Worum geht's?
Sie möchten sich mit einer gewerblichen Tätigkeit selbstständig machen? Dann ist der erste Schritt in Ihre Selbstständigkeit die Anmeldung eines Gewerbes beim Gewerbeamt. Die Gewerbeanmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, Ihren Gewerbebetrieb offiziell bei den Behörden zu registrieren. Wie Sie dabei vorgehen, welche Unterlagen Sie benötigen, um ein Kleingewerbe oder Gewerbe anzumelden und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, erklären wir in diesem Beitrag.
1. Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe müssen Sie anmelden, wenn Sie eine selbstständige, nicht weisungsgebundene und auf Dauer angelegte Tätigkeit ausüben mit der Absicht, Gewinn zu erzielen. Die Gewerbeanmeldung ist der erste Schritt hin zu einer rechtssicheren Unternehmensgründung.
Konkret definiert § 14 GewO (Gewerbeordnung) die Fälle, in denen eine Gewerbeanmeldung erfolgen muss. Sie müssen ein Gewerbe anmelden, wenn Sie
- einen Gewerbebetrieb neu gründen.
- eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle eröffnen.
- Ihren Gewerbebetrieb von einem Bundesland in ein anderes verlegen.
- einen bestehenden Betrieb übernehmen (z. B. durch Kauf, Erbe oder Pacht).
- als neuer geschäftsführender Gesellschafter in eine bestehende Personengesellschaft (z. B. GbR, KG oder OHG) eintreten.
- Ihr Unternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln möchten (Abmeldung des alten Unternehmens und Anmeldung unter der neuen Rechtsform erforderlich).
Voraussetzung für die Anmeldung eines Gewerbes ist, dass Sie einer gewerblichen, selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Ob Sie ein Restaurant betreiben wollen, sich als Handwerker selbstständig machen möchten oder planen, mit einem digitalen Business durchzustarten, spielt keine Rolle.
Unerheblich ist auch, ob Sie die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich, als Einzelunternehmer oder als Unternehmensform einer Kapitalgesellschaft ausüben.
ACHTUNG
Auch als Kleinunternehmer oder mit einem Nebengewerbe können Sie die Anmeldung eines Gewerbes beim Gewerbeamt nicht umgehen.
Wichtig: Melden Sie Ihr Gewerbe rechtzeitig an, damit es keine Probleme mit den Behörden gibt. Die Gewerbeanmeldung sollte vor der Aufnahme der Tätigkeit, dem ersten Umsatz bzw. der Eröffnung Ihres Geschäftslokals erfolgen.
2. Wer muss als Selbstständiger kein Gewerbe anmelden?
Nicht alle Selbstständigen müssen ein Gewerbe anmelden. Sind Sie Freiberufler oder gehen einer Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft nach, benötigen Sie keine Gewerbeanmeldung. Das betrifft beispielsweise:
- Künstler
- Journalisten
- Ärzte
- Rechtsanwälte
- Architekten
- Landwirte
- Winzer und Gärtner
- Fischerei, Forstwirtschaft und Bergbau
Als Freiberufler unterliegen Sie nicht der Gewerbeordnung, müssen keine doppelte Buchführung machen und dürfen mit der Steuererklärung eine vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeben. Ob Sie als freiberuflich eingestuft werden, entscheidet im Zweifelsfall das Finanzamt. Am einfachsten ist es, wenn sich Ihre Tätigkeit einem der freien Katalogberufe zuordnen lässt.
GUT ZU WISSEN
Üben Sie mehrere Tätigkeiten aus, können Sie als Freiberufler dennoch unter die Gewerbepflicht fallen: Sind Sie beispielsweise als freier Architekt tätig und verkaufen zusätzlich Arbeitsmaterialien für Architekten in einem Onlineshop, müssen Sie aufgrund der Mischform auch als Freiberufler ein Gewerbe anmelden.
Sind Sie selbstständig in der Fischzucht, im Bergbau, als Winzer, Gärtner oder in der Forstwirtschaft tätig, müssen Sie ebenfalls kein Gewerbe anmelden. Eine Anmeldung beim Finanzamt ist aber auch hier – wie bei Freiberuflern – erforderlich.
3. Kleingewerbe vs. Gewerbe: Welche Unterschiede gibt es?
Möchten Sie ein Gewerbe anmelden, haben Sie die Wahl zwischen einem Kleingewerbe und einem Gewerbe. Wenn Sie gerade in Ihre Selbstständigkeit starten, kann es sich lohnen, ein Nebengewerbe zu gründen und von der Kleinunternehmerregelung und weiteren Privilegien zu profitieren. Mit einem Kleingewerbe müssen Sie
- keine Bilanz erstellen.
- keine doppelte Buchführung durchführen.
- keine Inventur machen.
- keinen Jahresabschluss veröffentlichen.
Die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Kleingewerbe und einem Gewerbe haben wir Ihnen in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
Kleingewerbe |
Gewerbe |
|
Handelsregister |
Sie müssen Ihr Gewerbe nicht ins Handelsregister eintragen lassen (ausgenommen: Kaufleute) |
Sie benötigen für Ihr Gewerbe einen Handelsregistereintrag, der mit weiteren Anforderungen einhergeht |
Gewerbesteuer |
Sie sind erst ab einem Gewinn von mehr als 24.500 Euro im Jahr gewerbesteuerpflichtig |
Sie müssen Gewerbesteuer abführen (sofern Sie nicht unter dem Freibetrag von 24.500 Euro bleiben) |
Umsatzsteuer |
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit Sie von der Umsatzsteuerpflicht |
Sie müssen Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, dürfen aber auch Vorsteuer geltend machen |
Buchführung und Bilanzierung |
Sie können Ihren Gewinn mit einer vereinfachten Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln |
Sie sind i.d.R. zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet, müssen Geschäftsvorgänge dokumentieren und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen |
Haftung |
Sie haften mit Ihrem Privatvermögen |
Je nach Rechtsform (z. B. GmbH, UG) können Sie Ihre Haftung beschränken |
Liegt Ihr jährlicher Umsatz bei weniger als 22.000 Euro, können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Diese befreit Sie von der Umsatzsteuerpflicht. Sie dürfen dann allerdings auch keine Vorsteuer geltend machen. Dies lohnt nicht immer – insbesondere, wenn Sie zum Start in die Selbstständigkeit hohe Ausgaben für Anschaffungen und Materialien haben.
SCHON GEWUSST?
Ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten, können Sie selbst entscheiden: Es ist auch möglich, ein Nebengewerbe anzumelden und auf den Status als Kleinunternehmer zu verzichten.
Von der Befreiung der Gewerbesteuerpflicht profitieren Sie dennoch – entscheidend ist hier nicht der Umsatz (max. 22.000 Euro), sondern der jährliche Gewinn (max. 24.500 Euro). Liegen Sie unter diesem Freibetrag, müssen Sie keine Gewerbesteuer abführen.
4. Was brauche ich, um ein Gewerbe anzumelden?
Um beim Gewerbeamt ein Gewerbe anzumelden, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- ggf. Aufenthaltstitel bei Nicht-EU-Bürgern
- bei eingetragenen Firmen: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- bei Gründung: notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag/Satzung sowie Zustimmungserklärung(en) der Gesellschafter (bei Gründung mit mehreren Personen)
- ggf. Beiblatt für Vertretungsberechtigte
Abhängig von Ihrer Branche können weitere Unterlagen erforderlich sein. Möchten Sie sich beispielsweise mit einem Handwerksbetrieb selbstständig machen, müssen Sie Ihren Meisterbrief und die Handwerkskarte vorlegen. Bestimmte Berufe wie Makler und Bauträger benötigen eine Gewerbeerlaubnis.
Erlaubnispflichtig sind neben einigen Berufen in der Baubranche auch selbstständige gewerbliche Tätigkeiten von Apothekern, Spielhallenbetreibern, Fahrlehrern, Anlageberatern, Privatkliniken und Pflegediensten, ebenso der Handel mit Tieren.
Möchten Sie einen Gastronomiebetrieb eröffnen, benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis. Für ein überwachungsbedürftiges Gewerbe müssen Sie gemäß § 38 GewO ein polizeiliches Führungszeugnis für die Gewerbeanmeldung vorlegen.
5. Wie melde ich ein Gewerbe an?
Haben Sie alle erforderlichen Unterlagen beisammen, können Sie Ihr Gewerbe anmelden. Die Anmeldung eines Gewerbes erfolgt über die Beantragung des Gewerbescheins beim Gewerbeamt. So gehen Sie für die Gewerbeanmeldung vor:
Schritt 1: Gewerbeschein beantragen
Mit Ihren Unterlagen können Sie das Anmeldeformular für die Gewerbeanmeldung ausfüllen und einreichen. In einigen Kommunen, Städten und Bundesländern ist dies bequem online von zu Hause aus möglich. Lässt sich das Gewerbe nicht online anmelden, können Sie das Formular ausdrucken und per Post verschicken oder persönlich vor Ort im Gewerbeamt abgeben.
PRAXIS-TIPP
Die Behörde prüft den Antrag zusammen mit den eingereichten Unterlagen. Ist alles vollständig, wird der Gewerbeanzeige stattgegeben. Das Gewerbeamt informiert anschließend weitere Behörden wie das Finanzamt, die zuständige Berufsgenossenschaft, die IHK, die Gewerbeaufsicht und das Amtsgericht über die Gewerbeanmeldung.
Abhängig von der Branche, in der Sie tätig sind, erhalten Sie von diesen Stellen weitere Formulare per Post, die Sie ebenfalls ausfüllen müssen.
Schritt 2: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
Mit dem Gewerbeschein ist es noch nicht getan – Sie müssen Ihre gewerbliche Tätigkeit auch beim Finanzamt anzeigen. Das funktioniert über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie über das digitale Steuerportal ELSTER abrufen können.
Anzugeben im Fragebogen sind unter anderem Angaben zu Ihren erwarteten Einnahmen und Gewinnen. Abhängig von deren Höhe teilt Ihnen das Finanzamt entweder nur eine Steuernummer oder zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu. Machen Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch, reicht die Steuernummer aus – eine Umsatzsteuer-ID benötigen Sie nur dann, wenn Sie EU-weit Geschäfte tätigen möchten.
Wird Ihnen eine USt.-ID zugeteilt, gehört diese nicht nur auf Ihre Rechnungen, sondern auch ins Impressum Ihrer Website. Ein vollständiges Impressum ist zwingend erforderlich, um Ihren Informationspflichten als Unternehmer nachzukommen.
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Schritt 3: Gewerbe bei IHK, HWK & Co. anmelden
Für Gewerbetreibende ist die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. der Handwerkskammer (HWK) abhängig von der Tätigkeit verpflichtend. Um Ihr Gewerbe bei den Berufskammern korrekt anzuzeigen, erhalten Sie auch von diesen einen steuerlichen Erfasssungsbogen, den Sie ausfüllen müssen.
Weitere Amtswege führen Sie nach der Gewerbeanmeldung (je nach Branche) zur Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft, der Handwerksrolle (bei zulassungspflichtigen Handwerksberufen) und zur Bundesagentur für Arbeit, sofern Sie in Ihrem Betrieb weitere Mitarbeitende beschäftigen möchten.
6. Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich ein Gewerbe anmelden möchte?
Die Kosten für die Anmeldung eines Gewerbes unterscheiden sich von Kommune zu Kommune und liegen in der Regel zwischen 20 und 65 Euro. Eine Online-Gewerbeanmeldung ist in der Regel günstiger, wird aber nicht von jeder Gewerbebehörde angeboten.
Verlangt das Gewerbeamt von Ihnen spezifische Unterlagen, wie ein polizeiliches Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder dem Handelsregister, entstehen zusätzliche Kosten, wenn Sie das Gewerbe anmelden.
7. Gewerbe nicht angemeldet: Welche Konsequenzen hat das?
Ein Gewerbe müssen Sie in jedem Fall rechtzeitig anmelden – das heißt, vor dem Start in Ihre Selbstständigkeit und vor dem Schreiben Ihrer ersten Rechnung. Ist die gewerbliche Tätigkeit nicht korrekt beim Gewerbe- und Finanzamt angezeigt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße verbunden sein kann.
ACHTUNG
Eine verpasste Gewerbeanzeige kann Sie mehrere tausend Euro Bußgeld kosten – melden Sie Ihr Gewerbe daher unbedingt rechtzeitig und vollständig an.
Je nachdem, wie lange Sie Ihr Gewerbe bereits ohne Zulassung und Anmeldung betreiben, kann das Finanzamt zudem eine empfindliche Steuernachzahlung festsetzen. Haben Sie vergessen, Ihr Gewerbe anzumelden, sollten Sie sich daher umgehend mit den Behörden in Verbindung setzen und um Nachsicht bitten.
8. Gewerbe um- oder abmelden: So funktioniert’s
Ziehen Sie mit Ihrem Gewerbe innerhalb Ihrer Stadt um, müssen Sie die Ummeldung bei der Gewerbebehörde anzeigen. Bei einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde ist zusätzlich eine Abmeldung beim bisherigen und eine Neuanmeldung beim neuen Gewerbeamt notwendig.
Auch in folgenden Fällen ist es erforderlich, Ihr Gewerbe umzumelden:
- Änderung des Geschäftszwecks (z. B. weil Sie andere Waren oder Dienstleistungen anbieten oder zusätzlich zu Ihrem lokalen Geschäft einen Onlineshop eröffnen)
- Änderung der Unternehmensbezeichnung bzw. des Firmennamens
- Übertragung des Gewerbebetriebs auf eine andere Person
- Änderungen Ihrer privaten Anschrift
- Änderung der Rechtsform des Unternehmens
Die Kosten für eine Gewerbeummeldung variieren je nach Kommune und ähneln den Kosten, die für das Anmelden eines Gewerbes anfallen.
GUT ZU WISSEN
Möchten Sie Ihr Gewerbe abmelden, müssen Sie das Gewerbeamt ebenfalls darüber informieren – allerdings entstehen Ihnen für die Gewerbeabmeldung keine Gebühren.
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