Worum geht's?
Ob Sie als Elektroniker, Friseur oder Tischler eine Webseite betreiben, eines haben Sie alle gemeinsam: Sie benötigen mit 99%iger Wahrscheinlichkeit ein Impressum. Da es jedoch für handwerkliche Betriebe einige rechtliche Fallstricke bei der Erstellung eines Impressums gibt, lesen Sie in diesem Artikel, was Sie dabei unbedingt berücksichtigen sollten.
1. Impressumspflicht für Handwerksbetriebe
Die Impressumspflicht gilt für die Internetseite Ihres Handwerks, sobald Sie geschäftsmäßig handeln. Geschäftsmäßig handeln Sie, wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen auf Ihrer Webseite anbieten. Dabei kommt es allerdings gerade nicht darauf an, ob Sie Geld mit Ihrer Webseite verdienen wollen (Gewinnerzielungsabsicht). Somit braucht man selbst für eine Webseite, auf der nur Stellenanzeigen, Links zu Verkaufsseiten oder Werbebanner eingebunden sind, ein Impressum.
Lediglich Webseiten, die ausschließlich privat genutzt werden und sich beispielsweise an Familie oder Freunde richten, unterliegen nicht der Impressumspflicht. Die Gerichte sind bei der Auslegung, ob eine Webseite privat genutzt wird oder nicht, allerdings sehr streng. Daher können Sie davon ausgehen, dass Sie für die Internetseite Ihres Handwerks ein Impressum benötigen.
2. Welche Angaben dürfen im Impressum für Handwerker nicht fehlen?
Folgende Pflichtangaben müssen Handwerker nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (ehemals Telemediengesetz/TMG) in ihr Impressum aufnehmen, um kostspielige Abmahnungen zu vermeiden.
- Namensangabe
Einzelunternehmer: Vollständiger Vor- und Nachname
Achtung: Namensabkürzungen oder Pseudonyme sind nicht erlaubt.
Unternehmen (GbR, OHG, GmbH) sowie Einzelunternehmern mit Handelsregistereintragung (e.K.): Name des Unternehmens, Rechtsform sowie Vor- und Nachname des Vertretungsberechtigten - Ladungsfähige Anschrift: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
Achtung: Die Angabe eines Postfaches im Impressum reicht nicht aus. - Kontaktdaten: Telefonnummer und/oder Faxnummer sowie E-Mail-Adresse
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschaftsidentifikationsnummer
- Registergericht und Registernummer (sofern vorhanden)
- Aufsichtsbehörde (sofern vorhanden): Die Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde, deren Anschrift und Link zur Webseite ist erforderlich, sobald Ihre Produkte oder Ihre Dienste eine behördliche Zulassung benötigen wie zum Beispiel Schornsteinfeger und Büchsenmacher.
- Reglementierter Beruf: Wenn Sie einen reglementierten Beruf wie beispielsweise Bäcker, Maler oder Augenoptiker ausüben, sollten Sie nachfolgende Angaben in Ihr Impressum aufnehmen. Auf der Datenbank der Europäischen Kommission können Sie herausfinden, ob Ihr Handwerk als reglementiert einzuordnen ist.
→ Genaue Berufsbezeichnung
→ zuständige Handwerkskammer
→ Berufsrechtliche Regelungen
→ Staat der Zulassung - Verantwortlicher für redaktionelle Inhalte: Sofern Sie regelmäßig aktuelle News hochladen oder einen Blog auf Ihrer Webseite führen, müssen Sie den Verantwortlichen für redaktionelle Inhalte mit vollständigem Vor- und Nachnamen sowie die vollständige Adresse aufführen.
- Hinweis auf die Verbraucherstreitbeilegung: Diese Angabe ist erforderlich, sobald Sie Verträge über das Internet mit Verbrauchern abschließen und mehr als zehn Beschäftigte haben.
3. Beispiel eines rechtssicheren Impressums für Handwerker
Impressum Glas Dachdecker e.K. Inhaber: Tim Glas Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE 123456 Registergericht: Dachdorf Registernummer: HRA 12345 Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen Berufsbezeichnung: Dachdeckermeister Zuständige Kammer: Handwerkskammer Dachdorf, Große Straße 4, 76336 Dachdorf Berufsrechtliche Regelungen: Handwerksordnung (HwO), https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/ Staat der Zulassung: Bundesrepublik Deutschland Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle: Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Inhaltlicher Verantwortlicher im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV Tim Glas |
Sollten Sie kein eingetragener Kaufmann sein, finden Sie weitere Muster und Vorlagen des Impressums für verschiedene Rechtsformen in unserem Artikel zum Thema „Beispiel: So kann das Impressum für Ihre Webseite aussehen“.
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4. Wo auf der Webseite muss mein Impressum stehen?
Nun müssen Sie Ihr rechtssicheres Impressum noch an der richtigen Stelle auf der Webseite platzieren. Nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (ehemals Telemediengesetz/TMG) muss ihr Impressum “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein. Das bedeutet, dass es für Nutzer einfach sein soll, Ihr Impressum ohne langes Suchen zu finden. Das Impressum muss daher mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Wichtig ist außerdem, dass Ihr Impressum von jeder Ihrer Unterseiten aufrufbar ist. Wir empfehlen daher, den Linktext “Impressum” direkt über den statischen Footer Ihrer Webseite zu verlinken.
5. FAQ Impressum für Handwerker
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