Worum geht's?
Die Gewerbesteuer hat für Gründer – genau wie die Umsatzsteuer – eine enorme Bedeutung. Grundsätzlich sind alle Gewerbetreibende gewerbesteuerpflichtig. Nur Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit. Wenn Sie einem Gewerbe nachgehen oder eine selbstständige Tätigkeit ausüben, müssen Sie daher auf verschiedene Dinge achten. Wann profitieren Sie vom Gewerbesteuerfreibetrag? Wie berechnet sich die Gewerbesteuer? In unserem Artikel versuchen wir alle wichtigen Fragen rund um die Gewerbesteuer zu klären.
1. Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt), die auf den Gewinn eines Unternehmens angerechnet wird. Rechtliche Grundlage der Gewerbesteuer ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG). Als Gemeindesteuer ist sie eine der wichtigsten Einnahmequellen von Gemeinden, Kommunen und Städten.
Da die Gemeinden die Höhe der Gewerbesteuer selbst bestimmen dürfen, gibt es große regionale Unterschiede beim sogenannten Gewerbesteuerhebesatz. Unternehmen, die auf Standortsuche sind, können gezielt nach einem Mietobjekt in einer Gemeinde Ausschau halten, welche einen niedrigen Gewerbesteuerhebesatz veranschlagt, um Steuern zu sparen.
2. Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Unter die Gewerbesteuerpflicht fällt jedes Gewerbe, das beim Gewerbeamt angemeldet werden muss. Folgende Rechtsformen müssen eine Gewerbeanmeldung tätigen:
- Einzelunternehmen
- Einzelkaufleute
- Kleingewerbetreibende
- Personengesellschaften
- Kapitalgesellschaften
Maßgebend ist, dass es sich um einen selbstständigen und nachhaltigen Geschäftsbetrieb mit dem Ziel der dauerhaften Gewinnerzielung handelt. Eine solche Tätigkeit ist gegeben, wenn die Voraussetzungen für die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vorliegen und Sie Ihre Leistung auch tatsächlich am Markt anbieten.
Insofern Einzelunternehmer oder Personengesellschaften eine entsprechende Tätigkeit ausüben, sind sie ab dem Zeitpunkt in vollem Umfang gewerbesteuerpflichtig. Bei gegründeten Kapitalgesellschaften beginnt die Steuerpflicht mit der Eintragung in das Handelsregister.
ACHTUNG
Freiberufler wie beispielsweise Ärzte, Journalisten, Anwälte und Künstler, sowie Unternehmen in der Landwirtschaft und im Forstbetrieb sind von der Gewerbesteuer ausgenommen.
3. Wo muss ich meinen Gewerbebetrieb anmelden?
Einen Gewerbebetrieb müssen Gründer beim zuständigen Gewerbeamt der jeweiligen Kommune anmelden. Durch diese Anmeldung werden dann automatisch das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (bei Handwerksberufen die Handwerkskammer) und die Berufsgenossenschaft über Ihre Gründung informiert.
LESEEMPFEHLUNG
Weiterführende Informationen zu rechtlichen Voraussetzungen bei der Unternehmensgründung lesen Sie in unserem Artikel “In 10 Schritten zur rechtssicheren Unternehmensgründung”.
Für Freiberufler gelten andere Regeln. Als Selbstständiger melden Sie die Betriebseröffnung direkt beim zuständigen Finanzamt. Dies kann formlos erfolgen und sollte innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit erfolgen.
4. Wie hoch ist die Gewerbesteuer?
Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine kommunale Steuer. Die Höhe der Gewerbesteuer variiert je nach Kommune. Dieser Umstand ergibt sich aus ihrer recht komplizierten Berechnung.
Grundlage der Besteuerung ist gemäß § 7 Gewerbesteuergesetz der sogenannte Gewerbeertrag. Um den Gewerbeertrag zu ermitteln, wird der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb um Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 Gewerbesteuergesetz entsprechend erhöht bzw. gekürzt. Hiervon darf ein eventuell vorhandener Gewerbeverlust aus den Vorjahren abgezogen werden. Der maßgebliche Gewerbeertrag wird auf volle 100 Euro abgerundet.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften steht an dieser Stelle ein Freibetrag zu. Daraus ergibt sich der gekürzte Gewerbeertrag. Dieser wird mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert und ergibt den Gewerbesteuermessbetrag.
Dieser wird dann gemäß § 11 Gewerbesteuergesetz mit einem von der örtlichen Gemeinde bestimmten Prozentsatz multipliziert. Dieser Prozentsatz wird Gewerbesteuerhebesatz genannt – er variiert je nach Stadt oder Gemeinde zwischen 200 und 900 Prozent. Das Ergebnis ist die festzusetzende Gewerbesteuer.
Die Gemeinden können den Gewerbesteuerhebesatz jedes Jahr aufs Neue festlegen. Da die Gewerbesteuer vor allem als Einnahmequelle zum Ausbau und der Entwicklung der Infrastruktur dient, wird dies bei der Haushaltsplanung berücksichtigt und der Hebesatz dementsprechend angepasst.
In der Regel ist der Hebesatz bei der Gewerbesteuer in Großstädten höher als im ländlichen Raum. In Berlin lag der Gewerbesteuerhebesatz im Jahr 2023 beispielsweise bei 410, während er im angrenzenden brandenburgischen Teltow bei 320 lag.
Laut einer Statistik des Statistischen Bundesamts (Destatis) aus dem Jahr 2024 liegt der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz in Hamburg und Bremen mit 460 bis 470 am höchsten. Den niedrigsten durchschnittlichen Hebesatz weisen Rheinland-Pfalz mit 350 und Brandenburg mit 334 auf.
PRAXIS-TIPP
Achten Sie bei der Standortwahl für Ihr Unternehmen unbedingt auf den Gewerbesteuerhebesatz. Denn auch bei direkt benachbarten Standorten im Inland kann dieser für deutlich unterschiedliche Konditionen bei der Gewerbesteuer sorgen. Hier ist ein jährliches Einsparpotenzial von mehreren tausend Euro gegeben.
5. Keine Doppelbesteuerung durch Hinzurechnungen und Kürzungen
Um den Charakter der Gewerbesteuer als Objektsteuer zu verdeutlichen, wird der Gewinn zur Ermittlung der Gewerbesteuer durch zahlreiche Hinzurechnungen und Kürzungen zu einem Gewerbeertrag modifiziert.
Zweck der Hinzurechnungen ist es, den Gewerbeertrag unabhängig von den persönlichen Finanzierungsentscheidungen des Unternehmers zu machen. Das bedeutet, die Wahl zwischen Eigen- und Fremdkapital darf keinen Einfluss auf die Gewerbesteuer haben.
So werden z. B. Finanzierungsaufwendungen (Schuld-, Miet-, Pachtzinsen etc.) gewinnmindernd wieder auf den Gewerbeertrag draufgerechnet. Allerdings erfolgt die Hinzurechnung nur anteilig und auch nur, wenn ein Freibetrag von 100.000 Euro überschritten wird.
AUFGEPASST
Die Kürzungen dienen hingegen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. So wird der Gewerbeertrag beispielsweise um einen Teil des Einheitswerts von Betriebsgrundstücken gekürzt, da diese bereits der Grundsteuer unterliegen.
6. Für wen gibt es einen Freibetrag?
Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben bei der Ermittlung der Gewerbesteuer einen Vorteil gegenüber Kapitalgesellschaften. Für sie ist ein jährlicher Freibetrag von 24.500 Euro vorgesehen.
Dies bedeutet, dass der Freibetrag zunächst von der Summe des Gewerbeertrags abgezogen wird. Die Differenz unterliegt dann der Gewerbesteuer. Liegt Ihr Gewerbeertrag unter dem Freibetrag, müssen Sie keine Gewerbesteuer entrichten.
PRAXIS-TIPP
Zur Entlastung kann die zu zahlende Gewerbesteuer von Einzel- oder Personenunternehmen größtenteils auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet werden. Allerdings ist damit ein gewisser Aufwand verbunden und die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen müssen erstmal geleistet werden.
Der Freibetrag der Gewerbesteuer gilt nicht für Kapitalgesellschaften. Haben Sie Ihr Unternehmen beispielsweise in einer GmbH organisiert, müssen Sie auf Ihren gesamten Gewinn Gewerbesteuer entrichten.
7. Berechnung der Gewerbesteuer anhand von Beispielen
Die Berechnung der Gewerbesteuer übernimmt das Finanzamt. Als Unternehmer reichen Sie alle nötigen Unterlagen für die Gewerbesteuererklärung innerhalb der angegebenen Fristen ein. Anschließend erfahren Sie im Gewerbesteuerbescheid die zu zahlende Gewerbesteuer Ihres Gewerbebetriebs.
Im Internet gibt es zahlreiche Gewerbesteuerrechner, die Sie für einen ersten Überblick nutzen können. Wir zeigen Ihnen im Folgenden, wie die Berechnung funktioniert.
Zunächst ein Beispiel für die Ermittlung der Gewerbesteuer eines Einzelunternehmens in Berlin mit dem Hebesatz 410 % [Stand: 2023]:
Betrag in Euro |
|
Steuerlicher Gewinn |
60.000 |
Saldo: Hinzurechnung |
1.000 |
Gewerbesteuer-Freibetrag |
24.500 |
Gewerbeertrag (ggf. abzüglich eines Gewerbeverlusts aus den Vorjahren) |
36.500 |
Steuermessbetrag |
1.277,50 |
Summe |
5.237,75 |
Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
60.000 Euro (Gewinn) + 1.000 Euro (Hinzurechnung) = 61.000 Euro
61.000 Euro - 24.500 Euro (Freibetrag) = 36.500 Euro
36.500 Euro (Gewerbeertrag) x 3,5 % = 1.277,50 Euro
1.277,50 Euro (Steuermessbetrag) x 410 % = 5.237,75 Euro
Das Einzelunternehmen muss 5.237,75 Euro Gewerbesteuer entrichten.
Im Folgenden ein Beispiel für ein Unternehmen, das in einer Kapitalgesellschaft organisiert und ebenfalls in Berlin (Hebesatz: 410 %) ansässig ist:
Betrag in Euro |
|
Steuerlicher Gewinn |
60.000 |
Saldo: Hinzurechnung |
1.000 |
Gewerbesteuer-Freibetrag |
0 |
Gewerbeertrag (ggf. abzüglich eines Gewerbeverlusts aus den Vorjahren) |
61.000 |
Steuermessbetrag |
2.135 |
Summe |
8.753,50 |
Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
60.000 Euro (Gewinn) + 1.000 Euro (Hinzurechnung) = 61.000 Euro
61.000 Euro (Gewerbeertrag) x 3,5 % = 2.135 Euro
2.135 Euro (Steuermessbetrag) x 410 % = 8.753,50 Euro
Das Unternehmen muss 8.753,50 Euro Gewerbesteuer entrichten.
INTERESSANT
Hier sehen wir trotz gleichem Standort einen großen Unterschied zwischen den beiden Rechtsformen, der einzig und allein auf den Freibetrag zurückzuführen ist. Als Gründer sollten Sie die Wahl der Unternehmensform also weise treffen.
Die Gewerbesteuer können Gewerbebetriebe nicht als betriebliche Ausgabe von der Steuer absetzen, da sie als Privatentnahme gilt. Allerdings können kleine Unternehmen und Selbstständige, die zu einer Personengesellschaft oder einem Einzelunternehmen zählen, von der Verrechnung der Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer profitieren. Die Gewerbesteuer senkt in diesem Fall die Einkommensteuerlast. Bis zu einem Hebesatz von 400 % haben Sie durch die Gewerbesteuer keine Mehrkosten.
8. Welche Fristen gelten für die Gewerbesteuer?
Wie auch bei anderen Steuerarten müssen Gründer bei der Gewerbesteuer vierteljährliche Vorauszahlungen leisten. Die Termine sind der 15. Februar, der 15. Mai, der 15. August sowie der 15. November eines jeden Kalenderjahres.
Grundsätzlich beträgt jede Vorauszahlung ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die jährliche Steuererklärung müssen Sie bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Beauftragen Sie Ihren Steuerberater zur Anfertigung, wird die Frist allgemein bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres verlängert.
Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen gilt Folgendes: Liegt der Ertrag Ihres Gewerbes unter Berücksichtigung von Hinzurechnungen und Kürzungen unter dem Freibetrag von 24.500 Euro, müssen Sie keine Gewerbesteuererklärung abgeben.
Gewerbesteuer für Kleinunternehmer & Kleingewerbe
Freiberufliche Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende, die auch unter die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer fallen, müssen aufgrund des Freibetrags von 24.500 Euro keine Gewerbesteuer zahlen. Dementsprechend entfällt auch die Gewerbesteuererklärung für Kleinunternehmer.
Kapitalgesellschaften müssen eine Gewerbesteuererklärung abgeben, sofern Sie nicht von der Gewerbesteuer befreit sind. Vereine oder andere juristische Personen mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb müssen die Gewerbesteuererklärung abgeben, wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag von 5.000 Euro übersteigt.
9. Was müssen Gründer bei Verlusten beachten?
Besonders in den ersten Gründungsjahren kann es schnell zu einem negativen Gewerbeertrag kommen. Dies kann auch bei großen Investitionen der Fall sein.
PRAXIS-TIPP
Wir empfehlen Ihnen dennoch, eine Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt einzureichen und den Verlust feststellen zu lassen. Den Fehlbetrag können Sie mit positiven Gewerbeerträgen der Folgejahre verrechnen, wodurch Sie effektiv Steuern sparen.
10. Fazit zur Gewerbesteuer
Machen Sie sich bereits vor der Gründung Gedanken über die Zuständigkeit der Behörden und sparen Sie Steuern durch eine clevere Standortwahl mit niedrigem Gewerbesteuerhebesatz.
Auch die Wahl der Rechtsform hat einen Einfluss auf die Höhe der Gewerbesteuer. Während Personengesellschaften und Einzelunternehmen von einem Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro profitieren und die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen lassen können, erhalten Kapitalgesellschaften keinen Freibetrag.