Worum geht's?
AGB sind in aller Munde. Als Unternehmer kommen Sie kaum an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbei. Egal ob Online-Shop, Agentur oder bei Kleinunternehmern der Etsy-Verkaufskanal - AGB sind keine Pflicht, es ist aber sinnvoll welche zu haben. Dennoch drohen hier rechtliche Fallstricke und unwirksame AGB-Klauseln können dafür sorgen, dass ganze Passagen Ihrer AGB ungültig sind. Welche Klauseln unwirksam sind und wie Sie sich davor schützen können, lesen Sie in unserem Artikel.
1. Wann sind die AGB unwirksam?
Unbegrenzte Datenspeicherung von personenbezogenen Daten Ihrer Kunden, einseitige Vertragsbeendigung ohne Grund oder Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts - dies und mehr sind unwirksame AGB-Klauseln. Sie benachteiligen die andere Vertragspartei und sind deshalb ungültig.
Aber erstmal von Anfang an: Was sind AGB? AGB ist die Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen. AGB sind keine Pflicht, bei einer Vielzahl von Verträgen aber sinnvoll. Wichtig ist, dass Sie die AGB klar und verständlich formulieren und Ihr Kunde in die AGB einwilligen muss, damit der Vertrag zustande kommt.
AGB bestehen aus einzelnen Klauseln. Vor allem Copy-and-Paste-AGB, AGB aus Mustern und Vorlagen oder selbst geschriebene Geschäftsbedingungen strotzen allerdings vor Fehlern. Dabei sind sie keine Seltenheit: unwirksame Klauseln. AGB müssen stets den aktuellen Gesetzen entsprechen.
Verstoßen AGB gegen Gesetze, sind entsprechende Klauseln des Vertrags unwirksam. Das passiert vor allem dann, wenn Ihr Vertragspartner unangemessen benachteiligt wird oder die Klauseln überraschend oder nicht transparent genug sind. Aber was passiert, wenn die AGB-Klausel unwirksam ist? Welche Folge hat das?
2. Was passiert, wenn eine AGB-Klausel unwirksam ist?
Wichtig ist, dass Sie AGB wirksam in einen Vertrag einbeziehen. Dazu müssen Sie Ihren Kunden vor dem Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen. Es ist nicht nötig, dass der Kunde die AGB per Checkbox akzeptiert. Diese Praxis ist aber Gang und Gäbe, um die direkte Kenntnis der Vertragspartei sicherzustellen.
Wenn AGB-Klauseln unwirksam sind, sind nicht automatisch die kompletten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig. Die Unwirksamkeit gilt dann nur für die einzelne Klausel. An dessen Stelle treten die aktuellen rechtlichen Bestimmungen.
3. Was sind unwirksame AGB-Klauseln?
Im Folgenden werden wir Ihnen einige AGB-Klauseln auflisten, die unwirksam sind. Folgende unwirksame und verbotene Klauseln in AGB sind nur Beispiele. Es können auch zahlreiche andere Formulierungen nicht rechtmäßig sein. Lassen Sie daher Ihre AGB unbedingt von einem Anwalt prüfen.
Sie haben noch keine AGB oder Ihre AGB sind schon etwas älter und Sie wissen nicht, ob sie auf dem neuesten gesetzlichen Stand sind? Nutzen Sie gern unseren eRecht24 Premium AGB-Generator. Mit dem Generator können Sie schnell und unkompliziert rechtssichere AGB für Ihre Internetauftritte erstellen - ganz ohne Anwalt und hohe Kosten. Probieren Sie es aus!
Reklamation und Gewährleistungsausschluss
Im B2C-Bereich dürfen Sie Ihren Kunden nicht vorschreiben, dass Sie innerhalb einer bestimmten Frist die Ware reklamieren müssen. Folgende Formulierungen wurden von Gerichten bislang schon als unwirksame AGB-Klauseln erklärt:
- “Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber nach 8 Tagen schriftlich gerügt werden.”
- “Fehllieferungen oder offensichtliche Mängel sind durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Anlieferung der Ware zu rügen.”
- “Sollte doch einmal etwas Grund zur Beanstandung geben, bitten wir um Mitteilung innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware. Spätere Reklamationen können nicht angenommen werden.”
- “Bei gebrauchten Artikeln gilt eine Gewährleistung von einem Jahr.”
ACHTUNG
Diese Regelung gilt nicht im B2B-Bereich. Schreiben Sie Ihren Geschäftspartnern vor, dass er Lieferungen innerhalb einer bestimmten Frist reklamieren muss, ist dies rechtens.
Haftung
Es bietet sich an, dass Sie Haftungsfragen in den AGB thematisieren und entsprechende AGB-Klauseln dafür nutzen. Hier sind unzulässige AGB-Klauseln aber ganz besonders gefährlich: Sind die Haftungsklauseln unwirksam, kann das Unternehmen für sämtliche Schäden haftbar gemacht werden. Also Obacht!
Nach § 309 Nr. 7 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zählen zu den in AGB verbotenen Klauseln beispielsweise Textpassagen, die eine Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einschränken. Also beispielsweise eine AGB-Klausel wie:
“Wir haften nicht für Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.”
Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstehen, sind eine zulässige Haftungsbeschränkung. Dabei handelt es sich um Fehler, die trotz Sorgfalt gelegentlich passieren können. Daher sollten Sie den Satz “Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.” mit in die Haftungsklauseln aufnehmen.
Lieferzeiten und Lieferfristen
Lieferzeiten sind immer sehr stark von den Zustelldiensten abhängig und können daher oft nicht genau angegeben werden. AGB-Klauseln, die den Eindruck erwecken, dass die Lieferzeit in Ihrem eigenen Belieben stünde, sind allerdings unwirksam. Folgende Klauseln sind daher unwirksam:
- “Die Lieferung erfolgt in der Regel X Tage nach Zahlungseingang.”
- “Lieferung voraussichtlich in 1-2 Werktagen.”
- “Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich und schriftlich zugesagt wurde.”
Vor allem in den AGB auf eBay oder Amazon verwenden Verkäufer gern diese Klauseln zu Lieferfristen. Regelmäßige Abmahnungen sind die Folge.
Geltungsvereinbarung
Vor allem zu Beginn der AGB finden sich oftmals Klauseln, in denen geregelt wird, wann und wofür die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Formulierungen wie “Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte.” sind allerdings unwirksam.
Schriftform
Damit die AGB ihre Gültigkeit erlangen, müssen Sie in entsprechender Art und Weise für den Kunden vorliegen. Vor dem 1. Oktober 2016 durften Allgemeine Geschäftsbedingungen die Schriftform vorschreiben. Mittlerweile genügt die Textform. Für den Laien klingen beide Begriffe erstmal synonym, dem ist allerdings nicht so.
Die Schriftform setzt eine eigenhändige Unterschrift voraus. Während die Textform auch Erklärungen per E-Mail oder Fax beinhaltet. Sie dürfen als Unternehmer von Ihrer Vertragspartei bei einer Kündigung oder einem Widerruf nicht auf eine Unterschrift bestehen. Somit sind Kündigungen per E-Mail, Fax oder Kündigungsbutton möglich und rechtens.
Die einzige Bedingung für die Textform: Der Kunde benennt den Absender und gibt die Kündigung auf einem dauerhaften Datenträger ab. Die Bedingung des „dauerhaften Datenträgers“ erfüllt nach der Gesetzeslage auch die E-Mail und das Fax.
ACHTUNG
Diese Vorschrift gilt nur für AGB (also nicht für Individualverträge) und nur für Verträge im B2C-Bereich.
Sind Altverträge trotz Schriftform gültig?
Vor allem Arbeitsverträge und Mietverträge enthalten oft diese Klauseln. Aber wie verhält es sich mit der Gültigkeit? Die Regelung gilt nur für Verträge, die nach dem 30. September 2016 geschlossen wurden. Altverträge, die noch eine Schriftformklausel enthalten, bleiben also weiterhin wirksam.
Wichtig für Online-Händler und Diensteanbieter im Netz ist aber: Wenn Sie Ihre Verträge online schließen, müssen Sie dem Verbraucher auch ermöglichen, den Vertrag online oder per E-Mail zu kündigen. Sollten Sie AGB weiterhin mit der veralteten Schriftformklausel verwenden, können Sie abgemahnt werden.
KANZLEI SIEBERT LEXOW LANG
Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre AGB anwaltlich überprüfen zu lassen - nicht nur auf die Schriftformklauseln, sondern generell auf unwirksame Klauseln in AGB. Unsere Kanzlei Siebert Lexow Lang hat sich auf Internetrecht spezialisiert und bietet eine Prüfung Ihrer Rechtstexte, darunter auch der AGB, an. Kontaktieren Sie die Kanzlei noch heute!
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