Bonitätsprüfung: Onlineshop

Wann dürfen Online-Händler eine Bonitätsprüfung bei ihren Kunden durchführen?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Bonitätsprüfung in Echtzeit kann für Online-Händler hilfreich sein, um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen.
  • Datenschutzrechtlich muss für die Bonitätsprüfung eine Einwilligung des Kunden oder ein berechtigtes Interesse des Händlers vorliegen.
  • Wichtig sind außerdem entsprechende Hinweise in der Datenschutzerklärung.

Worum geht's?

Im Laufe der letzten Jahre wurde der Rechnungskauf als beliebteste Zahlungsmethode in Deutschland abgelöst von E-Wallets wie PayPal. Laut einer Umfrage von Statista kauften 2023 allerdings 43 % der Kunden im B2C-Business am liebsten per Rechnung. 28 % per Klarna, die auch den Kauf auf Rechnung anbieten. Für Online-Shops birgt der Rechnungskauf allerdings immer ein Risiko. Ist der Kunde solvent? Mittels einer Bonitätsprüfung können Sie das im Checkout Ihres Onlineshops testen. Aber was müssen Sie dabei rechtlich beachten? Wir klären Sie auf.

 

1. Was ist eine Bonitätsprüfung?

Vor allem mit dem Kauf auf Rechnung ist für Unternehmer ein gewisses Risiko verbunden. Um die Liquidität des Kunden festzustellen, kann daher eine Bonitätsprüfung in Echtzeit vor dem Bestellabschluss hilfreich sein. Die Bonitätsprüfung gibt Auskunft über die Zahlungs- und Kreditwürdigkeit des Kunden.

Um die entsprechenden Informationen über die Bonität des Kunden zu erhalten, müssen Online-Shop-Betreiber daher auf Auskunfteien zurückgreifen. Hier gibt es neben einigen kleineren Dienstleistern auch die bekannte Schufa-Auskunft. Bei den Auskunfteien werden Daten der Kunden gespeichert und mit Risikomerkmalen versehen. So kann das Risiko eines Zahlungsausfalls, meistens in Form eines Scores, ermittelt werden.

Ein hoher Scorewert kann die Liquidität des Kunden bestätigen. Ein niedriger Wert spricht für eine Zahlungsunfähigkeit. Die entsprechenden Werte können Online-Shops sich von den Auskunfteien in einem Schnellverfahren online zur Verfügung stellen lassen.

Folgende Daten spielen zur Ermittlung des Scorewertes eine Rolle:

  • Name, Geburtsdatum und Anschrift
  • Informationen zu Bankkonten, Kreditkarten und Krediten
  • laufende Verträge (z. B. Leasing, Handy etc.)
  • Bürgschaften
  • Konten bei Online-Shops
  • Insolvenzverfahren
  • fällige, angemahnte und unbeglichene Forderungen

INTERESSANT

Die Daten werden aus öffentlichen Registern und bei Vertragspartnern (z. B. Banken) gezogen. Bestimmte Daten dürfen von Auskunfteien allerdings nicht gespeichert werden, da sie besonders schützenswert sind. Dazu zählen beispielsweise Informationen zum Beruf und Arbeitgeber inkl. des Einkommens, Vermögen und Kapital, Familienstand und Religionszugehörigkeit.

2. Wann darf laut Datenschutzrecht eine Bonitätsprüfung im Onlineshop bei Kunden erfolgen?

Eine Bonitätsprüfung darf nicht ohne Einwilligung des Kunden oder ohne Rechtfertigung durchgeführt werden. Das bedeutet im Klartext: Um berechtigte Interessen des Online-Händlers nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zu wahren, darf eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden.

Denn Sie möchten als Verkäufer wissen, ob Ihr Kunde liquide ist, wenn Sie selbst in Vorkasse treten und sich lästige Mahnungen und Inkasso-Dienstleister ersparen. Daher kann eine Bonitätsprüfung bei Rechnungskauf und bei Ratenzahlungen auch ohne Einwilligung durchgeführt werden.

Bei den Zahlungsweisen PayPal, Vorkasse, SEPA-Lastschriftverfahren oder Zahlung mit Kreditkarte ist dies nicht möglich. In dem Fall können Sie allerdings mit einer Einwilligung des Kunden trotzdem eine Bonitätsprüfung durchführen.

ÜBRIGENS

Sie müssen Ihre Kunden - unabhängig von der Einwilligung - über die Bonitätsprüfung in der Datenschutzerklärung informieren. Achten Sie darauf, dass die Datenschutzerklärung immer aktuell und leicht auf Ihrer Website zu erreichen ist. Im Checkout-Prozess müssen die Datenschutzhinweise ebenfalls verlinkt oder angezeigt werden.

Sie müssen in Ihrem Online-Shop keine Bonitätsprüfung durchführen. Wollen Sie als Online-Shop ohne Bonitätsprüfung agieren, können Sie sich vor ausbleibenden Zahlungen schützen, indem Sie keinen Kauf auf Rechnung und keine Ratenzahlung anbieten. Oder sie nutzen Klarna als Zahlungsdienstleister und gliedern den Prozess der Bonitätsprüfung aus.

3. Achtung vor verdeckter Prüfung der Bonität!

Bonitätsprüfungen, die bereits vor der Auswahl der Zahlungsmethode durchgeführt werden, sind heikel. Wollen Sie eine solche verdeckte Bonitätsprüfung beim Kunden durchführen und erst bei einem guten Scorewert die Zahlungsmöglichkeiten Kauf auf Rechnung und Ratenzahlung freischalten, dann müssen Sie im Vorfeld eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO vom Kunden einholen.

ACHTUNG

Eine bloße Verlinkung auf die Datenschutzerklärung oder eine “Ich habe die Datenschutzhinweise gelesen und zur Kenntnis genommen”-Checkbox reicht nicht aus. Damit die Einwilligung rechtskonform ist, müssen Sie Hinweise zur Bonitätsprüfung im Online-Shop bereitstellen.

Wichtig: Die Einwilligung vor der Auswahl der Zahlungsart muss freiwillig sein. Ist ohne die Einwilligung zur Bonitätsprüfung keine Bestellung möglich, ist die Einwilligung nicht freiwillig. Hierbei handelt es sich dann um das sogenannte Kopplungsverbot, welches laut Datenschutzgrundverordnung unzulässig ist.

EINWILLIGUNG EINHOLEN: SO GEHT’S

Wollen Sie eine rechtskonforme Einwilligung vom Kunden einholen, können Sie dies beispielsweise mittels einer Checkbox vor der Auswahl der Zahlungsart tun. Die Checkbox darf nicht vorangekreuzt sein. Sie muss einen eindeutigen Einwilligungstext zum genauen Inhalt und Umfang der Einwilligung enthalten. Hier kann beispielsweise auch der entsprechende Abschnitt aus der Datenschutzerklärung verlinkt werden.

4. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Missachtung?

Fehlen in Ihrer Datenschutzerklärung Hinweise zur Bonitätsprüfung oder informieren Sie den Kunden nicht rechtzeitig im Bestellprozess über die Bonitätsprüfung, handelt es sich dabei um einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung. Gleiches gilt für personenbezogene Daten des Kunden, die unrechtmäßig - also ohne Einwilligung des Kunden oder ohne berechtigtes Interesse Ihrerseits - an Auskunfteien übermittelt werden. Hier können hohe DSGVO-Bußgelder die Folge sein.

Neben DSGVO-Bußgeldern sind auch Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden möglich.

5. Fazit zur Bonitätsprüfung in Onlineshops

Um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen, kann eine Bonitätsprüfung vom Geschäftspartner hilfreich sein. Sofern Sie als Online-Händler ein berechtigtes Interesse an der Bonitätsprüfung haben, müssen Sie keine Einwilligung des Kunden einholen. Das ist beispielsweise beim Kauf auf Rechnung oder bei der Ratenzahlung im Online-Shop der Fall.

Achten Sie darauf, dass Sie eine Einwilligung vom Kunden einholen, wenn kein berechtigtes Interesse vorliegt. Das ist in der Regel bei allen anderen Zahlungsmethoden der Fall, da der Käufer hier selbst in Vorkasse geht. Eine verdeckte Bonitätsprüfung vor der Auswahl der Zahlungsmethoden ist ohne Einwilligung nicht erlaubt.

Unabhängig davon, ob eine Einwilligung für die Prüfung der Bonität notwendig ist oder nicht, müssen Sie allerdings Ihre Datenschutzerklärung mit entsprechenden Hinweisen und Informationen zur Bonitätsprüfung versehen. Achten Sie darauf, dass Ihre Datenschutzerklärung immer den aktuellen Gesetzen und Vorschriften entspricht. Bei eRecht24 können Sie eine kostenlose Datenschutzerklärung für Ihren Online-Shop erstellen.

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Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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