Worum geht's?
Wollen Sie sich als Gründer allein und ohne Partner selbstständig machen? Dann kommt vielleicht das Einzelunternehmen als Rechtsform für Sie in Frage. Welche Gründe sprechen für und welche gegen die Gründung eines Einzelunternehmens? Was müssen Gründer beim Einstieg in die Selbstständigkeit beachten? Welche Schritte sind nötig? Wir klären Sie zum Thema “Einzelunternehmen gründen” auf, fassen alle wichtigen Infos für Sie zusammen und klären rechtliche Stolperfallen.
1. Was ist ein Einzelunternehmen per Definition?
Wenn Sie sich selbständig machen, aber keine Gesellschaft gründen wollen, bietet sich für Sie das Einzelunternehmen an. Ein Einzelunternehmen ist ein Unternehmen, das von nur einer Person gegründet wird.
Häufige Rechtsformen für Einzelunternehmen sind beispielsweise das Kleingewerbe oder der Freiberufler. Auch der eingetragene Kaufmann bzw. die eingetragene Kauffrau zählt zum Einzelunternehmen. Mit über 59 Prozent ist das Einzelunternehmen laut dem Statistischen Bundesamt im Jahre 2022 die beliebteste Rechtsform. Erst dahinter folgen die Kapitalgesellschaften mit rund 26 Prozent.
WICHTIG
Auch wenn Sie Angestellte haben, können Sie Einzelunternehmer sein. Sie müssen lediglich den Betrieb allein führen.
Ein großer Nachteil des Einzelunternehmens ist die Haftung. Als Freiberufler oder Kleingewerbetreibender haften Sie in vollem Umfang mit Ihrem privaten Vermögen. Um dies zu vermeiden, können Sie eine Kapitalgesellschaft allein gründen. Hierzu stehen Ihnen die Unternehmergesellschaft (UG) sowie die Ein-Personen-GmbH und die kleine AG offen.
2. Vor- und Nachteile des Einzelunternehmens im Überblick
Im Folgenden haben wir Ihnen einige Vor- und Nachteile von Einzelunternehmen zusammengefasst:
Vorteile |
Nachteile |
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PRAXIS-TIPP
Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen wollen, haben Sie also den Vorteil, dass Sie Ihr Unternehmen relativ schnell und einfach aufbauen können. Die Gründung als Einzelunternehmer ist daher vor allem für Sie geeignet, wenn Sie einen raschen Start als Unternehmer wollen. Größere Haftungsrisiken sollten Sie aber vorher gründlich abwägen.
3. Voraussetzungen für die Gründung eines Einzelunternehmens
Die Voraussetzungen, um ein Einzelunternehmen zu gründen, sind überschaubar. Daher eignet sich diese Rechtsform vor allem für Gründer, die sich gern schnell, unkompliziert und kostengünstig selbstständig machen wollen.
Während Kleingewerbetreibende und eingetragene Kaufmänner bzw. -frauen ein Gewerbe anmelden müssen, ist dies für Freiberufler nicht nötig. Außerdem müssen Freiberufler und Kleingewerbetreibende sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Ein Startkapital ist nicht notwendig - dafür haftet der Einzelunternehmer allerdings mit seinem privaten Vermögen.
4. Einzelunternehmen - Die Gründung in 8 Schritten
Je nachdem, ob Sie sich als Freiberufler, Kleingewerbetreibender oder eingetragener Kaufmann bzw. Kauffrau selbstständig machen wollen, sind unterschiedliche Gründungsschritte nötig. Wir fassen Ihnen im Folgenden alle notwendigen Informationen für die Gründung Ihres Einzelunternehmens zusammen.
Schritt 1: Geschäftsidee und Businessplan
Bevor Sie Ihr Einzelunternehmen gründen, sollten Sie sich im Vorfeld überlegen, welche Geschäftsidee Sie verfolgen. Wollen Sie DIY-Produkte verkaufen oder sich als Copywriter selbstständig machen? Wollen Sie als Landwirt Ihre Felder und Ihren Hof bewirtschaften oder als Handwerker beruflich durchstarten?
Vor der Gründung eines Einzelunternehmens sollte Ihnen, wie bei jeder anderen Gründung einer Unternehmensform, eine ausgereifte Geschäftsidee zugrunde liegen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass Sie für Ihr Unternehmen einen soliden Businessplan erstellen, welcher auch die Finanzierung Ihres Einzelunternehmens beinhaltet.
Schritt 2: Geschäftskonto eröffnen
Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen, haften Sie in vollem Umfang mit Ihrem Privatvermögen. Dennoch ist es wichtig, dass sie private und geschäftliche Finanzen strikt trennen. Dazu sollten Sie in jedem Fall ein Geschäftskonto eröffnen. Das ist für die Gründung eines Einzelunternehmens zwar keine Pflicht, dennoch aber ratsam.
Sie haben mit einem Geschäftskonto die Finanzen Ihres Einzelunternehmens genau im Blick und können dementsprechend wirtschaften. Außerdem bietet ein Geschäftskonto vor allem bei der Buchhaltung eine bessere Übersicht für Gründer.
Schritt 3: Gewerbe anmelden
Als Freiberufler können Sie diesen Schritt überspringen.
Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen, sind Sie dazu verpflichtet, ein Gewerbe beim Gewerbeamt anzumelden. Für die Gewerbeanmeldung muss ein Gewerbeschein ausgefüllt werden. Dort machen Einzelpersonen, die ein Einzelunternehmen gründen wollen, Angaben zur Rechtsform, persönlichen Daten, dem Unternehmenszweck sowie zu Kontodaten.
Gründungen, die beim Gewerbeamt angemeldet werden müssen, müssen eine Gebühr von 30 bis 50 Euro entrichten. Je nach zuständigem Gewerbeamt kann die Gewerbeanmeldung auch online erfolgen.
Schritt 4: Handelsregistereintrag
Als Freiberufler und Kleingewerbetreibender können Sie diesen Schritt überspringen.
Eingetragene Kaufleute müssen ihr Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen, wenn sie einen “kaufmännischen Geschäftsbetrieb" führen. Zuständig ist hierfür das Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz oder Geschäftssitz. Einzelunternehmen müssen mit einer Gebühr von etwa 200 Euro für den Handelsregistereintrag rechnen.
Aber wann ist ein “kaufmännischer Geschäftsbetrieb” eigentlich gegeben? Das wird jeweils im Einzelfall entschieden. Es gibt verschiedene Kriterien und Anhaltspunkte, beispielsweise:
- Art der Geschäftstätigkeit
- Bietet der Unternehmer eine Vielfalt bzw. Vielzahl an Leistungen oder Waren an?
- internationale Tätigkeiten
- umfangreiche Marketingmaßnahmen
- Lagerhaltung von größerem Umfang
- Umfang der Geschäftstätigkeit
- Umsatzvolumen
- Anlage- und Umlaufvermögen
- Größe des Betriebs
- Personalanzahl (insb. wenn der Unternehmer mehr als 5 Personen beschäftigt)
- Filialen oder Betriebe im Ausland
- Schichtbetrieb
- Höhe des Anlage- und Umlaufvermögens
- Höhe von eventueller Fremdfinanzierung
Diese Kriterien sind aber immer nur mögliche Anhaltspunkte dafür, ob ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb gegeben ist. Es ist immer das Gesamtbild Ihres Unternehmens entscheidend.
Hier ein Beispiel: Nur, weil Sie Ihre Mitarbeiter in Schichten beschäftigen, heißt das nicht immer, dass Sie einen kaufmännischen Betrieb führen. Der Schichtbetrieb kann sich zum Beispiel auch wegen langer Öffnungszeiten ergeben.
Eine gute Übersicht über die wichtigsten Umsatzzahlen für die jeweiligen Geschäftszweige finden Sie auf der Website der IHK Berlin.
Schritt 5: Anmeldung beim Finanzamt
Wenn Sie Ihr Einzelunternehmen beim Gewerbeamt angemeldet haben, ist eine Anmeldung beim Finanzamt in der Regel nicht notwendig. Die nötigen Informationen gibt das Gewerbeamt ans Finanzamt weiter. Sollten weitere Angaben nötig sein, werden Sie vom Finanzamt benachrichtigt.
Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung und müssen daher die Anmeldung beim Finanzamt selbst vornehmen. Dazu füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Hier müssen Sie auch eine realistische Einschätzung Ihrer zu erwartenden Umsätze tätigen, damit Ihre Einkommensteuer berechnet werden kann.
WUSSTEN SIE’S SCHON?
Sofern Ihr Vorjahresumsatz unter die Grenze von 22.000 Euro fällt und Sie im aktuellen Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro einnehmen, können Sie von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel.
Anschließend erhalten Gründer Ihre Steuernummer. Diese muss auf Rechnungen immer angegeben werden.
Schritt 6: Anmeldungen bei der IHK, HWK und Berufsgenossenschaften
Freiberufler müssen sich zwar bei einer Berufsgenossenschaft anmelden, ihnen steht es allerdings frei, sich über die BG zu versichern. Sind Sie als Freiberufler nicht Mitglied einer Berufsgenossenschaft, kommt bei einem Unfall die Krankenkasse auf. Der Leistungsumfang ist bei der BG allerdings deutlich höher als bei der Krankenkasse.
Die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft ist für Einzelunternehmen verpflichtend. Je nach Beruf und Branche sind unterschiedliche Berufsgenossenschaften zuständig. Machen Sie sich beispielsweise als Tischler mit einem Einzelunternehmen selbstständig, müssen Sie sich bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall anmelden.
Eine Übersicht über die einzelnen Berufsgenossenschaften und ihre Zuständigkeiten finden Sie auf der Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Gewerbetreibende müssen außerdem eine Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer oder einer anderen Berufskammer tätigen.
Schritt 7: Sonstige Anmeldungen und Genehmigungen
Je nach Beruf und Branche können noch weitere Anmeldungen oder Genehmigungen nötig sein. Wollen Sie beispielsweise als Handwerker ein Einzelunternehmen gründen, müssen Sie einen Meisterbrief vorlegen oder mindestens sechs Jahre Berufserfahrung nachweisen.
Weitere Anmeldungen sind beispielsweise für Makler (Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO), für Betreiber einer Gaststätte (Gaststättenerlaubnis) oder für Taxifahrer (Taxigenehmigung) notwendig.
Schritt 8: Anmeldung bei der Agentur für Arbeit
Als Gründer eines Einzelunternehmens können Sie auch Mitarbeiter beschäftigen. Wenn Sie Arbeitgeber sind, treffen Sie allerdings zusätzliche Pflichten. Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie diese bei der Krankenkasse anmelden und eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit anfordern.
Die Betriebsnummer (BBNR) dient dazu, Sie als Arbeitgeber bei Krankenkassen, Sozialversicherungen und Rentenversicherungsträgern zu identifizieren. Die Renten- und Sozialbeiträge, die Sie für Ihre Mitarbeiter zahlen, können Ihnen so zugeordnet werden.
5. Einzelfirma gründen: Achtung bei der Namenswahl!
Der Name Ihres Unternehmens spielt für Sie besonders in der Gründungsphase eine große Rolle. Allerdings ist bei der Namenswahl Vorsicht geboten. Als Einzelunternehmer müssen Sie deutlich auf Ihren Vor- und Zunamen hinweisen. Ein reiner Fantasiename ist nicht erlaubt. Eingetragene Kaufleute dürfen unter einem Fantasienamen handeln.
Einzelunternehmer dürfen allerdings unter bestimmten Umständen einen Fantasienamen führen. Und zwar muss für den Geschäftsverkehr immer deutlich werden, dass eine Einzelperson als Einzelunternehmer handelt.
Achten Sie bei der Auswahl Ihres Fantasienamens darauf, dass Sie keine fremden Rechte verletzen. Hier sollten Sie vor allem folgende Rechte im Auge behalten:
- Markenrechte
- Namensrechte
- Urheberrecht
Achten Sie auch darauf, dass Ihr Name nicht irreführend ist und nicht schon ein Mitbewerber den Namen benutzt. Um herauszufinden, ob bereits jemand unter Ihrem Wunschnamen handelt, bietet sich eine Markenrecherche an. Diese ist allerdings sehr zeitaufwendig und komplex. Daher empfehlen wir Ihnen hierfür einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
6. Gründungskosten für Einzelunternehmen und Dauer der Gründung
Ein Einzelunternehmen zu gründen ist, verglichen mit anderen Rechtsformen wie der GmbH oder KG, günstig. Für Freiberufler fallen - aufgrund der nicht nötigen Gewerbeanmeldung (30 bis 50 Euro) und dem nicht verpflichtenden Handelsregistereintrag (ca. 200 Euro) - kaum Kosten an. Ein Startkapital ist nicht notwendig.
Folgende Gebühren sollten Sie allerdings nach Bedarf einkalkulieren:
- Kosten für das Geschäftskonto: 0 bis 50 Euro pro Monat
- Steuerberater: 100 bis 500 Euro pro Jahr
- Hosting der Website: 5 bis 50 Euro pro Monat
Hinzu können noch Kosten für notwendige Versicherungen kommen. Genau wie die Kosten, kann auch die Dauer der Gründung eines Einzelunternehmens variieren. Freiberufler können ein Einzelunternehmen innerhalb eines Tages gründen. Für Kleingewerbetreibende und Kaufleute kann das Prozedere bis zu zwei Wochen dauern.
7. Das müssen Sie zur Haftung beachten, wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen wollen
Als Gründer spielt natürlich auch Ihr Haftungsrisiko eine große Rolle. Hier ist besonders wichtig für Sie zu wissen: Sie haften als Einzelunternehmer unbeschränkt und persönlich. Das heißt im Klartext: Sie haften für alle Verbindlichkeiten Ihres Unternehmens mit Ihrem Geschäfts- und dem Privatvermögen. Das beinhaltet neben Barvermögen auch Sach- und Grundstückswerte.
Das Haftungsrisiko sollten Sie daher stets im Auge behalten. Anders als zum Beispiel für die GmbH gibt es keine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Wie bereits erwähnt, können Sie die Haftung beschränken, indem Sie eine 1-Personen-UG, eine 1-Personen-AG oder eine 1-Personen-GmbH gründen.
AUFGEPASST
Beachten Sie bei einer UG, AG und GmbH allerdings, dass nicht nur die Gründungskosten für Sie als Unternehmer steigen. Bei der GmbH wird beispielsweise ein Startkapital in Höhe von 25.000 Euro fällig. Außerdem unterliegen diese Rechtsformen umfassenderen Steuer- und Buchhaltungspflichten.
8. Steuern und Buchhaltung für Einzelunternehmer
Buchführung und Bilanzierung spielen für Sie als Gründer eines Einzelunternehmens erst eine Rolle, wenn Sie einen hohen Jahresumsatz bzw. Jahresgewinn haben. Die doppelte Buchführung wird für Sie relevant, wenn Sie einen Jahresumsatz von mehr als 600.000 Euro haben oder Ihr Jahresgewinn bei mehr als 60.000 Euro liegt.
Wenn Sie diese Grenzen nicht erreichen, können Sie Ihre Gewinne und Verluste in einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aufzeichnen. Eingetragene Kaufleute sind grundsätzlich zur Buchführung verpflichtet. Von dieser Pflicht sind sie aber befreit, wenn sie die oben genannten Umsatz- und Gewinngrenzen nicht erreichen.
Hinsichtlich der Besteuerung sollten Sie zwischen den einzelnen Steuerarten unterscheiden. Es fallen regelmäßig folgende Steuern an:
Wenn Sie Mitarbeiter angestellt haben, müssen Sie außerdem Lohnsteuer zahlen.
Der Freibetrag für die Gewerbesteuer liegt bei 24.500 Euro. Liegt Ihr Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen und Abzügen unter diesem Freibetrag, müssen Sie keine Gewerbesteuererklärung abgeben. Kleinunternehmen profitieren zudem von der Kleinunternehmerregelung.
9. Fazit: Einzelunternehmen gründen als Checkliste
Zum Abschluss haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte eines Einzelunternehmens in unserer Checkliste zusammengefasst:
- Zu den Einzelunternehmen gehören Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Kaufleute
- alleinige Entscheidungshoheit
- kostengünstige und schnelle Gründung
- kein Startkapital erforderlich
- Haftung auch mit dem Privatvermögen
- Eintragung ins Handelsregister für Kaufleute
- Ausschließliche Wahl eines Fantasienamens für das Einzelunternehmen ist nicht möglich - Angabe des vollständigen Namens im Impressum und im Geschäftsverkehr
- einfache Buchführung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich
- ggf. profitieren Sie von der Kleinunternehmerregelung
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