Gefälschte Gebühren: Neue Betrugswelle im Markenrecht
In den vergangenen Wochen wurde der Redaktion eine neue Betrugsmasche bekannt, von der auch Leserinnen und Leser von eRecht24 betroffen sind. Mit gefälschten Zahlungsaufforderungen versuchen Kriminelle, Geld im Namen des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) zu ergaunern.
Die täuschend echt wirkenden Schreiben fordern zur Zahlung von vierstelligen Beträgen auf, damit eine Registrierung der Marke vorgenommen werden kann. Die Zahlung sei laut Schreiben relevant, um die Marke rechtlich zu schützen. Das Ziel der Betrüger: Betroffene sorgen sich um den Schutz Ihrer Marke und überweisen voreilig das Geld, ohne weitere Auskünfte einzuholen. Denn die Schreiben wirken nicht nur täuschend echt, sondern enthalten zum Teil auch gefälschte Markenurkunden.
Sie fragen sich nun, wie die Betrüger gerade auf Sie gekommen sind? Sobald ein Antrag zur Markenanmeldung beim DPMA eingeht, wird ein Vermerk in einer öffentlich einsehbaren Datenbank auf der Website des DPMA erstellt. Die Kriminellen überwachen diese Datenbank und entnehmen aus dem jeweiligen Eintrag Namen und Anschrift der Betroffenen.
Schon wieder? Altbekannte Masche, neuer Anstrich
Bereits in den vergangenen Jahren gab es immer wieder ähnliche Fälle, bei denen Markeninhaber mit falschen Rechnungen für angebliche Dienstleistungen abgezockt werden sollten. Neben betrügerischen Zahlungsaufforderungen im Namen des DPMA per Mail, handelte es sich teils auch um irreführende Schreiben privater Unternehmen. Betroffene konnten den Angebotscharakter der Schreiben nur schwer erkennen und wurden hierdurch zum Abschluss ungewollter Verträge gedrängt.
AUFGEPASST
Lesen Sie stets das Kleingedruckte. Die irreführenden Schreiben wurden vom Layout wie offizielle Schreiben gestaltet, sodass Betroffene sich zur Zahlung verpflichtet fühlten. Erst im Kleingedruckten oder auf der Rückseite des Schreibens wird deutlich, dass es sich um das Angebot einer Dienstleistung handelt, die durch Zahlung des geforderten Betrages vereinbart wird.
Die aktuelle Masche setzt jedoch auf den Namen und das Ansehen des DPMA, um noch glaubwürdiger zu wirken.
So erkennen Sie den Betrug
Zunächst einmal: Seien Sie wachsam. Sie haben ein Schreiben erhalten und sind sich unsicher, ob es wirklich vom DPMA stammt? Grundsätzlich werden die amtlichen Gebühren mit der Einreichung einer Anmeldung oder eines Antrags fällig. Das DPMA versendet weder Rechnungen noch Zahlungsaufforderungen und Sie können sämtliche anfallende Kosten auf den Gebührenseiten des DPMA nachlesen. Nachfolgend haben wir Ihnen eine Checkliste erstellt, die Ihnen dabei hilft, unechte Gebührenforderungen zu erkennen.
- Überhöhte Forderungen
Unechte Gebührenforderungen enthalten oft deutlich höhere Beträge oder erscheinen Ihnen auf den ersten Blick als überhöht.
Informieren Sie sich über anfallende Gebühren auf den Webseiten der jeweiligen Ämter (z. B. DPMA, EUIPO). - Ausländische Bankverbindungen
Prüfen Sie die IBAN: Behörden haben deutsche Bankkonten (DE).
Führt die Kontoverbindung ins Ausland-Polen (PL), Zypern (ZY), Tunesien (TN) etc.-, ist Vorsicht geboten. - Zeitdruck
Formulierungen wie "sofort zahlen" oder "bis morgen erledigen" sollen Betroffene zur schnellen Zahlung bewegen.
Fristen werden untypisch eng gesetzt und es wird mit Konsequenzen gedroht. - Rechtschreibfehler und schlechte Grammatik
Rechtschreibfehler, ein schlechter Satzbau oder eine allgemeine Anrede können auf Betrug hinweisen.
Ämter und Behörden verwenden eine korrekte Fachsprache und sprechen Sie persönlich an. - Ungewöhnliche E-Mail-Adressen oder Kontaktdaten
Prüfen Sie die Absenderadresse: Behördliche E-Mails enden auf offiziellen Domains wie „@dpma.de“.
Telefonnummern oder Adressen sollten mit denen auf der offiziellen Website übereinstimmen. Gleichen Sie diese bei Erhalt eines Schreibens ab oder setzen Sie sich mit dem Kundenservice in Verbindung. - Fehlen von Logos und Siegeln
Schreiben ohne offizielles Logo, Siegel oder typische Formatierung sind verdächtig.
Vergleichen Sie das Schreiben mit echten Bescheiden. - Zahlungsaufforderung vor Erhalt der Leistung
Betrüger verlangen oft Geld, bevor Sie die Leistung erhalten oder bestätigen können.
Behörden informieren meist über Zahlungsmodalitäten nach einer Anmeldung. Beim DPMA werden die Gebühren mit Anmeldung/Antrag fällig. Der Anmelder ist für die fristgerechte Zahlung verantwortlich, Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen werden nicht verschickt. - Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung
Behörden fügen ihren Bescheiden immer Hinweise zu Rechtsbehelfen (z. B. Widerspruchsmöglichkeiten) bei.
Fehlt eine Belehrung, ist die Formulierung unklar oder wirkt sie per Copy & Paste übernommen, ist Vorsicht geboten.
Was sollten Sie nun tun?
Sie haben ein betrügerisches Schreiben erhalten? Bewahren Sie Ruhe und zahlen Sie den geforderten Betrag nicht. Das DPMA hat im Zusammenhang mit der Betrugsmasche Anzeige erstattet. Setzen Sie sich mit dem DPMA in Verbindung, sodass Ihr Schreiben der Anzeige beigefügt werden kann. Haben Sie bereits Geld überwiesen, sollten Sie selbst Anzeige erstatten.
Sie überlegen, Ihre Marke eintragen zu lassen, sind jedoch verunsichert durch die aktuelle Betrugsmasche und benötigen Unterstützung? Die Anwälte unserer Partnerkanzlei Siebert Lexow Lang helfen Ihnen bei der Anmeldung Ihrer Marke und stehen Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung.