Markenlizenzvertrag

Erfolgsgeheimnis Markenlizenz: Was beim Markenlizenzvertrag nicht fehlen darf

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Markeninhaber können von einer Markenlizenz finanziell profitieren und gleichzeitig die Sichtbarkeit Ihrer Marke erhöhen.
  • Der Abschluss eines Markenlizenzvertrags ist dabei essenziell, um vertraglich abgesichert zu sein und die Marke zu schützen.
  • Markenlizenzverträge sind sehr kompliziert und sollten in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sein.

Worum geht's?

Das Besondere an einer Marke ist, dass nur der Markeninhaber diese nutzen darf und dadurch ein Alleinstellungsmerkmal in der jeweiligen Branche hat. Von dieser Regel gibt es allerdings eine Ausnahme. Der Markeninhaber kann Lizenzen an seiner Marke einräumen und so anderen erlauben, die Marke zu nutzen. Wann ein Markenlizenzvertrag sinnvoll ist und auf welchen Inhalt Sie dabei nicht verzichten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

1. Von der Marke zur Markenlizenz

Milka, iPhone, BMW, CHECK24 - Eine Marke ist dafür da, Produkte oder Dienstleistungen zu kennzeichnen und von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Es gibt dabei ganz unterschiedliche Markenarten, die zu Markenschutz führen können.

So kann eine Marke nur aus Worten, Namen oder Zahlen bestehen oder eine Kombination aus Wörtern und Bildern sein. Damit eine Marke überhaupt existiert, muss sie beim Markenamt angemeldet und eingetragen werden.

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Informieren Sie sich ausführlicher zur Markenanmeldung in unserem Beitrag zum Thema “So machen Sie als Unternehmer Ihren Namen oder Ihr Logo zur Marke”.

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Sobald eine Marke beim Markenamt eingetragen ist, gibt es nur einen Markeninhaber. Dieser hat die ausschließlichen Rechte, die Marke zu nutzen. Das umfasst auch das Recht, Markenlizenzen zu vergeben. Unter einer “Markenlizenz” versteht man das Recht, eine Marke zu benutzen. Der Umfang dieses Rechts wird in einem sog. Markenlizenzvertrag geregelt.

2. Wann brauche ich einen Markenlizenzvertrag?

PRAXIS-BEISPIEL

Stellen Sie sich vor, Sie betreiben einen Online-Shop für Rucksäcke unter der Marke “MaxiPack” und es kommt ein Hersteller von Koffern auf Sie zu. Dieser ist von Ihrer Marke überzeugt und möchte diese gern für seine Koffer in Dänemark nutzen. Sie sind damit einverstanden, möchten allerdings sicherstellen, dass Ihre Marke korrekt, nur in Dänemark und wirklich nur für Koffer verwendet wird. Im Rahmen eines Markenlizenzvertrags regeln Sie mit dem Hersteller, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen Ihre Marke benutzt werden darf.

Markenlizenzverträge bieten für Unternehmen die Möglichkeit, Marken gewinnbringend anderen zu lizenzieren und gleichzeitig die Kontrolle über die Marken zu behalten. Durch Markenlizenzverträge wird also rechtliche Klarheit geschaffen und es kommt im Nachhinein nicht zu Missverständnissen zwischen dem Inhaber einer Marke bzw. Lizenzgeber und Lizenznehmer.

Vorteile für den Markeninhaber:

  • Einnahmen durch die Lizenzgebühren
  • Umfang der Markennutzung & Markenimage sicherstellen
  • Sichtbarkeit der Marke erhöhen

Vorteile für den Lizenznehmer:

  • höhere Verkaufschancen durch die Bekanntheit der Marke
  • einfacher neue Zielgruppen und Märkte zu erreichen
  • keine eigene Markenrecherche und Markenanmeldung

3. Welche Regelungen sollten im Markenlizenzvertrag nicht fehlen?

Ein Markenlizenzvertrag setzt sich aus einer Vielzahl an Vertragsklauseln zusammen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Klauseln in unserer Checkliste vor: 

Checkliste
Markenlizenzvertrag 
  • 1. Vertragsmarke: Halten Sie fest, an welchen Marken Rechte eingeräumt werden sollen. Benennen Sie die Marken dafür so, wie Sie auch im Markenregister eingetragen sind - mit Registernummer, dem zuständigen Markenamt, den geschützten Waren- und Dienstleistungsklassen und dem Eintragungsdatum.
  • 2. Rechteeinräumung: Beschreiben Sie den Umfang der Lizenzierung. Legen Sie fest, ob der Lizenznehmer einfache oder ausschließliche Rechte erhält. Sie können die Lizenz zeitlich (z.B. mehrere Monate oder unbefristet), räumlich (z.B. auf ein Land) und auch inhaltlich (z.B. auf die Art des Produkts) beschränken. Regeln Sie außerdem, ob der Lizenznehmer berechtigt sein soll, Unterlizenzen an Dritte zu vergeben.
  • 3. Qualitätssicherung: Sie sollten des Weiteren klare Qualitätsvorgaben regeln. Sie können den Lizenznehmer z.B. verpflichten, dass dieser Ihnen in regelmäßigen Abständen Produkte mit der Marke zur Verfügung stellt. So sind Sie in der Lage, zu überprüfen, ob die Marke korrekt verwendet wurde.
  • 4. Lizenzvermerk: Sie können weiterhin verlangen, dass die Marke mit einem Eintragungsvermerk genannt wird, z.B. “Die Marke ist eine registrierte Marke von dem Markeninhaber”.
  • 5. Gewährleistung & Haftung: Sie können vereinbaren, dass Sie gewährleisten, dass die Marke frei von Rechten Dritter ist. Weiterhin können Sie regeln, wer haftet, wenn Dritte Ansprüche z. B. wegen einer Markenverletzung geltend machen. Aus Sicht des Markeninhabers, wollen Sie diesen Teil des Vertrags möglichst beschränkt regeln.
  • 6. Vergütung: Vereinbaren Sie die Höhe und den Zeitpunkt der Vergütung. Sie können eine einmalige Vergütung, eine monatliche Vergütung oder eine Umsatzbeteiligung vereinbaren.
  • 7. Aufrechterhaltung: Es sollte vereinbart werden, dass der Lizenzgeber sich darum kümmert, die Marke alle 10 Jahre zu verlängern.
  • 8. Nichtangriffsklausel: Verpflichten Sie mit einer Nichtangriffsklausel den Lizenznehmer dazu, die Vertragsmarke nicht selbst anzugreifen.
  • 9. Verteidigung der Marke: Sie können vereinbaren, wer für die Überwachung der Marke und das Handeln im Fall von Markenverletzungen durch Dritte zuständig ist. Auch können Sie Mitteilungspflichten mit dem Lizenznehmer vereinbaren.
  • 10. Geheimhaltungsvereinbarung: Vereinbaren Sie, dass der Lizenznehmer und seine Beschäftigten vertrauliche Informationen auch vertraulich behandelt.

 

Diese 10 Klauseln sollten bei einem Markenlizenzvertrag berücksichtigt werden. Vergessen Sie außerdem nicht die Standardklauseln wie Vertragsparteien, Präambel, Laufzeit und Kündigung sowie die Schlussbestimmung einschließlich des anwendbaren Rechts und des Gerichtsstandes.

4. Was muss vor Abschluss eines Markenlizenzvertrags beachtet werden?

Es gibt einige Fehler, die Sie beim Abschluss eines Markenlizenzvertrags machen können. Daher geben wir Ihnen einen Überblick darüber, was Sie beim Abschluss eines Markenlizenzvertrags unbedingt beachten müssen.

Eingetragene Marke

Damit ein Markenlizenzvertrag abgeschlossen werden kann, muss die Marke, um die es geht, auch eingetragen sein. Doch die Eintragung einer Marke ins Markenregister ist kein Garant dafür, dass Ihre Zeichen nicht die Rechte einer älteren Marke verletzt. Das wird bei der Eintragung Ihrer Marke nämlich nicht geprüft. Damit Sie keine Markenverletzung begehen, sollten Sie vor der Anmeldung Ihrer Marke eine ausführliche Markenrecherche durchführen.

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Informieren Sie sich im Detail zur Markenrecherche in unserem Artikel “Warum gründliche Markenrecherchen vor der Anmeldung Ihrer Marke essenziell sind

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Klarer Rechteumfang

Das Herzstück Ihres Markenlizenzvertrags ist die Klausel zur Rechteeinräumung. Denn hier geht es um Ihre Marke und den Nutzungsumfang, den Sie anderen gewähren. Entscheiden Sie zunächst, ob Sie an der Marke ausschließliche oder einfache Rechte einräumen. Das bedeutet entweder, dass nur der Lizenznehmer die Marke nutzen darf (exklusive Lizenz) oder neben dem Lizenznehmer auch Sie als Markeninhaber die Marke weiterhin nutzen dürfen (Alleinlizenz). Eine einfache Lizenz bedeutet hingegen, dass Sie neben dem Lizenznehmer auch noch anderen Personen bzw. Unternehmen Lizenzen einräumen können und mehrere die Marke nutzen dürfen. 

Weiterhin sollten Sie den Umfang der eingeräumten Rechte klar spezifizieren:

  • Zeitliche Beschränkung: Legen Sie den Zeitraum (z.B. Monate, Jahre oder unbegrenzt) fest, in dem Ihre Marke verwendet werden darf.
  • Räumliche Beschränkung: Legen Sie fest, in welchen Regionen oder Ländern Ihre Marke genutzt werden darf.
  • Inhaltliche Beschränkung: Bestimmen Sie z.B. für welche Produkte Ihre Marke eingesetzt werden darf.
  • Unterlizenzierung: Vereinbaren Sie, ob der Lizenznehmer berechtigt sein soll, Unterlizenzen an sonstige Dritte zu erteilen oder ob wirklich nur der Lizenznehmer die Marke nutzen darf.

Unterschiedliche Interessen

Eine Herausforderung bei Markenlizenzverträgen ist, dass Markeninhaber und Lizenznehmer sehr unterschiedliche Interessen bei der Vertragsgestaltung haben. Der Markeninhaber möchte gern so wenig Rechte wie möglich einräumen, die Qualität der Verwendung der Marke sicherstellen, möglichst nicht haften und keine Gewährleistung abgeben. Der Lizenznehmer möchte hingegen ein umfangreiches Recht erhalten, ebenfalls nicht haften und erreichen, dass sich der Markeninhaber verpflichtet, die Marke aufrechtzuerhalten.

Allein aus diesem Grund "lohnt" es sich für Sie immer, einen Markenlizenzvertrag zu schließen. Nur so können Sie sichergehen, dass Ihre Interessen auch wirklich berücksichtigt werden.

Individuelle Vertragsgestaltung

Im Markenlizenzvertrag kommt es auf jedes Detail an. Ebenso wie jede Marke einzigartig ist, muss auch der Markenlizenzvertrag auf die individuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse abgestimmt sein. Wir empfehlen Ihnen für den Markenlizenzvertrag, nicht auf Vorlagen oder Muster zurückzugreifen. Diese passen häufig nicht für Ihren Einzelfall. Lassen Sie sich stattdessen bei der Erstellung des Vertrags von einem Rechtsanwalt unterstützen.

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5. Fazit

Der Markenlizenzvertrag regelt die Bedingungen, unter denen Sie als Inhaber der Marke einem Lizenznehmer die Nutzung der Marke erlauben. Damit keine Missverständnisse entstehen, sollten Sie den Markenlizenzvertrag möglichst detailliert formulieren. Ihr Ziel als Markeninhaber ist es, durch den Markenlizenzvertrag das Image Ihrer Marke sicherzustellen und eine angemessene Vergütung für die Rechte, die Sie einräumen, zu erhalten. Der Lizenznehmer hat wiederum ganz andere Interessen.

Insgesamt gibt es eine Vielzahl an essenziellen Klauseln in einem Markenlizenzvertrag - von der detaillierten Rechteeinräumung bis zur Geheimhaltungsvereinbarung. Um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte und insbesondere Ihre eigenen Interessen im Vertrag berücksichtigt werden, sollten Sie sich Ihren Vertrag von einem Rechtsanwalt erstellen lassen.

6. FAQ

Was ist ein Markenlizenzvertrag?

Unter einer “Markenlizenz” versteht man kurz und knapp das Recht, eine Marke zu benutzen. Voraussetzung für eine Markenlizenz ist ein Markenlizenzvertrag, in dem der Umfang der Markenbenutzung vertraglich geregelt wird.

Ist ein Lizenzvertrag kostenpflichtig?

Ein Lizenzvertrag an sich ist nicht kostenpflichtig. Wenn Sie jedoch einen Lizenzvertrag vereinbaren wollen, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, werden Sie sehr wahrscheinlich auf einen Anwalt zugehen. Dann zahlen Sie für die Vertragsgestaltung und erhalten im Gegenzug Ihren individualisierten Markenlizenzvertrag.

Was kostet eine Markenlizenz?

Eine Markenlizenz kann ganz unterschiedliche Preise haben. Der Preis hängt dabei von verschiedenen Kriterien ab. Es kommt insbesondere darauf an, wie bekannt die Marke ist, um die es geht und welcher Rechteumfang an der Marke eingeräumt wird. Als Vergütung können Sie z.B. einen Festpreis oder eine Umsatzbeteiligung vereinbaren.

Brauche ich einen Markenlizenzvertrag?

Wenn Sie jemandem das Recht einräumen wollen, Ihre Marke zu nutzen, sollten Sie das immer über einen Markenlizenzvertrag tun. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Ihre Marke nicht so verwendet wird, wie Sie es wollen oder im Nachhinein Unklarheiten hinsichtlich der Haftung oder Zahlung entstehen.

Frauke Frotscher
Frauke Frotscher, LL.M.
Legal Writerin

Frauke Frotscher ist Wirtschaftsjuristin und hat sich im Rahmen ihres Masterstudiums im internationalen Lizenzrecht auf die Rechtsgebiete des Urheber-, Marken- und Vertragsrechts sowie das Zusammenspiel von Recht und Künstlicher Intelligenz spezialisiert. Mit diesen Schwerpunkten verstärkt sie seit 2023 das eRecht24-Redaktionsteam als Legal Writerin. Aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Juristin einer Rechtsabteilung, ist sie Expertin in der verständlichen Kommunikation juristischer Inhalte.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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