Digitalisierung Vereine

So digitalisieren Sie Ihren Verein rechtssicher - Alles zu Haftung, Datenschutz und Webseiten für Vereine und deren Vorstand

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Vereinswebsite ist das Aushängeschild eines jeden Vereins und trägt zur Digitalisierung von Vereinen bei.
  • Auf der Vereinswebsite dürfen ein rechtssicheres Impressum und eine Datenschutzerklärung nicht fehlen.
  • Sie haben noch keine Vereinssatzung? Mit unserem Generator auf eRecht24 Premium können Sie im Handumdrehen eine Vereinssatzung für Ihren Verein erstellen.

Worum geht's?

Wussten Sie, dass die ersten deutschen Vereine bis ins Mittelalter zurückreichen? Im Laufe der Zeit entwickelten sich Vereine zu sozialen Treffpunkten und wurden zu einer bedeutenden kulturellen Institution. Heute ist die deutsche Vereinswelt so vielfältig wie nie zuvor. Es gibt Sportvereine, Kulturvereine, Freizeitgruppen, Umweltschutzorganisationen, gemeinnützige Vereine und vieles mehr.

Kommunikation mit den eigenen Mitgliedern und der Öffentlichkeit findet heute allerdings vor allem digital statt. Damit auch Ihr Verein die Möglichkeiten der digitalen Welt voll ausschöpft, gibt es einige Maßnahmen, die Sie für die Digitalisierung Ihres Vereins ohne Vorwissen zu IT- und Internetrecht umsetzen können. Welche das sind und was Sie davon haben, erfahren Sie jetzt.

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1. Grundlagen zuerst: Die rechtssichere Vereins-Webseite

Im digitalen Zeitalter ist die eigene Website Ihres Vereins wie eine digitale Visitenkarte. Sie ist nicht nur dafür da, um die Vereinsarbeit für das World Wide Web und die Vereinsmitglieder sichtbar zu machen, sondern gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Motivation, Ihr Wirken und die Ziele Ihrer Organisation zu erklären.

Sie macht Sie und Ihr Vorhaben nahbar, erzählt eine Geschichte und kann mit ihren Inhalten auch neue Zielgruppen ansprechen. Im besten Fall begeistern und motivieren Sie mit dem Content Ihrer Vereinswebsite Gelegenheitssurfer und schaulustige Google Sucher und gewinnen neue Mitglieder für Ihr Thema. Für die Digitalisierung im Verein sollte die eigene Website also an erster Stelle stehen.

Heißt unterm Strich: Wenn Sie es richtig anstellen, ist eine gut gepflegte und liebevoll erstellte Website für Ihren Verein ein richtiger Alleskönner. Was uns alle gleichermaßen betrifft - Unsere Rechtsordnung macht auch vor dem Internet keinen Halt und hat eine Menge rechtliche Anforderungen an eine öffentliche Website.

Wie gestalte ich die Webseite meines Vereins rechtssicher?

Für die Gestaltung einer Website gibt es eine Reihe an Vorgaben, die grundsätzlich jede Webseite einhalten muss, unabhängig davon, von wem sie geführt wird und aus welchem Grund. Was eine Website im Allgemeinen braucht um rechtssicher zu sein, erfahren Sie hier:

Datenschutzerklärung & Impressum für Vereine

Essenziell ist für Ihre Vereinswebsite vor allem ein Impressum und eine Datenschutzerklärung. Damit die Besucher Ihrer Homepage nicht nur wissen, wer für die Inhalte auf der Seite verantwortlich ist und an wen Sie sich bei Problemen wenden können, sondern auch, wie ihre persönlichen Daten beim Ansehen der Website von etwaigen Programmen und Einstellungen verarbeitet werden (können). Die Datenschutzerklärung und das Impressum müssen für Vereine ganz bestimmte Informationen enthalten. Je nachdem, was Ihr Verein genau tut. Alles Wissenswerte, lesen Sie bei uns.

2. Facebook, Insta & Co.: Sichtbarkeit und Talent-Akquise meines Vereins steigern

Mannschaften von Sportvereinen berichten über Ihre Auswärtsspiele über Facebook. Und die jüngeren Generationen möchten Ihre Infos am liebsten via Update auf Instagram geschickt bekommen. All das ist Teil vom großen Thema Marketing, gehört aber für Vereine häufig zum Herzensprojekt.

Denn Sichtbarkeit, Mitglieder- und Talentakquise sind maßgeblich für das Bestehen und den Erfolg eines Vereins. Analoges Marketing in Form von Flyern und Aushängen am Vereinsbrett ist hier langfristig nicht mehr angesagt. Zur Digitalisierung Ihres Vereins gehört auch eine digitale Marketingstrategie.

INTERESSANT

Gerade jüngere und kleinere Vereine setzen dafür oft auf Social-Media Formate und nutzen diese als Kommunikationskanäle, um Präsenz aufzubauen und neue Zielgruppen auf sich aufmerksam zu machen. Oder auch, um Mitglieder über Events, Meilensteine und den Vereinszweck zu informieren.

Die wohl gängigste dafür genutzte Plattform ist Facebook. Der Social-Media-Riese ist inzwischen in allen Altersgruppen bekannt und so gut wie jede Person hat einen Facebook Account. Bei der Planung, Einrichtung und Umsetzung der eigenen Facebook Vereinsseite müssen Sie allerdings einige rechtliche Anforderungen beachten.

Wenn der Verein geschäftsmäßig handelt, gilt nämlich auch für Social Media Plattformen wie Facebook, Twitter oder Instagram die Impressumspflicht. Im Zweifelsfall sollten Sie also auch auf Social Media ein Impressum anbieten. Wo Sie dieses einbauen müssen und welche Punkte Sie beachten sollten, lesen Sie in unseren Artikeln zum Thema:

Weitere Infos zum Datenschutz und Social Media lesen Sie außerdem in unseren Beiträgen:

Im Übrigen gelten auch für das Verwenden von Fotos mit Mitarbeitern- und Vereinsmitgliedern, genauso wie für das Einbinden von fremden Grafiken oder Stockfotos einige rechtliche Regeln. Wie Sie Ihren Online-Auftritt rechtssicher mit Bildern gestalten können, lesen Sie in den nächsten Abschnitten.

3. Digitalisierung mit Bildern: Ihre Online-Präsenz richtig gestalten

Eine Vereinswebsite oder ein Social Media Profil gibt Ihnen vor allem die Möglichkeit, durch Digitalisierung die Identität des Vereins nach außen zu tragen, gemeinsame Projekte in Bildsprache zu erklären oder Förderprogramme mit Grafiken und anderen Medien zu illustrieren. Besonders gut eignen sich dafür Mitarbeiterfotos und Bilder.

Digitalisierung mit Bildern
So können Sie Einblicke geben in…
  • die Bereiche Ihres Vereins.
  • Mentalität, Kompetenzen & Bedeutung Ihrer Organisation.
  • die Zusammenarbeit der Menschen in der Vereinswelt.
  • die Themen, die Ihnen am Herzen liegen.

Mitarbeiter- und Mitgliederfotos auf der Website und auf Social Media

Aber aufgepasst: Einfach so dürfen Sie Schnappschüsse vom letzten Spendenlauf von Aktion Mensch oder dem siegreichen Auswärtsspiel von Ihrem Sportverein nicht benutzen. Da haben Ihre Mitarbeiter und Vereinsmitglieder, die auf den Fotos abgelichtet sind, nämlich ein Mitspracherecht - das ist ganz besonders wichtig, wenn darauf Kinder zu sehen sind, deren Identität im Internet geschützt werden sollte.

Um Bilder von Anderen veröffentlichen zu dürfen, brauchen Sie immer die Einwilligung der auf den Fotos dargestellten Person und gegebenenfalls der Erziehungsberechtigten. Machen Sie es sich einfach und holen Sie sich deshalb eine schriftliche Einwilligung für die Nutzung von Mitarbeiter- und Mitgliederfotos. Dann sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und für die Digitalisierung Ihres Vereins gut aufgestellt.

Woher bekomme ich Bilder für meine Webseite oder andere Kanäle?

Bei manchen Vereinen und Organisationen ist es vielleicht nicht so einfach, schnell mal ein paar tolle Aufnahmen zur Förderung der Außendarstellung für die Website und den Account auf Facebook oder Instagram aus dem Archiv zu verwenden. Trotzdem sollten Sie auf Bilder und Grafiken für die Website oder das Facebookprofil Ihres Vereins als ersten Schritt zur Digitalisierung nicht verzichten.

Wenn Sie für das Projekt Bilder auf der Webseite gerade keine eigenen Ressourcen haben, können Sie ohne weiteres auf professionell erstellte Fotos, Bilder & Grafiken von Bilddatenbanken zurückgreifen. Davon gibt es sowohl kostenlose- als auch kostenpflichtige Varianten. Wo genau der Unterschied liegt, welche Bilddatenbank für Ihren Zweck die richtige sein könnte und worauf Sie vor allem rechtlich bei der Verwendung von Stockfotos achten müssen, lesen Sie in unserem Beitrag:

4. Digitale Lösungen für rechtliche Probleme von Vereinen

Es gibt eine Menge Möglichkeiten, mit der Digitalisierung eines Vereins zu beginnen. Und die kann in jedem Einzelfall anders aussehen. Eine Sache haben aber (fast) alle Vereine gemeinsam - die rechtlichen Fallstricke, Stolpersteine und Risiken, die sich durch Vereinsprozesse, Vereinsverwaltung und Gesetzesregelungen ergeben.

Auf eRecht24 Premium können Sie mit unserem Vereinssatzung Generator eine rechtssichere Vereinssatzung für Ihren Verein generieren. Außerdem erhalten Sie abmahnsichere Rechtstexte wie Impressum und Datenschutzerklärung für Ihre Vereinswebsite.

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Das Problem mit der Haftung: Wer haftet und wieso?

Als Vereinsmitglied, Vereinsvorstand oder -gründer kennen Sie sicherlich die Haftungsproblematik. Je nachdem, ob Ihr Verein eingetragen ist oder nicht, haftet entweder der Verein selbst oder alle Mitglieder gleichermaßen, wenn im schlimmsten Fall mal eine Sache oder eine Person Schaden nimmt.

BEISPIEL

Bei eingetragenen Vereinen kann in bestimmten Fällen der Vorstand haften. Zum Beispiel dann, wenn der Verein rechtlich einen Fehler gemacht hat - das könnte beispielsweise eine Abmahnung wegen eines fehlenden oder fehlerhaften Impressums auf der Vereinswebsite sein. Dann stellt sich nämlich die Frage, ob der Vorstand dies hätte verhindern können. Und daraus kann sich ein Anspruch auf Schadensersatz gegen die Vorstandsmitglieder ergeben.

Deshalb ist es für die Vereinsmitglieder und den Vorstand wichtig, nicht nur die “hard facts” zu kennen, wer wann und wie für welchen Schaden haftet. Sondern auch, wie Sie die Haftung zum Schutz Ihres Vereins in bestimmten Fällen begrenzen können.

Das geht zum Beispiel durch einen Entlastungsbeschluss von der Mitgliederversammlung oder durch bestimmte Formulierungen für die Vereinssatzung, die für die Haftungsbegrenzung im Verein sinnvoll sind. Alles Wissenswerte zum Thema Haftung im Verein lesen Sie bei uns:

  • Haftung im Verein

Vereinssatzungen erstellen und verstehen

Auch bei der Entwicklung einer Vereinssatzung sollten Sie die rechtlichen Vorgaben nicht außer Acht lassen. Diese sind gesetzlich geregelt. Die Satzung eines Vereins muss mindestens:

  • den Vereinszweck festlegen,
  • den Namen und den Sitz des Vereins enthalten,
  • und ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll.

Zusätzlich zu diesen Mindestanforderungen bietet die Vereinssatzung als eine Art Verfassung für Ihren Verein außerdem die Möglichkeit, interne Vereinsverwaltung, Mitgliedsbeiträge, Art & Umfang des Vorstands und einiges mehr zu regeln.

Geht es um die Satzung für Ihren Verein, sollten Sie diese nicht nur rechtssicher erstellen, sondern müssen auch bei Satzungsänderungen auf ihre Aktualität und Rechtssicherheit achten. Außerdem müssen Sie zur Änderung der Satzung einige Schritte mit verschiedenen rechtlichen Anforderungen durchlaufen, bis diese gültig wird. Was eine Vereinssatzung alles regeln kann, wieso Sie eine brauchen und worauf Sie rechtlich achten müssen, finden Sie in diesem Beitrag:

Sie haben noch keine Vereinssatzung? Auf eRecht24 Premium können Sie mit unserem Vereinssatzung Generator eine rechtssichere Vereinssatzung für Ihren Verein generieren.

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Maxie Schneider
Maxie Schneider, , Dipl.-Jur.
Head of Content & Legal Writerin

Maxie Schneider hat Rechtswissenschaften studiert und ist Diplomjuristin. Im Rahmen Ihres Studiums hat sie sich auf interdisziplinäre Rechtsthemen und die Wechselwirkung zwischen Rechtsentwicklung und fortschreitender Digitalisierung spezialisiert. Darüber hinaus ist sie zertifizierte Online-Texterin und studiert berufsbegleitend den Masterstudiengang „Digital Media Law & Management“. Seit 2022 ist Maxie Schneider Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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