KI im Marketing

Was müssen Unternehmer rechtlich beachten, wenn sie Künstliche Intelligenz im Marketing einsetzen?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Einsatz von KI im Marketing senkt Ihre Kosten und steigert Ihre Effizienz, jedoch gibt es einige rechtliche Stolperfallen, die Sie beachten müssen.
  • Berücksichtigen Sie, dass Ihre KI-Werbung urheberrechtlich nicht geschützt ist und Sie schnell gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen können.
  • Übernehmen Sie KI-generierte Inhalte nie 1:1 und überprüfen Sie die Inhalte auf etwaige Markenrechts- und Wettbewerbsverletzungen.

Worum geht's?

Ob Generierung von Newsletter-Texten, Erstellung von ganzen Marketingkampagnen oder bei der Analyse des Kundenverhaltens - Im Marketing gibt es zahlreiche Möglichkeiten, KI einzusetzen. Viele Unternehmen, insbesondere im E-Commerce, wissen schon jetzt, dass KI nicht nur ein vorübergehender Trend ist. Andere wiederum stehen noch ganz am Anfang, was den Einsatz von KI im Unternehmen angeht. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über den Einsatz von KI im Marketing und beleuchten die rechtlichen Herausforderungen, die damit einhergehen, wenn Sie KI & Marketing verbinden.

 

1. Wie kann künstliche Intelligenz im Marketing eingesetzt werden?

KI hat das Potenzial das Marketing wie wir es kennen zu revolutionieren. Im Marketing geht es oft hektisch zu - die Kampagne muss fertig werden, der Newsletter verschickt und die Beiträge für Social Media aufgesetzt werden. Häufig bleibt wenig Zeit, sich ausführlich mit der kreativen Ideenfindung für Texte, Grafiken und Videos zu befassen. Außerdem spielt der finanzielle Aspekt immer eine Rolle - schließlich soll sich die Werbekampagne ja finanziell lohnen. Daher sollten Marketingkampagnen in der Regel möglichst günstig sein.

Wir geben Ihnen einen Überblick, wie Künstliche Intelligenz Sie im Marketing unterstützen kann:

1. Erstellung von Inhalten

  • Texterstellung: Mit Anwendungen wie ChatGPT oder Claude können Sie Texte für Newsletter, Videoskripte, Banner erstellen. Sogar Slogans können Sie in wenigen Sekunden generieren.
  • Fotoerstellung: Mit Text-zu-Bild-Generatoren wie Midjourney oder DALL-E können Sie sich realistische Fotos und Grafiken erstellen.
  • Videoerstellung: Mit Tools wie Pictory oder Lumen 5 können Sie ganze Videos erstellen. So lassen sich beispielsweise Videos von Personen generieren, indem Sie lediglich einen kurzen Videoausschnitt dieser Person hochladen.
  • KI-Influencer: Viele Unternehmen setzen bereits jetzt auf Social-Media-Marketing und die Zusammenarbeit mit Influencern. Dabei können künftig auch KI-Influencer eine Rolle spielen. Mit Tools wie Heygen oder Arcads können Sie Ihren eigenen virtuellen Influencer erstellen, der Werbung für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung macht.

2. Customer Lifetime Value Prognose & Kundenbindung

Sie können KI dafür verwenden, um zu kalkulieren, wie profitabel ein Kunde für Sie ist. Darauf aufbauend können Sie Marketingmaßnahmen ganz gezielt vornehmen. Auch die Customer Churn Rate (Abwanderungsquote von Kunden) können Sie durch KI voraussagen lassen.

3. Chatbot

Durch Chatbots, wie Landbot oder SnatchBot, können Sie die Conversion Rate Ihrer Webseite erhöhen, indem potenzielle Kunden schnell und unkompliziert eine Antwort erhalten.

4. Datenanalyse

Mit Tools wie Brandwatch können Sie schwer analysierbare Inhalte, wie beispielsweise Social-Media-Daten (Kommentare, Bilder, Erwähnungen etc.) auswerten. Es gibt diverse andere KI-Analyse- und Trackingtools, mit denen Sie aus Ihren Kundendaten lernen und Ihre Kunden besser verstehen können.

5. Personalisierte Inhalte und Empfehlungen

Sie können Künstliche Intelligenz dazu verwenden, um Kunden personalisierte Inhalte auf Ihrer Webseite anzuzeigen, wie z. B. gezielte Werbeaktionen oder personalisierte Produktempfehlungen.

6. Kampagnenplanung & E-Mail-Marketing

Sie können ganze Kampagnenplanungen mit KI durchführen. Auch Marketing Automation Softwares wie Brevo haben integrierte KI-Features, die Ihnen bei Newsletter-Kampagnen durch automatisierte Workflows unter die Arme greifen.

7. Dynamische Preisgestaltung

KI kann auch bei der dynamischen Preisgestaltung bzw.Dynamic Pricing unterstützen und so die Preise jederzeit an die aktuellen Marktbedingungen anpassen.

2. Vor- und Nachteile von KI im Marketing

Wenn Sie Künstliche Intelligenz bei Ihren Marketingprozessen einsetzen, liegen viele Vorteile bereits auf der Hand. Allerdings gibt es nicht nur positive Aspekte beim Thema Marketing & Künstliche Intelligenz. Wir haben Ihnen nachfolgend einige Vor-und Nachteile zusammengestellt, die beim Einsatz von KI auftreten.

5 Vorteile

5 Nachteile

Effizienzsteigerung: KI automatisiert zeitintensive Prozesse im Bereich Marketing.

 

Rechtliche Risiken: Datenschutz und rechtliche Herausforderungen u. a. beim Urheber- und Markenrecht.

Kostenersparnis: Senkung der Kosten für externe und interne Beauftragung.

 

Kundenakzeptanz: Kunden könnten skeptisch gegenüber KI-generierter Werbung oder Chatbots sein.

 

Optimierung: Verbesserung der Marketingstrategie und Kampagnenplanung durch Datenanalyse.

Vernachlässigung der menschlichen Komponente: Fehlen von menschlicher Kreativität und keine Berücksichtigung der menschlichen Erfahrung und Intuition.

Besseres Kundenerlebnis: Verbesserung der Customer Journey durch personalisierte Produktempfehlungen und maßgeschneiderte Inhalte.

Fehlende Transparenz: Viele KI-Modelle sind Blackbox-Systeme und Sie können nicht nachvollziehen, wie Entscheidungen getroffen werden.

Vermeidung von Fehlentscheidungen: Durch KI können Sie Fehlerquellen bei Marketing-Maßnahmen minimieren.

Abhängigkeit von der Datenqualität: Sie sind von den Daten abhängig, mit denen das KI-Tool lernt bzw. trainiert wurde.

3. Welche Beispiele gibt es für KI im Marketing?

Hier sind fünf ausgewählte Beispiele für den Einsatz von KI im Marketing:

  1. Zalando: Verwendet einen KI-gestützten Chatbot für Kundenservice und Modeempfehlungen.
  2. Spotify: KI analysiert das Hörverhalten und erstellt personalisierte Playlists wie „Discover Weekly“ oder „Release Radar“.
  3. Amazon und Netflix: Nutzen KI, um personalisierte Produktempfehlungen und Inhalte basierend auf Nutzerverhalten zu erstellen.
  4. Coca-Cola: Für den Coca-Cola-Weihnachtswerbespot 2024 hat das Unternehmen künstliche Intelligenz eingesetzt.
  5. Mango: Setzt 2024 ebenfalls für die Bewerbung einer seiner neuen Kollektionen auf eine komplett KI-generierte Kampagne.

mango ki kampagne

Quelle: Mango Presse, abgerufen am 13.02.2025

4. KI-Werbung: Rechtliche Stolpersteine

Wenn Sie KI im Marketing verwenden, gibt es einige rechtliche Stolpersteine, die Sie berücksichtigen müssen. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die Herausforderungen im Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- sowie Datenschutzrecht.

1. Marken- und Wettbewerbsrecht

Sowohl das Marken- als auch das Wettbewerbsrecht spielen bei KI & Marketing eine entscheidende Rolle. Die erste wichtige Regel lautet: Sie dürfen niemals ohne einen Markenlizenzvertrag einfach so andere Marken in Ihrer Werbung nennen. Einen Sonderfall stellt die vergleichende Werbung dar. Dazu können Sie in unserem Artikel Ein schmaler Grat im Marketing: Wann ist vergleichende Werbung laut UWG erlaubt? mehr lesen.

BEISPIEL

Wenn Nike beispielsweise ein KI-generiertes Werbevideo erstellt und dieses nicht vor Veröffentlichung auf etwaige Markenrechtsverletzungen prüft, kann es passieren, dass in dem Werbevideo eine Person mit Nike-Schuhen auftaucht, mit einer Flasche Volvic joggen geht und sagt “Das sind weltweit die besten Laufschuhe”. In dem Fall würden Sie ohne Lizenz die Marke Volvic nutzen und unabhängig wäre die Werbung mit einem Superlativ wettbewerbsrechtlich problematisch.

Ein weiterer Anwendungsfall: Wenn die Werbung versehentlich den falschen Preis, eine 5-jährige Garantie oder ein Feature verspricht, was das Produkt gar nicht hat, laufen Sie Gefahr, dass Ihre Werbung als irreführende Werbung abgemahnt wird. Unabhängig davon werden Ihre Kunden davon nicht begeistert sein. Auch hier gilt die Faustregel: Prüfen Sie KI-generierte Inhalte immer, bevor Sie diese veröffentlichen.

Im Wettbewerbsrecht gibt es noch viele weitere Punkte, die Sie in puncto KI-Werbung beachten müssen. Ausführlich können Sie sich in unserem Beitrag zum Thema “Welche rechtlichen Stolperfallen lauern durch das Wettbewerbsgesetz für Online-Shop-Betreiber?” informieren. Denken Sie immer daran, Sie sind verantwortlich für die Werbung, die Sie schalten - egal ob sie mit oder ohne KI-Tools erstellt wurde.

NICHT VERGESSEN

Sie sollten darauf achten, dass auch Ihre eigene Marke im Text, Bild oder Video immer korrekt dargestellt wird.

2. Datenschutz

Für die Generierung von Bildern, Videos und Texten spielt das Datenschutzrecht keine große Rolle, solange sie keine personenbezogenen Daten eingeben. KI-Tools, die Nutzerverhalten und Nutzerdaten analysieren, um so personalisierte Inhalte und Empfehlungen auszuspielen, sind jedoch problematischer.

Wie mit jedem anderen Tool, das personenbezogene Daten von Kunden verarbeitet, brauchen Sie auch für KI-Tools zunächst die Einwilligung für die Datenverarbeitung. Auf Ihrer Webseite können Sie das über den Cookie-Banner lösen. Sie haben noch kein Cookie-Banner? Erstellen Sie sich Ihr Cookie-Banner in nur wenigen Schritten mit eRecht24 Premium.

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Im nächsten Schritt müssen Sie die KI-Tools, die Sie verwenden, in Ihre Datenschutzerklärung aufnehmen und mit den KI-Tool-Anbietern einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) abschließen. Diesen Vertrag benötigen Sie immer dann, wenn Sie jemanden mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, in dem Fall Kundendaten, beauftragen. Mehr zum Datenschutz und KI lesen Sie in unserem Artikel "Datenschutz in Zeiten von künstlicher Intelligenz: Was müssen Unternehmen beim Einsatz von KI beachten?".

Auch Ihre KI-Chatbots müssen Sie DSGVO-konform ausgestalten. Lesen Sie mehr dazu in unserem Artikel: Wie setze ich Chatbots im Unternehmen DSGVO-konform ein?.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Wenn Sie sich von KI bei den Punkten Kundenbindung und Datenanalyse unterstützen lassen, sollten Sie beachten, dass dabei keine Verhaltensmuster ausgenutzt werden, um Nutzer zu bestimmten Handlungen zu verleiten. Sog. Dark Patterns sind rechtlich problematisch. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag: Dark Patterns als Grauzone des E-Commerce: Transparenter Handel oder digitale Manipulation?.

3. Urheberrechte und Kennzeichnungspflicht

Sobald Sie KI für die Erstellung von Inhalten verwenden, werden Sie an den Punkt kommen, an dem Sie sich fragen, ob Sie der Urheber des generierten Textes, Bildes oder Videos sind. Doch KI-generierte Inhalte haben keinen Urheber. Unabhängig davon, wie lang ihr Prompt war, das Ergebnis ist nicht geschützt und könnte daher auch von anderen verwendet werden. Um dieses Risiko zu umgehen, müssen Sie den KI-generierten Inhalt abwandeln.

ACHTUNG

Um Urheber eines KI-generierten Inhalts zu werden, reicht es nicht aus, einige Wörter oder Farben auszutauschen. Sie müssen den Inhalt so ändern, dass eine persönliche geistige Schöpfung entsteht. Hier gibt es jedoch bisher keine klaren Vorgaben durch die Rechtsprechung. Daher gilt: Passen Sie lieber zu viel als zu wenig an und dokumentieren Sie diese Änderung.

Auf die Frage, ob Sie KI-generierte Inhalte kennzeichnen müssen, gibt die neue KI-Verordnung eine Antwort. Ab dem 2. August 2026 wird demnach eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte gelten. Sie selbst als Nutzer müssen nur Deep-Fakes und Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, als KI-generiert kennzeichnen.

KI-generierte Inhalte wie Texte, Bilder oder Videos werden ab dem 2. August 2026 jedoch auch eine KI-Kennzeichnung enthalten, z. B. in Form eines Wasserzeichens. Als KI-Anwender trifft Sie also keine Kennzeichnungspflicht, jedoch ist unklar, inwieweit Sie künftig diese Kennzeichnungen beibehalten müssen. Auch Chatbots müssen Nutzer künftig darüber informieren, dass sie gerade mit einer KI interagieren.

5. Fazit

KI-Marketing ist für viele Unternehmen bereits fester Bestandteil Ihrer Marketingstrategie. Durch KI im Marketing können Sie Ihre Effizienz steigern und Kosten einsparen. Allerdings müssen Sie auch sicherstellen, dass Sie die rechtlichen Vorgaben einhalten. Insbesondere das Urheber, Marken-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht spielen dabei eine entscheidende Rolle.

7 Schritte
Rechtlicher Leitfaden für den Einsatz von KI im Marketing
  • Keine fremden Marken ohne Lizenz verwenden.
  • Prüfen, dass die eigene Marke korrekt dargestellt ist.
  • KI-generierte Werbung auf Wettbewerbsverstöße (z. B. irreführende Werbung) prüfen.
  • Keine personenbezogenen Daten ohne Einwilligung in KI-Tools eingeben.
  • KI-Tools in die Datenschutzerklärung aufnehmen und Auftragsverarbeitungsvertrag mit den KI-Tool-Anbietern abschließen.
  • Für Urheberschaft, KI-generierte Inhalte signifikant verändern und Änderung dokumentieren.
  • Kennzeichnungspflicht für Deep-Fakes & Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren.

 

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Frauke Frotscher
Frauke Frotscher, LL.M.
Legal Writerin

Frauke Frotscher ist Wirtschaftsjuristin und hat sich im Rahmen ihres Masterstudiums im internationalen Lizenzrecht auf die Rechtsgebiete des Urheber-, Marken- und Vertragsrechts sowie das Zusammenspiel von Recht und Künstlicher Intelligenz spezialisiert. Mit diesen Schwerpunkten verstärkt sie seit 2023 das eRecht24-Redaktionsteam als Legal Writerin. Aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Juristin einer Rechtsabteilung, ist sie Expertin in der verständlichen Kommunikation juristischer Inhalte.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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