diesem Fall sind Sie Urheber und müssen sich nicht mit Lizenzen und Nutzungsbedingungen auseinandersetzen. Aber worauf müssen Sie achten, wenn Sie doch mal ein Stockfoto für die Online-Präsenz verwenden wollen oder sich von ChatGPT ein Bild generieren lassen? Alles wichtige zu Bildrechten und Urheberrechtsverletzungen auf sozialen Netzwerken wie beispielsweise YouTube oder Twitch, lesen Sie in unseren Artikeln.

Werbung, Marketing und Gewinnspiele: Was Content Creator in sozialen Medien beachten sollten

Der kommerzielle Zweck steht für Sie als Influencer wahrscheinlich an vorderster Stelle. Sie wollen mit Ihren Posts und Stories Geld verdienen. Dazu bietet sich vor allem das sogenannte Influencer-Marketing an. Unternehmen machen mit Ihnen Verträge, die unterschiedlich gestaltet sein können, und Sie machen dafür Werbung.

Eine geschäftliche Handlung erfordert allerdings auch rechtliche Pflichten. Es herrscht eine Kennzeichnungspflicht für Werbung. Tap Tags, Verlinkungen oder “Sponsored by” sind nicht immer rechtlich im grünen Bereich. Kennzeichnen Sie nicht oder nicht korrekt, dass Sie Werbezwecke verfolgen, handelt es sich schnell um verbotene Schleichwerbung. Das kann teuer werden! Mehr zum Thema “Wie muss Werbung gekennzeichnet werden”, Testimonials, Whatsapp Marketing und Gewinnspielen erfahren Sie im Folgenden:

Was müssen Influencer zum Thema Steuern beachten?

Als Content Creator sind Sie in der Regel selbstständig. Daher müssen Sie sich auch eigenverantwortlich um die Abführung der korrekten Steuern von Ihrem Umsatz kümmern. Unter anderem werden Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer fällig. Aber wie geben Sie das korrekt an? Wir geben Influencern einen Überblick über die Steuerthematik.

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Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
Legal Writerin & SEO-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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