Filesharing

Von der Abmahnwelle zum Alltagshelfer: Wie sich Filesharing über die Jahre geändert hat

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Filesharing bezeichnet das Teilen von Dateien. Auch wenn der Begriff vor allem vom illegalen Filesharing geprägt ist, ist das Teilen von Dateien zunächst erstmal legal.
  • Problematisch wird es, wenn Dateien, die urheberrechtlich geschützt sind, ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers im Internet geteilt werden.
  • Filesharing-Abmahnungen sind auch heute noch ein Thema. Haben Sie eine Abmahnung erhalten, lassen Sie diese sicherheitshalber von einem Anwalt prüfen.

Worum geht's?

Filesharing bezeichnet das Teilen von illegalen Inhalten - z. B. Raubkopien von Filmen und Musik - im Internet, oder? Nicht ganz. Denn beim Filesharing handelt es sich ausschließlich um das Teilen von Dateien im Internet. Das ist legal. Unternehmen können beispielsweise über cloudbasierte Filesharing-Systeme ein kollaboratives Arbeiten ermöglichen. Sobald allerdings urheberrechtlich geschützte Inhalte im WWW geteilt werden, handelt es sich um Urheberrechtsverletzungen, die abmahnfähig sind. Wann müssen Sie mit einer Abmahnung wegen Filesharings rechnen? Haften Sie für Mitbewohner oder Familienmitglieder, wenn Sie Anschlussinhaber des Internets sind? Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben? In diesem Artikel erfahren Sie alles zu legalem und illegalem Filesharing.

 

1. Was ist Filesharing?

Beim Filesharing handelt es sich um einen englischen Begriff. Dieser bedeutet übersetzt das Teilen von Dateien. Durch einen gemeinsamen Datenzugriff können so Dateien wie Dokumente oder Fotos im Internet für andere Nutzer freigegeben werden. Für diesen gemeinsamen Zugriff wird in der Regel ein spezieller Filesharing-Dienst benötigt. Beliebte Filesharing-Dienste sind beispielsweise:

  • Dropbox
  • Box
  • Google Drive
  • Apple iCloud
  • WeTransfer
  • Microsoft OneDrive

Auf diesen Cloud-Diensten können Nutzer dann Inhalte zum Download anbieten. Das Teilen von illegalen Dateien ist verboten. In der Regel werden die Dateien einer bestimmten Benutzergruppe freigegeben. So sind Cloud-Dienste zum Filesharing auch in Unternehmen sehr beliebt.

2. Welche Funktionen sollte ein guter Filesharing-Dienst haben?

Besonders in Unternehmen bietet die Dateifreigabe oder der gemeinsame Dateizugriff über einen Filesharing-Dienst oder einen Cloud-Speicher eine schnelle und effiziente Teamarbeit. So können Mitarbeiter auch über größere Distanzen, beispielsweise beim Remote-Arbeiten, im Homeoffice oder in anderen Niederlassungen, auf Dateien zugreifen.

Wichtig für ein kollaboratives Arbeiten mit einem Filesharing-Dienst ist allen voran eine einfache Bedienbarkeit. Große Dateien sollten schnell und sicher ausgetauscht werden können. Hier ist es wichtig, dass Sie auf ein System setzen, das DSGVO-konform ist.

Zum Artikel

LESEEMPFEHLUNG

Wie Sie prüfen, ob ein Cloud-System DSGVO-konform ist, lesen Sie in unserem Artikel “Rechtssicher in der Cloud: Ihre Daten bei Dropbox, iCloud, Google Drive & Co.”.

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Diese wichtigen Funktionen sollte Ihr Filesharing-Dienst haben, damit Sie bestmöglich im Team damit arbeiten können:

Funktionen von Filesharing-Programmen
Checkliste
  • DSGVO-Konformität & Sicherheit: Nutzen Sie ein DSGVO-konformes Filesharing-System. Nur so stellen Sie sicher, dass die Daten geschützt und nur für autorisierte Mitarbeiter zugänglich sind.
  • Dateiformate & Dateigröße unterstützen: Welche Dateiformate nutzen Sie im Unternehmen? Der Filesharing-Dienst sollte diese unterstützen, damit Sie problemlos arbeiten können. Achten Sie auch darauf, dass große Dateiformate unterstützt werden, wenn Sie dies benötigen.
  • Ausreichend Speicherplatz: Viele Filesharing-Dienste sind kostenlos - allerdings nur bis zu einem bestimmten Speichervolumen. Achten Sie auf ausreichenden Speicherplatz.
  • Nutzerzahl & Zugangskontrolle: Wie viele Mitarbeiter kollaborieren beim Filesharing? Wer darf auf welche Inhalte zugreifen? Begrenzen Sie Zugriffe auf Inhalte, die nicht für jeden sichtbar sein müssen. Bei den gängigen Systemen können Sie für jeden Nutzer verschiedene Rechte zum Bearbeiten, Ansehen und Kommentieren hinterlegen.
  • Versionskontrolle der Dateien: Gerade beim gemeinsamen Arbeiten ist es wichtig, dass der Dienst einen Versionsverlauf anzeigt. So können Sie genau nachverfolgen, wer wann was geschrieben oder gelöscht hat.
  • Kollaborative Funktionen: Sollen mehrere Mitarbeiter an einer Datei arbeiten können? Dann achten Sie darauf, dass der Filesharing-Dienst ein kollaboratives Arbeiten ermöglicht. Chats und Kommentarfunktionen in den Dateien erleichtern ein gemeinsames Arbeiten.

 

3. Filesharing im Wandel der Zeit

Filesharing genießt einen eher schlechten Ruf, da es vor allem Ende der 1990er Jahre und Anfang der 2000er viel illegales Filesharing auf entsprechenden Tauschbörsen mit Raubkopien von Filmen, Computerspielen und Musik gab. Hier gab es zahlreiche Abmahnwellen von Rechtsanwaltskanzleien.

WUSSTEN SIE’S SCHON?

Illegales Filesharing gehört trotz vielen legalen Streaming-Anbietern nicht der Vergangenheit an. Frommer.Legal vertritt Rechteinhaber von Musik, Filmen, Serien oder Hörbüchern und verschickt weiterhin Abmahnungen. Die Kanzleien Nimrod und RKA sind vor allem für Abmahnungen von raubkopierten Computerspielen bekannt. In der Regel werden Abmahnkosten von 650 bis 1000 Euro verlangt.

Für illegales Filesharing werden allerdings keine Cloud-Dienste, wie die oben genannten, genutzt, sondern sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke, die eine direkte Verbindung von einer Person zu einer anderen herstellen und so den Datenaustausch ermöglichen.

Die Teilnehmer haben die Möglichkeit eingeräumt, dass sie auf den Rechner der anderen zugreifen und dort interessante Dateien herunterladen können. Im Gegenzug dazu müssen sie eine Auswahl von ihren Dateien zur Verfügung stellen. Über einen Download-Link können die Dateien dann heruntergeladen werden. Diese Peer-to-Peer-Netzwerke werden auch Filesharing-Plattformen genannt.

Die bekanntesten P2P-Filesharing-Plattformen sind/waren folgende:

  • eDonkey,
  • Gnutella,
  • BitTorrent,
  • eMule,
  • FastTrack (Kazaa) und
  • Morpheus

Damit die Nutzer Filesharing betreiben können, müssen sie eine bestimmte Software auf ihren Computer herunterladen und installieren.

4. Wie funktioniert Filesharing technisch?

Nutzer laden die Daten über Filesharing-Plattformen auf einen Server. Wenn sich andere Nutzer die Daten herunterladen, verteilen sie die Inhalte weiter und erzeugen damit einen neuen automatischen Upload. Das bietet den Vorteil, dass beim Filesharing die Geschwindigkeit des Downloads unter den einzelnen Nutzern aufgeteilt wird.

So können große Dateien in mehrere Teile gesplittet und schneller heruntergeladen werden. Das Prinzip des Filesharings macht sich auch Microsoft zunutze. Wenn Sie als Nutzer ein Update von Windows erhalten, laden Sie dieses nicht von einem zentralen Server, sondern von Computern, die das Update bereits installiert haben. Die Vorteile sind eine höhere Geschwindigkeit und niedrigere Kosten.

WUSSTEN SIE’S SCHON?

Filesharing und Filehosting sind nicht dasselbe. Während beim Filesharing der Upload und Download Hand in Hand laufen, sind diese Vorgänge beim Filehosting streng getrennt.

5. Was ist der Unterschied zwischen Up- und Download?

In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig zu wissen, worin der Unterschied zwischen Up- und Download besteht. Beim Filesharing übers Internet müssen Sie zwischen dem Herunterladen einer Datei von einem Rechner (Download) und der Verbreitung einer auf dem Computer freigegebenen Datei an Teilnehmer des Filesharing-Netzwerkes (Upload) unterscheiden.

Beides läuft beim Filesharing gleichzeitig ab, weil die Teilnehmer einer Tauschbörse sich im Gegenzug zur Bereitstellung von auf ihrem Rechner vorhandenen Musikdateien oder Filmdateien verpflichten. Diese Wiederfreigabe wird technisch über die jeweilige Filesharing-Software vollzogen.

In rechtlicher Hinsicht stellen der Download sowie der Upload einer urheberrechtlich geschützten Datei eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn keine Einwilligung seitens des jeweiligen Rechteinhabers vorliegt.

INTERESSANT

In der Praxis wird eher das rechtswidrige Verbreiten als das Herunterladen auf den Rechner verfolgt. Denn die eingesetzte Ermittlungssoftware kann die übers Internet verbreiteten Dateien besser ausfindig machen. Die Verbreitung von eigenen Dateien durch die Filesharing-Software wird gewöhnlich automatisch angeboten. Aufgrund dessen sollte sowohl der Download als auch der Upload von Raubkopien unterbleiben.

6. Wann ist Filesharing illegal?

Der Tausch von Dateien über Filesharing-Netzwerke ist normalerweise legal. Anders ist das bei getauschten Werken, die ohne Zustimmung des Urhebers über das Internet gehandelt werden. Bei dem Verbreiten sowie dem Download einer solchen Datei kommt eine Urheberrechtsverletzung in Betracht.

Als Nutzer können Sie der jeweiligen Datei nicht ansehen, ob die Zustimmung des Rechteinhabers erfolgt ist. Dies macht die Sache heikel. Denn Unwissenheit schützt nicht davor, dass Sie bei einer Urheberrechtsverletzung mit einer teuren Abmahnung oder sogar mit einem gerichtlichen Verfahren durch den Rechteinhaber rechnen müssen.

Ferner müssen Sie mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Denn die Begehung einer vorsätzlichen Urheberrechtsverletzung ist nach § 106 UrhG strafbar. Bei den genannten Filesharing-Programmen sollten Sie davon ausgehen, dass der Rechteinhaber keine Einwilligung erteilt hat und es sich daher um illegale Raubkopien handelt. Das gilt besonders bei Musik aus den aktuellen Charts und aktuellen Kinofilmen.

AUFGEPASST

Das Prinzip des Filesharings ist nicht illegal. Illegal ist nur der Datenaustausch von urheberrechtlich geschützten Dateien über Filesharing-Netzwerke. Sind Sie selbst der Urheber dieser Dateien, ist ein Tausch der Daten über einen Filesharing-Dienst legitim. Sie sollten als Nutzer keine Dateien herunterladen, von denen Sie nicht sicher wissen, dass sie legal verbreitet werden.

7. Woher weiß die abmahnende Partei, von wem eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde?

Eine Abmahnung im Filesharing richtet sich in der Regel an den Anschlussinhaber. Wohnt dieser aber mit anderen Personen in einem Haushalt und teilt sich den Internetanschluss, ist er nicht zwangsläufig der Täter der Urheberrechtsverletzung. In diesem Fall haftet der Anschlussinhaber unter Umständen nur anteilig oder gar nicht. Darauf gehen wir allerdings in Kapitel 9 genauer ein.

Wie gehen die abmahnenden Kanzleien vor? Die Kanzleien arbeiten mit IT-Unternehmen zusammen, die mittels Tracking-Software die Peer-to-Peer-Netzwerke auf illegales Filesharing überprüfen. Entdeckt das Programm einen Verstoß gegen das Urheberrecht, speichert es die IP-Adresse des Nutzers.

Die IP-Adresse und die Zeitangabe werden an die Kanzlei übermittelt. Diese kann nun bei Gericht das Recht erlangen, Auskunft von den großen Providern wie Telekom, O2 und Co. zu erhalten. Der Provider muss die personenbezogenen Daten, die zur IP-Adresse gehören, übermitteln. Anschließend geht die Abmahnung an den Anschlussinhaber raus.

8. Abgemahnt - Was tun?

Bei einer Abmahnung handelt es sich normalerweise um ein Schreiben, in dem der Empfänger zur endgültigen Löschung der urheberrechtswidrigen Datei auf seinem Rechner und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert wird.

Um es dem abgemahnten Inhaber eines Internetanschlusses einfach zu machen, wird häufig eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die er innerhalb von einer knapp bemessenen Frist - von etwa ein bis zwei Wochen - zurücksenden soll. In dieser Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags als Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung festgesetzt. An diese Erklärung ist der Abgemahnte dann normalerweise 30 Jahre gebunden.

In dem Abmahnungsschreiben wird der abgemahnte Anschlussinhaber zur Entrichtung eines pauschalen Vergleichsbetrages innerhalb einer kurzen Frist aufgefordert. Dieser orientiert sich an den Kosten für die Abmahnung durch einen Rechtsanwalt sowie Schadensersatzansprüchen des Rechteinhabers wegen der vorgeworfenen Verletzung des Urheberrechtes.

ACHTUNG

Durch die Deckelung des Streitwerts gemäß § 97a Abs. 3 UrhG ist der Streitwert bei Erstabmahnungen auf 1.000 Euro gedeckelt. Die Rechtsanwaltskosten sind mit ungefähr 150 Euro noch niedrig bemessen. Dafür werden umso höhere Ansprüche auf Schadensersatz veranschlagt (oft in vierstelliger Höhe).

Wenn der Abgemahnte nicht zahlt oder die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgibt, wird er vom Rechteinhaber auf Unterlassung, Erstattung der entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz vor Gericht verklagt.

Abmahnkanzleien machen oft überhöhte Forderungen geltend. Zum Teil passieren auch Fehler: Aufgrund von Pannen bei der Ermittlung des Anschlussinhabers durch eine fehlerhaft arbeitende Filesharing-IP-Ermittlungssoftware, wurden in der Vergangenheit in Einzelfällen auch Unschuldige abgemahnt (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 10.02.2011, Az.: 6 W 5/11).

INTERESSANT

Oft sind Abmahnungen unrechtmäßig oder es werden sogar Fake-Abmahnungen ausgestellt. Daher sollten Sie unverzüglich einen auf dieses Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, wenn Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten haben. Keinesfalls sollten Sie vorher eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, an die Sie 30 Jahren gebunden sind.

9. Filesharing-Abmahnung: Hafte ich für Mitbewohner, Partner oder Kinder, die illegales Filesharing betrieben haben?

Als Anschlussinhaber können Sie möglicherweise auch für Urheberrechtsverletzungen herangezogen werden, die Dritte - wie Ihre Kinder oder Mitbewohner - über Ihren Internetanschluss begangen haben. Sie trifft als Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast. Sie müssen vortragen, ob und gegebenenfalls welche Personen Zugang zum Internetanschluss hatten und als Täter in Betracht kommen. Die Störerhaftung wurde 2017 weitestgehend abgeschafft.

Inwieweit haften Eltern für Ihre Kinder?

Hat Ihr Kind tatsächlich illegale Raubkopien aus dem Internet geladen, stellt sich die Frage, inwieweit Sie als Eltern gegenüber Ihren minderjährigen Kindern eine Überwachungspflicht haben.

Der BGH hat in einer richtungsweisenden Grundsatzentscheidung vom 15.11.2012 (Az.: I ZR 74/12, Morpheus-Urteil) klargestellt, dass Eltern ihre Kinder nach ordnungsgemäßer Belehrung normalerweise nicht ständig beaufsichtigen müssen. Die Wichtigkeit der Belehrung über die Rechtswidrigkeit illegaler Tauschbörsen wurde in der Fortführung des Morpheus-Urteils (BGH, 11.06.2015, Az. I ZR 7/14) nochmals bestätigt.

ACHTUNG

Anders sieht die Situation aus, wenn besondere Umstände für Urheberrechtsverletzungen sprechen. So hat das OLG Köln in einem Urteil vom 14.03.2014 (Az. 6 U 109/13) entschieden, dass Eltern für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder haften, wenn sie davon Kenntnis hatten und sie nicht verhindert haben.

Wichtig: Sie sollten keinesfalls gegenüber dem Rechteinhaber angeben, dass Ihre Kinder Filesharing begangen haben. Dann müssen Sie damit rechnen, dass der Rechteinhaber gegen sie vorgeht. Bei einer Abmahnung sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten und ihm die Korrespondenz mit dem Rechteinhaber und dem gegnerischen Anwalt überlassen.

10. Was können Sie tun, damit es nicht zu Abmahnungen kommt?

Obwohl es durch Streaming-Anbieter wie Spotify und Netflix zunächst einige Jahre ruhig war und die Abmahnwelle des Filesharings als beendet galt, versenden Kanzleien aktuell wieder häufiger Abmahnungen. Was können Sie also tun, damit Sie keine Abmahnung erhalten?

Allen voran: Laden Sie keine illegalen Dateien herunter. Belehren Sie Ihre Mitbewohner und Familienmitglieder darüber, dass illegales Filesharing und das Tauschen von Raubkopien rechtswidrig ist. Erklären Sie die Gefahren der Filesharing-Netzwerke und dass das Teilen der Inhalte einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt.

Untersagen Sie Ihren Kindern die Nutzung dieser Dienste vollständig. Verdeutlichen Sie ihnen die erheblichen juristischen Konsequenzen, die für Sie damit verbunden sind. Die geltend gemachten Forderungen (Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz) können Ihre persönliche Existenz gefährden. Dies gilt vor allem, wenn es über die Abmahnung hinaus zu einem zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Verfahren kommt.

Internetverbindungen über WLAN müssen hinreichend mit einem sicheren Passwort geschützt werden. Ansonsten können sich Dritte Zugang verschaffen und Urheberrechtsverletzungen begehen. Um Abmahnungen und andere juristische Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie Ihre Kinder auf legale Alternativen hinweisen.

11. Legale Alternativen zu Filesharing

Mittlerweile spielt Streaming für viele Menschen eine größere Rolle als das Fernsehen. Videos, Filme, Serien und Fernsehsendungen können On Demand jederzeit angeschaut werden. Oftmals sogar ohne nervige Werbepausen. Auch aktuelle Kinofilme sind bereits wenige Wochen nach der Kinopremiere zum Kauf oder zum Ausleihen verfügbar.

Aus diesem Grund sollte es ein Leichtes sein, illegale Plattformen wie kinox.to oder megavideo.com zu meiden. Denn auch hier kann es durch das bloße Ansehen bereits zu einer Urheberrechtsverletzung und einer folgenden Abmahnung kommen.

Nutzen Sie legale Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime, Maxdome, Disney+ oder Apple TV+. Auch die RTL Group hat mit RTL+ einen On-Demand-Service an den Markt gebracht. Neben Eigenproduktionen werden auch Filme, Podcasts und Musik angeboten. Bei Joyn können Sie Inhalte der ProSiebenSat.1 Media AG konsumieren. Viele bieten kostenlose oder günstige Mitgliedschaften mit Werbeunterbrechungen an.

Der beliebteste Streaming-Dienst für Musik ist Spotify. Hier werden sogar kostengünstige Familientarife angeboten. Auch auf Amazon Musik, YouTube Musik oder Deezer können Sie legal Musik streamen.

12. Fazit zum Filesharing

Obwohl Filesharing nur das Teilen von Dateien bezeichnet, wurde der Begriff in den letzten Jahrzehnten vor allem im illegalen Kontext für den Down- und Upload von Raubkopien verwendet. Illegales Filesharing gibt es immer noch. Einige Kanzleien - wie beispielsweise Frommer Legal oder Nimrod - haben sich auf das Abmahnen von illegalem Filesharing spezialisiert und versenden noch heute Abmahnungen.

Haben Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten, sollten Sie Ruhe bewahren. Prüfen Sie zunächst, ob es sich um eine Fake-Abmahnung handeln könnte. Wie Sie eine Fake-Abmahnung erkennen, lesen Sie in unserem Artikel “Woran erkenne ich, ob eine Abmahnung echt oder Fake ist?”.

Benötigen Sie einen guten Filesharing-Dienst, um Dateien im Unternehmen zu verwalten und gemeinsam daran zu arbeiten, achten Sie vor allem auf ausreichenden Speicherplatz, eine Versionskontrolle, kollaborative Funktionen und darauf, dass die Dateiformate und -größen unterstützt werden, die Sie benötigen. Denken Sie außerdem daran, dass Ihr cloudbasiertes Filesharing-System DSGVO-konform ist.

Aber nicht nur Ihr Filesharing-Dienst sollte rechtskonform sein. Auch Ihre Website sollte den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Haben Sie ein aktuelles Impressum und eine Datenschutzerklärung? Ist Ihr Cookie Banner rechtssicher? Auf eRecht24 Premium können Sie sich rechtlich absichern.

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Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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