Darf Facebook Beiträge löschen?

Muss Facebook seine Nutzer informieren, wenn Beiträge gelöscht werden?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Facebook musste nach einem Urteil des BGH von 2021 seine Nutzungsbedingungen anpassen.
  • Die Plattform darf Beiträge weiterhin löschen, wenn sie gegen die Standards der Plattform verstoßen - auch wenn diese Standards strenger sind als die staatlichen Gesetze.
  • Nutzer müssen nun über Beiträge, die gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen, informiert und angehört werden.

Worum geht's?

Darf Facebook Beiträge löschen? Eine Grundsatzfrage, die nicht selten diskutiert wird. Die Antwort ist: Soziale Netzwerke dürfen grundsätzlich Beiträge löschen, wenn sie gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen. Auch das Sperren von Konten ist zulässig. Aber müssen die Nutzer darüber informiert werden? Wir klären Sie in unserem Artikel über alle Hintergründe auf.

 

1. Facebook löschte kritische Beiträge und informierte Betroffene nicht

Bis zum Urteil des BGH vom 29. Juli 2021 (Az. III ZR 179/20 und III ZR 192/20) löschte Facebook kritische Beiträge von Nutzern, ohne diese zu informieren. So kam es nicht selten vor, dass Hasspostings gelöscht wurden, die nicht zwangsläufig strafbar waren. Meta setzte damit strengere Grenzen als das Strafrecht.

INTERESSANT

So wurden zum Teil auch Kommentare gelöscht, die juristisch gesehen weder Beleidigung, Verleumdung, noch Volksverhetzung waren. In zwei verschiedenen Prozessen hatten Facebook-Nutzer deshalb gegen das soziale Netzwerk geklagt.

Beide hatten auf der Plattform Äußerungen veröffentlicht, die dann von den Moderatoren als „Hassrede“ gelöscht worden waren. Auch die Accounts der Kläger waren vorübergehend gesperrt worden.

Nachdem das LG Nürnberg-Fürth und das LG Regensburg die beiden Klagen abgewiesen hatten, landeten die Verfahren vor dem OLG Nürnberg. Dieses wies beide Klagen ebenfalls ab, sodass sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe dem Fall annahm.

2. Entscheidung des BGH: Löschung der Beiträge unrechtmäßig

Der Bundesgerichtshof kam nun zu dem Schluss, dass die Löschung der Beiträge sowie die vorübergehende Sperrung der Konten unrechtmäßig waren. Durch die entsprechende Klausel in den Facebook-Nutzungsbedingungen würden Nutzer der Plattform unangemessen benachteiligt.

Um zu dieser Entscheidung zu kommen, musste der BGH zwei Grundrechte gegeneinander abwägen: Die Meinungsäußerungsfreiheit einerseits und die Berufsausübungsfreiheit von Facebook andererseits. Beide Rechte dürfen so wenig wie möglich eingeschränkt werden.

Facebook musste im Rahmen des Urteils vom BGH die Postings wiederherstellen und auch die Sperrung der jeweiligen Konten aufheben.

3. Was bedeutet das BGH-Urteil für die Löschpraxis von Facebook?

Die Social-Media-Plattform darf eigene Grenzen und Regeln zur Bekämpfung von Hassposts und Hetze aufstellen und diese dürfen auch strenger sein als die staatlichen Gesetze. Allerdings muss Facebook die freie Meinungsäußerung der Nutzer ebenfalls berücksichtigen.

AUFGEPASST

In seinen Nutzungsbedingungen räumt Facebook seinen Nutzern nun eine Interessenabwägung ein und hört den Nutzer nach einem kritischen Post erst an, bevor die Plattform Beiträge löscht oder Nutzerkonten sperrt. Dazu setzt Facebook dem Nutzer für die Anhörung eine Frist, innerhalb der er sich zu Wort melden kann.

4. Fazit

Wenn Sie einen Unternehmensaccount bei Facebook haben oder private Beiträge in Social Media posten, sollten Sie darauf achten, dass Sie die Standards der jeweiligen Plattform einhalten. Hassrede und Hetze dulden soziale Netzwerke in der Regel nicht. So kann es bei sensiblen Themen durchaus sein, dass Inhalte und Beiträge gelöscht werden und der Nutzer zu einer Stellungnahme aufgefordert wird.

PRAXIS-TIPP

Mitarbeiter, die auf sozialen Netzwerken posten und Kommentare beantworten, können durch eine entsprechende Schulung oder Social Media Guidelines auf die richtige Kommunikation in sozialen Medien hingewiesen werden.

Beiträge, die Hass und Hetze thematisieren und in Ihren Augen gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook verstoßen, können Sie bei der Plattform melden. Hilfe erhalten Sie dann vom Support-Team der Plattform. Das Team können Sie auch bei Urheberrechtsverletzungen oder Markenrechtsverletzungen kontaktieren.

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Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
zertifizierte SEO-/SEA-Managerin & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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