Worum geht's?
Shopbetreiber müssen auf ihren Webseiten viele rechtliche Anforderungen erfüllen. Vom Datenschutz über Urheberrechte und Markenrechte bis hin zu Preisangaben und Verpackungen ist alles dabei. Hier passieren schnell Fehler, die allerdings weitreichende rechtliche Folgen nach sich ziehen. Welche Abmahnfallen im E-Commerce drohen und wie Sie jeden Rechtsverstoß vermeiden, indem Sie Ihren Online-Shop rechtssicher machen, lesen Sie in diesem Artikel.
1. Grund 1: Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht
Mit Einführung der DSGVO wurde der Datenschutz für deutsche Unternehmen deutlich strenger. Auch Online-Shops sind von den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung betroffen und müssen sich daran halten. Tun Sie dies nicht, drohen teure Abmahnungen.
Eine wichtige Pflicht für Online-Händler ist beispielsweise die Information der Nutzer in Hinblick auf Tracking & Cookies. Nutzen Sie Tracking-Tools, müssen Sie in der Regel auch ein Cookie Consent Tool verwenden, damit der Nutzer in die Datenverarbeitung aktiv einwilligen oder diese ablehnen kann.
Des Weiteren muss die Datenverarbeitung auch in der Datenschutzerklärung thematisiert werden. Ist die Datenschutzerklärung unvollständig, fehlerhaft oder gar nicht vorhanden, droht eine Abmahnung für Internet-Händler.
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Sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten, benötigen Sie eine Einwilligung Ihrer Kunden. Dementsprechend ist auch E-Mail-Marketing ohne Einwilligung verboten. Der Nutzer muss dem Newsletterversand aktiv zustimmen. Dafür sollten Sie gemäß Datenschutzrecht ein Double-Opt-In verwenden.
2. Grund 2: Fehlerhafte Rechtstexte: Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung & AGB
Wie bereits erwähnt, sorgt eine fehlerhafte oder fehlende Datenschutzerklärung bei Online-Händlern für eine Abmahnung. Gleiches ist auch bei Rechtstexten wie dem Impressum und der Widerrufsbelehrung der Fall. Nutzern muss beispielsweise ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem haben Sie Ihren Kunden gegenüber Informationspflichten, die Sie beachten müssen. Fehlen allerdings Angaben in den entsprechenden Rechtstexten, müssen Online-Händler mit teuren Abmahnungen rechnen. Bei eRecht24 Premium können Sie Ihren Online-Shop mit abmahnsicheren Rechtstexten ausstatten.
Zusätzlich Online-Shops müssen Ihren Kunden einen Link auf die EU-Plattform für die Online-Streitbeilegung zur Verfügung stellen und sie darüber informieren, ob Sie am Streitbeilegungsverfahren teilnehmen oder nicht. So sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen außergerichtlich beigelegt werden können. Wichtig ist dabei, dass Sie den Link schnell einsehbar und klickbar hinterlegen. Eine Verlinkung innerhalb der AGB und des Impressums bietet sich daher an. Fehlt der Link, können Sie abgemahnt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind keine Pflicht für Online-Shops. Sie erleichtern allerdings den Geschäftsverkehr. Online-Shop-Betreiber können die Informationspflichten nach § 312d BGB in den AGB umsetzen. Wichtig dabei: Die AGB-Klauseln dürfen Kunden nicht benachteiligen, ansonsten sind sie unwirksam.
Unwirksame AGB-Klauseln führen nicht per se zu einer Abmahnung. Allerdings können Online-Händler abgemahnt werden, wenn sie gegen die Informationspflichten verstoßen oder die AGB rechtswidrig sind. Mit unserem AGB-Generator auf eRecht24 Premium schützen Sie sich vor Abmahnungen.
3. Grund 3: Urheberrechtsverletzungen & Markenrechtsverletzungen
Grafiken, Fotos, Texte und Videos, die eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen dementsprechend keine Bilder und Texte auf Ihrer Website veröffentlichen, für die Sie keine Urheberrechte oder zumindest Nutzungsrechte haben.
Bei den Nutzungsrechten, den sogenannten Lizenzen, müssen Betreiber von Online-Shops auch die Bedingungen beachten. Oftmals dürfen Bilder nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden. Teilweise ist die Nutzung auch auf die eigene Website beschränkt und die Bilder dürfen nicht in sozialen Netzwerken verwendet werden. Halten Sie sich nicht an diese Regelungen, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung.
Neben Urheberrechten können auch Markenrechte verletzt werden. Nutzen Sie markenrechtlich geschützte Logos oder Schriftzüge, ohne dass Sie dafür eine Erlaubnis des Markeninhabers haben, müssen Sie mit einer Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung rechnen.
ACHTUNG
Im Online-Handel kommt es nicht selten vor, dass Händler Markenprodukte von anderen Unternehmen verkaufen. Hier ist vor allem in Hinblick auf das Internetmarketing und SEA-Anzeigen große Vorsicht geboten. Denn die Namen der Marken sind geschützt und dürfen weder im Titel noch in der Beschreibung genutzt werden, sofern Sie keine Einwilligung des Markeninhabers haben. Das liegt daran, dass Sie sich ansonsten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Markeninhaber verschaffen können.
4. Grund 4: Fehlende Produktkennzeichnung
Für verschiedene Produkte gelten im Online-Handel bestimmte Richtlinien für Produktkennzeichnungen. Beispielsweise müssen Online-Händler Spielzeuge, Elektrogeräte, Ladekabel, Maschinen usw. mit einer CE-Kennzeichnung versehen. Fehlt diese, droht eine teure Abmahnung für den Online-Shop.
Das Produktsicherheitsgesetz sieht außerdem vor, dass Händler ihre Produkte mit ihren Kontaktdaten versehen, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.Textilprodukte wie Kleidung, Bettwäsche oder Stofftiere müssen mit Textilkennzeichnungen zum prozentualen Anteil der Fasern (Baumwolle, Polyester etc.) gekennzeichnet werden.
Weitere Kennzeichnungspflichtige Produkte im E-Commerce sind Lebensmittel, Kosmetik und Medizinprodukte. Besonderen Vorschriften unterliegen außerdem nicht jugendfreie Produkte wie Zigaretten, Alkohol, Liquids und E-Zigaretten. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihre Waren korrekt gekennzeichnet sind, bitten Sie einen Rechtsanwalt für IT-Recht um Hilfe.
5. Grund 5: Verstöße gegen das Verpackungsgesetz
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) hält in regelmäßigen Abständen immer wieder neue Pflichten für Shops im E-Commerce bereit. Seit Anfang 2024 existiert für Milchgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 % sowie einem Füllvolumen von 100 ml bis 3 l in Einwegkunststoffgetränkeflaschen eine Pfandpflicht.
Seit 2019 sind Onlineshop-Betreiber dazu verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren, wenn sie systempflichtige Verpackungen vertreiben. Außerdem schreibt das VerpackG seit Mitte 2022 eine Registrierungspflicht für Hersteller vor. Online-Shops müssen sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) anmelden, bevor sie ihre erste verpackte Ware verschicken.
LESEEMPFEHLUNG
Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Artikel “Achtung: Was das Verpackungsgesetz (VerpackG) für Shopbetreiber konkret bedeutet”.
6. Grund 6: Verstöße gegen die Preisangabenverordnung
Laut Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Sie als Online-Händler den Grundpreis von Produkten angeben, die nach Gewicht oder Länge angeboten werden. Dabei kann es sich beispielsweise um Obst, Gemüse oder Stoffe handeln. Wichtig ist dabei, dass Sie den Grundpreis in unmittelbarer Nähe zum Endpreis anzeigen und ihn nicht optisch hervorheben. Beide Preise sollten gut erkennbar und voneinander zu unterscheiden sein.
In Bezug auf den Grundpreis gab es im Mai 2022 außerdem die Änderung, dass Sie im Online-Shop die Mengenangaben Liter und Kilogramm nutzen müssen. Angaben wie Milliliter, Zentimeter oder Gramm sind nicht mehr zulässig und können eine Abmahnung nach sich ziehen.
Werben Sie gern mit Rabatten und Aktionen? Dann sollten Sie auch hier vorsichtig sein. Das kurzzeitige Hochsetzen von Preisen, um diese anschließend für eine Rabattaktion zu reduzieren, ist verboten. Shopbetreiber müssen bei Preisreduzierungen einen Vergleichspreis angeben. Dabei handelt es sich um den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage.
LESEEMPFEHLUNG
Was Sie sonst noch zur Preisangabenverordnung wissen müssen, lesen Sie in unserem Beitrag “Was müssen Online-Shop-Betreiber bei der Preisgestaltung laut PAngV beachten?”.
7. Grund 7: Irreführende Werbung und Schleichwerbung als Abmahngrund
Werbung muss immer als solche gekennzeichnet sein. Ist sie dies nicht, handelt es sich dabei um unzulässige Schleichwerbung nach § 8 Abs. 7 Medienstaatsvertrag (MStV). Schleichwerbung zählt zur irreführenden Werbung gemäß § 5 UWG. Bei Schleichwerbung sind neben Abmahnungen auch Geldbußen von bis zu 500.000 Euro möglich.
Achten Sie daher unbedingt auf eine korrekte Kennzeichnung von Werbung. Das gilt im Übrigen auch für die Kennzeichnung von Werbung in sozialen Netzwerken. Sie können beispielsweise auch abgemahnt werden, wenn der Content Creator, den Sie für Influencer Marketing beauftragt haben, Ihre Werbung falsch kennzeichnet.
VORSICHT
Seien Sie vorsichtig bei der Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung oder einem 14-tägigen Rückgaberecht dürfen Sie nicht werben, da Werbung mit Selbstverständlichkeiten nicht erlaubt ist. Bieten Sie allerdings eine zusätzliche Zufriedenheitsgarantie oder eine Geld-zurück-Garantie, ist dies zulässig, sofern Sie die gesetzlichen Informationspflichten erfüllen.
8. Weitere mögliche Abmahngründe für Online-Shops
Neben diesen sehr häufigen Abmahngründen gibt es noch weitere Gründe, warum Händler im Internet abgemahnt werden können. Hier eine kleine Übersicht:
- Gewinnspiele
Damit Gewinnspiele dem Datenschutzrecht entsprechen, müssen sie kostenfrei sein und dürfen nicht an eine Anmeldung zu einem Newsletter o. Ä. gekoppelt werden. Die Erhebung der Daten muss DSGVO-konform sein. Wichtig ist außerdem die ausdrückliche Einwilligung der Teilnehmer. Beachten Sie diese gesetzlichen Anforderungen nicht, droht eine Abmahnung.
- falsche Verwendung von Siegeln
Gütesiegel auf der Website stärken vor allem das Vertrauen von potenziellen Kunden. Wichtig ist allerdings, dass Sie die Siegel ordnungsgemäß einbinden. Der Kunde muss beispielsweise nachlesen können, unter welchen Kriterien das Siegel vergeben wird. Wichtig ist außerdem, dass der Bezug des Siegels korrekt ist. Haben Sie beispielsweise ein Testsieger-Siegel für ein Produkt erhalten, dürfen Sie dieses Siegel nicht gleichzeitig für andere Produkte verwenden.
- fehlende Lieferzeiten
Als Online-Shop versenden Sie Ihre Waren üblicherweise. In diesem Fall müssen Sie Angaben zur Lieferzeit machen. Diese müssen nicht exakt sein. Eine Angabe von Zeiträumen oder Maximalangaben ist erlaubt, sofern für den Kunden der letztmögliche Liefertermin erkenntlich ist. Spätestens auf den einzelnen Produktseiten muss für den Kunden ersichtlich sein, wann seine Ware geliefert wird. Mit einer Abmahnung müssen Sie rechnen, wenn Sie die Waren mit “versandfertig”, “unverbindliche Lieferzeiten” oder “Lieferdauer auf Anfrage” kennzeichnen.
- nicht ausreichender Jugendschutz
Verkaufen Sie Alkohol, Tabak oder Videospiele und Filme ab 18 Jahren, müssen Sie eine zweifache Altersprüfung in Ihrem Online-Shop anbieten. Laut Jugendschutzgesetz sind sogenannte Altersverifikationssysteme verpflichtend. Nicht nur beim Kauf muss eine Altersverifikation durchgeführt werden, sondern auch bei der Zustellung des Pakets. Eine Abmahnung wäre bei Missachtung das kleinste Übel. Halten Sie sich nicht an die Jugendschutzgesetze, machen Sie sich strafbar.
9. Abmahnung für den Online-Shop erhalten: Welche Kosten kommen auf mich zu?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, wird in der Regel von Ihnen verlangt, ein wettbewerbswidriges Verhalten zu unterlassen. In diesem Zusammenhang werden Sie auch dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Aber welche Kosten kommen eigentlich auf Sie zu?
INTERESSANT
Die Kosten einer Abmahnung für Online-Shops lassen sich pauschal nicht beziffern. Während die generellen Abmahnkosten meistens eher gering sind, können die Folgekosten ordentlich zu Buche schlagen.
Grundsätzlich bemessen sich die Kosten für abmahnende Anwälte am Gegenstandswert, der je nach Verstoß unterschiedlich hoch sein kann. Im Wettbewerbsrecht liegen die Streitwerte meist zwischen 10.000 und 50.000 Euro, können aber auch durchaus höher sein. Im Markenrecht kann der Streitwert sogar bis zu einer halben Million Euro betragen. Die Anwaltsgebühren können daher schnell mehr als tausend Euro betragen.
Bei außergerichtlichen Einigungen sind die Kosten geringer, als wenn die Sachlage vor Gericht geklärt werden muss. Achten Sie allerdings bei Abgabe der Unterlassungserklärung darauf, dass bei jedem weiteren Verstoß eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro fällig sein kann.
10. Abmahnung erhalten? Was Sie jetzt tun können
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie erstmal Ruhe bewahren. Ignorieren Sie das Schreiben auf gar keinen Fall und lassen Sie es von einem Rechtsanwalt überprüfen. Rechtsanwälte im Internetrecht können checken, ob die Abmahnung, die Sie erhalten haben, berechtigt ist oder nicht.
AUFGEPASST
Unterschreiben Sie daher auch keinesfalls die Unterlassungserklärung. Auch diese sollten Sie im Vorfeld von einem Anwalt überprüfen und bestenfalls auch modifizieren lassen. Beseitigen Sie allerdings vorher den Verstoß, den Sie begangen haben, gründlich. Andernfalls droht Ihnen eine empfindliche Vertragsstrafe.
Im Wettbewerbsrecht kann eine rechtswirksame Abmahnung nur von Wettbewerbern bzw. deren Anwälten, Verbraucherschutzverbänden oder Industrie- und Handelskammern ausgesprochen werden. Halten Sie sich nicht an datenschutzrechtliche Vorgaben oder verwenden Sie unberechtigt eine fremde Marke, können hier ebenfalls Abmahnungen erfolgen. Eine Abmahnung sollte folgende Bestandteile aufweisen:
- Kontaktdaten des Abmahners
- Rechtsverstoß
- Unterlassungsanspruch
- Frist
- Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und Schadensersatz
11. Fazit zur Abmahnung beim Online-Shop
Achten Sie bei Ihrem Webshop allen voran auf den Datenschutz. Haben Sie ein rechtssicheres Cookie Consent Tool, bei dem der Nutzer aktiv in Tracking-Cookies einwilligen kann? Haben Sie eine aktuelle Datenschutzerklärung auf Ihrer Website? Ist der Link zur Streitbeilegung vorhanden?
Beim E-Mail-Marketing und Gewinnspielen sollten Sie stets die doppelte Einwilligung der Nutzer per Double-Opt-In einholen. Auch Impressum und Widerrufsbelehrung müssen auf dem aktuellen rechtlichen Stand sein. Per Gesetz ist außerdem vorgeschrieben, dass Sie für Ihre Kunden ein Muster-Widerrufsformular anbieten müssen.
Viele Internetshops nutzen AGB. Diese müssen allerdings rechtlich konform mit den gesetzlichen Informationspflichten für Shop-Betreiber sein. Achten Sie darauf, dass Sie in den AGB nicht den Kunden benachteiligen, ansonsten sind die entsprechenden Klauseln unwirksam. Wenn Sie dadurch auch gegen die Informationspflichten verstoßen, können Sie abgemahnt werden.
Beachten Sie fremde Urheber- und Markenrechte. Hier kann es schnell zu Verletzungen kommen, die teuer abgemahnt werden. Auch Produktkennzeichnungen und Regelungen zur Verpackung sollten Betreiber eines Shops im Internet berücksichtigen. Denken Sie an korrekte Preisangaben zum Grundpreis und Vergleichspreis. Auch Werbung muss ordnungsgemäß gekennzeichnet sein.
Erhalten Sie doch eine Abmahnung, sollten Sie einen Anwalt für Internetrecht aufsuchen. Damit das aber gar nicht erst nötig ist, empfehlen wir eRecht24 Premium. Machen Sie Ihren Webshop noch heute rechtssicher.