Impressum: LinkedIn

Wann brauchen Sie ein Impressum für LinkedIn und wie binden Sie den Rechtstext auf dem sozialen Netzwerk ein?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Sobald Sie ein geschäftsmäßiges Profil auf LinkedIn betreiben, unterliegen Sie laut § 5 DDG der Impressumspflicht.
  • Vergessen Sie Pflichtangaben und Ihr Impressum ist fehlerhaft oder fehlt gänzlich, droht eine teure Abmahnung.
  • Auf eRecht24 können Sie ein kostenloses und rechtssicheres Impressum für Ihr LinkedIn-Profil erstellen.

Worum geht's?

Mit 930 Millionen Nutzern weltweit ist LinkedIn eines der größten sozialen Netzwerke zur Pflege von Geschäftskontakten. Auf der Plattform sind sowohl Privatpersonen als auch zahlreiche Unternehmen vertreten. Über einzelne Social-Media-Profile kann nicht nur Internet-Präsenz gezeigt, sondern auch über Themen diskutiert und Jobs angeboten werden. Aber brauchen Sie dafür auch ein Impressum für LinkedIn? Wie binden Sie das Impressum ein? Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel.

 

1. Gibt es eine Impressumspflicht auf LinkedIn?

Grundsätzlich gilt für alle geschäftsmäßigen Social-Media-Profile - also auch für LinkedIn - eine Impressumspflicht nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Neben dem regulären Impressum auf der Website müssen Sie auch ein Impressum auf Ihren Social-Media-Kanälen hinterlegen.

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HINWEIS: DATENSCHUTZERKLÄRUNG NICHT VERGESSEN!

Nutzer eines gewerblichen LinkedIn-Profils benötigen neben einem Impressum auch eine rechtssichere Datenschutzerklärung. Hier muss vor allem erwähnt werden, wie Sie mit personenbezogenen Daten umgehen, um den Datenschutz zu gewährleisten. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zu Datenschutzerklärungen auf Social Media.

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2. Wann nutze ich LinkedIn gewerblich?

Sobald Sie auf LinkedIn gewerblich tätig sind, greift die Impressumspflicht. Das ist dann der Fall, wenn Sie einem unternehmerischen Zweck auf der Plattform nachgehen. Also wenn Sie selbstständig sind oder ein Unternehmen haben und auf LinkedIn Werbung für Ihren Blog, Ihre Website oder Ihre Dienste und Produkte machen.

Rein private Profile auf Social-Media-Plattformen unterliegen nicht der Impressumspflicht. Wenn Sie die Plattform ausschließlich dazu nutzen, mit Geschäftspartnern oder ehemaligen Kollegen in Kontakt zu bleiben und die Stellensuche verwenden, brauchen Sie kein Impressum für LinkedIn.

ACHTUNG

Gewerblich kann Ihr Profil auch sein, wenn Sie nebenberuflich Ihren Blog bewerben, der Werbeeinnahmen erzielt. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch die Werbeeinnahmen Ihres Blogs sind. Sobald der Verweis auf Ihre Leistungen oder Ihre Website vorhanden ist und Sie damit Geld verdienen, ist Ihr Account bei LinkedIn gewerblich und Sie benötigen neben einem Impressum auch eine Datenschutzerklärung.

3. Welche Daten müssen in das LinkedIn-Impressum?

In jedes Impressum gehören bestimmte Pflichtangaben, die auf keinen Fall fehlen dürfen. Dazu zählen laut § 5 Abs. 1 DDG die folgenden:

Des Weiteren gibt es besondere Pflichtangaben, die Sie ebenfalls im Impressum angeben müssen, sofern sie zutreffen. Dabei handelt es sich um:

  • Rechtsform Ihres Unternehmens
  • Vertretung Ihres Unternehmens (z. B. Geschäftsführer)
  • Registernummer und Registergericht
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-ID

Betreiben Sie ein zulassungspflichtiges Gewerbe, müssen Sie außerdem Angaben zu Ihrer Berufsgruppe bzw. Berufsausübung machen und diese Angaben noch mit der zugehörigen Kammer, der gesetzlichen Berufsbezeichnung etc. versehen.

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LESEEMPFEHLUNG

Weiterführende Informationen zu den Pflichtangaben im Impressum lesen Sie in unserem Artikel “Was gehört in ein Impressum?”.

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4. LinkedIn-Impressum mit dem eRecht24 Impressum-Generator erstellen

Im Internet tummeln sich zahlreiche Vorlagen und Muster für die Anbieterkennzeichnung. Hier ist allerdings Obacht geboten! Oftmals werden dort nicht alle notwendigen Pflichtangaben berücksichtigt. Außerdem steht in vielen Mustern und Vorlagen noch der Verweis auf § 5 Telemediengesetz (TMG). Dieses wurde aber am 14. Mai 2024 vom Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir Ihnen, Ihr Impressum mit unserem rechtssicheren und kostenlosen Impressum-Generator erstellen zu lassen. Innerhalb von wenigen Sekunden erhalten Sie ein Impressum für Ihr LinkedIn-Profil.

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5. Wo muss das Impressum für LinkedIn eingebunden werden?

Auf LinkedIn gibt es zum einen die "Privaten"-Profile sowie die sogenannten Unternehmensseiten, welche den Facebook-Fanpages ähneln. Da es sich bei diesem Netzwerk um ein Karriere-Netzwerk handelt, sollten Sie in Ihrem Profil ein Impressum hinterlegen, wenn Sie dort gewerblich unterwegs sind.

In unserer Anleitung zeigen wir Ihnen, wie Sie sowohl auf den Profilseiten als auch auf den Unternehmensseiten Ihr rechtssicheres Impressum hinterlegen können.

Profilseite

Wenn Sie sich auf Ihrer Profilseite befinden, klicken Sie oben rechts unter Ihrem Profilbild auf das Bleistift-Symbol.

linkedin profilseite

Im Anschluss scrollen Sie in der Übersicht ganz nach unten, bis zum Punkt “Kontaktangaben” und klicken hier ebenfalls wieder auf "Bearbeiten". Im Anschluss klicken Sie auf die Schaltfläche „Website hinzufügen” und fügen hier den Link zu Ihrem Impressum ein.

linkedin impressum hinzufügen

Als „Art der Website“ können Sie „Sonstiges“ auswählen. Wichtig ist, dass der Link zum Impressum in den Kontaktdaten enthalten ist.

linkedin kontaktdaten

Unternehmensseite

Wenn Sie sich auf Ihrer Unternehmensseite befinden, klicken Sie in der linken Sidebar unten auf die Option "Seite bearbeiten".

linkedin unternehmensseite seite bearbeiten

Hier haben Sie unter Info > Übersicht > URL der Website die Möglichkeit einen anklickbaren Link zu Ihrer Webseite zu hinterlegen:

linkedin datenschutz link

Am besten nutzen Sie dieses Feld für die URL Ihres Impressums. Also: https://xxxxxxx.de/impressum/

6. Drohen rechtliche Konsequenzen, wenn ich trotz Impressumspflicht kein Impressum auf LinkedIn habe?

Halten Sie sich nicht an die Impressumspflicht auf LinkedIn, müssen Sie mit einer Abmahnung rechnen. Bei einer Abmahnung wegen eines fehlenden Impressums kann der Streitwert vor Gericht auf bis zu 5.000 Euro festgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Abmahnung vom Rechtsanwalt bis zu 500 Euro Abmahngebühr enthalten kann.

Außerdem kann der Abmahnanwalt das Unterschreiben einer Unterlassungserklärung von Ihnen fordern. Hier ist besondere Vorsicht geboten, da Unterlassungserklärungen bei Verstößen mit einer Vertragsstrafe geahndet werden können. Lassen Sie eine Unterlassungserklärung daher unbedingt von einem Rechtsanwalt überprüfen.

AUFGEPASST

Aber nicht nur ein fehlendes Impressum kann zu einer Abmahnung führen. Auch fehlerhafte Anbieterkennzeichnungen ziehen eine Abmahnung nach sich. Hier reicht es aus, wenn der Fehler in der Einbindung liegt und das Impressum nicht mehr leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist. Fehlende Kontaktdaten, eine fehlende Wirtschafts-ID oder veraltete Angaben im Impressum können ebenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Um Ihr Impressum stets aktuell zu halten und keine rechtlichen Änderungen zu verpassen, empfehlen wir Ihnen eRecht24 Premium. Bei rechtlichen Änderungen werden Sie benachrichtigt und können Ihr Impressum oder Ihre Datenschutzerklärung aktualisieren und entsprechend anpassen.

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7. Fazit zum Impressum auf LinkedIn

Sobald Sie gewerblich auf LinkedIn unterwegs sind, brauchen Sie ein Impressum. Hierbei ist es wichtig, dass Sie alle nötigen Pflichtangaben in Ihrem Impressum aufführen und keinen Punkt vergessen. Ansonsten müssen Sie mit einer teuren Abmahnung rechnen. Damit Ihnen das nicht passiert, empfehlen wir Ihnen, unseren eRecht24 Social Media Impressum-Generator zu nutzen. So umgehen Sie unsichere Muster und Vorlagen aus dem Internet und erstellen in Sekundenschnelle ein rechtssicheres Impressum, das auf Ihr Unternehmen angepasst ist.

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
zertifizierte SEO-/SEA-Managerin & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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