Unterlassungserklärung

Unterlassungserklärung einfach erklärt: Ihr Guide für den rechtlichen Durchblick

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Erhalten Sie im E-Commerce eine Abmahnung, wird neben der Zahlung von Abmahnkosten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
  • Mit der strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich lebenslänglich, eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Verstoßen Sie gegen die Vereinbarung, müssen Sie eine hohe Vertragsstrafe zahlen.
  • Gestalten Sie Ihr Business mit eRecht24 Premium rechtssicher und geben Sie Abmahnern keine Chance.

Worum geht's?

Ist die Rede von einer Abmahnung, kommt kurze Zeit später die Unterlassungserklärung ins Spiel. Wie Sie bereits wissen, kann eine Abmahnung für Sie teure Folgen haben. Die Unterlassungserklärung und ihre Folgen werden aber oftmals unterschätzt. In diesem Beitrag klären wir, was eine Unterlassungserklärung rechtlich bedeutet, ob Sie verpflichtet sind, diese zu unterschreiben und welche Alternativen Ihnen anstelle der Unterzeichnung zur Verfügung stehen. 

 

1. Die Unterlassungserklärung als rechtliches Mittel

Im Zusammenhang mit Abmahnungen geht es immer wieder um die Unterzeichnung von Unterlassungserklärungen oder die Modifikation der Erklärung durch einen Anwalt. Um auf eine Abmahnung richtig reagieren zu können, ist es jedoch erst einmal notwendig, zu verstehen, warum die Unterlassungserklärung wesentlicher Bestandteil der Abmahnung ist.

Was ist eine Unterlassungserklärung?

Durch eine Unterlassungserklärung verpflichtet sich eine Person oder ein Unternehmen, bestimmte Handlungen in der Zukunft zu unterlassen. Kommt es im Bereich des Urheberrechts wegen Filesharing zu einer Abmahnung, wurde eine Marke unberechtigt verwendet oder ein Wettbewerbsverstoß begangen, möchte der Abmahner sicherstellen, dass eine Wiederholung der Verletzungshandlung nicht stattfindet.

Mit Unterzeichnung der Erklärung verpflichtet sich der Verletzer, die Handlung nicht zu wiederholen. 

AUFGEPASST

Eine Unterlassungserklärung kann auch ohne eine zuvor ausgesprochene Abmahnung abgegeben werden. Rechnen Sie aufgrund einer begangenen Rechtsverletzung mit einer Abmahnung, kann es Sinn machen, dem Rechteinhaber durch eine freiwillige Unterlassungserklärung zuvorzukommen.

Wichtig: Grundsätzlich wird vermutet, dass bei einem Rechtsverstoß eine Wiederholungsgefahr besteht. Den Rechteverletzer trifft eine Unterlassungspflicht. Der Rechteinhaber kann auf Unterlassung klagen oder den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen. 

PRAXIS-TIPP

Die Wiederholungsgefahr wird nicht bereits dadurch gebannt, dass Sie versichern, die Verletzungshandlung nicht zu wiederholen. Auch eine Beendigung und Beseitigung des Verstoßes reichen nicht aus.

Einfache Unterlassungserklärung vs. strafbewehrte Unterlassungserklärung

In einer einfachen Unterlassungserklärung versichert der Unterzeichner dem Gläubiger, ein Verhalten zu unterlassen oder einen Verstoß nicht erneut zu begehen. Wollen Sie einen Konflikt außergerichtlich klären, die Kosten gering halten und das Vertrauensverhältnis nicht durch eine Strafandrohung schädigen, ist eine einfache Unterlassungserklärung besonders nützlich.

Beispiel für den Einsatz von Unterlassungserklärungen in Unternehmen:

  • Vertraulichkeitsverpflichtungen,
  • Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien,
  • Nichtausübung von Nebenbeschäftigungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten,
  • Social Media Richtlinien

Insbesondere gegenüber Mitarbeitern im Unternehmen müssen Unterlassungspflichten klar kommuniziert und vereinbart werden. Durch die Vereinbarung kann ein Bewusstsein für erwünschte und unerwünschte Verhaltensweisen geschaffen werden, ohne Strafzahlungen in Aussicht zu stellen.

Sie fragen sich nun, ob eine einfache Unterlassungserklärung auch im Zusammenhang mit Abmahnungen verwendet wird?

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann eine Wiederholungsgefahr nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Denn ein Verstoß gegen eine einfache Unterlassungserklärung bringt für den Schuldner keine Konsequenzen mit sich, sodass die Wiederholungsgefahr nicht gebannt ist.

Anders der strafbewehrte Unterlassungsvertrag: Tritt der Wiederholungsfall ein, ist der Schuldner verpflichtet, die vereinbarte Vertragsstrafe zu zahlen.

Bedeutet für Sie: Haben Sie eine Abmahnung erhalten und entscheiden sich dazu, die beigefügte, strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, können die Abmahner keine Unterlassungsklage erheben. Denn eine Wiederholungsgefahr besteht nicht mehr.

Mit dem Unterlassungsvertrag wird zwischen Gläubiger und Schuldner eine neue, selbständige Verbindlichkeit begründet. Das Problem: Stellen Sie im Nachhinein fest, dass Sie gar keinen Rechtsverstoß gegenüber dem Mitbewerber oder Urheber begangen haben und gar kein Unterlassungsanspruch gegeben war, sind Sie trotzdem an die Verpflichtung gebunden.

2. Bin ich verpflichtet, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben?

Nein. Eine rechtliche Verpflichtung kraft Gesetz oder einen Anspruch gibt es nicht. Allerdings sollten Sie sich über die rechtlichen Folgen im Klaren sein, weshalb wir bei Erhalt einer Abmahnung die Beratung durch einen Rechtsanwalt empfehlen.

Was kann passieren, wenn ich die Unterlassungserklärung nicht unterschreibe?

Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung folgendes:
Haben Sie durch Filesharing gegen Urheberrechte verstoßen, eine fremde Marke unberechtigt auf Ihrer Website verwendet oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Ihrem Online-Shop hinterlegt, besteht ein Unterlassungsanspruch gegen Sie. Folglich wäre die Forderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, grundsätzlich berechtigt.

Kommen Sie der Aufforderung nicht nach, können Mitbewerber oder Rechteinhaber einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen und den Klageweg beschreiten. Dies kann nicht nur hohe Kosten verursachen, sondern auch Zeit und Nerven rauben.

Der sicherste Weg, um Abmahnungen zu vermeiden: In unserem eRecht24 Premium Bereich stehen wir Ihnen mit Generatoren, Vertragsmustern und Know-how zur Seite und sichern Ihr Business rechtlich ab. So geben Sie Abmahnern keine Chance.

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Haben Sie keinen Rechtsverstoß begangen und erhalten trotzdem eine Abmahnung, sollten Sie ebenfalls Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen. Denn auch wenn eine Klage gegen Sie mit hohen Kosten verbunden sein kann, sollten Sie die Unterlassungserklärung nicht einfach unterschreiben. Können Sie sich vor Gericht gegenüber den Abmahnern behaupten und gewinnen den Rechtsstreit, muss die Gegenseite die eigenen und auch Ihre Kosten tragen.   

3. Abmahnung und Unterlassungserklärung erhalten: Die nächsten Schritte

Der bloße Gedanke an den Erhalt einer Abmahnung führt bei Webseiteninhabern und Online-Shop-Betreibern oftmals schon zu Stress und Unbehagen. Sie fragen sich, wie man bei der Vielzahl an gesetzlichen Regelungen und Neuerungen im Internetrecht den Überblick behalten soll?
Wir von eRecht24 behalten alle gesetzlichen Anforderungen für Sie im Blick und sichern mit unseren Generatoren, Mustern und Verträgen Ihr Business rechtlich ab.

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Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten, gilt es nun einen kühlen Kopf zu bewahren. Die Abmahnung zu ignorieren sollte keinesfalls die Lösung sein. Reagieren Sie nicht auf die Abmahnung, kann der Abmahner seine Rechte vor Gericht durchsetzen. 

Wir haben Ihnen daher nachfolgend eine Checkliste erstellt, an der Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung orientieren können.

Checkliste
Die wichtigsten Schritte
  • Ruhe bewahren
  • Unterlassungserklärung keinesfalls vorschnell unterzeichnen
  • Beratung durch einen Rechtsanwalt,
  • Prüfung durch Anwälte, ob Abmahnung berechtigt ist,
  • haben Sie keinen Rechtsverstoß begangen, sollten Sie die Verteidigung mit Ihrem Rechtsanwalt planen und Gegenmaßnahmen ergreifen,
  • besteht eine Unterlassungspflicht, Unterlassungserklärung durch den Rechtsanwalt prüfen lassen,
  • ist die Erklärung zu weit gefasst oder besonders nachteilig für den Abgemahnten, kann die Unterlassungserklärung angepasst werden (modifizierte Unterlassungserklärung)

 

Gut zu wissen: Besteht ein Unterlassungsanspruch, sollten Sie eine rechtlich zufriedenstellende Unterlassungserklärung abgeben. Bedeutet: Sie müssen nicht die von der Gegenseite vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen, sondern können diese anpassen (lassen). 

Aber aufgepasst: Die modifizierte Unterlassungserklärung darf keine Formulierungen enthalten, die unzulässig sind. Enthält die Erklärung unzulässige Vorbehalte oder Einschränkungen, so muss der Abmahner diese nicht akzeptieren und kann ohne weitere außergerichtliche Einigungsversuche vor Gericht gehen. 

Wie lange ist eine Unterlassungserklärung gültig?

Haben Sie die Unterlassungserklärung abgegeben, ist diese lebenslang gültig. Wollen Sie nicht gegen die Unterlassungspflicht verstoßen und die Vertragsstrafe zahlen, müssen Sie sich an die Vereinbarung halten.

Kann eine Unterlassungserklärung gekündigt oder angefochten werden?

Vor der übereilten Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung wird nicht zu Unrecht gewarnt. Denn diese ist nicht nur lebenslang gültig, sondern kann regelmäßig weder angefochten noch gekündigt werden. Haben Sie die Rechtsverletzung nicht begangen oder bestand kein Unterlassungsanspruch, können Sie die Unterlassungserklärung weder anfechten noch kündigen. Nur in seltenen Fällen, wie beispielsweise einer Änderung der Rechtslage, kann eine Kündigung möglich sein.

4. Fazit

Eine Unterlassungserklärung kann Ihnen in verschiedenen Formen begegnen. In Unternehmen dient die einfache Unterlassungserklärung der Verpflichtung von Mitarbeitern zur Einhaltung von Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Datenschutzrichtlinien.

Von jedem Website- und Online-Shop-Betreiber gefürchtet: Die strafbewehrte Unterlassungserklärung als Teil einer Abmahnung. Mit dieser verpflichten Sie sich, eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Verstoßen Sie gegen die Vereinbarung, droht eine Vertragsstrafe. Lassen Sie sich daher in jedem Fall von einem Rechtsanwalt beraten.

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Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und seit 2023 als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Während Ihres Studiums hat sie sich vertieft mit strafrechtlichen Themen auseinandergesetzt. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht. Zusätzlich zu Ihrer Tätigkeit als Legal Writerin arbeitet sie als nebenamtliche Dozentin im öffentlichen Recht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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