Was ist eine Domain? Rechtliche Aspekte

Domain-Check: Was Sie beim Registrieren und Kaufen Ihrer Domain beachten müssen

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer eine Website betreiben möchte, braucht eine Domain.
  • Achten Sie darauf, dass der gewählte Domainname keine fremden Marken- oder Namensrechte verletzt – denn das kann eine teure Abmahnung nach sich ziehen.
  • Mit dem eRecht24 Premium-Markencheck können Sie prüfen, ob Ihre Wunschdomain bereits als Marke eingetragen ist. Mit den Premium-Tools sichern Sie Ihre Website anschließend ab.

Worum geht's?

Die Idee für die eigene Website steht, Sie haben lange am Online-Auftritt Ihres Unternehmens gefeilt oder möchten endlich den geplanten Onlineshop launchen. Was fehlt, ist nur noch ein passender Domainname, der Ihre Besucher neugierig macht, zu Ihrem Unternehmen passt und in den Suchmaschinen rankt. Tipps, wie Sie den richtigen Domainnamen für Ihr Business finden, worauf Sie beim Kauf und der Registrierung achten müssen und welche Bezeichnungen Sie besser nicht verwenden sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

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1. Was ist eine Domain?

Eine Domain ist per Definition der einmalig vergebene Name einer Website (nicht die Website selbst). Der Domainname dient dazu, eine bestimmte Webadresse im Internet zu finden. Eigentlich besteht jede Webadresse aus einer IP-Adresse. Im Gegensatz zu einem Domainnamen aus Buchstaben, Worten und Zahlen setzt sich eine IP-Adresse aus einem numerischen Code, also einer langen Zahlenreihe zusammen. Das könnte beispielsweise so aussehen: 162.145.991.124 – schwer zu merken, oder?

Genau aus diesem Grund gibt es Domainnamen. Sie dienen als Übersetzung für den Zahlencode einer IP-Adresse und lassen sich einfacher wiederfinden. Die Übersetzung von IP-Adresse zu Domainname erfolgt durch den DNS-Server. Jeder Name wird nur einmal vergeben, sodass sich eine Webadresse im Internet zweifelsfrei zuordnen lässt. Doppelte Bezeichnungen sind nicht zulässig – und technisch auch gar nicht möglich.

Wozu brauche ich einen Domainnamen?

Damit Nutzer und Besucher Ihre Website oder Ihren Onlineshop über einen Browser erreichen können, braucht Ihre Webadresse einen Domainnamen – bzw. eine komplizierte IP-Adresse des Servers, auf dem die Daten der Internetseite gespeichert sind.

Da sich kaum jemand die langen Zahlenreihen von IP-Adressen merken kann und Tippfehler quasi vorprogrammiert sind, wird stattdessen auf einen Domainnamen zurückgegriffen.

Dieser ist einzigartig und sorgt für Wiedererkennbarkeit, denn jede Domain gibt es nur einmal auf der Welt. Der richtige Domainname, der zu Ihnen und Ihrem Business passt, bleibt im Kopf Ihrer Kunden und schafft Vertrauen bei Ihrer Zielgruppe.

Top Level Domain, Second Level Domain: Wie setzt sich ein Domainname zusammen?

Ein Domainname kann sich aus drei Bestandteilen zusammensetzen:

  • Top Level Domain (TLD): Top Level Domains sind der letzte Bestandteil eines Domainnamens. An der Top Level Domain ihnen können die User beispielsweise erkennen, aus welchem Land das Unternehmen stammt. Typische TLD sind die Domain-Endungen .de und .com. Es gibt aber nicht nur länderspezifische, sondern auch kategorisierende TLD: So zeugt etwa die Endung .gov davon, dass es sich um eine offizielle Regierungsseite handelt, während .shop auf einen Onlineshop hinweist.
  • Second Level Domain: Vor der TLD steht die Second Level Domain (SLD). Diese kann frei ausgewählt werden, sofern sie noch nicht vergeben ist. Meist handelt es sich um Firmen- oder Markennamen. Bei der Webadresse www.e-recht24.de wäre die SLD „e-recht24“. Die Kombination aus Top und Second Level Domain ist immer einzigartig und darf nur einmal vergeben werden.
  • Third Level Domain: Third Level Domains werden auch als Subdomains bezeichnet und befinden sich vor der registrierten Domain. Sie werden mit einem Punkt von der SLD getrennt. Das wohl bekannteste Beispiel ist www. – es kann aber auch eine Domainendung wie .blog sein. Die Third Level Domain ist nicht zwingend erforderlich, um eine Webadresse aufzurufen.

Was versteht man unter Domain Name System (DNS)?

Ein DNS (Domain Name System) ist in der Lage, Domainnamen in IP-Adressen umzusetzen. Sie können sich das vorstellen, wie das Nachschlagen einer Telefonnummer in einem Telefonbuch: Während die spezifische IP-Adresse die „Telefonnummer“ Ihrer Website ist, ist der Domain Name Systems-Server das „Telefonbuch“.

Da es – ebenso wie Telefonbücher auch – weltweit aber mehrere DNS-Server gibt, kann es vorkommen, dass dieser einem Domainnamen keine spezifische IP-Adresse zuordnen kann. Ist das der Fall, wird die Anfrage an den nächsten DNS-Server weitergeleitet. Kann kein DNS-Server die IP-Adresse zuordnen (etwa, weil es die Domain nicht gibt oder sie falsch eingegeben wurde), erscheint im Browserfenster eine Fehlermeldung.

WUSSTEN SIE’S?

Heute gibt es Domains nicht nur in lateinischer Schrift, sondern auch in chinesischen, kyrillischen und arabischen Schriftzeichen. Der vollständige Name einer Domain wird als Fully Qualified Domain Name (FQDN) bezeichnet.

2. Domainsuche – wo lauern die rechtlichen Fallstricke?

Bevor Sie Ihre Website, beispielsweise per Homepage Baukasten, erstellen können, steht die Domainsuche an. Die Suche nach einer freien Domain ist oft gar nicht so einfach – schließlich gab es bereits 2019 weltweit fast 350 Millionen registrierte Domains. Wie finden Sie einen passenden Namen, der noch nicht vergeben ist, zu Ihrer Geschäftsidee passt – und der nicht gegen geltendes Recht verstößt? Worauf Sie bei der Domainsuche achten sollten, welche Regeln es gibt und welche Fehler Sie besser vermeiden, erfahren Sie jetzt.

Kann ich meinen eigenen Namen als Domainname verwenden?

Grundsätzlich stellt die Verwendung des eigenen Vor- und Nachnamens kein Problem dar. Ihren Namen zu nutzen, kann sinnvoll sein, wenn Sie als Personenmarke auftreten. Verkaufen Sie beispielsweise im Rahmen Ihres digitalen Business Dienstleistungen, weist Ihr Name als Domainname daraufhin, dass Sie erfolgreich als Einzelunternehmer tätig sind.

Häufiger bieten sich aber thematisch passende Domainnamen an. Außerdem sollte der Name einen Wiedererkennungswert aufweisen und sich leicht merken lassen. Das bedeutet:

  • Je einfacher, kürzer und eindeutiger, desto besser ist ein Domainname. Verzichten Sie auf mehrfache Kopplungen per Bindestrich.
  • Gibt es eine einprägsame, klar verständliche Abkürzung?
  • Was sind die wichtigsten Schlüsselwörter und Informationen zu Ihrem Projekt?

Die Domain-Endung muss zum Projekt passen und sollte besonders bei Unternehmen und Shops Seriosität demonstrieren. Grundsätzlich sind Sie in der Wahl Ihres Domainnamens frei – jedoch nur, solange die Domain keine fremden Rechte verletzt.

Darf die Domain Markennamen und Namen von Unternehmen enthalten?

Markennamen und Namen bekannter Unternehmen in der eigenen Domain zu nutzen, klingt für viele Webseitenbetreiber interessant – schließlich könnten Sie Ihren Besuchern auf den ersten Blick zeigen, um welche Marken sich die Internetseite dreht. Gerade bei Online-Shops würde sich mit einer Domain wie "adidas-xy.de" doch viel zielgerichteter werben lassen als mit "sportschuhe-mustermann.de" – oder?

VORSICHT

Jede Nutzung einer fremden Marke im Domainnamen bedarf der vorherigen Genehmigung des Rechteinhabers – denn dieser hat die alleinigen Rechte und kann anderen die Verwendung seiner Marke untersagen. Verwenden Sie Markennamen ohne Erlaubnis, begehen Sie eine Markenrechtsverletzung. Der Rechteinhaber kann Sie abmahnen. Da die Streitwerte im Markenrecht nicht selten bei 100.000 Euro liegen, sind Sie im schlimmsten Fall mehrere Tausend Euro los. Außerdem müssen Sie eine Unterlassungserklärung abgeben und dürfen die Domain nicht verwenden.

Gleiches gilt für Firmennamen fremder Unternehmen, da diese regelmäßig Schutz nach dem Namensrecht genießen.

PRAXIS-TIPP

Möchten Sie unbedingt fremde Marken- oder Firmennamen als Domainname verwenden, brauchen Sie die Genehmigung des Rechteinhabers. Lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen, um im Zweifelsfall einen Beleg für die rechtmäßige Nutzung in der Hand zu haben.

Kann ich Namen von Prominenten als Domainname verwenden?

Sofern Sie selbst nicht der betreffende Prominente sind, sollten Sie auch das besser unterlassen. Auch wenn Prominente in anderer Art als Privatpersonen in der Öffentlichkeit stehen, steht auch ihnen ein Namensrecht zu.

Gleiches gilt für Städtenamen, Behörden und Bezeichnungen staatlicher Einrichtungen – auch diese gehören nicht in den Domainnamen für Ihr Business.

Darf ich Titel von Zeitschriften, Filmen oder Software nutzen?

Ein Domainname, der den Titel einer Zeitschrift oder eines Films enthält, klingt interessant, bleibt im Kopf und sorgt für Klicks. Doch sofern Sie nicht selbst Urheber des Werkes sind, unterliegen solche Titel in der Regel dem Titelschutz.

Dies gilt auch für das Betreiben von Fanseiten, die den Namen einer Fernsehserie oder eines Films enthalten. Sehen Sie besser davon ab, fremde Titel in Ihrer Domain zu verwenden, da sonst die Gefahr besteht, dass Rechteinhaber Unterlassung fordern.

Wie sieht es aus mit „Tippfehler-Domains“?

Ebenfalls auf den ersten Blick interessant, aber nicht weniger unzulässig ist die Registrierung einer Domain, die sich nur durch eingebaute „Tippfehler“ von einer bekannten Domain unterscheidet. Wer als Seitenbetreiber hofft, dass er Besucher dadurch auf die eigene Webseite zieht, sollte sich bewusst sein, dass „Tippfehler-Domains“ Marken-, Namens- oder Titelschutzrechtsverletzungen nach sich ziehen können.

Bindestriche und Zahlen im Domainnamen: Geht das?

Bindestriche und Zahlen dürfen Sie grundsätzlich verwenden. Allerdings sind sie aus Marketingsicht nicht unbedingt empfehlenswert. Das hat folgende Gründe:

  • Domains mit Bindestrichen: Bei mehrteiligen Domainnamen mit Bindestrichen wissen Nutzer häufig nicht, an welchen Stellen der Bindestrich eingebaut ist. Da das das Risiko birgt, dass potenzielle Kunden Ihre Website nicht finden, sollten Sie auf Bindestriche im Domainnamen lieber verzichten.
  • Domainnamen mit Zahlen: Zahlen in Ihrem Domainnamen können sinnvoll sein – aber nur dann, wenn die Zahl zu Ihrem Markennamen gehört, wie z. B. bei „e-Recht24“. In allen anderen Fällen wirken Zahlen im Domainnamen eher etwas „billig“.

Darf meine Domain Umlaute haben?

Ja, grundsätzlich darf Ihre Domain Umlaute wie ä, ö und ü haben. Bei einer Domain mit Umlauten handelt es um eine sogenannte IDN-Domain. IDN-Domains werden bei Abruf codiert und in eine Schreibweise ohne Sonderzeichen gewandelt (Punycode).

Ein Beispiel: Die Webadresse www.jürgen-müller.de wäre codiert
www.xn--jrgen-mller-thbg.de (ACE-String). Wie Ihr eigener Domainname nach der Codierung aussehen würde, können Sie mit dem IND-Web-Converter der DENIC prüfen.

Eine freie Domain registrieren, geht schnell. Vor der Registrierung sollten Sie jedoch unbedingt sicherstellen, dass die Domain nicht gegen fremde Rechte verstößt. Ob Ihre Wunsch-Domain als Marke eingetragen ist, können Sie als eRecht24 Premium-Mitglied mit unserem „Markencheck“ prüfen.

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3. Wie registriere ich einen Domainnamen?

Ihre Domain ist die digitale Visitenkarte Ihres Unternehmens – bei der Wahl des passenden Namens sollten Sie daher sorgfältig vorgehen. Haben Sie sich einen Domainnamen ausgesucht, geht es an die Registrierung. Dazu müssen Sie im ersten Schritt herausfinden, ob die Domain frei ist.

Über eine sogenannte Whois-Abfrage können Sie in Erfahrung bringen, ob Ihr Wunsch-Domainname bereits jemand anderem gehört. Welche Daten hinterlegt sind, hängt davon ab, wo die Domain registriert ist:

  • DENIC: Registrierungsstelle für Top Level Domains mit der Endung .de - sogenannte .de-Domains
  • EURid: Bezeichnungen mit der Domain-Endung .eu
  • Verisign: Webadressen mit der Domain-Endung .com und .net

ACHTUNG

Vor der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) waren Angaben zum Inhaber einer Domain öffentlich zugänglich. Mit dem Inkrafttreten der EU-weit geltenden DSGVO ist das seit Mai 2018 nicht mehr so. Aus Datenschutzgründen und zum Schutz personenbezogener Daten geben die Registrierungsstellen nur noch bei begründeten Anlässen Auskunft über den Domaininhaber. Das wäre etwa der Fall, wenn Sie Ihre eigenen Namens- oder Kennzeichnungsrechte durch die Web-Adresse einer fremden Domain verletzt sehen.

Sie sollten im Vorfeld die Verfügbarkeit Ihrer Domain prüfen. Für den Domain-Check müssen Sie sich aber nicht zwingend an die Vergabestelle wenden. Auch viele Webhoster bieten eine Domain-Suche in Form einer Suchfunktion an. Sie erfahren, ob der gewünschte Domainname verfügbar ist, aber nicht, wem eine vergebene Domain gehört. Ist unter der Domain eine Website gehostet, können Sie alternativ im Impressum schauen, wer der Inhaber ist.

Handelt es sich um eine freie Domain, können Sie diese direkt beim Webhoster (z.B. IONOS, Checkdomain, Strato) bestellen. Viele Webhoster bieten Zusatzpakete wie eine E-Mail-Adresse und ein Hosting-Paket an, mit dem Sie die Inhalte Ihrer Website auf den Server laden können. Sobald die Registrierung der freien Domain abgeschlossen ist, können Sie diese mit Ihrer Website verknüpfen.

Nach Registrierung und Kauf gehört Ihnen die freie Domain für ein Jahr. Lebenslang eine Domain für Ihr Business zu reservieren, ist nicht möglich. Sie müssen aber keine Sorge haben, dass sich jemand anderes nach Ablauf des Jahres Ihre Webadresse reserviert. In der Regel verlängert sich der Vertrag mit dem Webhoster automatisch.

In unserem Beitrag „Hosting und rechtliche Fallstricke“ zeigen wir Ihnen, wie es nach der Registrierung Ihrer Domain weitergeht, wie Sie Ihre Website hosten und worauf es bei der Wahl eines geeigneten Hosting-Anbieters ankommt.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

4. Wer haftet bei Domainrechtsverletzungen?

Domainname und Website sind nicht miteinander zu verwechseln: Während der Domaininhaber auch für die Inhalte der verknüpften Website verantwortlich ist, stellen Dienstleister wie 1&1 oder IONOS lediglich die Domain zur Verfügung. Als Dritten im Bunde gibt es den Hosting-Provider, der die Server vermietet, auf denen die Inhalte der Website gehostet werden. Wer ist nun aber haftbar, wenn es auf einer registrierten Domain zu Rechtsverletzungen kommt?

Grundsätzlich haftet bei Domainrechtsverletzungen der Verursacher. Wer also auf seiner Website Inhalte veröffentlicht, die beispielsweise gegen fremde Urheber- oder Markenrechte verstoßen, muss damit rechnen, dass der Rechteinhaber gegen den Rechtsverstoß vorgeht und etwa in einer Abmahnung Unterlassung und Schadensersatz fordert.

Neben dieser sogenannten Täterhaftung des Webseitenbetreibers ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) aber auch eine Störerhaftung der anderen Beteiligten denkbar. In einem Urteil vom 15.10.2020 (Az. I ZR 13/19) entschied der BGH, dass Domain-Registrare wie IONOS oder Strato unter engen Voraussetzungen für Rechtsverstöße haftbar sind – denn sie wirken zumindest zum Teil durch ihre administrative Abwicklung der Domainregistrierung an der Domain mit, auch wenn sie die illegalen Inhalte nicht selbst zur Verfügung stellen.

Der BGH stellt auch klar, dass Domain-Registrare nicht verpflichtet sind, jede Website zu überwachen, da das in der Praxis ohnehin nicht möglich ist. Sobald sie aber von einer Rechtsverletzung auf einer bei ihnen registrierten Domain Kenntnis erlangen, müssen sie tätig werden und diese sperren. Das gilt nicht nur für Domain-Registrare, sondern auch für Hosting-Provider. Diese sind als Störer haftbar, wenn sie nach einem Hinweis auf illegale Inhalte auf einer von ihnen gehosteten Website untätig bleiben.

PRAXIS-TIPP

Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Webseite rechtlich absichern können? In unserem Artikel „Website rechtssicher gestalten“ erfahren Sie, ob Sie Impressum und Datenschutzerklärung benötigen und was es bei der Nutzung von fremden Bildern und Texten zu beachten gilt.

5. Kauf und Registrierung einer Domain: Rechtliche Aspekte, die Sie beachten sollten

Um an einen Domainnamen für Ihr Business zu kommen, gibt es verschiedene Wege: Sie können eine Domain kaufen, durch einen Providerwechselantrag übernehmen, eine alte und vom bisherigen Besitzer aufgegebene Domain (expired domain) für Ihre Zwecke registrieren oder eine neue Domain eintragen lassen. Wie auch immer Sie vorgehen – folgende Hinweise sollten Sie in jedem Fall beherzigen:

  • Keine „Blindregistrierungen“ von Domains: Eine Neuregistrierung von „expired domains“ ist interessant, da sie oftmals durch den Vorbesitzer gut in den Suchmaschinen positioniert wurde. Dennoch sollten Sie davon absehen, solche Domains schnell und ohne Prüfung quasi „blind“ zu registrieren – denn dann kann Ihnen aufgrund älterer Rechtsverletzungen eine Abmahnung drohen.
  • Geben Sie den Domainnamen bei Google ein: Vor jeder Registrierung sollten Sie den Domainnamen prüfen, und zwar durch die Eingabe in eine Suchmaschine (ohne TLD-Endung). So können Sie bereits ohne Prüfung durch einen Anwalt überblicken, ob der Domainname durch Namens-, Marken- oder Titelschutzrechte geschützt sein könnte.
  • Führen Sie eine Markenrecherche durch: Zusätzlich zur Google-Suche sollten Sie mit einer Markenrecherche auf Nummer sicher gehen. In den Markendatenbanken des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) können Sie mit einer Identitätsrecherche herausfinden, ob Ihr Wunsch-Domainname in exakt der eingegebenen Form bereits als Marke geschützt ist. Für diese Basisrecherche können Sie DPMAregister
  • Webseite rechtssicher gestalten: Nicht nur der Domainname, sondern auch die Inhalte auf der verknüpften Website dürfen nicht gegen fremde Rechte verstoßen. Haben Sie Ihre Wunsch-Domain registriert und sind mit Ihrer Website oder Ihrem Shop online gegangen, spielen Aspekte wie Impressumspflicht, Datenschutzerklärung, Bildrechte und das Urheberrecht eine wichtige Rolle.

Fangen Sie noch heute an und machen Sie Ihre Website rechtssicher. Nutzen Sie dafür alle Tools in eRecht24 Premium, um Rechtstexte wie Impressum und eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung zu erstellen. Mit unserem Projekt Manager und Planer haben Sie alle wichtigen Punkte rund um Urheberrecht, Markenrecht, Social Media, Cookies und Tracking stets im Blick.

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Wenn Sie unter Ihrer Domain einen Onlineshop betreiben oder kostenpflichtige Dienstleistungen verkaufen wollen, kann zudem eine Shop-Prüfung und AGB- Erstellung durch einen Anwalt sinnvoll sein.

6. FAQ: Häufige Fragen zum Domainnamen

Was ist ein Domainname?

 

Ein Domainname dient dazu, eine Website über einen Browser zu erreichen. Hinter dem Domainnamen verbirgt sich die IP-Adresse des Webservers, auf dem die Website samt Daten gespeichert ist. Mit einem einzigartigen Domainnamen können Kunden und Besucher Ihre Website im Internet finden.

Was ist eine Domain? Beispiel

Ein Beispiel für eine Domain ist www.e-recht24.de. Sie besteht aus drei Teilen und wird benötigt, damit Besucher eine Website im Internet finden können. All das, was nach „@“ in einer E-Mail-Adresse steht oder in einer Webadresse nach „//“, ist die Domain.

Wie ist ein Domainname aufgebaut?

 

Ein Domainname ist aus drei Bestandteilen aufgebaut: Der Top Level Domain (.de, .com), der Second Level Domain (z. B. einem Firmennamen wie „e-recht24“) und der Third Level Domain (www., aber auch .blog oder .shop).

Was ist eine E-Mail-Domain?

Bei einer E-Mail-Domain handelt es sich um den letzten Abschnitt der E-Mail-Adresse nach dem @. Private Mailadressen laufen meistens über einen Anbieter, sodass die Endungen dann googlemail.de, gmx.de oder web.de lauten. Im geschäftlichen Bereich werden für E-Mails allerdings E-Mail-Adressen der eigenen Domain genutzt. In unserem Fall dann beispielsweise e-recht24.de.

 

Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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