Werbung auf Blogs

Bezahlte Blogposts und Anzeigen auf Blogs schalten: Was müssen Sie rechtlich beachten?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
(19 Bewertungen, 4.11 von 5)

Das Wichtigste in Kürze

  • Werbung auf Blogs - egal ob entgeltlich oder unentgeltlich - muss in der Regel als solche gekennzeichnet werden.
  • Wenn Sie Werbung auf Ihrem Blog schalten und diese nicht oder nicht korrekt kennzeichnen, handelt es sich um verbotene Schleichwerbung, die teuer abgemahnt werden kann.
  • Wir raten davon ab, Follower oder Fans zu kaufen, um so eine größere Reichweite für höhere Werbeeinnahmen zu generieren.

Worum geht's?

Den Lebensunterhalt mit dem eigenen Blog im Internet verdienen, sein eigener Herr sein, was die zeitliche Flexibilität angeht, eigene Visionen durchsetzen – viele Internetnutzer und hobbymäßig ausgerichtete Blogger träumen genau hiervon. Auf den ersten Blick erscheint es auch ganz einfach, sein Geld durch die Vermarktung, durch die Schaltung von Werbebannern, Produkttests oder Verlinkungen zu anderen Webseiten zu verdienen. Hierbei lauern aber zahlreiche rechtliche Fallstricke und teure Abmahnungen. Mehr Informationen zum Thema Werbung auf Blogs lesen Sie in diesem Artikel.

 

1. Geld verdienen mit Werbung auf dem Blog

Nicht nur klassische Anzeigen gelten als Werbung. Auch bezahlte Blogposts oder Produkttests, bei denen die Waren kostenlos zur Verfügung gestellt werden, können zu Werbung zählen. Wollen Sie mit dem Bloggen Geld verdienen, ist der Traffic das A und O beim Marketing. Denn: Viele Besucher auf der Seite sind für potentielle Werbekunden attraktiv und lukrativ.

Welche Werbeform sich für Ihren Blog anbietet, ist individuell. Grundsätzlich bieten sich aber zahlreiche unterschiedliche Werbeformen auf einem Blog an. Im Folgenden stellen wir Ihnen die bekanntesten Marketinginstrumente für Blogs einmal vor:

Bannerwerbung: Pay-per-Click & Google Ads

Bei einer Bannerwerbung schalten Sie für eine bestimmte Dauer eine Anzeige Ihres Werbekunden. Sie können eine feste Entlohnung für diesen Werbeplatz vereinbaren.

Üblich ist allerdings vor allem die Vergütung nach Klick, Sale oder Lead. Der Werbekunde zahlt Ihnen in diesem Zusammenhang eine Provision. Diese wird entweder nach Klicks auf den Banner (Pay-per-Click), nach Verkäufen durch Klicks auf den Banner (Pay-per-Sale) oder nach Anmeldungen/Leads, die durch den Klick auf den Banner entstanden sind (Pay-per-Lead) gezahlt.

Der bekannteste Anbieter für Pay-per-Click-Werbung ist Google Adsense. Sie können selbst entscheiden, ob Sie Text- oder Displayanzeigen auf Ihrer Website oder Ihrem Blog schalten wollen. Auch der Platz dafür kann frei gewählt werden. Google prüft im Vorfeld, ob die Anzeigen zu Ihrem Blog und vor allem zu Ihrer Zielgruppe passen. Unpassende Banner können Sie allerdings dennoch blockieren.

Je nach Werbetreibenden kann die Provision, die Sie für einen Klick erhalten, variieren. Von wenigen Cent bis hin zu mehreren Euro ist alles dabei. Ein großer Vorteil von Google Adsense ist, dass immer der Meistbietende die Anzeige schalten darf. So maximieren auch Sie Ihre Gewinne durch Werbung auf dem Blog.

FUN FACT

Wussten Sie schon, dass Google Ads und Google Adsense nicht dasselbe sind? Google Ads wird von werbetreibenden Unternehmen zur Anzeigenschaltung genutzt, während Webseitenbetreiber, die auf Ihrem Blog oder Ihrer Homepage Werbung schalten wollen, Google Adsense nutzen.

Produkttests & Sponsored Posts

Viele Unternehmen sind auf der Suche nach aktiven Bloggern, die ein Interesse daran haben, die Produkte vom Unternehmen auf den Blogs zu testen. Hierdurch erhoffen sich die Unternehmen eine aufmerksamkeitsträchtige Verbreitung ihrer Produktneuheiten und Empfehlungsmarketing durch den Blogger.

Die Produkte oder Dienstleistungen werden Ihnen als Blogger dann unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Im Rahmen eines Tests sollen Sie dann das Produkt auf Herz und Nieren testen. Dabei ist Ihre persönliche Meinung und Erfahrung als Feedback für den potentiellen Kunden klar erwünscht.

Es gibt verschiedene Arten von Produkttest, die Sie in Ihrem Blog posten können. Neben einer ausschließlichen Überlassung des zu testenden Produktes bieten manche Unternehmen auch eine Vergütung für die Veröffentlichung des Artikels. Oftmals ist dies aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Denkbar sind auch Affiliate Links, die direkt zum Produkt führen. Hierfür können Sie dann nach dem System “Pay-per-Klick”, Pay-per-Sale” oder “Pay-per-Lead” Provisionen vom werbetreibenden Unternehmen erhalten. Hierbei ist auch eine deutliche Kennzeichnung der Werbung vonnöten.

INTERESSANT

Neben Produkttests sind auch Sponsored Posts ein beliebtes Marketinginstrument. Werbetreibende Unternehmen vergüten Sie für einen Sponsored Post auf Ihrem Blog. Hierbei kann entweder ein Produkt oder eine Dienstleistung vorgestellt (auch im Rahmen eines Produkttests) oder ein Gewinnspiel veranstaltet werden.

Bezahlte Blogposts & Textlinks

Eine weitere Möglichkeit der Werbung auf Blogs, die in den letzten Jahren immer mehr in Mode gekommen ist, sind die so genannten bezahlten Blogposts oder Textlinks. Diese sind für Unternehmen vor allem im Hinblick auf die Suchmaschinenoptimierung interessant. Denn: Je höher die Reichweite Ihres Blogs ist, desto lukrativer ist die Veröffentlichung von bezahlten Blogposts für Auftraggeber.

Im Rahmen eines Blogposts schreibt je nach Vereinbarung entweder der Blog-Betreiber einen neuen Artikel oder veröffentlicht einen vom Werbekunden bereits vorgeschriebenen Artikel auf seinem Blog. In aller Regel enthält der Beitrag einen Keyword-Link zum Webprojekt oder Online-Shop des Werbekunden. Auf dem Markt gibt es einige Anbieter und Seiten, die eine entsprechende Vermittlung von bezahlten Blogposts anbieten.

Auf sogenannten Blog-Marketing-Plattformen können Sie Ihren Blog anmelden und Aufträge von Unternehmen annehmen. Hier sind den Möglichkeiten keine Grenzen gesetzt. Für jede Zielgruppe und Unternehmensform ist etwas dabei. Großer Vorteil: Sie bekommen direkt Aufträge angeboten und können diese ohne viel Zeitaufwand annehmen. Nachteil: Die Plattformen fordern für jede erfolgreiche Vermittlung eine Provision. In der Regel sind dies um die 30 Prozent.

Sie können die Vergütung für den bezahlten Blogpost und Textlinks selbst festlegen. So können Sie schnell und einfach Geld verdienen und Ihr Auftraggeber profitiert von einem hochwertigen Linkaufbau, welcher den Traffic und die Sichtbarkeit seiner Webseite steigern kann.

Affiliate Marketing

Beim sogenannten Affiliate Marketing setzen Sie Links von einem Partner auf Ihrem Blog. Je nachdem, welches Produkt Sie verlinken, erhalten Sie unterschiedlich hohe Provisionen. Meistens wird nach dem Pay-per-Sale-Prinzip vergütet. Also sobald der Nutzer auf den Affiliate Link auf Ihrem Blog klickt und das Produkt kauft, erhalten Sie eine Provision.

Besonders beliebt ist das Amazon-Partnerprogramm. Die Provisionen sind zwar sehr gering, dafür eignet sich das Affiliate-Marketing von Amazon allerdings ideal für Anfänger, da die Einbindung der Links einfach ist. Es gibt allerdings auch verschiedene Affiliate-Netzwerke, bei denen Sie sich anmelden können.

Verkauf von eigenen Produkten

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, Ihre eigenen Produkte auf dem Blog zu bewerben. Da Sie hier nicht auf Provisionen angewiesen sind, lassen sich mit der Vermarktung der eigenen Waren und Dienstleistungen auch deutlich höhere Gewinne erzielen als mit den anderen Marketinginstrumenten für Blogs.

2. Werbung in Blogs - Rechtliche Fallstricke beachten

Zunächst einmal stellt sich vermutlich für viele Leser nun die Frage, wo genau die rechtlichen Fallstricke lauern. Die Antwort auf diese Frage findet sich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). So ist nach dem Anhang von § 3 Abs. 3 UWG in Verbindung mit Nr. 11 folgendes untersagt:

“als Information getarnte Werbung

der vom Unternehmer finanzierte Einsatz redaktioneller Inhalte zu Zwecken der Verkaufsförderung, ohne dass sich dieser Zusammenhang aus dem Inhalt oder aus der Art der optischen oder akustischen Darstellung eindeutig ergibt”

Im Klartext bedeutet dies: Auf jedem Blog muss eine klare und für den Leser offensichtliche Trennung zwischen den vorhandenen redaktionellen Inhalten („Blogbeiträge“) sowie den werblichen Inhalten erfolgen, die entsprechend mit den Wörtern „Anzeige“, „Werbung“, etc. in angemessener Form zu kennzeichnen ist. Hierbei ist es irrelevant, ob es sich um einen Produkttest, einen Werbebanner oder um Affiliate Links handelt.

Website absichern

eRecht24 Premium für Webseitenbetreiber, Dienstleister und kleine Unternehmen

  • Generatoren, AGB, Muster & Verträge
  • Cookie Consent Tool & Premium Scanner
  • Live-Webinare und Know-How
Website absichern

Trotz des Urteils des Kammergerichts Berlin vom 24.01.2012 (Az. 5 W 10/12), welches besagt, dass Webseitenbetreiber für die Einbindung von Werbebannern keine ausdrückliche Kennzeichnung mit “Werbung” benötigen, raten wir Ihnen dazu, Werbung immer als solche zu kennzeichnen. Nur so sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

Zum Artikel

LESEEMPFEHLUNG

Ist der redaktionelle Inhalt Ihres Blogs nicht klar von der Werbung zu unterscheiden, kann es sich dabei um Schleichwerbung handeln. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel zum Thema “Wann Sie mit Ihren Marketingmaßnahmen rechtliche Grauzonen betreten”.

Zum Artikel

Wichtig ist bei Anzeigen, dass wesentliche Einschränkungen des Angebots bereits im Werbebanner kenntlich gemacht werden. So hat es das OLG Düsseldorf am 29.08.2014 (Az. I-20 U 175/13) entschieden.

Rechtliche Besonderheiten bei Produkttests

Bei Produkttests macht es keinen wesentlichen Unterschied, ob Sie eine Vergütung für den Blogbeitrag erhalten oder ausschließlich die Waren oder Dienstleistungen kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen haben. Beides sollten Sie als Werbung oder Anzeige kennzeichnen.

Haben Sie das Produkt kostenfrei für einen Test zugeschickt bekommen und dürfen darüber Bloggen (egal ob positive oder negative Bewertung) sollten Sie dies auch deutlich als Werbung kennzeichnen. Für den Verbraucher ist damit erkenntlich, dass Sie das Produkt nicht selbst erworben haben.

Entscheidend ist bei solchen Produktplatzierungen in Form eines Produkttests auch, dass der Post des Blogbeitrags an keinerlei Voraussetzungen des werbenden Unternehmens gebunden ist, Sie nicht direkt zum Kauf auffordert, die Produktplatzierung redaktionell gerechtfertigt ist und der Wert des Produktes unter 1.000 Euro liegt.

Müssen Werbelinks und Affiliate Links mit “Werbung” gekennzeichnet werden?

Unabhängig davon, ob Sie als Blogbetreiber eine direkte Vergütung für einen Affiliate Link bekommen oder einen bezahlten Blogpost des werbenden Unternehmens mit entsprechenden Links zur Unternehmenswebsite auf Ihrem Blog veröffentlichen, handelt es sich dabei um Werbung, die gekennzeichnet werden muss.

So hat das Kammergericht Berlin bereits am 30.06.2006 (Az. 5 U 127/05) entschieden, dass ein Link auf einer redaktionellen Seite so gestaltet werden muss, dass der Nutzer erkennen kann, dass es sich dabei um einen Link auf eine Werbeseite handelt.

AUFGEPASST!

Links haben einen Einfluss auf das Suchmaschinenranking. Wenn Sie nicht selbst an Sichtbarkeit und guten Rankings einbüßen wollen, sollten Sie Links, die nicht redaktioneller Natur sind, mit dem Attribut “nofollow” versehen. Das sieht dann im HTML-Code so aus:

<a href=”https://www.websitexyz.de/” rel=”nofollow”>Klicken Sie hier!</a>

3. Rechtliche Konsequenzen bei Schleichwerbung

Gerade die Konstellationen Blogpost und Produkttest zeigen, dass durch das Platzieren solcher Inhalte auf dem eigenen Blog ganz schnell die Grenze zur unerlaubten Schleichwerbung erreicht werden kann.

Als Konsequenzen müssen Sie mit Abmahnungen durch Mitbewerber rechnen. Das gilt im Übrigen nicht nur für Sie als Blogbetreiber, sondern auch für das werbende Unternehmen, welches den Auftrag zur Werbung gestellt hat.

OBACHT

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese nicht ignorieren. Wir raten Ihnen dazu, einen Anwalt für Internetrecht aufzusuchen, um den Sachverhalt überprüfen zu lassen. Unterschreiben Sie nicht blind die beigefügte Unterlassungserklärung - das kann Ihnen im Nachhinein noch teuer zustehen kommen.

4. Facebook, X & Co: Sind gekaufte Fans und Follower erlaubt?

Spannend ist in diesem Zusammenhang auch das Thema “Fans und Follower einkaufen”. Viele Unternehmen und Selbstständige wittern hier oftmals das ganz große Geld. Denn: Viele Follower = höhere Werbeeinnahmen. Aber ist das wirklich so einfach?

Absolut nicht. Viele werbende Unternehmen achten bei Content Creators beziehungsweise Influencern auf Instagram, TikTok und Co. ganz genau auf die Followeranzahl und wie diese Zahl zustande kam. Eine plötzlich stark ansteigende Anzahl an Followern ist unnatürlich und ein Indiz für Fake-Follower.

Es gibt außerdem verschiedene Möglichkeiten, ein Social-Media-Profil auf Fake-Follower zu screenen. Für Influencer und Blogbetreiber, die versuchen, auf diese Art und Weise Reichweite zu generieren, könnte dies ein No-Go für potentielle Werbung auf dem Blog oder dem Social-Media-Profil bedeuten.

Werbenden Unternehmen wird stark davon abgeraten, mit Profilen mit Fake-Followern zusammenzuarbeiten. Erstens fällt der Umsatz deutlich geringer aus als erwartet - Fake-Follower kaufen nämlich nichts. Und zweitens kann eine solche Werbekampagne der Brand schaden.

Auch rechtlich ist es nicht ganz ohne Risiko, die eigene Fanbasis durch Zukäufe zu vergrößern. Nicht nur die Nutzungsbedingungen der Plattformen wie Instagram und Facebook (Meta) oder TikTok und YouTube verbieten den Erwerb von Fake-Followern oder -Fans. Auch kann es eine unlautere geschäftliche Handlung laut UWG darstellen. 

Diese suggerierte höhere Beliebtheit des Accounts, kann einen Wettbewerbsvorteil darstellen, der als wettbewerbswidrig eingestuft werden kann. So urteilte am 06.08.2014 auch das LG Stuttgart (Az. 37 O 34/14) und entschied, dass gekaufte Likes eine Irreführung darstellen.

5. Fazit zu Werbung auf dem Blog

Bei der Werbung in Blogs sowie in sozialen Netzwerken müssen - neben anderen Punkten wie urheberrechtlichen Fragen - zahlreiche Vorgaben des Wettbewerbsrechts beachtet werden. Beim Kauf von Fans, der Platzierung von entgeltlichen Blogposts sowie Produkttests ohne entsprechende Werbekennzeichnung ist Vorsicht geboten.

Bloggern und Werbeagenturen sowie den werbenden Unternehmen selbst kann es daher empfohlen werden, die folgenden Empfehlungen zu berücksichtigen:

Beachten Sie folgende Punkte, um nicht abgemahnt zu werden
Checkliste
  • Jeder entgeltliche Produkttest sowie jeder entgeltliche Blogpost sollte entsprechend der geltenden Vorschriften deutlich als Werbung gekennzeichnet werden. Hierfür können Begriffe wie „Anzeige“ oder „Werbung“ verwendet werden, die deutlich sichtbar in unmittelbarer Nähe zur Werbung selbst platziert werden sollten.
  • Prüfen Sie, ob die Werbekennzeichnung auf sämtlichen Geräten (mobil, Desktop und Tablet) deutlich sichtbar angezeigt werden kann. Ein Pop-Up, das etwa beim Aufruf der Webseite über Smartphones jedoch nicht angezeigt wird, reicht nicht aus, weil auch die Benutzer von Smartphones darauf hingewiesen werden müssen, dass es sich beim Artikel um Werbung handelt.
  • Werbeagenturen und Unternehmen sollten vorsichtig sein, wenn Sie aktiv bei der Auftragsvergabe von Blogposts das Weglassen der Werbekennzeichnung als Bedingung für den Auftrag formulieren.
  • Lassen Sie die Finger von gekauften Followern oder Profilen, die Fake-Follower haben.

 

Website absichern

eRecht24 Premium für Webseitenbetreiber, Dienstleister und kleine Unternehmen

  • Generatoren, AGB, Muster & Verträge
  • Cookie Consent Tool & Premium Scanner
  • Live-Webinare und Know-How
Website absichern

 

 
Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
Legal Writerin & SEO-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details