Framing & Urheberrecht

Wann haften Webseitenbetreiber für das Einbetten von fremden Inhalten auf Ihrer Internetseite?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
(20 Bewertungen, 3.00 von 5)

Das Wichtigste in Kürze

  • Um Framing handelt es sich, wenn Sie die Inhalte von Dritten auf Ihrer eigenen Internetseite einbetten.
  • Das sogenannte “Inline-Linking” ist nur mit der Zustimmung des Urhebers erlaubt.
  • Wenn Sie keine Schutzmaßnahmen ergreifen und Framing ohne Einwilligung betreiben, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung.

Worum geht's?

Betten Sie auf Ihrer Webseite Inhalte von Dritten ein? Dann sollten Sie über die rechtlichen Regelungen zum Thema Framing Bescheid wissen. Framing, also das Einbetten von fremden Bildern, Videos oder Texten, befand sich in den letzten Jahren in einer rechtlichen Grauzone. Durch ein Urteil vom BGH aus dem Jahr 2021 wurde allerdings mit zahlreichen Unstimmigkeiten aufgeräumt. Wann Sie sich auf Ihrer Webseite dem Framing bedienen dürfen und wann Sie eine Nutzungseinwilligung des Urhebers brauchen, lesen Sie in diesem Artikel.

Urheberrecht Musik 1174x400 light

1. Was ist Framing im Urheberrecht?

Beim Framing handelt es sich um eine Embedding-Methode, fremde Inhalte aus dem Internet auf der eigenen Webseite zugänglich zu machen. Dazu wird der Inhalt in einen sogenannten Rahmen (englisch “Frame”) auf der Website eingebunden. Der Nutzer muss die Webseite in der Regel nicht verlassen, um den fremden Inhalt zu konsumieren.

Eine besonders bekannte Art des Framings stellt das Einbetten von YouTube-Videos auf der eigenen Website dar. Dazu wird ein simpler Code auf der Seite eingebunden und der Nutzer kann das Video direkt auf der Website anschauen, ohne die Videoplattform besuchen zu müssen. Das Framing wird auch als “Inline-Linking” bezeichnet.

2. Ist Framing laut Urheberrecht erlaubt?

Das Framing eines YouTube-Videos ist urheberrechtlich erlaubt, sofern die öffentliche Wiedergabe des Inhalts durch den Rechteinhaber bewilligt wurde. Dies ist nicht zwangsläufig bei allen YouTube-Videos der Fall. Die Plattform nutzt mittlerweile entsprechende Tools, um Rechtsverletzungen aufzudecken und somit die Rechte von Urhebern und Verwertungsgesellschaften zu schützen.

Zum Artikel

LESEEMPFEHLUNG

Mehr zu diesem Thema lesen Sie in unserem Artikel “Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung auf YouTube vor?”.

Zum Artikel

Wenn der verlinkte Inhalt rechtswidrig ins Internet gelangt ist, haftet auch der Seitenbetreiber. Denn der Webseitenbetreiber ist für seine verlinkten Inhalte rechtlich mitverantwortlich und muss diese prüfen. 

ACHTUNG!

Ein Disclaimer, der die Haftung aller verlinkten Inhalte für den Seitenbetreiber ausschließt, schützt nicht vor Abmahnungen und Rechtsverletzungen. Laut LG Hamburg (Urteil vom 12.05.1998, Az. 312 O 85/98) ist ein pauschaler Haftungsausschluss nicht ausreichend, um sich von fremden Inhalten zu distanzieren. Wichtig ist die Überprüfung der verlinkten Inhalte.

3. Wann stellt das Framing eine Urheberrechtsverletzung dar?

Bereits 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Framing grundsätzlich zulässig sei. Die Begründung der obersten Richter in Luxemburg (Urteil vom 21.10.2014, Az. C-348/13) war damals, dass das Einbetten von Beiträgen auf anderen Internetseiten keine neue Veröffentlichung darstellt, sondern lediglich eine erneute Wiedergabe bereits vorhandener Inhalte.

In einem neueren Urteil vom BGH (Urteil vom 09.09.2021, Az. I ZR 113/18) war der Ausgangsfall aber technisch anders gelagert. Zu klären war dabei die Frage, ob das Framing auch dann noch als rechtmäßig zu erachten sei, wenn der Urheber der Bilder bzw. Informationen diese technisch so einstellt, dass sie durch entsprechende Schutzmaßnahmen nicht auf anderen Seiten angeschaut oder eingesehen werden können.

Entgegen dem Urteil von 2014, hat der EuGH allerdings am 9. März 2021 (Az. C-392/19) anders entschieden. So betrachtete der EuGH Framing, welches aufgrund technischer Besonderheiten auf dritte Webseiten beschränkt ist, als eine neue Veröffentlichung.

Mit einer neuen Veröffentlichung und damit dem Zugänglichmachen der Inhalte für neue User ist das Urheberrecht einschlägig. Zur Begründung des Urteils heißt es aus Luxemburg, dass der Inhaber des Urheberrechts von Anfang an der öffentlichen Wiedergabe seiner Werke gegenüber sämtlichen Internetnutzern entgegenwirken wollte. Dazu hat er entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen. Eine Umgehung solcher Maßnahmen stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.

ACHTUNG!

Wollen Sie fremde Inhalte mittels Framing auf Ihrer Webseite einbetten, holen Sie die Zustimmung des Rechteinhabers für die Nutzung ein. Andernfalls drohen Abmahnungen und Bußgelder aufgrund von Urheberrechtsverletzungen gemäß des Rechts der öffentlichen Wiedergabe laut § 15 Abs. 2 UrhG.

4. Fazit

Als Inhaber einer Internetseite sollten Sie darauf achten, welche Inhalte Sie verlinken oder mittels Embedding oder Framing auf Ihrer Webseite einbinden. Inhalte von Dritten - egal ob Foto, Video oder Text - bedürfen einer Einwilligung des Urhebers.

Ein Disclaimer, auch Haftungsausschluss genannt, bietet keinen Schutz vor Abmahnungen. Prüfen Sie die vorhandenen Inhalte gewissenhaft. 

 

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
Legal Writerin & SEO-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details