Worum geht's?
Ob auf LinkedIn, Instagram oder TikTok: Beim Corporate Influencing teilen Angestellte Einblicke in ihren Arbeitsalltag, berichten über spannende Projekte oder stellen neue Produkte vor. Das Ziel: Die eigene Sichtbarkeit und Markenbekanntheit auf Social Media steigern und neue Kunden und Bewerber für sich gewinnen. Neben vielen Chancen gibt es aber auch so einige rechtliche Herausforderungen. Worauf es ankommt, wenn Sie einen Corporate Influencer für sich werben lassen möchten, lesen Sie in diesem Beitrag.
1. Was macht ein Corporate Influencer?
Ein Corporate Influencer ist eine Person, die in einem Unternehmen arbeitet und dieses nach außen hin repräsentiert, insbesondere in den sozialen Medien. Ziel ist es, die Marke, die Unternehmenskultur oder spezifische Produkte zu fördern, indem persönliche Einblicke in den Arbeitsalltag, Projekte und Erfolge geteilt werden.
GUT ZU WISSEN
Corporate Influencer posten auf Plattformen wie LinkedIn, Instagram, Facebook und TikTok, kommentieren Posts von anderen und stärken so die Online-Präsenz ihrer Firma in den sozialen Medien, wobei sie nahbar und authentisch auftreten.
Ob Azubi, Techniker, Geschäftsführer oder Mitarbeiter aus der Marketingabteilung, spielt keine Rolle – es kommt nur darauf an, dass die Person die Organisation positiv auf Social Media präsentiert. Auch wenn es typisch ist, dass Corporate Influencer in dem Unternehmen angestellt sind, das sie präsentieren, können grundsätzlich auch externe Geschäftspartner oder Freelancer solche Werbebotschafter sein.
Das Unternehmen bekommt ein Gesicht – jedoch nicht über Hochglanz-Werbung oder bezahlte (und nicht automatisch auch glaubwürdige) Internet-Stars, sondern über engagierte Angestellte, die so gerne in dem Unternehmen arbeiten, dass sie das auch öffentlich kommunizieren. Das wirkt sich vor allem auf Recruiting und HR positiv aus. Für Arbeitgeber ist das aber nicht der einzige Vorteil dieser Form von Online Marketing.
Vorteile von Corporate Influencer Marketing:
- hohe Reputation des Arbeitgebers
- Auf- und Ausbau der Markenbekanntheit dank Employer Branding
- Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Organisationen
- höhere Sichtbarkeit und mehr Aufmerksamkeit
- Stärkung der Mitarbeiterbindung
- geringere Kosten als andere Marketingmaßnahmen
SCHON GEWUSST?
Auch wenn Corporate Influencer Marketing ein noch junges Feld ist, wird es im Kontext des Fachkräftemangels immer wichtiger – denn für Unternehmen wird es zunehmend zur Herausforderung, qualifiziertes Personal zu gewinnen. Hier kann ein Corporate Influencer helfen. Als Teil der Unternehmenskommunikation transportiert er wie auch PR- und Marketingabteilung Unternehmensbotschaften – allerdings subtiler und glaubwürdiger.
Mit einem Corporate Influencer können Sie zeigen, wer bei Ihnen arbeitet und wie der ungeschminkte Arbeitsalltag aussieht. Für neue Talente können solche Einblicke entscheidend sein, wenn es darum geht, ob sie sich bei Ihnen bewerben oder nicht. Da Corporate Influencer Marketing noch nicht so weit verbreitet ist, heben Sie sich von anderen Unternehmen ab – was Ihnen beim Recruiting einen Wettbewerbsvorteil verschafft.
2. Wie finde ich einen Corporate Influencer für mein Unternehmen?
Um einen guten Corporate Influencer zu finden, sollten Sie sich zunächst überlegen, was Sie von dieser Art Marketing erwarten: Möchten Sie, dass einer Ihrer Mitarbeiter auf LinkedIn regelmäßig über seinen Arbeitsalltag schreibt und Einblicke in spannende Projekte gibt? Soll eine Kollegin aus der Marketingabteilung auf Instagram Videos von Firmenveranstaltungen posten? Oder schwebt Ihnen etwas ganz anderes vor?
Grundsätzlich kann jeder Angestellte Corporate Influencer werden – vorausgesetzt natürlich, er möchte das. Sie können entweder ein internes Corporate Influencer Programm aufziehen, bei dem sich Mitarbeiter aktiv bewerben können oder selbst gezielt Beschäftigte ansprechen, bei denen Sie sich eine Tätigkeit als Markenbotschafter vorstellen könnten.
Suchen Sie nach Angestellten, die
- Engagement zeigen
- kommunikativ sind
- Expertenstatus besitzen
- Social Media-affin sind
- Verbindungen herstellen können
Eine große Reichweite auf Social Media muss keine Voraussetzung sein – allerdings sollte sich der Mitarbeiter mit Plattformen wie LinkedIn, X, TikTok und Instagram auskennen und sich dort vor allem wohlfühlen.
Stellen Sie heraus, dass die Rolle des Corporate Influencers keine Pflichtaufgabe ist, sondern eine freiwillige Tätigkeit mit Mehrwert für alle Beteiligten. Ihre Mitarbeiter sollten aus eigenem Antrieb und mit Leidenschaft agieren. Nur so wirken sie authentisch und überzeugend.
3. Was ist beim Corporate Influencing hinsichtlich Arbeitsvertrag und Arbeitszeit wichtig?
Wird ein Beschäftigter neben seinem eigentlichen Job als Corporate Influencer für Ihr Unternehmen tätig, ist das Arbeitsrecht von Bedeutung. Fragen zu Arbeitszeiten, Aufgaben und Zuständigkeiten sollten vertraglich geregelt werden.
Enthält der Arbeitsvertrag keine Ausführungen, ist ein entsprechender Zusatzvertrag sinnvoll. In diesem sollten Sie auch festhalten, ob die Tätigkeit als Unternehmensbotschafter zusätzlich vergütet wird. Erstellt der Beschäftigte nicht nur in seiner eigentlichen Arbeitszeit, sondern auch in der Freizeit für Ihr Unternehmen Posts und interagiert mit der Community, ist das zusätzliche Arbeitszeit, die entsprechend vergütet werden muss.
WICHTIG
Als Arbeitgeber müssen Sie sich an das Arbeitszeitgesetz halten. Dieses schreibt u. a. eine tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden (unter bestimmten Voraussetzungen 10 Stunden) und eine Mindestruhezeit von 11 Stunden vor.
Klar sollte sein, dass die Tätigkeit als Corporate Influencer in jedem Fall freiwillig ist. Sie können keinen Mitarbeiter dazu zwingen oder vertraglich verpflichten. Hat Ihr Angestellter keine Lust mehr, als Markenbotschafter aufzutreten, können Sie nichts dagegen tun.
Bei Kündigung endet auch die Tätigkeit als Corporate Influencer. Klären Sie vorab, was in diesem Fall mit dem Content passiert – insbesondere, wenn Ihr Mitarbeiter auf seinen privaten Kanälen über Ihr Unternehmen berichtet. Hier kann es sinnvoller sein, von Anfang an ein Business-Profil einzurichten und entsprechende Nutzungsrechte zu vereinbaren.
SCHON GEWUSST?
Sollten Sie mit dem Angestellten eine Tätigkeit als Corporate Influencer auf Basis eines separaten Dienst- oder Werkvertrags vereinbaren, handelt er als Selbstständiger im Auftrag Ihres Unternehmens. Vorsicht in diesem Fall vor Scheinselbstständigkeit – denn nur einen einzigen Auftraggeber zu haben, deutet in der Regel auf keine “echte” Selbstständigkeit hin. Eine Scheinselbstständigkeit hat vor allem für das Unternehmen rechtliche Konsequenzen.
4. Gilt die Kennzeichnungspflicht für Werbung auch für Corporate Influencer?
Ja, die Kennzeichnungspflicht für Werbung greift beim Influencer Marketing nicht nur für selbstständige Content Creators, sondern auch für Corporate Influencer. Der Zusatz #Anzeige oder #Werbung ist aber nicht unbedingt erforderlich – es muss jedoch klar aus den Postings hervorgehen, dass der Influencer geschäftlich im Auftrag des Unternehmens agiert.
Die Zugehörigkeit zum Unternehmen sollte aus jedem Beitrag hervorgehen. Das ist ja aber ohnehin Sinn und Zweck von Corporate Influencing. Kann die Community Ihren Corporate Influencer nicht sofort und eindeutig Ihrer Firma zuordnen, dann macht er seine Aufgabe nicht richtig. Ein bloßer Hinweis auf den Arbeitgeber in der Bio des Social Media Profils oder in den Hashtags unter dem Beitrag ist allerdings nicht ausreichend.
Eine transparente Kennzeichnung von werblichen Inhalten ist laut Wettbewerbsrecht Pflicht. User und Follower dürfen auf Social Media nicht in die Irre geführt werden. Das ist laut dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten und kann wegen irreführender Werbung von Mitbewerbern und Verbraucherschutzverbänden abgemahnt werden.
Haftbar sein kann in einem solchen Fall nicht nur Ihr Influencer, sondern auch Sie selbst als Unternehmen – und zwar unabhängig davon, ob Sie den Mitarbeiter ausreichend instruiert haben oder nicht.
PRAXIS-TIPP
Postet ein Arbeitnehmer in seiner Rolle als Corporate Influencer über den Unternehmensaccount, muss nicht extra klargestellt werden, dass es sich um Werbung handelt – denn das ist in diesem Fall offensichtlich. Werbung für andere unterliegt der Kennzeichnungspflicht, Eigenwerbung jedoch nicht.
5. Was ist beim Urheberrecht und Corporate Influencing zu beachten?
Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen für eigene gewerbliche Zwecke nur dann
genutzt werden, wenn der Urheber mit dieser Nutzung einverstanden oder seit mehr als 70 Jahren tot ist. Die Einholung der erforderlichen Lizenzierungen betrifft alle im Unternehmen, egal ob Geschäftsführung, Praktikant oder Corporate Influencer.
Geschützt durch das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sind unter anderem Bilder, Texte, Bewegtbild und Musik, aber auch technische Zeichnungen und Skizzen. Inhalte, die mit künstlicher Intelligenz wie z. B. ChatGPT erstellt und unverändert übernommen werden, fallen hingegen nicht unter das Urheberrecht.
Damit Ihrem Corporate Influencer klar ist, welche Inhalte er wie nutzen kann und darf, sollten Sie die urheberrechtliche Problematik in klaren Richtlinien klären. Ein Content-Pool mit Fotos, Videos etc. aus Ihrem Unternehmen, die Sie selbst produziert haben, verhindert unbeabsichtigte Urheberrechtsverletzungen. Der Influencer kann sich für Postings aus dem Geschäftsalltag daraus bedienen und ist rechtlich auf der sicheren Seite.
Über Persönlichkeitsrechte fremder Personen und das Recht am eigenen Bild sollten Sie ihn dennoch aufklären. Sinnvoll kann hier eine Schulung sein, die sich auch an die Angestellten aus der Marketing- und Personalabteilung richtet. Denn: Werden fremde Urheberrechte verletzt, kann das für Arbeitgeber eine teure Abmahnung im Urheberrecht nach sich ziehen.
LESETIPP
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6. Brauchen Corporate Influencer Impressum und Datenschutzerklärung für soziale Netzwerke?
Ja, Ihr Corporate Influencer benötigt für seine Social Media Kanäle Impressum und Datenschutzerklärung, wenn er auf diesen als Markenbotschafter auftritt. Handelt es sich nicht um sein eigenes Profil, sondern um den Unternehmensaccount, gilt das Gleiche.
Wie Impressum und Datenschutzerklärung korrekt eingebunden werden, erklären wir im Artikel “Impressum, Datenschutz & Social Media”.
Ins Impressum gehört neben der für die Inhalte verantwortlichen Person auch eine ladungsfähige Anschrift. Angestellte, die für ihr Unternehmen als Corporate Influencer Werbung machen, sollten hier nicht ihre Privatadresse oder Telefonnummer angeben müssen. Um sie zu schützen, ist es empfehlenswert, dass Sie als Arbeitgeber die Verantwortung für die Profile übernehmen und Name, Anschrift und Kontaktdaten der Firma im Impressum aufgeführt werden.
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Auch bei der Datenschutzerklärung stellt sich die Frage, ob Corporate Influencer eine eigene brauchen oder auf die des Unternehmens verlinken können. Es kommt hier darauf an, wer datenschutzrechtlich verantwortlich ist: Das Unternehmen allein oder gemeinsam mit dem Corporate Influencer. Während im ersten Fall die Verlinkung der Datenschutzerklärung des Unternehmens automatisch ausreichend ist, kann dies auch im zweiten Fall bei einer gemeinsamen Verantwortlichkeit mit dem Influencer vereinbart werden.
Wichtig ist, dass Sie als Arbeitgeber mit der Datenschutzerklärung den Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung nachkommen – zum Beispiel Ihrer Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 DSGVO.
Eine rechtssichere Datenschutzerklärung für Ihre geschäftlichen Social Media Profile können Sie als eRecht24 Premium-Mitglied in wenigen Schritten erstellen.
7. Wer ist datenschutzrechtlich für die Social Media Kanäle von Corporate Influencern verantwortlich?
Datenschutz ist ein Thema, das natürlich auch beim Corporate Influencing eine wichtige Rolle spielt – insbesondere die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese regelt EU-weit den Umgang mit personenbezogenen Daten und gilt für alle Unternehmen. Inwieweit sie auch Corporate Influencer betrifft, hängt davon ab, wer aus datenschutzrechtlicher Sicht für die Social Media Kanäle verantwortlich ist.
Machen Sie als Arbeitgeber starke Vorgaben, wie Beiträge auszusehen haben, welche Art von Content gepostet wird oder wann ein Posting online geht, handelt Ihr Corporate Influencer als Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 28 DSGVO.
Ist Ihr Mitarbeiter nicht derart inhaltlich weisungsgebunden oder hatte zuvor auf Social Media bereits eine gewisse Reichweite, kann er auch gemeinsam mit Ihnen als Arbeitgeber für die Einhaltung des Datenschutzes im Unternehmen verantwortlich sein.
8. Wer haftet bei Rechtsverstößen?
Verstößt Ihr Corporate Influencer gegen gesetzliche Vorschriften, können Sie als Arbeitgeber haftbar sein. Handelt er in Ihrem Auftrag, gilt gemäß § 8 Abs. 2 UWG der Grundsatz der Beauftragtenhaftung – und das nicht nur bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, sondern auch bei Urheber- und Markenrechtsverletzungen. Bei DSGVO-Verstößen können Geschäftsführer ebenfalls persönlich haftbar sein.
Um dies zu vermeiden, sind klare Richtlinien unerlässlich. Schulen Sie Mitarbeiter, die für Ihr Unternehmen Werbung machen, regelmäßig. Social Media Guidelines helfen dabei, rechtliche Risiken im Umgang mit sozialen Medien zu minimieren und sollten daher für alle Abteilungen und Beschäftigten, die das Unternehmen online repräsentieren, gelten.
Mit Social Media Guidelines können Sie u. a.
- den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln und zum Beispiel verhindern, dass Bilder oder Kundendaten unbefugt geteilt werden.
- Regeln definieren, wie Logos, Designs und andere geschützte Inhalte verwendet werden dürfen.
- festlegen, dass sensible Informationen, Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Vorgänge nicht auf Social Media geteilt werden dürfen.
- vereinbaren, welche Themen die Corporate Influencer eigenständig veröffentlichen können und welche Beiträge vorab genehmigt werden müssen.
- für eine einheitliche Ansprache sorgen, die das Unternehmen professionell repräsentiert und Missverständnisse verhindert.
Sollen Social Media Guidelines und Best Practices nicht nur für Corporate Influencer, sondern für alle Mitarbeiter gelten, können Sie sie in eine Betriebsvereinbarung aufnehmen.
SCHON GEWUSST?
Selbst die beste Schulung ist kein Garant dafür, dass keine Fehler passieren, es aufgrund einer ungeschickten Aussage zu einem Shitstorm kommt oder versehentlich Geschäftsgeheimnisse an die Öffentlichkeit gelangen. Seien Sie sich bewusst, dass dies passieren kann.
9. Checkliste: Rechtssicheres Corporate Influencer Marketing
Beim Corporate Influencing kommen so einige Rechtsthemen zusammen – angefangen vom Arbeitsrecht, über Urheber- und Markenrechte bis hin zum Wettbewerbsrecht. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, den Überblick zu behalten. Klären Sie im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Corporate Influencer insbesondere folgende Punkte:
- Zuständigkeiten und Aufgaben: Welche Art von Inhalten soll erstellt und auf welchen Plattformen geteilt werden? Welche Themen sind tabu?
- Arbeitszeit und Vergütung: Erfolgt die Tätigkeit während der Arbeitszeit oder in der Freizeit? Wird sie zusätzlich vergütet oder erhält der Mitarbeiter einen Bonus?
- Vertraulichkeit: Welche internen Informationen dürfen geteilt werden, welche nicht?
- Account-Verantwortung: Wer trägt die Verantwortung für Impressum und Datenschutzerklärung? Nutzt der Mitarbeiter seinen privaten oder einen geschäftlichen Account?
- Freigaben und Genehmigungen: Muss der Corporate Influencer Postings vorab freigeben lassen oder kann er eigenverantwortlich handeln?
- Verhaltensrichtlinien: Wie soll sich der Corporate Influencer im Namen des Unternehmens äußern? Wie wird das Markenimage bei einem Shitstorm gewahrt? Was passiert bei Rufschädigung oder einer Verletzung von Betriebsgeheimnissen?
- Kündigung und Rücktrittsklauseln: Was passiert mit dem Content bei einer Kündigung des Creators?
- Schulungen: Welche Schulungen werden angeboten? Besteht eine Pflicht zur Teilnahme oder ist diese freiwillig?
10. Fazit: Rechtssicheres Corporate Influencer Marketing
Ein Corporate Influencer kann die Authentizität Ihrer Arbeitgebermarke steigern, Vertrauen bei Kunden und Bewerbern fördern und das Employer Branding verbessern. Damit Sie als Arbeitgeber rechtlich auf der sicheren Seite sind, sollten Sie die beiderseitigen Rechte und Pflichten vertraglich regeln. Klären Sie u. a. Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Genehmigungsprozesse und Vergütung mit Ihrem Mitarbeiter.
Daneben sind Schulungen und regelmäßige Updates essentiell, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und Social Media Netzwerke rechtssicher zu nutzen. Das betrifft streng genommen nicht nur Corporate Influencer, sondern auch andere Abteilungen wie Marketing und HR, die das Unternehmen in den sozialen Medien präsentieren.
Definieren Sie klar und transparent, was Ihr Corporate Influencer auf Social Media kommunizieren darf und was nicht. Benennen Sie feste Ansprechpersonen für offene Fragen – insbesondere bei Rechtsthemen. Ihr Influencer wird in der Regel nicht die entsprechende fachliche Expertise dafür haben.
Auch Ihr Corporate Influencer braucht ein Impressum und eine Datenschutzerklärung speziell für Social Media. Das und viele weitere Inhalte für Content Creator und Influencer finden Sie bei eRecht24 Premium.
11. FAQ: Häufige Fragen zum Corporate Influencer Marketing
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