Impressum: Social Media

Wann gilt für Sie eine Impressumspflicht auf Social Media Plattformen?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Impressum auf Social Media ist Pflicht, wenn Sie Ihren Account gewerblich betreiben.
  • Bestimmte Pflichtangaben dürfen dabei nicht fehlen. Auch die korrekte Einbindung ist wichtig.
  • Ein rechtssicheres und kostenloses Impressum für Ihren Social-Media-Auftritt erhalten Sie auf eRecht24.

Worum geht's?

Ein Impressum darf auf der Website nicht fehlen, wenn Sie gewerblich unterwegs sind. Aber auch in sozialen Netzwerken greift die Impressumspflicht. Neben Content Creators, Unternehmern, Online-Shop-Betreibern und Webdesignern müssen auch Fotografen, Yogalehrer oder Buchblogger ein Impressum angeben. Fehlerhafte oder fehlende Angaben führen schnell zu teuren Abmahnungen. Was Sie beim Impressum für Social Media beachten müssen und wie Sie es rechtssicher einbinden, erfahren Sie in unserem Artikel.

 

1. Wann brauchen Sie ein Impressum auf Social Media?

Wer im Internet unternehmerisch sowie beruflich tätig ist, muss sich in jedem Fall mit dem sogenannten Digitale-Dienste-Gesetz (kurz: DDG) beschäftigen. Denn laut § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (ehemals Telemediengesetz) ist ein Impressum für geschäftsmäßige digitale Dienste immer vorgeschrieben. Es gibt also eine sogenannte Impressumspflicht.

Das bedeutet, dass ein Impressum eben nicht nur auf einer klassischen Webseite platziert werden muss, sondern auch auf den Social-Media-Kanälen. Denn auch hier sind Sie als Unternehmer in aller Regel geschäftlich bzw. beruflich aktiv. Mehr zur Thematik Impressum können Sie gerne in unserem ausführlichen Artikel "Impressumspflicht: 7 wichtige Fragen zum Impressum für Webseiten" nachlesen.

ÜBRIGENS

Vergessen Sie neben dem Impressum nicht den Datenschutz. Wenn Sie gewerblich auf Social Media unterwegs sind, müssen Sie auch eine rechtssichere Datenschutzerklärung bereit halten. Mit unserem Datenschutz-Generator erhalten Sie im Handumdrehen Ihren kostenlosen Datenschutzhinweis für die sozialen Netzwerke.

2. Welche Pflichtangaben dürfen im Impressum für Ihre Social-Media-Accounts nicht fehlen?

In Ihrem Impressum dürfen die allgemeinen Pflichtangaben auf gar keinen Fall fehlen. Dazu zählen

  • Name Ihres Unternehmens
  • Name der verantwortlichen Person für die Social-Media-Seite
  • ladungsfähige Anschrift
  • Angaben zur Kontaktaufnahme (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

Je nachdem, welche Tätigkeit Sie ausüben, kommen zusätzliche besondere Pflichtangaben hinzu. Dabei kann es sich um die folgenden handeln:

  • Rechtsform Ihres Unternehmens
  • Vertretung Ihres Unternehmens
  • Registernummer und Registergericht
  • Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID

Weitere besondere Pflichtangaben für Ihr Impressum auf Social Media können nötig sein, wenn Sie ein zulassungspflichtiges Gewerbe betreiben oder eine Aufsichtsbehörde für Sie zuständig ist. Da Sie auf Social Media in der Regel auch Content posten, müssen Sie auch Angaben zur redaktionell verantwortlichen Person machen.

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LESEEMPFEHLUNG

Weiterführende Informationen zu Pflichtangaben im Impressum lesen Sie in unserem Artikel “Was gehört in ein Impressum?”.

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3. Impressumspflicht für Social-Media-Seiten: Muster oder Generator nutzen?

Wie Sie jetzt bereits wissen, sind einige Pflichtangaben für das Impressum auf Social Media notwendig. Diese richten sich nach der Tätigkeit. Aus diesem Grund können wir Muster für ein Impressum nicht empfehlen. Sie wissen bei dem Muster in der Regel nicht, ob alle notwendigen Pflichtangaben für Ihr Gewerbe enthalten sind.

Veröffentlichen Sie ein Impressum mit fehlenden oder fehlerhaften Angaben, kann dies eine teure Abmahnung nach sich ziehen. Unser Social-Media-Impressum-Generator ist von Anwälten entwickelt und fragt alle notwendigen Informationen von Ihnen ab. Anschließend erstellt der Generator Ihnen ein kostenloses und rechtssicheres Impressum für Ihren Social-Media-Auftritt. Probieren Sie es gleich aus und geben Sie Abmahnungen keine Chance!

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4. So binden Sie das Impressum rechtssicher in sozialen Netzwerken ein

In den letzten Jahren ist die Einbindung vom Impressum in Social Media deutlich einfacher geworden. Die sozialen Medien stellen dafür in den Accounts einzelne Textfelder zur Verfügung, die für Rechtstexte wie Impressum und Datenschutzerklärung gedacht sind. Wie Sie das Impressum rechtssicher auf den einzelnen Social-Media-Accounts einbinden, haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst.

4.1. Impressum für Facebook (Fanpage)

Besitzen Sie eine Facebook Unternehmensseite - auch Fanpage genannt? Repräsentieren Sie mit dieser Seite Ihr Unternehmen oder bieten Sie darüber eine Dienstleistung an, benötigen Sie ein Impressum. Wie Sie dieses auf Facebook einbinden können, zeigen wir Ihnen in unserem Artikel "Auch bei Facebook ist ein Impressum Pflicht: Kostenloser Generator für Ihr Impressum auf Facebook".

4.2. Impressum für Instagram

Auf Instagram haben Sie inzwischen die Möglichkeit, bis zu fünf URLs unterhalb der sogenannten „Bio“ bzw. dem Steckbrief zu hinterlegen. So können Sie diese Möglichkeit nutzen, um unter anderem einen Link zu Ihrem Impressum anzugeben.

Alternativ können Sie auch von der sogenannten Zwei-Klick-Lösung Gebrauch machen und das Impressum innerhalb einer von Ihnen erstellten Landingpage einfügen. Wie Sie beide Varianten umsetzen können, lesen Sie in unserem Artikel "Link in Bio": Alles, was Sie zur Impressumspflicht auf Instagram wissen müssen".

4.3. Impressum für TikTok

TikTok zählt zu einer der am schnellsten wachsenden Social-Media-Plattformen weltweit. Mit seinen Kurzvideos ist das soziale Netzwerk sehr beliebt bei seinen Nutzern. Sind Sie gewerblich auf TikTok unterwegs, müssen Sie allerdings ein Impressum in Ihrem Account zur Verfügung stellen. Wo Sie dieses angeben können, lesen Sie in unserem Artikel “Impressumspflicht für Unternehmen auf TikTok”.

4.4. Impressum für Twitch

Twitch ist vor allem bei Streamern eine beliebte Plattform. Reactions oder Let’s Plays können gemeinsam mit der Community geteilt werden. Jeder Streamer, der auf seinem Twitch-Kanal Subscriptions, Donations oder Affiliate-Marketing betreibt, muss allerdings sein Impressum leicht erkennbar, ständig verfügbar und unmittelbar erreichbar auf seinem Social-Media-Kanal anbieten. Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem Beitrag “Impressumspflicht auf Twitch.tv: Auch Streamer brauchen ein Impressum”.

4.5. Impressum für X (ehemals Twitter)

Sobald Sie im gewerblichen Rahmen Social-Media-Kanäle betreiben, müssen Sie den Nutzern ein Impressum mit den wichtigsten Pflichtangaben zur Verfügung stellen. Das gilt auch für die Plattform X. Wie Sie das Impressum rechtssicher auf X einbinden, lesen Sie in unserem Artikel “Wann Sie bei X (ehemals Twitter) ein Impressum benötigen und wie Sie es einstellen”.

4.6. Impressum für XING

Bei XING handelt es sich um den deutschsprachigen Ableger von LinkedIn. Es ist ebenso ein Karriere-Netzwerk und wird hauptsächlich beruflich/geschäftlich genutzt. Aus diesem Grund gilt auch in diesem Netzwerk die Impressumspflicht.

Genau wie bei LinkedIn verfügt XING sowohl über private Profilseiten als auch über Unternehmensseiten. Wie Sie auf Xing ein Impressum einbinden, lesen Sie in unserem Artikel zum Thema Xing Impressum.

4.7. Impressum für LinkedIn

Sind Sie als Unternehmen, Online-Shop oder Selbstständiger auf dem Jobnetzwerk LinkedIn unterwegs? Dann sollten Sie Ihre Online-Präsenz mit einem Impressum versehen. Informationspflichten zum Betreiber des Social-Media-Kanals sowie Datenschutzhinweise können bei LinkedIn einfach hinterlegt werden. Wie das geht, lesen Sie in unserem Artikel zum Impressum für LinkedIn.

4.8. Impressum für YouTube

Zu den ältesten und größten Social-Media-Plattformen zählt YouTube. Die Videoplattform ist in den letzten zehn Jahren um 325 % gewachsen und für viele Unternehmen und Content Creator ein beliebtes Medium. In dem Fall ist die Nutzung von YouTube kommerziell und die Impressumspflicht greift. Wo und wie Sie Ihr Impressum auf YouTube korrekt hinterlegen, erklären wir Ihnen in unserem Beitrag “Impressumspflicht für Unternehmen auf YouTube”.

5. Welche Strafe droht, wenn Sie trotz Impressumspflicht kein Impressum in Ihren sozialen Medien anbieten?

Unabhängig davon, ob das Impressum auf Ihrer Website, in Ihrem Online-Shop oder in den sozialen Medien fehlt, droht Ihnen eine Abmahnung. Zu einer Abmahnung führen allerdings nicht nur gänzlich fehlende Anbieterkennzeichnungen, sondern auch fehlerhafte oder fehlende Angaben im Impressum.

Es ist besonders wichtig, dass Ihr Impressum vollständig ist und den aktuellen Gesetzen, in diesem Fall dem Digitale Dienste Gesetz entspricht. Es sollte außerdem korrekt eingebunden sein, damit es unmittelbar erreichbar ist. Damit Sie jederzeit ein aktuelles Impressum für Ihre sozialen Medien und Ihre Website haben, bietet sich eRecht24 Premium an. Wir informieren Sie rechtzeitig, wenn es gesetzliche Änderungen gibt, die sich auf Ihr Impressum auswirken und fordern Sie zur Anpassung auf.

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6. Fazit zur Impressumspflicht in sozialen Medien

Sind Sie in sozialen Netzwerken gewerblich unterwegs, müssen Sie ein Impressum bereithalten. Wichtig ist, dass die notwendigen Pflichtangaben im Impressum enthalten sind und dass es auf den sozialen Netzwerken leicht erkennbar, ständig verfügbar und unmittelbar erreichbar ist.

Wo das Impressum genau verlinkt oder hinterlegt werden muss, können Sie in unseren Anleitungen der einzelnen Social-Media-Plattformen nachlesen. Ein kostenloses Impressum für Ihren Social Media Auftritt erhalten Sie mit unserem Social-Media-Impressum-Generator. Probieren Sie es einfach aus.

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7. FAQ


Ist ein Impressum auf jeder Social-Media-Plattform verpflichtend?

Für geschäftsmäßige Social-Media-Profile ist ein Impressum grundsätzlich Pflicht! Das gilt für jede Plattform von Facebook über LinkedIn bis Instagram.

Wann brauche ich kein Impressum?

Nutzen Sie Ihr Profil ausschließlich privat und schalten darüber auch keinerlei Werbung, benötigen Sie kein Impressum.

Wo wird das Impressum bei Instagram hinterlegt?

Das Impressum muss auf dem Social-Media-Profil hinterlegt werden. Sie können mittlerweile bis zu fünf Links auf Ihrem Profil einstellen. Alternativ bietet es sich an, ein Drittanbietertool zu nutzen. Über dieses können Sie eine Linksammlung auf Ihrem Profil bei Instagram verlinken und damit sowohl einen Link zum Impressum als auch einen zu Ihrer Datenschutzerklärung einbetten.

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
zertifizierte SEO-/SEA-Managerin & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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