Stockfotos auf Instagram & Co. posten

Die Macht der Bilder: Stockfotos auf Social Media rechtssicher verwenden

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Stockfoto Plattformen bieten vorproduzierte Inhalte wie Fotos, Grafiken und Videos kostenfrei oder gegen Bezahlung an.
  • Verwenden Sie Stockfotos auf Social Media, benötigen Sie passende Lizenzen, die eine kommerzielle Nutzung und den Einsatz bei Social Media gestatten.
  • Verstoßen Sie gegen Lizenzbedingungen können teure Abmahnungen die Folge sein.

Worum geht's?

Websites, Blogs, Online-Shops, aber auch Social Media können ohne visuelle Elemente nicht bestehen. Denn Nutzer können Inhalte in Grafiken, Videos oder Fotos einfach erfassen, sich mit diesen identifizieren und fühlen sich beim richtigen Einsatz des visuellen Contents direkt angesprochen. Da die Produktion von Bildmaterial aufwändig ist und viel Zeit in Anspruch nimmt, greifen Unternehmen und Selbständige häufig auf Stock Bilder zurück. Aber ist die Verwendung bei Social Media rechtlich zulässig und welche Vor-und Nachteile bieten Bilder von Stockfoto Plattformen? Wir klären auf.

 

1. Was sind Stockfotos? 

Zunächst einmal zur Frage, was Stockbilder überhaupt sind.

Stockfoto Plattformen bieten eine Sammlung von vorproduzierten Fotos mit verschiedenen Motiven für unterschiedliche Projekte an. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig, die Verwendung für Präsentationen, Flyer, Webseiten und Social Media ist möglich.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Sind Sie als Unternehmer, Shop-Inhaber oder Influencer auf Social Media aktiv, stehen Sie immer wieder vor der Herausforderung, neuen Content für Ihre Community zu produzieren. Die Inhalte sollten nicht nur ansprechend sein, sondern sich auch von anderen Inhalten unterscheiden. Ein Stockfoto kann hier schnell als Lückenfüller dienen.

Woher bekomme ich Stockfotos?

Anders als bei individuellen Aufträgen fertigen Fotografen bei der Stockfotografie Bilder mit verschiedenen Motiven an. Sie werden nicht aus einem bestimmten Anlass tätig, sondern produzieren Material vorab ohne Bestellung oder Auftrag. Auch die Qualität der Bilder kann variieren. Diese werden sodann einer oder mehreren Stockfoto Plattformen zur Verfügung gestellt.

Bekannte Anbieter sind u.a. Unsplash, Pixabay, iStock, Adobe Stock und Shutterstock. Bei den Plattformen bestehen unterschiedliche Lizenzbedingungen, es können lizenzfreie oder lizenzpflichtige Bilder gedownloaded bzw. erworben werden.

Was kosten Stockfotos?

Unsplash, Pixabay und Pexels sind kostenlose Bilddatenbanken. Die kostenfreie Nutzungsmöglichkeit bedeutet jedoch nicht, dass Sie komplett frei in der Verwendung sind. Je nach Lizenz müssen Sie bestimmte Vorgaben beachten.

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LESE-TIPP

Mehr Wissenswertes zum Thema Stockfotos, Lizenzen und Bilddatenbanken lesen Sie in unserem Artikel “Bilderparadies ohne Grenzen: kostenlose vs. kostenpflichtige Bilddatenbanken und ihre rechtlichen Spielregeln.”

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Adobe Stock, iStock (Teil von Getty Images) und Shutterstock gehören zu den kostenpflichtigen Plattformen und bieten ebenfalls unterschiedliche Lizenzen an. Je nach Lizenz fallen die Kosten für die Bildnutzung unterschiedlich hoch aus.

Wichtig: Lesen Sie sich die Lizenzbedingungen genau durch. Wollen Sie Stockfotos auf Social Media nutzen, sollte die Lizenz eine solche Nutzung beinhalten. Ist die jeweilige Nutzung nach den Lizenzbedingungen nicht gestattet, verstößt dies gegen das Urheberrecht.

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WEITERLESEN

Welche Arten von Lizenzen es gibt und welche Gebühren anfallen können, lesen Sie in unserem Artikel “Lizenzierung im Urheberrecht: Welche Lizenz brauche ich, um fremde Bilder, Videos oder Texte online verwenden zu dürfen?”.

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2. Darf ich Stockfotos auf Social Media verwenden?

Kurz und knapp: Es kommt auf die Lizenzbedingungen an. Liegt keine inhaltliche Beschränkung Ihrer Lizenz vor, können Sie die Bilder auch auf Ihren Social Media Profilen nutzen.

Mögliche inhaltliche Beschränkungen können die Nutzung für bestimmte Medien ausschließen. So kann eine Verwendung für Printmagazine, Filmprojekte oder Social Media explizit ausgenommen sein.

Aufgepasst: Laden Sie Bilder bei Instagram, Facebook & Co. hoch, räumen Sie der Plattform zugleich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Dies sehen die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform so vor. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Unterlizenzierung. Ist diese laut Lizenzbedingungen ausgeschlossen, stellt ein Upload auf Social Media Plattformen einen Verstoß dar.

Gut zu wissen: Sind Sie als Influencer aktiv und laden selbst erstellten Content auf Instagram, TikTok & Co. hoch, gestaltet sich die Situation natürlich einfacher. Sind Sie Urheber der Inhalte, ist die Erteilung von Lizenzen kein Problem.

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LESE-TIPP

Mehr Informationen zu den unterschiedlichen Nutzungsrechten und Beschränkungen lesen Sie in unserem Beitrag “Bilder, Logos, Grafiken: So können Sie als Urheber Nutzungsrechte per Lizenz beschränken”.

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Ein weiterer Punkt, der nicht vergessen werden darf: die Erlaubnis zur kommerziellen Nutzung. Denn wollen Sie die Stockfotos im Rahmen Ihrer Werbekampagnen auf Social Media nutzen oder mit diesen als Influencer Produkte bewerben, handelt es sich längst nicht mehr um eine private Nutzung. Wählen Sie daher das für Sie richtige Modell bzw. den Stockfoto Anbieter mit den passenden Lizenzbedingungen aus.  

3. Was muss ich beachten, wenn ich Stockfotos auf Social Media rechtssicher verwenden will?

Wie oben bereits festgestellt, gibt es beim Einsatz von Stockfotos auf Social Media einiges zu beachten. Bei der Vielzahl an Anbietern und Bildern fällt die Auswahl denkbar schwer.
Zunächst sollten Sie Ihr Budget festlegen und überlegen, welche Kriterien für Ihr Business von Bedeutung sind. Neben der kommerziellen Nutzung muss eine Unterlizenzierung möglich sein. Denn nur dann dürfen Sie die Bilder überhaupt erst auf Instagram, TikTok & Co. hochladen. Die Lizenz kann inhaltlich, räumlich oder zeitlich beschränkt sein - wollen Sie Bilder oder Videos unbeschränkt nutzen, können höhere Lizenzgebühren anfallen.

Ein Problem von Stockfotos auf Social Media Portalen ist die Authentizität. Social Media Auftritte sollen eine Verbindung zum Nutzer herstellen und Ihre Community soll sich durch Bilder und Videos in Ihrem Post mit Ihnen oder Ihrem Unternehmen identifizieren. Erkennen die Nutzer, dass es sich bei Ihren Beiträgen nicht um einzigartigen, individuellen Content, sondern um vorproduzierte Lager-Bilder handelt, können Ihre Marketingaktivitäten schnell nach hinten losgehen.

Unsere Tipps: Wollen Sie nicht auf Stockfotos verzichten, bietet es sich an, auf kostenpflichtige Stockfoto Plattformen zurückzugreifen. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Favoriten bei einer kostenfreien Stockfoto Plattform von anderen Nutzern verwendet werden, ist deutlich höher als auf einer kostenpflichtigen Plattform. Besteht die Möglichkeit, sich ein ausschließliches Nutzungsrecht anstelle eines einfachen Nutzungsrechts zu sichern, kann es sich lohnen, tiefer in die Tasche zu greifen.

Das einfache Nutzungsrecht ist auf Bilderplattformen weit verbreitet und bedeutet, dass mehrere Personen das Bild erwerben und für ihren Zweck nutzen können. Beim ausschließlichen Nutzungsrecht werden Dritte und teilweise selbst der Urheber von der Verwendung ausgeschlossen. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Content einzigartig bleibt und nicht in Posts von Mitbewerbern auftaucht.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Urhebernennung und die Quellenangabe. In unserem Artikel “Bilderparadies ohne Grenzen: kostenlose vs. kostenpflichtige Bilddatenbanken und ihre rechtlichen Spielregeln” stellen wir die unterschiedlichen Bilddatenbanken vor und geben Tipps zur Urheberbenennung.

Denn hier lauert ein weiterer rechtlicher Stolperstein. Die Nutzungsbedingungen verschiedener Bilderplattformen sehen keine Pflicht zur Urheberbenennung vor. Allerdings handelt es sich bei dem Recht auf Urheberkennzeichnung um ein höchstpersönliches Recht, auf das der Urheber im Kern nicht verzichten kann. Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH (Ur­teil vom 15.06.2023, Az.: I ZR 179/22) soll ein Verzicht auf die Nennung durch AGB jedoch möglich sein.

PRAXIS-TIPP

Auch wenn Sie die Nutzungsrechte an den Stockbildern erworben haben, liegt das Urheberrecht- und das Recht auf Urhebernennung- beim Urheber. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, sollten Sie daher stets den Urheber und die Quelle direkt am Bild angeben.

4. Vor- und Nachteile von Stockfotos auf Social Media

Die Verwendung von Stockbildern auf Webseiten oder im Blog ist Gang und Gäbe. Aber wie sieht es mit der Verwendung von Stockfotos auf Social Media Plattformen aus? Die Produktion von authentischem Content erfordert zeitliche und finanzielle Ressourcen. Um die Entscheidung für oder gegen den Einsatz von Stockfotos auf Social Media leichter zu gestalten, haben wir Ihnen nochmals alle Gründe, die dafür und dagegen sprechen, gegenübergestellt.

Vor- und Nachteile
Vorteile 
  • professionelle Fotografien,
  • verschiedene Formate wie Grafiken, Illustrationen, Bilder und Videos erhältlich,
  • kostengünstig,
  • geringer Aufwand,
  • kurzfristig umsetzbar,
  • je nach beabsichtigter Nutzung unterschiedliche Lizenzmodelle verfügbar.
Nachteile
  • nicht individuell, austauschbar und unpersönlich,
  • Lizenzen für kostenfrei nutzbare Fotos werden an mehrere Unternehmen/ Contentcreator vergeben, dadurch identischer visueller Content,
  • Lizenzbedingungen müssen eingehalten werden, es sind zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkungen möglich,
  • inhaltliche Beschränkungen können u.a. eine Nutzung auf Social Media ausschließen.

5. Was droht bei unerlaubter Nutzung von Stockfotos?

Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum des Urhebers an seiner Schöpfung. Damit Sie urheberrechtlich geschützte Werke auf Ihrer Website, in Ihrem Blog oder natürlich bei Social Media verwenden können, muss der Urheber Ihnen zunächst Nutzungsrechte einräumen. Diese erhalten Sie in Form von Lizenzen. Aber aufgepasst: Das Urheberrecht bleibt stets beim Urheber.

Nutzen Sie Bilder oder Videos nicht entsprechend der Lizenzbedingungen oder verletzen das Recht des Fotografen auf Urhebernennung, liegt ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor.

Bei Urheberrechtsverletzungen sieht das Gesetz folgende Ansprüche vor:

  • Unterlassungsanspruch (§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG)
  • Beseitigungsanspruch (§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG)
  • Schadensersatz- (§ 97 Abs. 2 S. 1 UrhG) und Auskunftsanspruch

In der Praxis bemerken Sie Ihren Verstoß oft erst durch den Erhalt einer Abmahnung. In dieser werden Sie auf die Urheberrechtsverletzung hingewiesen. Neben der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden regelmäßig Anwaltskosten und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Ausführliche Informationen zum Thema Abmahnungen und Strafen bei Verstößen gegen das Urheberrecht finden Sie in unserem Artikel “Verstoß gegen das Urheberrecht: So teuer wird's bei einer Abmahnung”.

Abmahnungen drohen nicht nur bei Verstößen gegen das Urheberrecht. Verletzen Sie Vorgaben des Wettbewerbsrecht durch Verstoß gegen die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung oder durch falsche Preisangaben können Mitbewerber oder Verbraucherverbände abmahnen. Mit eRecht24 Premium geben Sie Abmahnern keine Chance und sind stets rechtlich abgesichert.

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6. Fazit

Ob Foto, Grafik oder Video-bei Stockfoto-Anbietern werden Sie schnell fündig. Grundsätzlich spricht rechtlich nichts gegen den Einsatz von Stockfotos bei Social Media, wenn Sie zuvor die passenden Nutzungsrechte erworben haben. Da es sich jedoch um vorproduzierten Content handelt, ist stets auch Vorsicht geboten, da Follower individuelle, einzigartige Inhalte bevorzugen. Tauchen dieselben Inhalte auf anderen Profilen oder bei anderen Unternehmen auf, kann dies das Ansehen Ihrer Marke schwächen.

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Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und seit 2023 als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Während Ihres Studiums hat sie sich vertieft mit strafrechtlichen Themen auseinandergesetzt. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht. Zusätzlich zu Ihrer Tätigkeit als Legal Writerin arbeitet sie als nebenamtliche Dozentin im öffentlichen Recht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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