Worum geht's?
Wer als Unternehmer seine Werbe- oder Imagevideos auf Instagram mit Musik hinterlegen möchte, sollte vorsichtig sein: Haben Sie die Nutzungsrechte an den Musiktiteln nicht, begehen Sie einen Urheberrechtsverstoß. Die Folge: Eine teure Abmahnung – und zwar auch dann, wenn Sie Musik verwenden, die Instagram Ihnen selbst zur Verfügung stellt. Wie Sie Ihre Reels und Storys dennoch kreativ gestalten, woher Sie lizenzfreie Musik bekommen und wie Sie Ihr Social Media Marketing rechtlich absichern, lesen Sie in diesem Artikel.
1. Das Urheberrecht bei der Verwendung von Musik auf Instagram
Ob Kleinunternehmer, Solo-Selbstständiger mit einem digitalen Business, Influencer oder Großkonzern: Für die meisten Unternehmer ist Instagram aus dem eigenen Online Marketing nicht mehr wegzudenken. Mit Posts, Reels und Stories können Firmen Produkte und Dienstleistungen bewerben, in Interaktion mit potenziellen Kunden treten und Marktforschung betreiben – und mit vergleichsweise geringem Aufwand und den richtigen Inhalten eine gigantische Zielgruppe erreichen.
Was bei allen Instagram-Reels und Insta-Stories natürlich nicht fehlen darf, ist die Musik – denn erst damit bleibt ein Video im Kopf und setzt sich von der Masse an Content auf der Social Media Plattform ab. Ob Lieblingslied, Trend Songs, Remixes oder Audiodateien anderer User: Der Fantasie sind bei der Erstellung der kurzen Videos fast keine Grenzen gesetzt. Zumindest nicht, wenn es sich um private Stories und Reels handelt – denn für die stellt Instagram mit seinen Musik-Stickern eine Masse an Songs in der internen Musikbibliothek (Sound Collection Instagram) bereit.
ABER ACHTUNG
Sobald Sie gewerblich handeln, indem Sie beispielsweise Eigenwerbung betreiben oder einen Imagefilm für Ihre Business-Konten veröffentlichen, gelten andere Regeln.
Viele Selbstständige und Unternehmen gehen fälschlicherweise davon aus, dass Meta (der Facebook-Konzern hinter Instagram) für die Bereitstellung der erforderlichen Lizenzen und Musikrichtlinien verantwortlich ist – und sie damit automatisch die Nutzungsrechte an den bereitgestellten Songs haben, wenn sie als Nutzer auf Instagram einen Creator oder Business Account betreiben.
Wer jedoch einen Blick auf die Nutzungsbedingungen von Meta wirft, dem wird klar, dass dem nicht so ist. Laut denen ist das Hochladen und Verwenden von geschützter Musik zu nicht-privaten – also kommerziellen – Zwecken nämlich verboten, sofern keine entsprechende Lizenz vorliegt.
Was bedeutet das? Nahezu alle Musikstücke fallen unter das Urheberrecht. Das legt fest, dass allein der Urheber bestimmt, wer seine Musik zu welchen Konditionen nutzen darf. Er darf die Verwendung zum Beispiel komplett untersagen oder sie an die Zahlung einer Lizenzgebühr knüpfen. Diese Urheberrechte sind nicht übertragbar – und sie gelten bis 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers.
Rechte an einem Musikstück hat aber nicht nur der Urheber des Songs, sondern auch die Interpreten, die an der konkreten Tonaufnahme mitgewirkt haben. Und: Der Urheber kann Dritte beauftragen, seine Rechte zu vertreten. Diese Aufgabe übernehmen beispielsweise Plattenfirmen und Musikverlage, aber auch Verwertungsgesellschaften wie die GEMA.
Was erlaubt das Urheberrecht bei der Musiknutzung auf Insta – und was nicht?
Während Meta für die private Musiknutzung auf Instagram meist (undurchsichtige) Nutzungsvereinbarungen mit den entsprechenden Rechteinhabern abgeschlossen hat, gilt für die kommerzielle Nutzung von geschützter Musik in Stories und Reels etwas anderes. Diese dürfen Sie nur dann verwenden, wenn
- Sie die erforderlichen Nutzungsrechte daran haben oder
- es sich um lizenzfreie Musikstücke handelt.
In jedem anderen Fall ist es nicht zulässig, kommerzielle Reels und Stories mit urheberrechtlich geschützter Musik zu synchronisieren – auch dann nicht, wenn die Musik von Instagram selbst bereitgestellt wird.
Gibt es nicht eine Ausnahme für kurze Videos?
Es hält sich der Irrglaube, dass geschützte Musik bei Reels und Stories, die lediglich 15 Sekunden lang sind, davon ausgenommen sind. Tatsächlich ist diese „Bagatellgrenze“ für nutzergenerierte Inhalte im neuen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) festgehalten – sie gilt aber nur für rein private Zwecke, nicht für Creator und Business Accounts. Zudem legt sie eigentlich nur fest, dass Instagram keinen „Uploadfilter“ auf dieses Werk anwenden darf und der Inhalt eines geschützten Werks somit bis zu einem Ausschnitt von maximal 15 Sekunden wiedergegeben werden kann. Durch die 15-Sekunden-Ausnahme wird jedoch nicht die Verwendung geschützter Musik erlaubt.
Sobald Sie einen gewerblichen Zweck mit Ihren Reels und Stories verfolgen, spielt es keine Rolle, wie lang das Video ist: Urheberrechtlich geschützte Musiktitel dürfen Sie nur dann verwenden, wenn Sie die Nutzungsrechte daran erworben haben oder der Urheber einer lizenzfreien Nutzung zugestimmt hat.
Wen betrifft das denn?
Egal ob Friseursalon, Freelancer, Influencer oder mittelständisches Unternehmen: Haben Sie die Nutzungsrechte für das Musikstück nicht, verstoßen Sie mit der Verwendung gegen das Urheberrecht – ganz gleich, wie groß oder bekannt Ihr Unternehmen ist. Sobald Sie Ihre geschäftliche Tätigkeit fördern, handeln Sie zu kommerziellen Zwecken.
Bei Influencern geht der BGH zudem davon aus, dass Reels und Stories nicht nur im Rahmen von „plakativer“ Social Media Werbung als gewerblich einzustufen sind, sondern generell – da sie dazu dienen, die eigene Reichweite durch Likes, Shares und Follower zu vergrößern.
WUSSTEN SIE'S SCHON?
Sind Sie gewerblich tätig, führen Sie auf Instagram einen Creator oder Business Account und nutzen Sie Shortvideos für Ihre unternehmerische Tätigkeit, ist bei der Verwendung urheberrechtlich geschützter Musik in Reels & Co. besondere Vorsicht geboten.
2. Was passiert, wenn ich lizensierte Musik für Reels & Stories verwende?
Wenn Sie auf Ihrem Business Account lizensierte Musik für Reels und Stories über den Musik-Sticker verwenden, ohne die entsprechenden Rechte daran zu haben, kann das folgende Konsequenzen nach sich ziehen:
- Löschung der Inhalte: Instagram kann die entsprechenden Stories und Reels löschen – die gesamte Arbeit, die Sie in die Produktion der Beiträge und die Kommunikation mit Ihren Nutzern unter den Posts gesteckt haben, ist damit verloren.
- Sperrung des Business Accounts: Da Sie mit der widerrechtlichen Musiknutzung gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform verstoßen, kann Instagram Ihren gesamten Account sperren – und Sie haben plötzlich keinen Zugriff mehr auf einen wichtigen Marketing-Kanal.
- Urheberrechtliche Abmahnung: Der eigentliche Rechteinhaber kann Sie für die Verwendung seiner Musik abmahnen und für die entgangenen Lizenzeinnahmen Schadensersatz fordern.
Sollten Sie abgemahnt werden, setzt sich der in der Abmahnung geforderte Schadensersatz meist aus einer fiktiven Lizenzgebühr zusammen – also der Summe, die dem Rechteinhaber durch die „verlorene“ Lizenzeinnahme entgangen ist. Je nachdem, wie bekannt die Musik aus Ihrer Instagram-Story oder Ihrem Reel ist, kann das schnell eine Forderung in fünfstelliger Höhe sein.
Hinzu kommen Anwaltskosten und die Forderung nach einer Unterlassungserklärung. Diese sieht meist eine empfindliche Vertragsstrafe vor, die fällig wird, sollten Sie die Urheberrechtsverletzung erneut begehen. Bevor Sie eine solche Unterlassungserklärung unterschreiben, empfiehlt sich eine juristische Beratung. In Absprache mit einem Anwalt können die Forderungen oftmals mit einer modifizierten Unterlassungserklärung angepasst werden.
3. Welche Alternativen kann ich für Musik auf Insta nutzen?
Haben Sie bislang Musik aus dem Musik-Sticker für Ihre gewerblichen Reels und Stories genutzt, sollten Sie das in Zukunft besser lassen. Ganz ohne Musik oder nur mit eigens produzierter Tonkunst muss jedoch auch nicht sein. Instagram bietet seinen kommerziellen Nutzern mit der Sound Collection eine Alternative auf der eigenen Plattform an. Darüber hinaus können Sie Ihren Content mit lizenzfreier Musik gestalten oder Lizenzen bei den Rechteinhabern erwerben.
Was ist die Sound Collection von Instagram?
Als Business-Musikbibliothek beinhaltet die Sound Collection über 9000 Musikstücke, die Sie für Ihr Social-Media-Marketing auf Instagram nutzen können. Die Stücke sind lizenzfrei, die Nutzung der Musiksammlung kostenlos. Sie dürfen diese Musiktitel also ohne Bedenken als Hintergrundmusik für Ihre kommerziellen Reels und Stories nutzen.
Trotz der Menge an Songs sind jedoch deutlich weniger bekannte Stücke, Trend Songs und Charts enthalten. Da Meta die Nutzungsbedingungen mit den Rechteinhabern vereinbart hat, dürfen Sie die Musik zudem nur für Ihre Videos und Beiträge bei Facebook und Instagram verwenden.
Sie erreichen die Sound Collection über Ihre Meta Business Suite, mit der sich Posts verfassen, Werbeanzeigen schalten und auch Nachrichten verwalten lassen. Die Business Suite gibt es als Desktop-Anwendung, sie lässt sich aber auch mit eingeschränkten Funktionen als App verwenden.
Alternativ beinhaltet auch die herkömmliche Musikbibliothek die lizenzfreien und gewerblich nutzbaren Musikstücke der Sound Collection – allerdings sind diese dort nicht gesondert gekennzeichnet. Das erhöht das Risiko, dass Sie unwissentlich doch ein geschütztes Musikstück verwenden. Mit der Business Suite sind Sie auf der sicheren Seite.
Wichtig ist auch: Um das Musikangebot für Ihre gewerblichen Zwecke zu nutzen, müssen Sie den Urheber des Musikstücks korrekt benennen. Die notwendigen Angaben erhalten Sie in der Sound Collection (nur über die Desktop-Version) über einen Infobutton neben dem Musiktitel. Nehmen Sie den Namen und die dort angezeigte URL in Ihr Reel bzw. Ihre Story mit auf, haben Sie das Risiko eines Urheberrechtsverstoßes deutlich minimiert.
Woher bekomme ich lizenzfreie Musik für Instagram Reels & Stories?
Eine andere Möglichkeit ist es, Ihre Reels und Stories auf Insta mit Musik zu synchronisieren, für die Sie keine exklusiven Nutzungsrechte bei den Rechteinhabern erwerben müssen. Gemafreie Musik gibt es auf Basis verschiedener Modelle und von verschiedenen Anbietern. Dazu gehören beispielsweise
- CC-Lizenzen (z. B. Jamendo Music, Free Music Archive, Soundcloud)
- Plattformen mit Lizenzkosten (z. B. Artlist, Epidemicsound, Envato Elements)
- Lizenzierung pro Song (z. B. Musikfox, Audiohub, Audiojungle)
- Abgelaufene Schutzrechte
Vorsicht gilt bei der Gemeinfreiheit (Lizenzfreiheit) abgelaufener Schutzrechte sowie bei der CC-Lizensierung. Da Urheberrechte erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlöschen, kommen für die sogenannte Gemeinfreiheit in der Regel nur klassische Musikstücke in Frage. Auch hier können aber unter Umständen weiterhin Rechte bestehen, etwa von ausübenden Künstlern oder wenn Ihnen beispielsweise statt des originalen Klavierstücks von Bach eine bearbeitete Version vorliegt.
Bei CC-Lizenzen bzw. Creative Common Lizenzen müssen Sie bestimmte Regeln beachten, da es unterschiedliche Lizenzmodule gibt. Der Urheber kann die Verwendung seines Musikstückes an bestimmte Bedingungen knüpfen, beispielsweise an seine Namensnennung oder daran, dass das Werk vollständig und ohne Veränderungen bleiben muss. Für die Einhaltung der Lizenzbedingungen sind Sie selbst verantwortlich.
Oder doch lieber für die Instagram-Musik eine Lizenz vom Urheber?
Natürlich bleibt Ihnen auch die Möglichkeit, sich die Lizenz für den Lieblingssong für Ihr Reel oder Ihre Insta-Story vom Rechteinhaber selbst bzw. dessen Bevollmächtigen einzuholen.
Der direkte Weg zum Künstler ist aber nicht immer einfach und lohnt sich auch preislich oftmals kaum. Da sich der Preis für eine Lizenz meist nach Grundsätzen wie Angebot, Nachfrage und Bekanntheit der Kunstschaffenden richtet, kann er für ein Musikstück zwischen wenigen Euro bei unbekannten Künstlern bis hin zu mehreren zehntausend für einen Chart-Song liegen.
Alternativ können Sie sich an die Musikverlage und Plattenfirmen wenden, bei denen der Künstler unter Vertrag ist. Einige von ihnen – beispielsweise Universal Music – verkaufen eigene Lizenzen für die kommerzielle Nutzung von Musik auf Social Media. Hier bieten sich verschiedene Abo-Modelle an, zwischen denen Sie wählen können (z. B. für Influencer, Agenturen).
4. Was mache ich mit bestehenden Inhalten?
Auch wenn es ärgerlich ist: Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie bestehende Reels und Stories überarbeiten und löschen, wenn Sie an der verwendeten Instagram-Musik keine Nutzungsrechte haben.
Sie können das Reel erneut ohne die Tonspur hochladen oder stattdessen auf eine der genannten (lizenzfreien) Musikstücke oder Werke aus der Meta Sound Collection zurückgreifen. Zwar sind dann die Interaktionen mit Ihren Nutzern ebenfalls gelöscht – doch dies ist in der Regel weniger existenzgefährdend als eine urheberrechtliche Abmahnung mit hohen Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten.
LESE-EMPFEHLUNG
Urheberrechte betreffen nicht nur Musik, sondern auch andere Werke wie Bilder und Texte. Was Sie beachten müssen, wenn Sie fremde Fotos für Ihren Social Media Account verwenden wollen, haben wir Ihnen in unserem Beitrag „Das Copyright der Gulaschsuppe: Bildrechte bei Facebook, Instagram & Co.“ zusammengefasst.
5. Wie kann ich mich in Zukunft bei der Verwendung von Musik auf Instagram absichern?
Der einfachste Weg, sich zukünftig bei der Erstellung von Reels und Stories auf Instagram abzusichern, ist es – das wissen Sie jetzt – die interne Musikbibliothek der Plattform nicht zu verwenden. Auch wenn es unbequemer scheint: Greifen Sie auf Alternativ-Angebote zurück.
Die folgende Checkliste hilft Ihnen, Ihr Social-Media-Marketing auf Instagram abzusichern:
- Nutzen Sie für Hintergrundmusik ohne Abmahnrisiko Titel aus der Meta Sound Collection oder von alternativen Anbietern.
- Prüfen Sie bei CC-Lizenzierungen, ob Sie das Werk für kommerzielle Zwecke verwenden dürfen.
- Vergewissern Sie sich, ob Sie bei bezahlten Lizenzmodellen das Musikstück mehrfach oder nur einmalig für Social Media nutzen dürfen.
- Prüfen Sie bei Musik-Datenbanken und Lizenzgebern deren Seriösität (z. B. durch Rezensionen anderer User auf Bewertungsplattformen).
- Löschen Sie bestehende Reels und Stories mit urheberrechtlich geschützter Musik.
Und vergessen Sie nicht: Das Urheberrecht ist eindeutig – die Rechte an geschützter Musik besitzt nur der Künstler bzw. dessen Vertreter. Das gilt nicht nur für Musik auf Instagram, Facebook, TikTok & Co. – sondern auch für Tonkunst in Filmen, Werbeclips und bei öffentlichen Aufführungen.
LESE-EMPFEHLUNG
Sind Sie mit Ihrem Unternehmen auf Social Media aktiv, sind fremde Urheberrechte nicht das Einzige, was Sie beachten müssen. Auch Impressumspflicht und Datenschutz spielen eine Rolle. Wie Sie diese Punkte korrekt für Ihren Unternehmensaccount auf Facebook, Instagram oder LinkedIn umsetzen, lesen Sie in unserem Beitrag „Impressum, Datenschutz und Social Media“.
6. Häufig gestellte Fragen zur Musiknutzung auf Instagram