DSGVO-Bußgelder - Darauf sollten Sie achten

Achtung: Hohe DSGVO-Bußgelder verhängt

Fachlich geprüft von: Rechtsanwältin Annika Haucke Rechtsanwältin Annika Haucke
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Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmen, egal ob groß oder klein, die gegen die DSGVO verstoßen, müssen mit Bußgeldern rechnen.
  • Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, was höher ist) möglich.
  • Die Höhe der Geldbuße hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, zum Beispiel von der Schwere und Dauer der Verletzungen oder der Anzahl der betroffenen Personen.

Worum geht's?

Die Datenschutzbehörden machen bei Geldstrafen ernst: Ob VW, TikTok oder Uber - Strafen von mehreren Millionen Euro sind schon lange keine Seltenheit mehr. Die französische Datenschutzbehörde verhängte beispielsweise gegen Google ein DSGVO-Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro. Und auch mittlere und kleine Unternehmen sind betroffen. So musste zum Beispiel Delivery Hero knapp 200.000 Euro Bußgeld in Deutschland zahlen. Aber wofür drohen eigentlich Geldbußen von den Datenschutzaufsichtsbehörden? Ahnden die Datenschutzbehörden wirklich jeden Verstoß gegen den Datenschutz? Und wie hoch können die Geldstrafen laut Datenschutz-Grundverordnung ausfallen? Gibt es einen allgemeingültigen Bußgeldkatalog?

 

1. DSGVO Bußgelder: Die Behörden zögern nicht lang 

Sie bereiteten sich nicht auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor? An einigen Stellen hapert es noch? Die Ämter für Datenschutz folgen dem Grundsatz „Gnade vor Recht“ nicht mehr. Dass Deutschland alles andere als zimperlich ist, wenn es um das Vorgehen gegen die DSGVO-Verstöße geht, zeigt die Studie GDPR fines and data breach survey 2022 von DLA Piper. So wurden im europaweiten Vergleich in Deutschland die meisten Datenschutzverletzungen gemeldet.
Obwohl die Umsetzungsfrist der Regelungen laut Datenschutz im Mai 2018 ablief, sind unzählige Unternehmen noch immer nicht 100% DSGVO-konform. Deshalb müssen Sie jetzt rechtlich fit sein und Verstöße gegen den Datenschutz vermeiden. In unserem Artikel lesen Sie mehr zu DSGVO-Abmahnungen und was Sie dagegen tun können.

VORSICHT

Fragen Sie bei den Aufsichtsbehörden besser nicht um Rat. Ein Unternehmen ersuchte die Behörde für Datenschutz im Mai 2018 um Hilfe und erhielt statt einer Antwort eine Geldbuße in Höhe von 5.000 Euro. Größere Unternehmen müssen bei Datenschutzverstößen mit wesentlich höheren Strafen rechnen: Gegen Meta wurde ein Bußgeld von 1,2 Milliarden Euro verhängt und auch auf Apple soll sogar eine Strafe von 8 Milliarden Euro zukommen. 

Ein DSGVO-Bußgeld wird zusätzlich zur Anordnung, den Verstoß zu unterlassen, verhängt. Zusätzlich bekommen die verantwortlichen Unternehmen eine Anweisung, die Missstände innerhalb einer gewissen Frist anzupassen.

2. Verhängte Bußgelder: Die wichtigsten Fälle

Wie hoch Bußgelder für Datenschutzverstöße tatsächlich werden können, sehen Sie anhand dieser Tabelle. Die wichtigsten Fälle von Land zu Land und je nach Geldbußen werden wir ab sofort fortlaufend für Sie als Überblick ergänzen.

Wann? Gegen wen?  Wie hoch?  Warum? Vorschrift?
Oktober 2024 LinkedIn Ireland Unlimited Company 310 Mio. Euro Verbreitung von personenbezogenen Daten zur Verhaltensanalyse und Schaltung von Werbung ohne Einwilligung der Nutzer Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6, Art. 6 Abs. 1 lit. a, b und f, Art. 13 Abs. 1 lit. c und Art. 14 Abs. 1 lit. c DSGVO
September 2024 CEGEDIM SANTÉ (Frankreich) 800.000 Euro Wiederholte Verarbeitung und Weiterleitung von nicht anonymisierten personenbezogenen Gesundheitsdaten an Kunden Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 66 Abs. 2 und 3 DSGVO
August 2024 Apoteket AB (Schweden) 3,2 Mio. Euro Implementierung des Meta-Pixels auf der Website ohne Einwilligung der Nutzer Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Juli 2024 Vodafone (Spanien) 200.000 Euro Keine Antwort auf behördliche Informationsanfragen Art. 58 Abs. 1 DSGVO
Juni 2024 italienisches Energieunternehmen (Eni Plenitude SpA Società Benefit) 6,4 Mio. Euro Werbeanrufe ohne Einwilligung Art. 5 Abs. 1 lit a, d, f, Art. 5 Abs. 2, Art. 6, Art. 24, Art. 25, Art. 28 DSGVO
Mai 2024 tschechisches Unternehmen Avast Software und Avast Limited 14 Mio. Euro Übermittlung von 100 Mio. Kundendaten ohne Genehmigung an Schwesterunternehmen Art. 6 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 DSGVO
April 2024 kroatischer Glücksspiel- und Wettbetreiber 51.000 Euro u. a. setzen von Cookies ohne Information und Einwilligung der Nutzer Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7, Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO
März 2024 norwegische Arbeits- und Sozialbehörde 1.730.627 Euro Magelhafte technische und organisatiorische Maßnahmen - 12 Verstöße Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1, 2 und 4 DSGVO
Februar 2024 spanische Bank Caixabank, S.A. 5 Mio. Euro Unbefugte Übermittlung einer Kundenrechnung an eine dritte Person Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 25, Art. 32 DSGVO
Januar 2024 Uber BV und Uber Technologies Inc. 10 Mio. Euro Fahrern wird es erschwert, ihre Datenschutzrechte auszuüben Art. 12 Abs. 1 und 2, Art. 13 Abs. 1 und 2, Art. 15 Abs. 1 lit. d DSGVO
Dezember 2023 Offene Universität Zypern 45.000 Euro Mangelnde Sicherheitsvorkehrungen gegen Cyberangriff Art. 5 und Art. 32 DSGVO
November 2023 Norwegische Arbeits- und Wohlfahrtsverwaltung 1,7 Mio. Euro Fehlende Schutzmaßnahmen für Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Behörde für Sozialleistungen Art. 5 Abs. 2, Art. 24 Abs. 1 und 2, Art. 32 Abs. 1, 2 und 4 DSGVO
Oktober 2023 H&M Hennes & Mauritz (schwedisches Modeunternehmen) 30.265 Euro unrechtmäßiger Versand von Newslettern nach Abmeldung und Widerspruch von sechs Betroffenen Art. 6 Abs. 1, Art. 12 Abs. 2, 3 und Art. 21 Abs. 3 DSGVO
September 2023 TikTok Technology Limited 345 Mio. Euro Verstöße im Umgang mit Daten Minderjähriger wegen standardmäßiger öffentlicher Profile der minderjährigen Nutzer Art. 25, Abs. 1 und 2, Art. 5 Abs. 1 lit. a, c, f, Art. 24. Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO
August 2023 Humboldt Forum Service GmbH (deutsches Unternehmen) 215.000 Euro Verwendung von sensiblen Daten, um die Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern einzuschätzen Art. 9 Abs. 1 und Art. 6 DSGVO
Juli 2023 Tele2 Sverige Aktiebolag (schwedischer Mobilfunkanbieter) 1.016.475 Euro Unrechtmäßiger Datentransfern in die USA durch den Einsatz von Google Analytics Art. 44 DSGVO
Juni 2023 Criteo (französisches Online-Marketing-Unternehmen) 40 Mio. Euro Verarbeitung von personenbezogenen Nutzerdaten ohne Einwilligung der Kunden Art. 12, 13, 15 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3, Art. 17 Abs. 1, Art. 26 DSGVO
Mai 2023 Meta Platforms Ireland Limited 1.2 Mrd. Euro Von der Social-Media-Plattform Facebook wurden personenbezogene Daten aus der EU/dem EWR an die USA übermittelt Art. 46 Abs. 1 DSGVO
April 2023 Fitnesscenter-Kette SATS (Norwegen) 858.590 Euro Betroffenenrechte wurden nicht ordnungsgemäß umgesetzt Art. 5 Abs. 1 lit a und e, Art. 6 Abs.1, Art. 12, Art. 13, Art. 15, Art. 17 DSGVO
März 2023 Region Venetien (Italien) 100.000 Euro Listen von ungeimpftem Gesundheitspersonal wurden unzulässiger Weise weitergegeben Art. 5 und 6 DSGVO
Februar 2023 Digitale US-amerikanische Gesundheitsplattform GoodRX Holdings Inc. 1.391.982 Euro Unzulässige Weitergabe von sensiblen persönlichen Gesundheitsdaten an Werbeunternehmen  
Januar 2023 Meta Platforms Ireland Limited 390.000.000 Euro Vertragserfüllung bietet keine Rechtsgrundlage für personalisierte Werbung Art. 6 DSGVO

3. Bußgelder nach der DSGVO: Wie hoch können diese sein?

Wie hoch ein DSGVO Bußgeld ist, entscheiden die Landesbeauftragten der Aufsichtsbehörden im Einzelfall. Der Bußgeldrahmen ist schwindelerregend hoch und in Art. 83 DSGVO festgehalten. Der Art. 83 DSGVO berücksichtigt bei der Höhe von Geldbußen, was für eine Datenschutzverletzung vorliegt.

Einen expliziten Bußgeldkatalog gibt es nicht. Allerdings haben wir anhand der Vorgaben der Datenschutzkonferenz einen Bußgeldrechner erstellt. Die konkreten Berechnungen sind im Detail komplexer, allerdings bietet Ihnen der Bußgeldrechner eine erste Einschätzung für die mögliche Höhe von DSGVO-Bußgeldern.

Verletzt ein Unternehmen seine Zertifizierungs- oder Überwachungspflichten oder bestimmte Vorschriften laut Datenschutz, ist eine Buße von bis zu 10 Mio. Euro möglich. Die Aufsichtsbehörden verhängen alternativ eine Strafe von bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Für Firmen ist vor allem wichtig, dass die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten personenbezogenen Daten getroffen werden. Andernfalls werden Betriebe schnell zur Kasse gebeten.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Sie verhängen immer den höheren Betrag. Missachtet ein Betrieb eine Anweisung einer Aufsichtsbehörde, sind die Geldbußen doppelt so hoch. Für Verstöße sind Strafen von bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind auch in anderen Situationen möglich. Eine Datenschutzverletzung ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Unternehmen schwerwiegende Rechtsverstöße begeht. Diese sind in Art. 83 Absatz 5 DSGVO aufgelistet.

Höhe der Bußgelder je nach Art der Verstöße

Beispiel: Ein Unternehmen stellt einen Datenschutzbeauftragten ein. Dieser muss die Mitarbeiter im Unternehmen über die DSGVO und die damit verbundenen Pflichten aufklären. Führt der Betrieb keine internen Schulungen durch, sind Geldbußen gemäß DSGVO von bis zu zehn Mio. Euro fällig. Viel schwerwiegender ist es aber, wenn eine Firma gegen ihre gesetzlichen Informationspflichten verstößt. Veröffentlicht es keine Datenschutzerklärung, beträgt die Geldbuße bis zu 20 Mio. Euro.

Das Beispiel verdeutlicht, dass sich die Sanktionen und die Höhe der Geldbuße nach der Art der Datenschutzverstöße richtet. Viele Datenschutzverletzungen wenden Sie durch einfache Maßnahme ab. Die Kosten für eine Rechtsberatung sind hier vergleichsweise gering. Entdecken die Ämter für Datenschutz eine Datenschutzverletzung, ist eine Strafe oft unausweichlich.

Wonach bemisst sich die Höhe der Bußgelder laut Datenschutz-Grundverordnung?

Die Strafen bei Verstößen gegen die DSGVO müssen verhältnismäßig sein. Die Ämter für Datenschutz sehen sich jeden Datenschutzverstoß gesondert an und bewerten dann, wie schwerwiegend dieser ist.

Checkliste
Wie hoch laut Datenschutz bei einem Verstoß die Strafe ist und welche anderen Sanktionen infrage kommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
  • Wie schwer ist die Datenschutzverstoß und wie lange hielt diese an?

  • Wie viele Personen betrifft die Datenschutzverstoß?

  • Welcher Schaden entstand?

  • Handelte das Unternehmen absichtlich?

  • Dämmte der Betrieb den Schaden ein?

  • Liegen mehrere Verstöße gegen den Datenschutz vor?

  • Handelt es sich um einen Wiederholungstäter?

  • War der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens kooperativ?

  • Verschleierte die Firma den Datenschutzverstoß?

  • Gibt es mildernde Umstände?

 

Bei Verstößen richtet sich die Höhe des Bußgeldes nach diesen Fragen. Verstoßen Sie gegen die Datenschutzgesetze, handeln Sie am besten schnell. Betreiben Sie Schadensbegrenzung und beurteilen Sie anhand der oben aufgeworfenen Fragen, wie Sie am besten vorgehen.

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Kanzlei Siebert Lexow Lang

Läuft gegen Sie bereits ein Bußgeldverfahren? Oder benötigen Sie wegen einer Datenpanne anwaltliche Beratung zu DSGVO-Verstößen? Kontaktieren Sie jetzt die Kanzlei Siebert Lexow Lang.

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4. Zahlreiche Beschwerden gegen Streaming-Anbieter

Der Datenschutzaktivist Max Schrems forderte von namhaften Streaming-Anbietern Auskünfte nach der DSGVO ein. Die betroffenen Betriebe verletzten ihre dahingehenden Auskunftspflichten. Der renommierte Aktivist für Datenschutz reichte daraufhin gegen alle Anbieter 2019 Beschwerden ein. Darunter befinden sich die Unternehmen YouTube, Spotify, Netflix, Amazon Prime und Apple Music. Aus diesen Beschwerden ergaben sich hohe Bußgelder für die Streaming-Giganten. Gegen Spotify wurde 2023 beispielsweise eine Strafe in Höhe von 5 Millionen Euro verhängt.  

Die Bußgeldverfahren nach der DSGVO richten sich aber nicht nur gegen die Großen der Branche – es sind auch zahlreiche Beschwerden gegen mittelständische und kleine Firmen anhängig. Sie müssen sich nicht nur auf eine Geldbuße, sondern auch auf andere Strafen einstellen.

5. Diese Unternehmen sind bereits betroffen

Diese Betriebe bereiteten sich nicht gut genug auf die DSGVO vor. Deshalb verhängten die Ämter für Datenschutz Bußen gegen die Betroffenen. 

notebooksbilliger.de: 10,4 Millionen Euro

Dem niedersächsischen Elektronikhändler notebooksbilliger.de wurde von der Landesbeauftragten für Datenschutz (LfD) Barbara Thiel ein Bußgeld von 10,4 Mio. Euro verhängt.

Als Grund dafür gab sie an, dass das Unternehmen, ohne eine dafür vorliegende Rechtsgrundlage, über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren seine Mitarbeiter per Video überwacht hat. Die Kameraüberwachung erstreckte sich über die Arbeitsplätze, Lager und Aufenthaltsbereiche.

Auch Kunden der notebooksbillger.de-Filiale in Hannover waren von der Überwachung betroffen. Die Videokameras wären dort auf Sitzgelegenheiten im Verkaufsraum gerichtet gewesen.

WUSSTEN SIE'S`?

Gemäß Art. 6 DSGVO unterliegt die Erfassung und Speicherung von Videoaufnahmen strengen Regeln. Dazu zählt, dass ein berechtigtes Interesse daran bestehen und ein Verarbeitungszweck festgelegt werden muss. Dazu zählt beispielsweise der Schutz von Eigentum oder der Gesundheit von Mitarbeitern sowie die Beweismittelerhebung zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.

Google: 50 Millionen Euro

Den Internetgiganten Google erwischte es eiskalt. Die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte ihr erstes Bußgeld gegen Google. Dieses betrug 50 Mio. Euro und sanktionierte einen rechtswidrigen Einrichtungsprozess auf dem Betriebssystem Android.

Die Behörde für Datenschutz bemängelte, dass Nutzer des Betriebssystems Android essenzielle Datenschutzinformationen nicht oder nur schwer einsehen können. So könnten sie nur schwer herausfinden, wie lange Google die Nutzerdaten speichert und wie es diese weiterverarbeitet.

Außerdem sei es nicht rechtskonform, wie der Nutzer der Erstellung eines Accounts bei Google zustimmen müsse. Auch das Einstellungsmenü für personalisierte Werbung sei rechtswidrig. Hier seien individuelle Einstellungsmöglichkeiten umständlich versteckt.

Delivery Hero: fast 200.00 Euro

Das Berliner Unternehmen muss wegen nicht gelöschter Kundendatensätzen und unzulässigen Werbemails ein Bußgeld von 195.407 Euro zahlen. Das ist das höchste Bußgeld gegen einen Betrieb in Deutschland, das wegen Datenschutzverstößen nach der DSGVO bisher rechtskräftig verhängt wurde.

Kolibri Image: 5.000 Euro

Das Unternehmen Kolibri Image ersuchte den Hamburger Landesbeauftragten im Mai 2018 um Rat. Die kleine Firma bat einen ihrer Dienstleister mehrfach um einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, bekam diesen aber nicht.

Sie war ratlos und fragte nach, wie sie nun vorgehen solle. Der Landesbeauftragte antwortete, dass beide Seiten zu solch einem Vertragsschluss verpflichtet seien. Kolibri Image müsse den Vertrag deshalb selbst absenden und dürfe den Dienstleister erst nach Vertragsschluss beauftragen.

Der Landesbeauftragte versendete am 17.12.2018 einen Bußgeldbescheid von 5.000 Euro zuzüglich 250 Euro Gebühren. Er begründete den Bescheid gegenüber dem Betrieb mit einem Verstoß gegen Art. 83 Absatz 4 DSGVO. Der Grundsatz „Fragen kostet nichts“, traf hier nicht zu.

Knuddels: 20.000 Euro

Auch das Chatportal Knuddels musste ein DSGVO Bußgeld zahlen. Der Betreiber der Plattform informierte seine überwiegend jungen Kunden im September 2018 erstmalig über eine Datenpanne. Auf einer Filesharing-Seite veröffentlichten Nutzer über 800.000 E-Mail-Adressen, die aus der Datendank von Knuddels stammen.

Die Betreiber fanden die Ursache schnell heraus: Die Nutzerdaten lagen unverschlüsselt und im Klartext auf einem älteren Server. Knuddels reagierte umgehend und verbesserte sofort die IT-Sicherheit im Unternehmen.

Die baden-württembergische Datenschutzbehörde lobte den Betreiber für sein vorbildliches Verhalten. Deshalb war das Bußgeld mit 20.000 Euro vergleichsweise gering.

Kliniken

Eine Klinik musste ein DSGVO Bußgeld zahlen, da es einen Schwerbehindertenausweis versehentlich an einen falschen Patienten aushändigte.

Banken

Die Datenschutzbehörden verhängten Sanktionen gegen verschiedene Banken. Dort konnten Bankkunden beim Online-Banking die Kontoauszüge anderer Personen einsehen.

Onlineshops

Auch viele Onlineshops mussten bereits Sanktionen zahlen. Beispielsweise, weil Hacker unbefugt Daten ihrer Kunden kopierten.

Feuerwehr

Eine Feuerwehrzentrale in Bremen zeichnete sämtliche Telefonate mit Personen auf. Dies ist aber nur bei Notrufen erlaubt. Darauf reagierten die Behörden mit einem Bußgeld.

Videoüberwachung

Unternehmen, die Videokameras nutzen, erhielten schon oft Sanktionen. Diese müssen ihre Kameras DSGVO-konform ausrichten.

Arbeitsrecht

Die DSGVO wirkt sich auch auf das Arbeitsrecht aus. Richten Sie Bewerbungsprozesse unbedingt nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und der BDSG aus. Holen Sie als Arbeitgeber für die Datenverarbeitung immer eine Einwilligung der Bewerber ein.

6. Checkliste

Sie möchten BDSG und DSGVO Bußgelder vermeiden? Dann setzen Sie schnell die Vorgaben der DSGVO um:
 
  • Bestellen Sie einen Datenschutzbeauftragten oder einen Anwalt.
  • Richten Sie sämtliche Prozesse im Unternehmen nach der DSGVO aus.
  • Holen Sie für eine Datenverarbeitung immer eine Einwilligung ein.
  • Melden Sie Datenschutzverletzungen schnellstmöglich.

 

7. Die fünf wichtigsten Fragen zur DSGVO und Bußgeldern

1. Wie hoch sind DSGVO Sanktionen?

Der Bußgeldkatalog der DSGVO sieht Geldbußen von bis zu 20 Mio. Euro vor. Die Aufsichtsbehörde darf aber auch Bußgelder von bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes des letzten Geschäftsjahres als Geldbuße verhängen. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte.

Wir haben für eine erste Orientierung hier einen DSGVO-Bußgeldrechner für Sie entwickelt.

2. Wonach bemisst sich die Höhe von DSGVO Bußgeldern?

Wie hoch ein DSGVO Bußgeld ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Punkte, die die Landesbeauftragten berücksichtigen, sind im Artikel in Stichpunkten aufgelistet. Einen allgemeingültigen Bußgeldkatalog gibt es daher nicht.

3. Trifft es nur die großen Unternehmen?

Derzeit müssen insbesondere große Betriebe mit DSGVO Bußgeldern rechnen. Kleine Firmen erhielten von den Landesbeauftragten aber auch schon Bußgeldbescheide – die DSGVO gilt für alle Marktteilnehmer.

4. DSGVO: Sind Bußgelder für Behörden möglich?

Die DSGVO hat eine Öffnungsklausel: Jeder Staat der Europäischen Union darf selbst entscheiden, ob er Bußgelder gegenüber Ämtern verhängt. Deutschland hat in § 43 Absatz 3 BDSG festgelegt, dass Bußgelder gegen Behörden hier im Land nicht möglich sind.

5. Wie vermeiden Unternehmen ein DSGVO Bußgeld?

 

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Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Rechtsanwältin Annika Haucke
Annika Haucke
Rechtsanwältin & Legal Writerin

Annika Haucke ist Rechtsanwältin und absolvierte darüber hinaus ein Journalismus-Studium. Seit mehr als 10 Jahren ist sie als Legal Writerin und Online-Redakteurin tätig. Sie hat bereits Texte für Steuerberatungsgesellschaften, Medienrechtsanwälte sowie für den Tagesspiegel und die Stiftung Warentest geschrieben. Seit 2020 ist Annika Haucke Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen im Internet-, Urheber-, Steuer- und Datenschutzrecht.

Moritz S.
Hallo,ich habe mich bei verschiedenen Unternehmen beworben. Nun kam heute ein Kollege auf mich zu und sprach mich auf meine Bewerbung an. Er wollte mir nicht sagen, woher er diese Information hat. Ich habe mich bei 8 Unternehmen beworben. Schaden ist mir noch keiner entstanden, aber es ärgert mich sehr, das sich so viele nicht an die Bestimmungen halten.Kann ich irgendetwas dagegen machen ?
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Judy
Was kann man gegen Behörden bzw deren Mitarbeiter tun, die den Datenschutz verletzen. Ich finde es unfassbar, dass Behörden kein Bußgeld bekommen.Im konkreten Fall geht es um Polizisten und Angestellte der Polizei Hessen, für die es eher ein Hobby ist die bestehenden Datenbanken für eigene Zwecke zu missbrauchen. (ZB um zu gucken ob die Nachbarn vllt ne Polizeiakte/Vorstrafe haben oder um Daten vom Einwohnermeldea mt über die neue Freundin vom Sohn abzugreifen.)
14
DatumSekurigo
Hallo,Was war der Grund der Liste?Dies sollte man als Aufhänger für eine Schulungsmassna hme nehmen. Weiterhin sollte jemand im Verein als Anlaufstelle für den Datenschutz fungieren. Diese muß im Verein bekanntgemacht werden, damit im konkreten Fall der Vorstand und/oder die Vereinsmitglied er darauf zurückgreifen können.
14
Dittmann
Hallo,Ich bin ehrenamtlich in einem Sportverein tätig.Jetzt hat der Kassenwart ohne die Zustimmung der Trainer eine Liste mitTrainernamen AdresseHandynum mer.Emailadresse an alle Trainer VersandWas kann ich gegen diese Maßnahmen unternehmen?
16
Silvio
Es sollte zumindest erwähnt werden, dass das Bußgeld gegen Kolibri zurück genommen wurde. https://kolibri-image.com/causa-datenschutz/Knuddels hat sich ausserdem verpflichtet rund 80t Euro in IT Sicherheit zu investieren, was bei der Bemessung des Bußgeldes auch relevant war.
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Petra Norma
Hallo Frau Molde,Sofern Ihr Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter hat, die mit der Verarbeitung personenbezogen er Daten betraut sind, müssen Sie keinen Datenschutzbeau ftragten bestellen. Aber selbst dann, dürfen Sie diese Funktion nicht in Personalunion ausführen, wenn Sie zugleich auch personenbezogen e Daten verarbeiten oder Geschäftsführerin sind.
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Detlef Fahrenberg
Guten Tag,eine Recherche wie die DSGVO bei Webradios (mehrere tausend) anzuwenden ist hat bisher nichts ergeben, weil diese Art von I-Net-Auftritten nirgendwo behandelt wird.Also meine Frage;gibt es eine genaue Vorgehensweise bei Webradios und was passiert bei Verstössen, bzw . an wen können Verstösse gemeldet werden?Vielen Dank im Voraus.D. Fahrenberg
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Katinka Molde
Guten Tag,ich bin als Grafikerin mit einem Kleinunternehme n angemeldet. Kann ich selbst die Datenschutzbeau ftragte sein? Wenn es um die Datensicherheit geht, sprechen Sie vermutlich nur von personenbezogen en Daten? Vielen Dank für ihre Antwort,Katinka
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Franz Schwedler
Guten Tag Herr Zender,es steht Ihnen grundsätzlich frei sich an jede Aufsichtsbehörde zu wenden. Dies soll es für Betroffene einfacher machen. Ich bin mir allerdings nicht sicher welche Daten dort kopiert wurden. Handelt es sich denn um personenbezogen e Daten? (Namen, Adressen von Personen, Bilder von Personen, Teilnehmerliste etc.) Oder nur um die Informationen zu einem Event? Auch hier kann Ihnen die Behörde im Zweifelsfall bei der Einschätzung helfen.Beste GrüßeFranz Schwedler
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Zender
Schönen guten Tag,ich bin ehrenamtlicher Vorstand in einem Sportverein. Wir haben uns bis zum Erbrechen mit DSGVO beschäftigt und sind - so weit das irgendwie möglich ist - compliant.Jetzt tritt ein neues US-Startup auf (Evensi), kopiert alle Daten aus allen unseren Facebookevents (Bilder + Texte) und dupliziert die Events damit auf ihrer Website. Dazu kommt eine Mail (neben dem üblichen "wir sind das Google der weltweiten Eventszene") mit dem Hinweis, dass wir in die größte Eventdatenbank der Welt aufgenommen wurden und gerne $70 USD pro Monat zahlen könnten, damit Evensi seine eigene Homepage auf Facebook bewirbt.Wir haben Löschung und strafbewehrte Unterlassungser klärung gefordert. Gelöscht wurde, Unterlassungser klärung wurde nicht abgegeben. Die Firma hat weder einen Datenschutzbeau ftragten noch sonst irgendwas mit Datenschutz am Hut.Nachdem die Events nach dem Löschen nun wieder alle eingestellt wurden, frage ich mich: was können wir tun? Eine Klage dürfte weder in unserem finanziellen noch zeitlichen Budget liegen (gerade da Firmensitz: USA). Wo kann man den Verstoß melden?BGZender
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