DSGVO Bußgeldrechner

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DSGVO Bußgeldrechner

Wie kann man DSGVO Bußgelder berechnen?

Die Bußgelder der DSGVO betragen bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des Jahresumsatzes. Wie diese Bußgelder berechnet werden ist aber bisher kaum bekannt.

Wir haben anhand der Vorgaben der Datenschutzkonferenz einen Bußgeldrechner erstellt. Damit können Sie keine verbindlichen Bußgelder ausrechnen, die konkreten Berechnungen sind um Detail viel komplexer. Der Rechner liefert aber eine erste Einschätzung für die mögliche Höhe von DSGVO-Bußgeldern.

1. Ermittlung Ihres Tagessatzes

Ungültige Eingabe
Ungültige Eingabe

2. Ermittlung des Schweregrades

Wie wird der Schweregrad eingeteilt?

Leichter Verstoß (1-3): Ein leichter Datenschutzverstoß liegt vor, wenn nur geringfügige Nachteile für die Betroffenen Personen drohen. Beispiele: 

  • unerlaubter Versand von Werbemails
  • geringfügig verspätete Beantwortung einer Betroffenenanfrage
  • Verwendung eines unverschlüsselten Kontaktformulars auf Webseite

Mittler Verstoß (4-7): Ein mittlerer Verstoß liegt vor, wenn spürbare Nachteile für den Betroffenen drohen oder gegen wichtige Informations- oder Dokumentationspflichten verstoßen wird. Beispiele: 

  • keine Datenschutzerklärung auf der Webseite
  • Nicht-Abschluss von AV-Verträgen
  • fehlendes Verarbeitungsverzeichnis

Schwerer Verstoß (8-11): Ein schwerer Verstoß liegt vor, wenn gegen zentrale Datenschutzvorschriften verstoßen wird oder schwere Folgen für die Betroffenen zu befürchten sind. Beispiele:

  • unerlaubte Überwachung von Mitarbeitern (z.B. per Videokamera)
  • unerlaubter Verkauf von Kundendaten an Adresshändler

Sehr schwerer Verstoß (12-14.4): Ein sehr schwerer Verstoß liegt vor, wenn die Tathandlung gegen zentrale Datenschutzvorschriften verstößt und moralisch besonders verwerflich ist. Beispiel: 

  • unerlaubter Handel mit Daten über die Gesundheit oder sexuelle Präferenzen
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3. Ermittlung Ihres eigenen Verschuldens

Wie schätzen Sie Ihr eigenes Verschulden ein?
  • -25% - Erst bei genauer Betrachtung hätte ich erkennen können, dass ein Datenschutzverstoß vorliegt.
  • 0% - Bei näherem Hinsehen hätte ich erkennen können, dass ein Datenschutzverstoß vorliegt.
  • +25% - Ich hätte ohne weiteres erkennen können, dass ein Datenschutzverstoß vorliegt.
  • +50% - Ich wusste, dass ein Datenschutzverstoß vorliegt.
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4. Ermittlung des Aufschlages

Gab es in der Vergangenheit schon einmal ähnliche Datenschutzverstöße bei Ihnen? Wenn ja, wie oft?

  • 0% - Noch nie
  • 50% - 1 mal
  • 150% - 2 mal
  • 300% - 3 mal oder mehr
Ungültige Eingabe
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So vermeiden Sie teure DSGVO-Bußgelder.

Lernen Sie, wie Sie Datenschutzverstöße und teure Bußgelder vermeiden können und was Sie tun müssen, wenn bei Ihnen bereits ein Datenschutzverstoß vorgekommen ist.

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