Worum geht's?
Ob als vermeintliche Urheberrechtsverletzung, Markenrechtsverstoß oder Datenschutzvergehen: Fake-Abmahnungen sind leider kein seltenes Thema, sondern kommen immer wieder vor. Ziel ist es, Druck und Angst zu erzeugen und so Menschen zur Zahlung hoher Abmahnkosten oder der Preisgabe ihrer Daten zu drängen. Wir klären, woran Sie eine Fake-Abmahnung erkennen, welche Tricks die Betrüger nutzen und wie Sie sich wehren.
1. Wie häufig kommen Fake-Abmahnungen vor?
Betrugsmaschen im Internet gibt es so einige – Fake-Abmahnungen sind eine davon. Konkrete Zahlen, wie häufig diese vorkommen, gibt es zwar nicht, doch allein in Deutschland wurde laut Cybersicherheitsmonitor bereits jede vierte Person (24 %) Opfer von Cyberkriminalität.
Fake-Abmahnungen betreffen vor allem Privatpersonen, Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen, da diese häufig weniger gut über Gesetze und Vorschriften informiert sind und in der Regel auch keine eigene Rechtsabteilung haben, die ihnen den Rücken stärkt. So werden immer wieder angebliche Verstöße gegen das Urheberrecht, das Markenrecht, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder das Wettbewerbsrecht zu Unrecht abgemahnt.
Ziel der Betrüger ist es, an Geld oder sensible Daten zu gelangen. Dafür wird oft so gewieft vorgegangen, dass die Fake-Abmahnung gar nicht als solche zu erkennen ist. Statt ausgedachter oder fehlender Kontaktdaten wird der Name echter Rechteinhaber und seriöser Anwaltskanzleien genutzt, offizielle Unternehmens- und Behördenkennzeichen gefälscht und unter Drohung mit rechtlichen Konsequenzen Druck aufgebaut.
Häufig handelt es sich bei den Fake-Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung oder einem DSGVO-Verstoß um Massenschreiben, bei denen darauf gepokert wird, dass ein kleiner Prozentsatz der Empfänger aus Angst die Abmahnkosten bezahlt – und die können sich insbesondere im Marken- und Urheberrecht schnell summieren.
Fake-Abmahnungen setzen auf Angst und Unwissenheit. Gerade bei Urheberrechtsverletzungen fürchten viele Betroffene die hohen Strafen einer Abmahnung im Urheberrecht. Das betraf in der Vergangenheit vor allem die massenhaft versendeten Abmahnungen wegen Filesharing, unter die sich auch immer wieder Betrüger mischten, die vom Abmahnbusiness profitieren wollten.
2. Woran erkenne ich, ob eine Abmahnung ein Fake ist?
Es ist nicht immer leicht zu erkennen, ob ein Abmahnschreiben echt ist oder allein dazu dient, Geld oder Daten zu stehlen. Trotz Filterfunktion und der automatischen Erkennung von Spam-Mails gelingt es Betrügern, die Fakes täuschend echt aussehen zu lassen. Dennoch gibt es bestimmte Anzeichen, bei denen Sie stutzig werden sollten.
Versand ausschließlich per E-Mail
Grundsätzlich dürfen Abmahnungen auch per E-Mail versendet werden. Ein eindeutiges Anzeichen für einen Betrug ist dies nicht. In der Praxis kommt es aber kaum vor, dass Abmahnungen allein per Mail verschickt werden. Rechteinhaber und dazu befugte Anwaltskanzleien mahnen in aller Regel über den klassischen Postweg ab.
Erhalten Sie eine E-Mail-Abmahnung, sollten Sie skeptisch werden und das Schreiben eingehend prüfen. Häufig behaupten die Betrüger in der Mail, sie hätten Sie bereits erfolglos per Brief kontaktiert. Bei einer Fake-Abmahnung ist das Unsinn – eine frühere Kontaktaufnahme hat nicht stattgefunden.
Zwielichtige Absenderadresse
Prüfen Sie die Absenderadresse: Oft ist hier schon ersichtlich, dass es sich um eine falsche Abmahnung handelt. Ausländische Domains, untypische Abkürzungen und kostenlose Provider sollten Sie stutzig machen. Im ersten Schritt können Sie den Absender einfach googeln. Womöglich zeigt sich schon hier, dass eine Fake-Abmahnung vorliegt, weil Sie auf Berichte von anderen Betroffenen stoßen. Fehlen Kontaktdaten (z. B. Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), kann auch das auf einen Betrug hindeuten.
Nicht immer lässt sich ein unseriöser Absender aber sofort entlarven: Immer wieder werden Fake-Abmahnungen im Namen echter Anwaltskanzleien versendet – jedoch ohne deren Wissen.
GUT ZU WISSEN
Bei einem Identitätsdiebstahl nutzen die Täter Namen, Adresse und Kontaktdaten einer seriösen Kanzlei, um in deren Namen abzumahnen. Nicht selten wird der Briefkopf missbraucht, um einen offiziellen Eindruck zu erwecken. Das passiert nicht nur Rechtsanwälten, sondern auch Behörden wie dem DPMA bei betrügerischen Gebührenforderungen im Markenrecht.
Ob es sich um eine seriöse Kanzlei handelt, finden Sie wie folgt heraus:
- Googeln Sie den Namen des Absenders bzw. die E-Mail-Adresse. Oftmals bringt dies bereits Klarheit.
- Über die Anwaltssuche der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) finden Sie heraus, ob ein Rechtsanwalt zugelassen ist und praktizieren darf.
- Seriöse Kanzleien wie Frommer Legal (früher Waldorf Frommer) oder Nimrod Rechtsanwälte verschicken keine Fake-Abmahnungen, auch wenn sie für ihre Abmahnpraxis bekannt sind. Wenn Sie sich versichern wollen, rufen Sie die Kanzlei an und haken Sie nach.
Wichtig: Aktuell sind E-Mails einer “Kanzlei Schneider” im Umlauf, die wie Abmahnungen aufgrund eines Verstoßes gegen die Cookie-Kennzeichnungspflicht anmuten. Falls auch Sie eine solche Mail erhalten, können Sie beruhigt sein – es handelt sich hierbei um Spam.
Dringlichkeit und Zeitdruck
Eine Abmahnung dient dazu, einen Rechtsverstoß schnellstmöglich zu unterbinden. Daher sind die gesetzten Zahlungs- und Unterlassungsfristen typischerweise kurz: 5 bis 14 Tage sind keine Seltenheit. Ist allerdings die Rede von “Zahlen Sie sofort” oder “bis morgen”, kann das ein Hinweis darauf sein, dass es sich um eine Fake-Abmahnung handelt.
Da es allerdings keine gesetzlichen Fristen gibt, die die abmahnende Partei einhalten muss, kann es auch sein, dass die kurzen Fristen vor allem dazu dienen, Druck aufzubauen. Knicken Sie nicht ein und geraten Sie nicht in Panik – es ist wichtig, dass Sie sich genug Zeit für die Prüfung des Schreibens nehmen.
Bankverbindung ins Ausland
Eine Bankverbindung ins Ausland kann ebenfalls darauf hindeuten, dass die Abmahnung ein Fake ist. Deutsche Behörden und Wettbewerbsvereine haben – ebenso wie seriöse Anwaltskanzleien – ein deutsches Bankkonto. Anders kann es bei internationalen Rechteinhabern aussehen, deren Sitz sich natürlich auch im Ausland befinden kann. In welchem Land ein Konto registriert ist, finden Sie anhand der beiden Anfangsbuchstaben der IBAN heraus – DE steht beispielsweise für Deutschland.
SCHON GEWUSST?
Auch untypische Zahlungsmethoden können ein Hinweis auf eine Fake-Abmahnung sein. Sollen Sie die Abmahnkosten zum Beispiel mit Bitcoin oder PayPal bezahlen, ist Vorsicht geboten.
Dubiose Links
Links in E-Mails sollten Sie immer wachsam werden lassen, denn dahinter können sich Malware und Viren verbergen. Sie sollen in der Abmahnung einen Link anklicken, sich auf einer anderen Seite registrieren oder Dateianhänge herunterladen? Achtung – das kann nach hinten losgehen.
Betrüger nutzen gerne Links mit Schadcode, um Ihr Gerät zu infizieren oder versuchen durch eine scheinbar seriöse Anmeldung an Ihre Daten zu kommen. Eine angebliche "Beweissammlung" mit Screenshots, Verträge oder anderen Dokumenten im Anhang enthält dann Schadsoftware und Links führen zu Phishing-Webseiten oder Schadprogrammen.
Abmahnung ohne Unterlassungserklärung
Eine echte Abmahnung wird zusammen mit einer Unterlassungserklärung versendet. Dabei spielt es keine Rolle, ob wegen eines Urheberrechts-, Markenrechts-, Wettbewerbsrechts- oder DSGVO-Verstoßes abgemahnt wird. Sinn und Zweck einer (seriösen) Abmahnung ist es schließlich, einen Rechtsverstoß zu unterbinden, ohne dass die Sache vor Gericht landet. Liegt keine Unterlassungserklärung bei, sondern wird von Ihnen nur die Zahlung der Abmahnkosten gefordert, sollten Sie dem Ganzen daher nicht einfach so vertrauen.
Wichtig ist aber auch: Ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, sollten Sie diese dennoch nicht vorschnell unterschreiben, sondern maximal als modifizierte Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten anpassen.
- Prüfung des Absenders: Ist die Kanzlei oder der Rechteinhaber echt?
- Inhalt überprüfen: Sind die Anschuldigungen korrekt? Enthält das Schreiben konkrete Angaben zum angeblichen Verstoß?
- Keine vorschnelle Zahlung: Wenn Zweifel bestehen, niemals vorschnell zahlen oder Informationen preisgeben.
- Keine Anhänge öffnen und Links ignorieren: Oft landet auf diese Art Schadsoftware auf den Geräten der Betroffenen.
- Abmahnung prüfen lassen: Bei Unsicherheit kann ein Anwalt Klarheit schaffen.
3. Wie sind die betrügerischen Schreiben aufgebaut und was wird gefordert?
Gefälschte Abmahnungen sind meist so gestaltet, dass sie authentisch wirken und sich auf den ersten Blick nicht von einem seriösen Schreiben unterscheiden. Inhaltlich wird mit der Androhung weiterer Kosten oder rechtlicher Schritte versucht, Druck auf den
Empfänger auszuüben, um ihn zur Zahlung zu bewegen.
Abgemahnt wird typischerweise wegen angeblicher Verstöße gegen das
- Urheberrecht (z. B. illegales Streaming/Herunterladen/Filesharing von Filmen, Musik, Software).
- Markenrecht (z. B. Verkauf von Plagiaten)
- Wettbewerbsrecht (z. B. unlautere Geschäftspraktiken)
- Datenschutzrecht (z. B. DSGVO-Verstoß)
Der Vorwurf wird jedoch nur oberflächlich oder gar nicht im Detail dargelegt (keine IP-Adresse, kein Zeitstempel) – oder der Inhalt ist gleich komplett falsch. Vielmehr geht es um die Folgen des angeblichen Rechtsverstoßes: Die Zahlung der Abmahnkosten. Diese liegen typischerweise zwischen 100 und 1.000 Euro, um als angemessen und glaubwürdig zu erscheinen, können aber auch mehr betragen.
Um der Zahlungsaufforderung Nachdruck zu verleihen, werden kurze Fristen gesetzt, behauptet, Sie hätten auf vorherige Schreiben nicht reagiert und/oder mit weiteren Schritten wie Klage, Inkasso oder Strafanzeige oder einem erheblichen Anstieg der Kosten gedroht.
WICHTIG
Seien Sie wachsam, wenn das Schreiben wie ein Massenschreiben wirkt: Fehlt es an einer persönlichen Anrede und werden Sie nur mit “Sehr geehrte Damen und Herren” adressiert, kann auch das auf eine Fake-Abmahnung hindeuten.
4. Was tun, wenn ich eine Fake Abmahnung erhalte?
Ist das Abmahnschreiben offensichtlicher Humbug, können Sie es aus dem Postfach löschen, in den Spam-Ordner schieben oder in den Papierkorb werfen. Es ist zudem ratsam, den Fall bei der Polizei zu melden. Anzeigen nimmt die Online-Wache Ihres Bundeslandes entgegen.
Sobald Zweifel bestehen, ob es sich tatsächlich um einen Fake handelt, sollten Sie jedoch besser auf Nummer sicher gehen. Ist die Forderung nämlich doch berechtigt, ist Nicht-Reagieren problematisch. Zunächst können Sie bei der angeblich abmahnenden Anwaltskanzlei anrufen und nachhaken, was es mit dem Schreiben auf sich hat. Handelt es sich um einen Betrugsversuch, wissen Sie nach dem Anruf Bescheid.
Wird Ihnen erst im Nachhinein bewusst, dass es sich bei der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung um einen Fake handelt und haben Sie schon auf dubiose Anhänge geklickt oder Daten herausgegeben, ist schnelles Handeln gefragt – denn mit Bankverbindungen, Kreditkartendaten, Passwörtern, Benutzernamen und Kontaktdaten können die Betrüger erheblichen Missbrauch betreiben. Identitätsdiebstahl ist nur eine mögliche Folge.
Haben Sie besonders sensible Daten wie Zahlungs- und Bankdaten herausgegeben, sollten Sie die Karten umgehend sperren lassen und Ihre Kontobewegungen beobachten. Ändern Sie auch die Zugangsdaten für Ihr Online-Banking sowie die Logindaten für alle anderen möglicherweise betroffenen Accounts. Behalten Sie die Kontrolle, indem Sie stets auf sichere Passwörter setzen und für jeden Account ein eigenes verwenden.
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5. FAQ: Häufige Fragen zu Fake-Abmahnungen
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