B2B-Online-Shop: Recht für Händler

E-Rechnungen, Netto-Preise und mehr: Rechtliche Besonderheiten im B2B Online-Shop

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
(2 Bewertungen, 5.00 von 5)

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Impressum, eine Datenschutzerklärung, ein Cookie-Consent-Banner & das Double-Opt-In beim Newsletterversand sind ein Muss für jeden Shop.
  • Sind Sie im B2B-Bereich tätig, richten sich Ihre Angebote ausschließlich an andere Unternehmer. Verbraucherschutzvorschriften finden daher keine Anwendung.
  • Können Verbraucher in Ihrem B2B-Shop Einkäufe tätigen, wird dieser als B2C-Shop behandelt. Dies kann teure Folgen haben.

Worum geht's?

Der Erfolg eines B2B-Online-Shops steht und fällt mit der Einhaltung rechtlicher Vorgaben – doch diese unterscheiden sich zum Teil von den Anforderungen an B2C-Shops. Von Besonderheiten wie E-Rechnungen und Netto-Preisen bis hin zu gemeinsamen Vorgaben wie Impressum und Datenschutz - Wer sich hier nicht auskennt, riskiert teure Fehler. Dieser Artikel zeigt Ihnen, worauf es ankommt, und erklärt die wichtigsten rechtlichen Besonderheiten im B2B-Handel. Mit unseren Tipps & eRecht24 Premium gestalten Sie als Online Händler Ihren Shop im Handumdrehen rechtssicher.

 

1. Was ist ein B2B-Onlineshop?

Richten sich die Angebote in Ihrem Online-Shop ausschließlich an Unternehmer, spricht man von einem B2B (Business-to-Business) Online-Shop. Verkaufen Sie an private Endverbraucher, wird die Abkürzung B2C (Business-to-Consumer) verwendet.

SCHON GEWUSST?

Laut Gesetz ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Sie fragen sich, warum es diese Unterscheidung überhaupt gibt?
Kurz gesagt, bestehen für den B2C-Bereich mehr gesetzliche Vorgaben als für das B2B Geschäft. Denn der Verbraucher wird im Vergleich zum Gewerbetreibenden wie beispielsweise einem Händler als unerfahrener im Handel und damit als schutzbedürftiger angesehen.

Was gilt, wenn ich im B2B- und B2C-Bereich tätig bin?

Es gibt auch Online-Shops, die sich an Verbraucher und Unternehmer richten. Der Gedanke dahinter kann ein größerer Kundenkreis sein, aber auch die Schwierigkeit, Unternehmer und Verbraucher voneinander abzugrenzen.

Beispiel: Ein Maler bestellt eine Packung Farbrollen in einem Online-Shop. Die Hälfte der Farbrollen möchte er für die Renovierung seiner Wohnung verwenden, die übrigen nimmt er mit zur Arbeit.

Da für den B2C-Bereich andere Vorgaben gelten, können Schwierigkeiten entstehen, wenn Verbraucher und Unternehmer in einem Shop einkaufen. Problematisch wird es beispielsweise, wenn Sie Unternehmern unabsichtlich ein vertragliches Widerrufsrecht einräumen. Allerdings dürfen Sie auf die Belehrung zum Widerrufsrecht sowie auf das Muster-Widerrufsformular auch nicht verzichten. Denn diese sind Pflicht beim Verkauf an Verbraucher und das Fehlen sowie Fehler können abgemahnt werden. 

Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie zwei getrennte Onlineshops führen und diese rechtlich an Ihren Kundenkreis anpassen. Was Sie in Ihrem B2B Webshop beachten müssen und welche rechtlichen Vorgaben Sie getrost außer Acht lassen können, erfahren Sie jetzt. 

2. Welche Anforderungen gelten für B2B- und B2C-Shops gemeinsam?

Im E-Commerce gibt es einige Vorgaben, die für alle Onlineshops gleichermaßen gelten. Hierzu zählen unter anderem bestimmte Informationspflichten, die bestehen, wenn Sie auf Ihrer Website Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Unter diesem Punkt konzentrieren wir uns auf Vorgaben, von denen beide Arten von Shops (also B2B oder B2C) betroffen sind. Verkaufen Sie auch an Verbraucher, treffen Sie deutlich mehr Informationspflichten aus Gesichtspunkten des Verbraucherschutzes.

Informationspflichten

Impressumspflicht

Das Impressum, auch Anbieterkennzeichnung genannt, soll dem Besucher der Website Pflichtinformationen zur Verfügung stellen. So kann dieser auf einen Blick erkennen, mit wem er es zu tun hat und an wen er sich bei Fragen oder Problemen wenden kann. Alle Informationen rund ums Thema Impressum können Sie in unserem Artikel “Online-Shop-Betreiber aufgepasst: Diese Pflichtangaben müssen Sie für Ihr Impressum berücksichtigen” nachlesen.

Jetzt Impressum erstellen

Erstellen Sie jetzt ein rechtssicheres Impressum mit dem eRecht24 Impressum Generator

  • Einfache Integration in Ihre Website
  • Anwaltlich geprüfter Generator
  • Für Sie kostenfrei in wenigen Schritten
Jetzt Impressum erstellen

Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung soll Ihre Nutzer über sämtliche Datenverarbeitungsvorgänge in Ihrem Onlineshop informieren. Diese sollte stets auf aktuellem Stand sein und sämtliche Verarbeitungen aufführen. Fehlt eine Datenschutzerklärung gänzlich oder ist sie ungenau oder veraltet, drohen Ihnen Bußgelder durch die Datenschutzbehörden sowie Abmahnungen durch Konkurrenten. In unserem Artikel “Was müssen Shopbetreiber zur DSGVO und zum Datenschutz für Online-Shops wissen” können Sie alle wichtigen Informationen rund ums Thema Datenschutz nachlesen.

Sie haben in Ihrem Shop noch keine Datenschutzerklärung hinterlegt oder sind sich unsicher, wann Sie diese zuletzt aktualisiert haben? Mit unserem eRecht24 Datenschutz-Generator erstellen Sie eine rechtssichere Datenschutzerklärung schnell und einfach.

Jetzt Datenschutzerklärung erstellen

Erstellen Sie jetzt eine rechtssichere Datenschutzerklärung mit dem eRecht24 Datenschutz Generator

  • Einfache Integration in Ihre Website
  • Anwaltlich geprüfter Generator
  • Für Sie kostenfrei in wenigen Schritten
Jetzt Datenschutzerklärung erstellen

Bestellbestätigung

Als Verkäufer sind Sie gesetzlich verpflichtet, dem Käufer den Zugang seiner Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen. Die Bestellbestätigung muss dem Käufer nur den Eingang der Bestellung bestätigen und nicht zwangsläufig die Vertragsannahme beinhalten. Allerdings kann die Bestellbestätigung auch zugleich eine Vertragsannahme darstellen oder als solche ausgelegt werden. Regelungen hierzu können Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) treffen.

Zum Artikel

LESE-TIPP

In unserem Artikel “Vertrag per Mausklick: So funktionieren Verträge im Netz” erklären wir Ihnen ausführlich, wie Verträge im Internet zustande kommt.

Zum Artikel

Aufgepasst: Auch die Mail mit der Bestellbestätigung unterliegt der Impressumspflicht.

Weitere rechtliche Gemeinsamkeiten im B2C- und B2B-Bereich

Neben der Erfüllung von Informationspflichten gibt es weitere rechtliche Vorgaben zu beachten. Bei der Gestaltung Ihres Shops oder bei der Schaltung von Werbung sollten Sie unbedingt Urheber- und Markenrechte beachten. Produktbilder, Werbetexte oder gar Rechtstexte einfach von anderen Webseiten übernehmen? Besser nicht, denn diese können urheberrechtlich geschützt sein.

Sie wollen fremde Marken auf Ihrer Website oder in Werbeanzeigen nennen? Grundsätzlich besteht Markenschutz und die Nutzung von Marken ist ausschließlich dem Markeninhaber vorbehalten.

Zum Beitrag

WEITERLESEN?

In unserem Artikel “Droht bei der Nennung von fremden Markennamen auf der Website oder in Werbeanzeigen eine Abmahnung?” erfahren Sie, wie Sie fremde Marken nutzen dürfen und was Sie tunlichst vermeiden sollten.

Zum Beitrag

Das IT-Recht hält noch weitere Vorgaben für Sie bereit. Denn die Nutzereinwilligung hat in den letzten Jahren beständig an Bedeutung gewonnen. Wollen Sie Ihre Nutzer tracken und Cookies setzen, brauchen Sie eine wirksame Einwilligung. Diese sollten Sie mit einem Cookie Consent Tool einholen. Ein einfacher Banner ohne Funktion ist nicht ausreichend.

Zum Artikel

LESE-TIPP

In unserem Artikel “So muss ein Cookie Consent Banner aussehen, um nicht abgemahnt zu werden” lesen Sie alles zum Thema Cookie Consent Tools.

Zum Artikel

Sie wollen im E-Mail Marketing aktiv werden und Newsletter an Ihre Kundschaft versenden. Egal, ob an Privatpersonen oder Gewerbetreibende-die Einholung einer Einwilligung ist auch hier Pflicht. Versenden Sie Newsletter ohne Einwilligung, so handelt es sich nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (kurz UWG) um eine unzumutbare Belästigung. Dies kann teure Abmahnungen zur Folge haben.

Mehr zum Thema E-Mail-Marketing lesen Sie in unserem Artikel “E-Mail-Marketing: So erstellen Sie erfolgreiche und rechtssichere Mailkampagnen”. Sie möchten nachlesen, wie Sie rechtssicher eine Einwilligung Ihrer Kunden in den Newsletterversand einholen? In unserem Artikel “Doppelte Sicherheit: Das Double-Opt-In-Verfahren als Garant für mehr Datenschutz” erfahren Sie alles Wissenswerte zum DOI-Verfahren.

Nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmer haben Gewährleistungsrechte, wenn die gekaufte Ware einen Mangel hat. Da die Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf nur für Verträge gelten, bei denen ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware kauft, ergeben sich Besonderheiten für B2B Onlineshops:

  • Beschränkung oder Ausschluss der Gewährleistung ist möglich,
  • es gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB für Kaufleute,
  • Verkürzung der Verjährungsfrist durch AGB möglich, 
  • Beweislasterleichterung innerhalb der ersten zwölf Monate gilt nur für Verbraucher.

3. Welche rechtlichen Besonderheiten gelten für Sie als B2B Shopbetreiber?

Welche Vorgaben müssen Sie als B2B-Shop nicht beachten?

Nun ist für Sie Zeit durchzuatmen, denn unter diesem Punkt listen wir auf, was Sie als B2B Händler nicht beachten müssen.

Widerrufsrecht

Aus Gründen des Verbraucherschutzes haben Verbraucher insbesondere im Fernabsatzrecht die Möglichkeit, einen Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Im B2B Handel besteht dieses Recht nicht. Sie müssen Ihre Kunden auch nicht darüber belehren, dass Ihnen kein Widerrufsrecht zusteht.

Zum Beitrag

LESE-TIPP

In unserem Artikel “Online-Shops: Haben Unternehmer gegenüber Unternehmen ein Widerrufsrecht?” klären wir, was Sie trotz Nichtbestehen eines gesetzlichen Widerrufsrecht bei der Gestaltung Ihres Onlineshops beachten müssen.

Zum Beitrag

Preisgestaltung

Ein weiterer Punkt, den Sie im B2B Geschäft nicht beachten müssen, ist die Preisangabenverordnung. Denn diese gilt nach § 1 Abs. 1 PangV nur für die Angabe von Preisen gegenüber Verbrauchern. Bedeutet: Sie müssen weder Gesamtpreise noch Grundpreise angeben und auch keine Vorgaben zum Thema Streichpreise berücksichtigen.

Kündigungsbutton

Der Kündigungsbutton ist seit 2022 Pflicht-allerdings nur für Verbraucherverträge.

Barrierefreiheit

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz.BFSG) in Kraft. Ziel ist die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen im Bereich der digitalen Medien und des Internets.

Nach dem Gesetzeswortlaut gelten die Vorgaben allerdings nur für Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden.

Als reiner B2B Shop sind Sie damit nicht betroffen.

Eine barrierefreie Gestaltung des Online-Shops kann jedoch auch einige Vorteile mit sich bringen. Neben einem positiven Unternehmensimage profitieren Sie unter anderem von mehr Kundenzufriedenheit sowie besseren Google Rankings. Welche Vorteile die digitale Inklusion mit sich bringt und wie Sie Ihren Webshop barrierefrei gestalten, erfahren Sie in unserem Artikel “Inklusion im E-Commerce: So gestalten Sie Ihren Online-Shop barrierefrei”.

Online-Streitbeilegung

Der Hinweis auf die OS-Plattform zählt zu den Informationspflichten gegenüber Verbrauchern. Es ist gängige Praxis, den Hinweis unterhalb des Impressums einzustellen.
Als B2B Onlineshop-Betreiber sind Sie von der Pflicht nicht betroffen.

Da die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung zum 20. Juli 2025 eingestellt wird, entfällt die Hinweispflicht bald sogar vollständig.

Sonderfall: Produktsicherheitsverordnung

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die Produktsicherheitsverordnung (kurz: GPSR) und bringt neue Informations- und Sorgfaltspflichten für den Online-Handel mit sich. Die EU-Verordnung erfasst Verbraucherprodukte, die in der EU in den Verkehr gebracht werden.

Und hier kommt der für Sie springende Punkt: Es kommt nicht darauf an, ob Ihr Geschäft auf B2C oder B2B ausgerichtet ist, sondern ob das Produkt für Verbraucher bestimmt ist oder wahrscheinlich von Verbrauchern benutzt wird.

Von der Verordnung sind zudem nicht nur neue Waren erfasst, sondern auch gebrauchte, reparierte und wiederaufgearbeitete Produkte.

Welche Ausnahmen von der Verordnung gelten, welche Pflichten Shopbetreiber seit Dezember 2024 erfüllen müssen und welche Konsequenzen bei Nichtumsetzung drohen, lesen Sie in unserem Artikel “Produktsicherheitsverordnung 2024: Was Online-Shops jetzt unbedingt wissen müssen”.

Welche Vorgaben gelten speziell für B2B-Shops?

Gibt es auch Vorgaben, die nur im reinen B2B gelten? Ja. Ein super aktuelles Thema, welches Unternehmen und Selbständige im Business to Business Bereich betrifft, ist die E-Rechnung.

E-Rechnungspflicht

Die E-Rechnungspflicht gilt seit dem 01.01.2025 und soll einen digitalen Rechnungs- und Zahlungsverkehr in Deutschland ermöglichen. Zunächst ist der Empfang elektronischer Rechnungen im reinen B2B verpflichtend, bis spätestens 2028 müssen alle Unternehmen bis auf wenige Ausnahmen auch E-Rechnungen ausstellen.

ACHTUNG

Formate wie jpg- oder PDF-Rechnungen sind nicht ausreichend, da Sie keine E-Rechnungen im vorgeschriebenen Sinne darstellen. 

Bedeutet: Sie müssen sich mit dem Thema E-Rechnung auseinandersetzen und diese in Ihren Systemen implementieren. Wichtig: Für Kleinstunternehmer sind Ausnahmen geplant.

Zum Beitrag

LESE-TIPP

In unserem Artikel “Ab 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen: Was bedeutet das für Sie?” können Sie alles zum Empfang und Versand von digitalen Rechnungen nachlesen. 

Zum Beitrag

Rügepflicht und Transportrisiko

Zwei kleinere, aber dennoch wichtige Themen sind die Rügepflicht aus dem HGB sowie der Übergang des Transportrisikos auf den Käufer.

Die Rügepflicht ist in § 377 HGB geregelt. Geht es um ein Handelsgeschäft zwischen zwei Kaufleuten, sollte der Käufer die Ware unverzüglich nach Erhalt untersuchen und etwaige Mängel anzeigen. Bei der Rügepflicht handelt es sich um eine sogenannte Obliegenheit, also um eine Pflicht gegen sich selbst, da die Ware sodann als genehmigt gilt.

Anders als im B2C-Bereich, in dem der Unternehmer das Transportrisiko trägt, geht beim Versendungskauf zwischen zwei Unternehmern die Transportgefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sendung an das Transportunternehmen übergeben hat.

Bin ich verpflichtet, sicherzustellen, dass nur B2B-Kunden bei mir einkaufen?

Eine direkte rechtliche Verpflichtung gibt es nicht. Wie Sie gesehen haben, gibt es Anforderungen, die für den Geschäftsverkehr gelten und andere Pflichten speziell für den Verkauf an Verbraucher. Kommt es nun versehentlich zu einem Vertragsschluss mit Privatpersonen, können verschiedene Probleme aufkommen. Möglicherweise fehlt eine Widerrufsbelehrung, Ihr Shop ist nicht barrierefrei oder in Ihren AGB sind Klauseln enthalten, die nur für Geschäfte mit Unternehmern verwendet werden dürfen.

Die Rechtsprechung verlangt daher, dass Sie als Shop-Betreiber alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Auslösung einer Bestellung durch einen Verbraucher tatsächlich zu vermeiden.

Hier bietet sich eine Zugangskontrolle durch Vorlage/Scan des Gewerbescheins, des Verbands-oder Kammerausweises an, um die Unternehmereigenschaft zu kontrollieren. Zudem können Sie mit Hinweisen auf den Ausschluss von Verbrauchern auf jeder einzelnen Unterseite arbeiten und eine Checkbox vor Abschluss der Bestellung einbinden, mit der Kunden die Kenntnisnahme des Hinweises bestätigen. Auch Echtzeit-Überprüfungen anhand der USt-ID sind zulässig.

4. Welche Rechtstexte brauchen Sie für Ihren B2B-Shop?

Ihren B2B Onlineshop rechtssicher zu gestalten, ist eine komplexe Aufgabe. Unter diesem Punkt wollen wir Ihnen noch einmal kompakt zusammenfassen, welche Rechtstexte in Ihrem Shop keinesfalls fehlen sollten und welche Lösungen wir Ihnen anbieten können.

Impressum

Ein Impressum darf in Ihrem Shop keinesfalls fehlen. Auch hier gab es rechtliche Neuerungen, denn das TMG wurde am 14. Mai 2024 durch das DDG ersetzt. Verweise auf das TMG sollten daher unbedingt aus Ihrem Impressum entfernt werden.

Jetzt Impressum erstellen

Erstellen Sie jetzt ein rechtssicheres Impressum mit dem eRecht24 Impressum Generator

  • Einfache Integration in Ihre Website
  • Anwaltlich geprüfter Generator
  • Für Sie kostenfrei in wenigen Schritten
Jetzt Impressum erstellen

Datenschutzerklärung

Auch eine Datenschutzerklärung ist ein Muss für Ihren B2B Webshop. Haben Sie Ihre Datenschutzerklärung schon länger nicht mehr aktualisiert? Fehler und Ungenauigkeiten in der Datenschutzerklärung sind den Behörden ein Dorn im Auge.

Jetzt Datenschutzerklärung erstellen

Erstellen Sie jetzt eine rechtssichere Datenschutzerklärung mit dem eRecht24 Datenschutz Generator

  • Einfache Integration in Ihre Website
  • Anwaltlich geprüfter Generator
  • Für Sie kostenfrei in wenigen Schritten
Jetzt Datenschutzerklärung erstellen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gibt zwar keine Pflicht für Online Händler, AGB zu verwenden, allerdings macht es Sinn diese zu nutzen, um den Informationspflichten nachzukommen.

Zum Beitrag

LESE-TIPP

In unserem Artikel “Worauf müssen Sie bei AGB achten, wenn Sie im Business-to-Business-Geschäft tätig sind?” lesen Sie alles zum Thema AGB zwischen Unternehmern.

Zum Beitrag

Mehr Wissen zum Thema Online-Shops finden Sie in Form von Checklisten und Guides in unserem Premium Bereich. Darüber hinaus helfen Ihnen weitere Tools wie der E-Mail-Datenschutz-Generator bei der Absicherung Ihres Online-Shops.

 

Premium Mitglied werden

eRecht24 Premium für Websitebetreiber, Agenturen & Online-Shops

  • Generatoren, AGB, Muster & Verträge
  • Cookie Consent Tool, Premium Scanner & Projekt Planer
  • Live-Webinaren und Know-How für rechtssicheres Business
Premium Mitglied werden

 

5. Welche Konsequenzen drohen, wenn Ihr Shop rechtliche Vorgaben nicht erfüllt?

Setzen Sie die Vorgaben zum Thema Datenschutz, Impressum oder Cookie-Consent Banner nicht um, drohen Ihnen Abmahnungen durch Mitbewerber nach dem UWG sowie Bußgelder durch die Behörden. Auch der Versand von Newslettern ohne Double-Opt-In kann unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Abmahner fordern neben der Erstattung der Abmahnkosten regelmäßig die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Verstoßen Sie nach Unterzeichnung gegen diese, wird eine Vertragsstrafe fällig.

Für eine Abmahnung können schon kleine Ungenauigkeiten oder veraltete Angaben in Ihrem Impressum oder in Ihrer Datenschutzerklärung ausreichen.

Um sicherzustellen, dass Sie nur die B2B Regeln beachten müssen, sollten Sie auf die Bestätigung der Unternehmereigenschaft höchsten Wert legen. Denn können Verbraucher in Ihrem reinen B2B Shop einkaufen, wird dieser als B2C Shop behandelt und alle fehlenden Elemente wie die Widerrufsbelehrung, die Preisauszeichnung nach der PangV sowie der Kündigungsbutton können abgemahnt werden.

6. Fazit

Als Betreiber eines B2B Online-Shops genießen Sie einige Vorteile gegenüber Betreibern von B2C Shops, da Sie Vorschriften, die speziell dem Verbraucherschutz dienen, nicht beachten müssen. Der bloße Entschluss, nicht an Verbraucher verkaufen zu wollen, ist jedoch nicht ausreichend. Denn dieser muss eindeutig nach außen kommuniziert und ein Vertragsabschluss durch einen Verbraucher verhindert werden. Gelingt Ihnen dies nicht, wird Ihr Shop als B2C Shop betrachtet und Abmahnungen drohen.

In unserem eRecht24 Premium Bereich stehen wir Ihnen mit Guides, Webinaren und Tools zur Seite und helfen Ihnen, Ihren reinen B2B Shop rechtssicher zu gestalten.

Premium Mitglied werden

eRecht24 Premium für Websitebetreiber, Agenturen & Online-Shops

  • Generatoren, AGB, Muster & Verträge
  • Cookie Consent Tool, Premium Scanner & Projekt Planer
  • Live-Webinaren und Know-How für rechtssicheres Business
Premium Mitglied werden

7. FAQ

Was ist ein B2B-Onlineshop?

Die Abkürzung B2B steht für Business to Business und dient als Bezeichnung für eine Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmern. Ein B2C-Shop richtet sich im Gegensatz dazu an Verbraucher. Für beide Arten von Shops gelten unterschiedliche gesetzliche Vorgaben, da im B2B Bereich keine Verbraucherschutzvorschriften beachtet werden müssen.

Was ist Pflicht bei Onlineshops?

Als Online-Shop Betreiber gibt es zahlreiche Pflichten zu beachten. Unabhängig davon, ob Sie einen B2B oder einen B2C Shop betreiben, müssen Sie ein Impressum und eine Datenschutzerklärung bereit halten. Zudem sollten Sie Marken- und Urheberrechte beachten und einen Cookie-Consent-Banner implementieren. Newsletter sollten Sie nur mit Einwilligung Ihrer Kundschaft versenden. 

Welche Angaben muss ein Onlineshop haben?

Als Onlineshop-Betreiber sind Angaben im Impressum Pflicht. Denn Ihre Kundschaft soll wissen, mit wem sie es zu tun hat und an wen sie sich bei Fragen oder Problemen wenden kann. In einer Datenschutzerklärung machen Sie Angaben dazu, welche personenbezogenen Daten in Ihrem Shop verarbeitet werden, zu welchem Zweck sie verwendet werden und wie lange die Speicherung erfolgt. 

 

 
Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und seit 2023 als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Während Ihres Studiums hat sie sich vertieft mit strafrechtlichen Themen auseinandergesetzt. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht. Zusätzlich zu Ihrer Tätigkeit als Legal Writerin arbeitet sie als nebenamtliche Dozentin im öffentlichen Recht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details