Vierbeiner als Kunde
Als die Vertreterin im Sommer 2019 bei der Besitzerin von Kater Gysmo klingelte, lud diese den unangemeldeten Besuch bereitwillig ins Haus ein. Schließlich war die alleinstehende Dame seit Jahren zufriedene Kundin der Vodafone Deutschland GmbH. Sie ließ sich aktuelle Angebote erklären und nutzte den Hausbesuch für ein Gespräch über Alltägliches und ihren Kater Gysmo. Nachdem sie darauf hingewiesen hatte, dass sie keinerlei weitere Produkte aus dem Telekommunikationsbereich benötige, verabschiedete sie die Vertriebsmitarbeiterin. Und staunte nicht schlecht, als weniger Tage später ein Vodafone-Paket für „Herrn Gysmo“ geliefert wurde. Inhalt: Geräte und Vertragsunterlagen für ihren vierbeinigen Mitbewohner.
Mahnbescheid vom Gericht
Eine Komplettversorgung mit Internet, Telefon und TV sollte der Kater bei Vodafone abgeschlossen haben. In einem entsprechenden Schreiben wurde er als neuer Kunde willkommen geheißen. Zwar versuchten Gysmos Frauchen und ihre Tochter mehrfach, den Irrtum aufzuklären. Doch Gespräche mit dem Kundenservice erwiesen sich als wirkungslos. Monat für Monat wurden für den Vertrag des Katers Gebühren abgebucht, und zwar vom Konto seiner Besitzerin. Weil sie sich nicht mehr anders zu helfen wusste, widerrief die Frau die Lastschriften. Nur um daraufhin ein Schreiben von einem Inkassobüro und schließlich sogar einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erhalten.
Erst Verbraucherzentrale hilft
Nun suchte die Tierhalterin Hilfe bei der Verbraucherzentrale Bremen. Die konnte endlich erreichen, dass die Verträge für den Kater storniert wurden. Auch die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beiträge erhielt seine Besitzerin zurück. Die Verbraucherschützer empfahlen ihr für die Zukunft, grundsätzlich keine Fremden in die Wohnung zu lassen. Sollten Vertreter an der Haustür Druck ausüben, solle sie Nachbarn oder Polizei um Hilfe bitten.
Praxis-Tipps:
- Tiere sind nicht rechts- und geschäftsfähig. Mit Ihren Haustieren können grundsätzlich keine wirksamen Verträge abgeschlossen werden!
- Verträge, die im Rahmen sogenannter „Haustürgeschäfte“ unterzeichnet werden, können Sie laut Gesetz innerhalb der folgenden 14 Tage widerrufen. Sollte der Kundenservice auf den Widerruf nicht reagieren, wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder suchen Sie Hilfe bei einem Anwalt.
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