Vorsicht: Betrügerische Gebührenforderungen im Markenrecht

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Worum geht's?

Achtung, Markeninhaber aufgepasst: Erneut machen betrügerische Gebührenforderungen die Runde, die gezielt Verunsicherung schüren. Dieses Mal stehen vermeintliche Zahlungsaufforderungen im Namen des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) im Fokus, die jedoch nichts mit der Behörde zu tun haben. Bereits in den vergangenen Jahren sorgten ähnliche Maschen im Markenrecht für Ärger. Woran Sie betrügerische Schreiben erkennen und was Sie tun können, wenn Sie von der Masche betroffen sind, erfahren Sie in dieser News.

 

Gefälschte Gebühren: Neue Betrugswelle im Markenrecht

In den vergangenen Wochen wurde der Redaktion eine neue Betrugsmasche bekannt, von der auch Leserinnen und Leser von eRecht24 betroffen sind. Mit gefälschten Zahlungsaufforderungen versuchen Kriminelle, Geld im Namen des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) zu ergaunern.

 

 

Die täuschend echt wirkenden Schreiben fordern zur Zahlung von vierstelligen Beträgen auf, damit eine Registrierung der Marke vorgenommen werden kann. Die Zahlung sei laut Schreiben relevant, um die Marke rechtlich zu schützen. Das Ziel der Betrüger: Betroffene sorgen sich um den Schutz Ihrer Marke und überweisen voreilig das Geld, ohne weitere Auskünfte einzuholen. Denn die Schreiben wirken nicht nur täuschend echt, sondern enthalten zum Teil auch gefälschte Markenurkunden. 

Sie fragen sich nun, wie die Betrüger gerade auf Sie gekommen sind? Sobald ein Antrag zur Markenanmeldung beim DPMA eingeht, wird ein Vermerk in einer öffentlich einsehbaren Datenbank auf der Website des DPMA erstellt. Die Kriminellen überwachen diese Datenbank und entnehmen aus dem jeweiligen Eintrag Namen und Anschrift der Betroffenen. 

Schon wieder? Altbekannte Masche, neuer Anstrich

Bereits in den vergangenen Jahren gab es immer wieder ähnliche Fälle, bei denen Markeninhaber mit falschen Rechnungen für angebliche Dienstleistungen abgezockt werden sollten. Neben betrügerischen Zahlungsaufforderungen im Namen des DPMA per Mail, handelte es sich teils auch um irreführende Schreiben privater Unternehmen. Betroffene konnten den Angebotscharakter der Schreiben nur schwer erkennen und wurden hierdurch zum Abschluss ungewollter Verträge gedrängt.

AUFGEPASST

Lesen Sie stets das Kleingedruckte. Die irreführenden Schreiben wurden vom Layout wie offizielle Schreiben gestaltet, sodass Betroffene sich zur Zahlung verpflichtet fühlten. Erst im Kleingedruckten oder auf der Rückseite des Schreibens wird deutlich, dass es sich um das Angebot einer Dienstleistung handelt, die durch Zahlung des geforderten Betrages vereinbart wird.

Die aktuelle Masche setzt jedoch auf den Namen und das Ansehen des DPMA, um noch glaubwürdiger zu wirken.

So erkennen Sie den Betrug

Zunächst einmal: Seien Sie wachsam. Sie haben ein Schreiben erhalten und sind sich unsicher, ob es wirklich vom DPMA stammt? Grundsätzlich werden die amtlichen Gebühren mit der Einreichung einer Anmeldung oder eines Antrags fällig. Das DPMA versendet weder Rechnungen noch Zahlungsaufforderungen und Sie können sämtliche anfallende Kosten auf den Gebührenseiten des DPMA nachlesen. Nachfolgend haben wir Ihnen eine Checkliste erstellt, die Ihnen dabei hilft, unechte Gebührenforderungen zu erkennen.

Checkliste
Woran Sie betrügerische Schreiben erkennen
  • Überhöhte Forderungen
    Unechte Gebührenforderungen enthalten oft deutlich höhere Beträge oder erscheinen Ihnen auf den ersten Blick als überhöht.
    Informieren Sie sich über anfallende Gebühren auf den Webseiten der jeweiligen Ämter (z. B. DPMA, EUIPO).
  • Ausländische Bankverbindungen
    Prüfen Sie die IBAN: Behörden haben deutsche Bankkonten (DE).
    Führt die Kontoverbindung ins Ausland-Polen (PL), Zypern (ZY), Tunesien (TN) etc.-, ist Vorsicht geboten.
  • Zeitdruck
    Formulierungen wie "sofort zahlen" oder "bis morgen erledigen" sollen Betroffene zur schnellen Zahlung bewegen.
    Fristen werden untypisch eng gesetzt und es wird mit Konsequenzen gedroht.
  • Rechtschreibfehler und schlechte Grammatik
    Rechtschreibfehler, ein schlechter Satzbau oder eine allgemeine Anrede können auf Betrug hinweisen.
    Ämter und Behörden verwenden eine korrekte Fachsprache und sprechen Sie persönlich an.
  • Ungewöhnliche E-Mail-Adressen oder Kontaktdaten
    Prüfen Sie die Absenderadresse: Behördliche E-Mails enden auf offiziellen Domains wie „@dpma.de“.
    Telefonnummern oder Adressen sollten mit denen auf der offiziellen Website übereinstimmen. Gleichen Sie diese bei Erhalt eines Schreibens ab oder setzen Sie sich mit dem Kundenservice in Verbindung.
  • Fehlen von Logos und Siegeln
    Schreiben ohne offizielles Logo, Siegel oder typische Formatierung sind verdächtig.
    Vergleichen Sie das Schreiben mit echten Bescheiden.
  • Zahlungsaufforderung vor Erhalt der Leistung
    Betrüger verlangen oft Geld, bevor Sie die Leistung erhalten oder bestätigen können.
    Behörden informieren meist über Zahlungsmodalitäten nach einer Anmeldung. Beim DPMA werden die Gebühren mit Anmeldung/Antrag fällig. Der Anmelder ist für die fristgerechte Zahlung verantwortlich, Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen werden nicht verschickt.
  • Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung
    Behörden fügen ihren Bescheiden immer Hinweise zu Rechtsbehelfen (z. B. Widerspruchsmöglichkeiten) bei.
    Fehlt eine Belehrung, ist die Formulierung unklar oder wirkt sie per Copy & Paste übernommen, ist Vorsicht geboten.

Was sollten Sie nun tun?

Sie haben ein betrügerisches Schreiben erhalten? Bewahren Sie Ruhe und zahlen Sie den geforderten Betrag nicht. Das DPMA hat im Zusammenhang mit der Betrugsmasche Anzeige erstattet. Setzen Sie sich mit dem DPMA in Verbindung, sodass Ihr Schreiben der Anzeige beigefügt werden kann. Haben Sie bereits Geld überwiesen, sollten Sie selbst Anzeige erstatten.

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Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und seit 2023 als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Während Ihres Studiums hat sie sich vertieft mit strafrechtlichen Themen auseinandergesetzt. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht. Zusätzlich zu Ihrer Tätigkeit als Legal Writerin arbeitet sie als nebenamtliche Dozentin im öffentlichen Recht.

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