Worum geht's?
Siemens, Porsche, Lufthansa, Fressnapf, Bayer: All diese Unternehmen sind als Holding organisiert. Dabei besitzt eine Muttergesellschaft Anteile an einer oder mehreren Tochtergesellschaft(en), leitet diese strategisch und stellt finanzielle Mittel zur Verfügung. Eine Holding zu gründen lohnt sich entsprechend, wenn mehrere Unternehmen unter einem Dach vereint werden sollen. Wir zeigen, wie das funktioniert, für wen sich eine Holding lohnt und was es zur Holding-Gründung braucht.
1. Was ist eine Holding?
Eine Holding ist keine Rechtsform wie eine GmbH oder UG, sondern eine Struktur, in der mehrere Unternehmen organisiert sind. Um eine Holding zu gründen, braucht es mindestens zwei Unternehmen: Das eine fungiert als Tochtergesellschaft, das andere als Mutterunternehmen. Die Holding ist dabei die Muttergesellschaft. Sie “hält” (englisch “to hold”) und verwaltet die Tochtergesellschaft(en).
Mutter- und Tochterunternehmen können unterschiedliche Rechtsformen haben, die sich nicht gleichen müssen. In der Regel handelt es sich um Kapitalgesellschaften, wie eine UG, GmbH oder AG. Aber auch mit einer Personengesellschaft wie einer OHG lässt sich eine Holding gründen.
Die Muttergesellschaft hält Anteile an ihrer Tochter: Mindestens 10 %, meist aber ganze 100 %. Außerdem verfügt sie über die Mehrheit an Stimmberechtigungen, kann also finanzielle und strategische Entscheidungen für die Tochtergesellschaft treffen. Da bei einer Holding mehrere Unternehmen unter einem Dach organisiert sind, spricht man auch von einer Dachgesellschaft.
Ihre Gewinne zieht die Holding aus einer oder mehreren Tochtergesellschaft(en). Auch wenn sie die Stimmrechtsmehrheit an ihrer Tochter hält, handelt diese autonom und betreibt das eigentliche Geschäft. In der Regel ist sie jedoch mindestens finanziell von der Muttergesellschaft abhängig.
ZUSAMMENGEFASST
Wer eine Holding gründen möchte, braucht dafür mindestens zwei Unternehmen: Eins tritt als Muttergesellschaft auf, das andere als Tochtergesellschaft. Bei beiden Unternehmen handelt es sich regelmäßig um Kapitalgesellschaften. Eine Einschränkung, wie viele Tochtergesellschaften eine Holding maximal haben darf, gibt es nicht.
2. Welche Arten von Holdings gibt es?
Innerhalb der Organisationsstruktur gibt es mehrere Arten von Holdings. Je nach Art behält das Mutterunternehmen verschiedene Anteile und Entscheidungen über seine Töchter.
Operative Holding
Bei einer operativen Holding nimmt die Muttergesellschaft eine zentrale Geschäftsführungsrolle ein: Sie ist sichtbar am Markt und macht Vorgaben hinsichtlich Außenauftritt, Marketing, Strategie und Personal. Die Tochtergesellschaft(en) sind in den genannten Punkten von der Mutter zwar abhängig – alle operativen Geschäfte übernimmt die Holding für die Tochter jedoch nicht.
Große Konzerne sind mit ihren Niederlassungen typische Beispiele für operative Holdings. Sie kommt am häufigsten als Holding-Art vor.
Finanz- bzw. Vermögens-Holding
Eine Finanz- oder Vermögens-Holding verfolgt einen spezielleren Zweck: Ähnlich einer internen Bank verwaltet sie nur die Finanzen der Tochtergesellschaft und stellt dieser finanzielle Mittel zur Verfügung – übernimmt aber keine Führungsrolle.
Ziel ist es, durch die Nutzung von Steuervorteilen und Vermögensaufbau den Cashflow innerhalb der Holding zu optimieren.
Beteiligungsgesellschaft
Die Beteiligungsgesellschaft ist eine Sonderform der Finanz-Holding: Hier nimmt die Muttergesellschaft so gut wie gar keine Führungsposition mehr ein und überlässt die Tochtergesellschaft(en) sich selbst. Ihr Ziel ist allein die Vermögensverwaltung, indem sie sich primär dem Kauf und Verkauf von Anteilen anderer Unternehmen widmet, um von deren Gewinnen und Wachstum zu profitieren.
Venture-Capital-Gesellschaften und Investmentfonds sind Beispiele solcher Beteiligungsgesellschaften.
SCHON GEWUSST?
Bei allen Arten von Holdings gilt: Ein Unternehmen trägt niemals das alleinige Risiko – weder die Mutter- noch die Tochtergesellschaft.
Management-Holding
Bei der Management-Holding handelt es sich um eine Mischung aus Finanz- und operativer Holding. Die Muttergesellschaft greift dabei aktiv ins Tagesgeschäft ein, indem sie zentrale Managementaufgaben übernimmt und Entscheidungen bei der Planung, den Geschäftsfeldern, Personalführung und Finanzierung trifft. Die Tochtergesellschaft kann jedoch weiterhin strategisch unabhängig handeln.
Beispiele für solche Management-Holdings sind viele Elektro- und Automobilkonzerne.
Strukturelle oder organisatorische Holding
Bei der strukturellen oder organisatorischen Holding ist die Muttergesellschaft nicht operativ tätig. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Organisation und Struktur der Unternehmensgruppe zu gestalten, strategische Entscheidungen zu koordinieren und eine einheitliche Ausrichtung sicherzustellen. Dafür verwaltet sie die Beteiligungen und unterstützt die Tochtergesellschaften in administrativen und strategischen Fragen, ohne direkt in deren Tagesgeschäft einzugreifen.
Ziel dieser Holding-Strukturen ist es, in verschiedenen Geschäftsbereichen unter unterschiedlichen Marken am Markt aufzutreten.
Familien-Holding
Eine besondere Form der Holding-Gesellschaft ist die Familien-Holding. Sie bündelt und verwaltet das Vermögen und die Beteiligungen an Unternehmen innerhalb einer Familie. An der Holding sind entweder alle oder mehrere Familienmitglieder beteiligt.
Wer eine Familien-Holding gründen möchte, macht das, um das Vermögen seiner Familie zusammenzuhalten und die Unternehmensnachfolge zu regeln. Dadurch lässt sich die Zersplitterung des Vermögens – z. B. bei mehreren Immobilien – über Generationen hinweg umgehen.
3. Vor- und Nachteile der Holding im Überblick
Für eine Holding braucht es mindestens zwei Unternehmen. Da dies mit einem entsprechenden Aufwand verbunden ist, sollten Sie die Vor- und Nachteile kennen, bevor Sie eine Holding-Struktur aufbauen.
PRAXIS-TIPP
Der größte Vorteil einer Holding sind die Steuerersparnisse: Zwar müssen grundsätzlich beide Unternehmen die für ihre Unternehmensform anfallenden Steuern zahlen – allerdings darf die Tochtergesellschaft ihre Gewinne zu 95 % steuerfrei an die Holding veräußern. Nur die restlichen 5 % müssen zu etwa 30 % versteuert werden.
Vorteile |
Nachteile |
Nur ein kleiner Teil (5 %) der Gewinnausschüttungen der Töchter muss versteuert werden |
Doppelte Buchführung für alle Unternehmen und Pflicht, mehrere Jahresabschlüsse zu erstellen |
Die Holding versteuert das Jahresergebnis, nachdem Gewinne und Verluste der Töchter miteinander verrechnet wurden |
Höherer Verwaltungsaufwand, da Gründung umfangreiche rechtliche, steuerliche und buchhalterische Expertise erfordert |
Geht eine Tochtergesellschaft insolvent, muss die Muttergesellschaft nicht haften |
Geht die Muttergesellschaft insolvent, gehen die Tochtergesellschaften mit unter |
Teure Anschaffungen lassen sich vor Insolvenz schützen, indem sie in einer Tochtergesellschaft gebündelt und an andere Töchter verliehen werden |
Hohe Gründungs- und laufende Verwaltungskosten |
Über einen Treuhänder können Inhaber einer Holding anonym bleiben – nur das Finanzamt weiß, wer die Unternehmen führt |
4. Welche Voraussetzungen benötigen Gründer, um eine Holding zu gründen?
Möchten Sie eine Holding gründen, braucht es keine besonderen Voraussetzungen – sofern es mindestens zwei Unternehmen gibt. Sie können bestehende Unternehmen in der Holding zusammenführen, ein neues als Tochtergesellschaft gründen und das “alte” in eine Holding umwandeln (oder andersherum) – oder beide Unternehmen neu gründen.
Wichtig: Der Aufwand ist bei Neugründungen geringer, als wenn Sie bestehende Firmen in einer Holding vereinen.
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Typischste Rechtsform für Holding-Gründung, Haftungsbeschränkung ist klar geregelt
- UG (Unternehmergesellschaft): Ebenfalls haftungsbeschränkt, weniger Startkapital erforderlich
- AG (Aktiengesellschaft): AG kann sowohl als Tochter- als auch als Muttergesellschaft fungieren
- OHG (Offene Handelsgesellschaft): Weniger als Rechtsform bei einer Holding verbreitet, wird aber z. B. genutzt, um eine Familien-Holding zu gründen
- KG (Kommanditgesellschaft): Nur Kommanditist haftet mit seiner Einlage, durch Einsatz einer GmbH als Komplementär (GmbH & Co. KG), wird dessen Haftung auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH beschränkt
5. Holding gründen Schritt für Schritt
Möchten Sie eine Holding-Struktur aufbauen, hängt die Vorgehensweise von den gewählten Unternehmensform(en) ab. In jedem Fall braucht es eine sorgfältige Vorbereitung, einen Businessplan und viel unternehmerische Erfahrung, sollten Sie auf eigene Faust gründen wollen.
Da eine Holding-Gründung komplex und teuer ist und auch die anschließende Unternehmensführung Fachkenntnisse erfordert, ist es jedoch ohnehin dringend anzuraten, sich vorab professionell beraten zu lassen. Hier Kosten zu sparen, lohnt sich nicht.
Schritt 1: Mutter- und Tochterunternehmen gründen
Im ersten Schritt legen Sie fest, mit welchen Unternehmen Sie die Holding-Struktur aufbauen möchten und welche Rechtsformen diese (bei Neugründung) haben sollen. Die größten Unterschiede liegen im erforderlichen Startkapital und in der Haftung.
Entscheiden Sie sich zum Beispiel sowohl bei der Mutter- als auch bei der Tochtergesellschaft für eine GmbH, ist die Haftung auf das Geschäftsvermögen begrenzt – dafür sind jedoch mindestens 25.000 Euro (bzw. 50.000 Euro) Stammkapital notwendig.
LESE-TIPP
Wie Sie bei der Gründung von GmbH, AG, UG, KG und OHG vorgehen, erfahren Sie, indem Sie auf die entsprechenden Beiträge in der vorangegangenen Checklisten-Box klicken.
Schritt 2: Unternehmen zusammenführen
Anschließend werden die Unternehmen zusammengeführt. Um die Holding rechtskräftig zu gründen, ist ein Termin beim Notar erforderlich. Der Notar erstellt und beglaubigt die Gesellschaftsverträge, bestätigt die Organisationsstruktur und trägt die Muttergesellschaft als Gesellschafter des Tochterunternehmens ein. Mindestens 10 % und maximal 100 % der Tochter-Anteile gehen dabei auf die Muttergesellschaft über.
Von allen beteiligten Gesellschaftern werden Angaben wie Name, Geburtsdatum, Wohnort sowie Art und Ausmaß ihrer wirtschaftlichen Beteiligung an der Holding im Transparenzregister erfasst.
Schritt 3: Stammkapital einzahlen
Je nachdem, für welche Unternehmensform Sie sich entschieden haben, müssen Sie nun das Stammkapital der Holding-Gesellschaft auf das Geschäftskonto einzahlen. Bei einer GmbH beträgt das Stammkapital 25.000 Euro, einzahlen müssen Sie aber zunächst nur die Hälfte – also 12.500 Euro.
Das Stammkapital für eine AG liegt bei 50.000 Euro. Für UGs reicht für den Start zunächst ein Stammkapital von 1 Euro aus – dieses müssen Sie aber auf 25.000 Euro aufstocken, bevor Sie sich Gewinne aus der Holding auszahlen lassen dürfen.
Schritt 4: Holding bei Behörden anmelden
Den Firmennamen Ihrer Holding können Sie durch eine Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützen lassen.
Zusätzliche Anmeldungen – z. B. beim Finanzamt, der IHK, der Berufsgenossenschaft und im Handelsregister – können ebenfalls erforderlich werden. Die Holdinggesellschaft entsteht erst durch die Eintragung ins Handelsregister.
GUT ZU WISSEN
Die Gründung einer Holding können wir nur vereinfacht darstellen. Sie ist nichts für jemanden, der gerade frisch in die Selbstständigkeit startet – hier kommen andere Optionen meist eher in Frage. Möchten Sie eine Holding gründen, braucht es unternehmerische Erfahrung, Fachkenntnisse und professionelle Unterstützung, mindestens für Buchhaltung und Jahresabschlüsse.
6. Kosten und Dauer der Holding-Gründung
Was es kostet, eine Holding zu gründen, hängt wesentlich davon ab, ob die Unternehmen, die Sie zusammenführen möchten, bereits bestehen oder nicht. Die Kosten für eine oder mehrere Neugründungen sind höher, da Sie zunächst das Stammkapital zusammentragen müssen. Dieses ist wiederum von den Rechtsformen abhängig: Eine Holding GmbH zu gründen, ist teurer als eine UG, aber günstiger als eine AG.
Die Gründungskosten werden somit von mehreren Faktoren beeinflusst, weshalb sie sich nicht pauschal beziffern lassen. Neben dem Startkapital setzen sie sich aus folgenden Posten zusammen:
- Notarkosten für das Aufsetzen und die Beurkundung der Gesellschaftsverträge
- Beratungskosten für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregistereintrag
- Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände/Industrie- und Handelskammer
SCHON GEWUSST?
Ohne Stammkapital können Sie mit Kosten zwischen 2.000 und 7.000 Euro rechnen – je nach Größe und Aufwand wird es aber auch teurer. Nach der Gründung fallen laufende Kosten für Buchhaltung, Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und eventuelle zusätzliche Beratung an. Auch diese können jährlich mehrere tausend Euro betragen.
Wie lange es dauert, eine Holding zu gründen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Liegen Ihnen alle Unterlagen vor, nimmt der Termin beim Notar meist nur einen Tag in Anspruch. Die Eintragung ins Handelsregister erfordert mehr Zeit: Sie dauert normalerweise 1 bis 4 Wochen, abhängig vom Arbeitsaufkommen des Registergerichts.
7. Haftung bei einer Holding
Wenn es um Haftungsfragen geht, ist nicht die Holding entscheidend, sondern die Rechtsform(en) der jeweiligen Unternehmen.
Grundsätzlich lässt sich eine Holding nicht nur mit Kapitalgesellschaften gründen, sondern auch mit Personengesellschaften wie einer GbR oder OHG. Aus Gründen der Haftung kommt es aber regelmäßig zur Gründung mit GmbHs, UGs oder AGs, da die beschränkte Haftung einer Kapitalgesellschaft das eigene finanzielle Risiko reduziert.
Bei einer Holding-Gründung mit Personengesellschaften haften diese hingegen unmittelbar und unbeschränkt mit ihrem Privat- und Gesellschaftsvermögen. Entscheiden Sie sich, eine Holding mit Kapitalgesellschaften zu gründen, entfällt die persönliche Haftung durch das Trennungsprinzip. Die Gesellschafter der Holding haften dann nicht persönlich, sondern nur mit ihrer Einlage.
In bestimmten Fällen, wie z. B. bei Insolvenzverschleppung, Sorgfaltspflichtverletzungen oder bei der sogenannten Durchgriffshaftung (Trennung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft wird missachtet), kann es zu einer persönlichen Haftung der Geschäftsführer oder Gesellschafter kommen.
Da Haftungsfragen komplex sind und von den jeweiligen Rechtsformen abhängen, sollten Sie sich vor der Gründung unbedingt durch einen spezialisierten Anwalt beraten lassen.
8. Steuern und Buchführung für Holding-Gründer
Aus steuerlicher Sicht hat die Gründung einer Holding trotz des Aufwands und der mitunter hohen Gründungskosten entscheidende Vorteile – und zwar dank § 8b KStG (Körperschaftsteuergesetz) und dem Begriff “Gewinnabführung”.
Die Gewinne, die die Tochtergesellschaft erzielt, bleiben mit Veräußerung an die Holding nämlich zu 95 % steuerfrei. Nur 5 % der an die Holding abgeführten Gewinne müssen mit einem Steuersatz von etwa 30 % versteuert werden. Gibt es mehrere Töchter, lassen sich Gewinne mit Verlusten verrechnen – und mit der Holding Steuern sparen.
WICHTIG
Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer werden trotzdem bei allen Unternehmen fällig und müssen ans Finanzamt abgeführt werden. Das Gehalt, das sich die Geschäftsführer auszahlen, unterliegt der Einkommensteuer.
Bei der Buchführung geht die Gründung einer Holding mit nicht viel weniger Aufwand einher: Sie müssen für jedes beteiligte Unternehmen eine eigene, doppelte Buchführung machen, sind zur Bilanzierung verpflichtet und müssen separate Jahresabschlüsse erstellen.
9. Fazit: Wann lohnt es sich, eine Holding zu gründen?
Eine Holding zu gründen kann sich beispielsweise lohnen, wenn Sie die Übernahme eines bestehenden Unternehmens planen, das Sie in ein anderes integrieren möchten. Als Unternehmer sollten Sie dafür bereits auf dem Markt etabliert sein.
Auch wenn Sie verschiedene Geschäftsbereiche voneinander trennen oder neue, eher risikoreiche Geschäftsfelder testen möchten, kann die Gründung einer Holding sinnvoll sein. Sollten die Geschäfte der Tochtergesellschaften nicht so erfolgreich laufen wie geplant, lässt sich das Haftungsrisiko durch die Holding-Struktur eindämmen.
Familienunternehmen, die ihre Betriebsnachfolge regeln möchten, können eine Familienholding gründen und dadurch den Übergang des Unternehmensvermögens auf die nächste Generation vereinfachen. Das lohnt sich insbesondere, wenn Vermögen nur schwer teilbar ist, beispielsweise bei mehreren Immobilien.
Obwohl sich eine Holding auch für Start-ups eignen kann, ist die Gründung einer solchen eher nichts, wenn Sie gerade mit Ihrem Business starten. Für den ersten Schritt in die Selbstständigkeit ist der organisatorische und verwaltungstechnische Aufwand einfach zu hoch. Hier kann z. B. ein Einzelunternehmen sinnvoller sein. Zum Einstieg empfehlen wir Ihnen den Beitrag “In 10 Schritten zur rechtssicheren Unternehmensgründung”.