Worum geht's?
Geschäftsmäßige Profile in sozialen Netzwerken benötigen laut Rechtsprechung eine Datenschutzerklärung. Aber wo genau binden Sie Informationen z. B. zum Instagram Datenschutz auf der Social-Media-Plattform ein? Welche Angaben sind Pflicht? Und auf welchen Inhalt müssen Sie achten, um keine Abmahnungen zu kassieren? Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, wie Sie eine spezielle Datenschutzerklärung für Social Media Plattformen wie LinkedIn DSGVO konform erstellen und einbinden.
1. Datenschutzerklärung für Ihre Social-Media-Profile
Der Datenschutz in sozialen Netzwerken sollte nicht außer Acht gelassen werden. Mit Hilfe der Datenschutzerklärung, die laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgeschrieben ist, klären Sie Ihre Nutzer explizit darüber auf, von welchen Diensten ihre Daten auf Ihren Profilseiten der sozialen Netzwerke z. B. bei Facebook, LinkedIn, Xing oder Instagram verarbeitet werden und was der Sinn und Zweck dieser Verarbeitung ist.
Wichtig: Social Media Profile benötigen eine eigene Datenschutzerklärung, die andere Inhalte hat als die Datenschutzerklärung für Webseiten. Nur so kommen Sie Ihrer Informationspflicht konkret nach und laufen nicht Gefahr, Abmahnungen zu kassieren.
Je mehr Drittanbieter-Dienste oder Plugins Sie auf Ihrer Webseite nutzen, desto umfangreicher wird Ihre Datenschutzerklärung. Damit hier nichts vergessen wird, können Sie als eRecht24 Premium Mitglied innerhalb des Projektmanagers für Social Media eine ausführliche Datenschutzerklärung generieren.
Auf eRecht24 Premium haben Sie nun auch die Möglichkeit, einen Abmahnschutz für Ihre Rechtstexte zu aktivieren. Neben der Datenschutzerklärung finden Sie auch Generatoren für Impressum, AGB und Widerruf für Ihre Website.
Neben einer Datenschutzerklärung ist auch ein Impressum auf Social Media Pflicht, sofern Ihr Profil keinen rein privaten Zweck verfolgt. Welchen rechtlichen Anforderungen Ihr Impressum auf Social Media entsprechen sollte, können Sie in unseren folgenden Artikeln nachlesen:
- Impressum für Social Media
- Impressum für Instagram
- Impressum für Facebook
- Impressum für X
- Impressum für TikTok
- Impressum für Twitch
- Impressum für YouTube
- Impressum für Xing
- Impressum für LinkedIn
2. Wann brauchen Sie für Ihren Social-Media-Auftritt eine Datenschutzerklärung?
Sobald Sie ein geschäftsmäßiges Profil auf einer Social Media Plattform haben und neben dem Plattformbetreiber ebenfalls für die Datenverarbeitung verantwortlich sind, müssen Sie eine Datenschutzerklärung bereithalten.
Dies ist bei allen gängigen sozialen Netzwerken der Fall, da Sie Daten aktiv über Ihre Unternehmensseite erheben. Dabei kann es sich bereits um Kommentare, private Nachrichten oder Likes und Views aus den Insights handeln.
LESEEMPFEHLUNG
Weiterführende Informationen zum Thema “So nutzen Sie Social Media Netzwerke rechtssicher” erhalten Sie in unserem Artikel.
3. So binden Sie Ihre Datenschutzerklärung in Ihren Social-Media-Profilen ein
Im Folgenden finden Sie Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihnen zeigen, wie Sie Ihre erstellte Datenschutzerklärung auf den verschiedenen Social-Media-Plattformen einbinden.
3.1. Datenschutzerklärung Facebook (Fanpage)
Social Media und Datenschutz sollten einhergehen. Um auf Ihrer Facebook Fanpage auf Ihre Datenschutzerklärung zu verweisen, klicken Sie genau wie auch für das Anlegen des Impressums, innerhalb der Fanpage-Menüleisten auf "Info" und anschließend auf den Tab "Infos zu Datenschutz und Rechtlichem".
Über diesen Weg, nämlich die Menüleiste auf der Facebook Fanpage, ist der Link zur Datenschutzerklärung ebenfalls für den Besucher erreichbar.
3.2. Datenschutzerklärung Instagram
Damit Sie der Pflicht für das Impressum sowie der Datenschutzerklärung auf Instagram nachkommen, müssen Sie hier entsprechende Weiterleitungen einrichten, welche auf Ihr Impressum sowie Ihre Datenschutzerklärung führen.
Zum einen können Sie auf Instagram mittlerweile bis zu fünf Links innerhalb des Profils hinterlegen oder aber Sie nutzen ein Drittanbieter-Tool, um eine separate Landingpage erstellen zu können.
Das Ganze könnte dann beispielhaft innerhalb eines gesonderten Inhaltsverzeichnisses bzw. einer gesonderten Landingpage wie folgt aussehen:
3.3. Datenschutzerklärung LinkedIn
Genau wie beim Impressum müssen Sie auch auf LinkedIn auf eine Datenschutzerklärung hinweisen, wenn Sie gewerblich unterwegs sind. Bedeutet: Sind Sie als Angestellter auf LinkedIn oder befinden sich auf Stellensuche, brauchen Sie weder Impressum noch Datenschutzerklärung.
Profil-Seite
Wenn Sie sich auf Ihrer Profil-Seite befinden, klicken Sie oben rechts, unter Ihrem Profilbild auf das Stift-Symbol.
Im Anschluss scrollen Sie in der Übersicht ganz nach unten, bis zum Punkt "Kontaktangaben" und klicken hier ebenfalls wieder auf den Stift.
In der nachfolgenden Übersicht klicken Sie hier auf "Webseite hinzufügen".
Fügen Sie hier unter "URL der Webseite" den Link zu Ihrer Datenschutzerklärung ein. Unter "Art der Website “ können Sie „Sonstiges“ auswählen.
Nachdem Sie die Änderungen gespeichert haben, finden Sie unter den Kontaktinformationen in Ihrem LinkedIn-Profil nun den Link zu Ihrer Datenschutzerklärung.
Unternehmensseite
Wenn Sie sich auf Ihrer Unternehmensseite befinden, klicken Sie in der linken Sidebar unten auf die Option "Seite bearbeiten".
Unter Info > Übersicht finden Sie die Beschreibung. Da Sie hier als URL der Website nur einen Link hinterlegen können, empfehlen wir Ihnen den Link für die Datenschutzerklärung innerhalb der Beschreibung einzufügen.
Also: https://xxxxxxx.de/datenschutzerklaerung/
Zudem sollten Sie explizit darauf hinweisen, dass der Besucher unter diesem Link die Datenschutzerklärung erreicht.
https://xxxxxxx.de/datenschutzerklärung/
(Unter diesem Link erreichen Sie unsere Datenschutzerklärung)
3.4. Datenschutzerklärung XING
Neben dem Impressum müssen Sie ebenfalls in XING auf Ihre Datenschutzerklärung hinweisen.
Profil-Seite
Wenn Sie sich innerhalb Ihres Profils befinden, scrollen Sie bis zum Ende der Seite. Hier sehen Sie den Punkt "Rechtliche Hinweise von... ".
Mit einem Klick hierauf öffnet sich ein neues Fenster, in das Sie im Anschluss den Linkpfad zur Ihrer Datenschutzerklärung einfügen können.
Zudem sollten Sie explizit darauf hinweisen, dass der Besucher unter diesem Link die Datenschutzerklärung erreicht.
Im Anschluss müssen Sie nur noch auf den Button "Speichern" klicken.
Unternehmensseite
Wie auch schon unter dem Punkt "Impressum" hingewiesen, ist es ebenfalls auf Unternehmensseiten / Arbeitgeberprofilen von XING notwendig, entsprechende Links zum Impressum oder der Datenschutzerklärung zu setzen. Dies geschieht direkt auf der "Über uns"-Seite, da XING hierfür keine speziellen Felder zur Verfügung stellt.
4. Was gehört in eine Datenschutzerklärungfür Social Media Plattformen?
Es reicht nicht aus, die Datenschutzerklärung Ihrer Website 1:1 für Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram, LinkedIn oder Xing zu übernehmen. In die Datenschutzerklärung eines Social Media Profils gehören andere Inhalte als in die einer Website.
Bei den Daten, die Sie auf Ihrer Webseite speichern, handelt es sich um andere Daten als bei denen, die in sozialen Netzwerken verarbeitet und gespeichert werden. Hinzu kommt die so genannte "gemeinsame Verantwortlichkeit" von Plattformen wie Facebook und dem Inhaber der Profile und Fanpages.
Erstellen Sie deshalb unbedingt eine eigene Datenschutzerklärung für Ihre Social Media Auftritte bei Facebook, LinkedIn, Insta oder Xing. Nutzen Sie hierfür den Social Media Datenschutz-Generator im eRecht24 Premium Bereich.
- Rechtsgrundlage für personenbezogene Daten: In der Regel brauchen Sie eine Einwilligung.
- Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer: Da Sie in der Regel personenbezogene Daten in Drittländer übermitteln, müssen Sie für einen angemessenen Schutz der Daten sorgen, der mit dem der DSGVO vergleichbar ist. Das können Sie etwa in Form von Standardvertragsklauseln sicherstellen.
- Als Betreiber einer Social Media Fanpage können Sie mit dem Anbieter der Plattform für den Datenschutz gemeinsam verantwortlich sein. Details hierzu lesen Sie in unserem Artikel zur rechtssicheren Facebook Unternehmensseite". Diese Grundsätze gelten wohl auch bei anderen Social Media Plattformen, sodass der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages nicht ausreicht
- Darüber hinaus gehören in eine Social Media Datenschutzerklärung auch die Punkte, die in jede Datenschutzerklärung gehören, wie Verantwortlicher, Zweck, Dauer, Betroffenenrechte etc.
Erstellen Sie deshalb unbedingt eine eigene Datenschutzerklärung für Ihre Social Media Auftritte bei Facebook, LinkedIn, Insta oder Xing. Nutzen Sie hierfür den Social Media Datenschutz-Generator im eRecht24 Premium Bereich.
5. FAQ – Datenschutz auf Social Media
- Zurück zur Übersicht: "Datenschutz"
- So nutzen Sie Social Media Netzwerke rechtssicher
- Facebook Fanpage
- Facebook, Google & Co.: So löschen Sie Ihren Account
- DSGVO-konforme Linktr.ee Alternativen
- YouTube DSGVO-konform nutzen
- Ist Instagram datenschutzkonform?
- Facebook & Instagram kostenpflichtig: Meta trackt Daten
- TikTok & Datenschutz