Worum geht's?
Darf Facebook Beiträge löschen? Eine Grundsatzfrage, die nicht selten diskutiert wird. Die Antwort ist: Soziale Netzwerke dürfen grundsätzlich Beiträge löschen, wenn sie gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen. Auch das Sperren von Konten ist zulässig. Aber müssen die Nutzer darüber informiert werden? Wir klären Sie in unserem Artikel über alle Hintergründe auf.
1. Facebook löschte kritische Beiträge und informierte Betroffene nicht
Bis zum Urteil des BGH vom 29. Juli 2021 (Az. III ZR 179/20 und III ZR 192/20) löschte Facebook kritische Beiträge von Nutzern, ohne diese zu informieren. So kam es nicht selten vor, dass Hasspostings gelöscht wurden, die nicht zwangsläufig strafbar waren. Meta setzte damit strengere Grenzen als das Strafrecht.
INTERESSANT
So wurden zum Teil auch Kommentare gelöscht, die juristisch gesehen weder Beleidigung, Verleumdung, noch Volksverhetzung waren. In zwei verschiedenen Prozessen hatten Facebook-Nutzer deshalb gegen das soziale Netzwerk geklagt.
Beide hatten auf der Plattform Äußerungen veröffentlicht, die dann von den Moderatoren als „Hassrede“ gelöscht worden waren. Auch die Accounts der Kläger waren vorübergehend gesperrt worden.
Nachdem das LG Nürnberg-Fürth und das LG Regensburg die beiden Klagen abgewiesen hatten, landeten die Verfahren vor dem OLG Nürnberg. Dieses wies beide Klagen ebenfalls ab, sodass sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe dem Fall annahm.
2. Entscheidung des BGH: Löschung der Beiträge unrechtmäßig
Der Bundesgerichtshof kam nun zu dem Schluss, dass die Löschung der Beiträge sowie die vorübergehende Sperrung der Konten unrechtmäßig waren. Durch die entsprechende Klausel in den Facebook-Nutzungsbedingungen würden Nutzer der Plattform unangemessen benachteiligt.
Um zu dieser Entscheidung zu kommen, musste der BGH zwei Grundrechte gegeneinander abwägen: Die Meinungsäußerungsfreiheit einerseits und die Berufsausübungsfreiheit von Facebook andererseits. Beide Rechte dürfen so wenig wie möglich eingeschränkt werden.
Facebook musste im Rahmen des Urteils vom BGH die Postings wiederherstellen und auch die Sperrung der jeweiligen Konten aufheben.
3. Was bedeutet das BGH-Urteil für die Löschpraxis von Facebook?
Die Social-Media-Plattform darf eigene Grenzen und Regeln zur Bekämpfung von Hassposts und Hetze aufstellen und diese dürfen auch strenger sein als die staatlichen Gesetze. Allerdings muss Facebook die freie Meinungsäußerung der Nutzer ebenfalls berücksichtigen.
AUFGEPASST
In seinen Nutzungsbedingungen räumt Facebook seinen Nutzern nun eine Interessenabwägung ein und hört den Nutzer nach einem kritischen Post erst an, bevor die Plattform Beiträge löscht oder Nutzerkonten sperrt. Dazu setzt Facebook dem Nutzer für die Anhörung eine Frist, innerhalb der er sich zu Wort melden kann.
4. Fazit
Wenn Sie einen Unternehmensaccount bei Facebook haben oder private Beiträge in Social Media posten, sollten Sie darauf achten, dass Sie die Standards der jeweiligen Plattform einhalten. Hassrede und Hetze dulden soziale Netzwerke in der Regel nicht. So kann es bei sensiblen Themen durchaus sein, dass Inhalte und Beiträge gelöscht werden und der Nutzer zu einer Stellungnahme aufgefordert wird.
PRAXIS-TIPP
Mitarbeiter, die auf sozialen Netzwerken posten und Kommentare beantworten, können durch eine entsprechende Schulung oder Social Media Guidelines auf die richtige Kommunikation in sozialen Medien hingewiesen werden.
Beiträge, die Hass und Hetze thematisieren und in Ihren Augen gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook verstoßen, können Sie bei der Plattform melden. Hilfe erhalten Sie dann vom Support-Team der Plattform. Das Team können Sie auch bei Urheberrechtsverletzungen oder Markenrechtsverletzungen kontaktieren.
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