Worum geht's?
Nur mal kurz die Produktbeschreibung kopieren oder den Info-Beitrag einer Webseite übernehmen. Fremde Texte im Internet für eigene Zwecke zu verwenden ist schnell gemacht und sehr einfach. Aber ist es auch erlaubt? Welche Rechte haben Sie, wenn Dritte Ihren Text geklaut haben? Wir klären Sie zum Urheberrecht bei Texten auf.
1. Wann besteht urheberrechtlicher Schutz für meinen Text?
Durch das Urheberrechtsgesetz sind Werke, die eine bestimmte Schöpfungshöhe erreichen, urheberrechtlich geschützt. Dabei kann es sich um Bilder, Fotos, Gemälde, Skulpturen, Musik, Filme oder um Texte handeln. Nicht jeder Text besitzt allerdings eine ausreichend hohe Schöpfungshöhe, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen.
Bei Texten kann eine ausreichende Schöpfungshöhe nach § 2 Abs. 2 UrhG vorliegen, wenn Art und Umfang ein gewisses Schutzniveau aufweisen. Literarische Werke wie Gedichte, Romane, Drehbücher usw. sind meistens urheberrechtlich geschützt. Somit kann das Urheberrecht auch für Liedtexte gelten.
Texte, die einem Gebrauchszweck dienen, wie beispielsweise AGB, Bedienungsanleitungen, Prospekte usw. sind dagegen meistens nicht geschützt.
Gut zu wissen!
Je mehr individuellen Gestaltungsspielraum ein Text besitzt, desto eher steht dem Urheber ein Schutz des Textes zu. AGB oder Bedienungsanleitungen basieren viel eher auf einer Wiedergabe von Fakten und profitieren dann in der Regel nicht vom Schutz des Urheberrechts.
Weist der Text also eine individuelle Gedankenführung und eine kreative Darstellung des Inhalts auf, kann dieser auch urheberrechtlich geschützt sein. Schwierig wird das ganze bei Werbetexten und Slogans. Hier wird oftmals anhand der Länge des Textes entschieden, da bei kürzeren Slogans der individuelle Gestaltungsspielraum nicht sehr groß ist.
In einem Urteil vom OLG Köln aus dem Jahr 2011 (Az. 6 U 82/11) wurde eine ausreichende Schöpfungshöhe für eine ausführliche Beschreibung von Schuhen auf der Website eines Online-Shops bestätigt. Im Gegensatz dazu entschied das LG Mannheim in einem Urteil von 2009 (Az. 7 O 343/08), dass der Werbeslogan “Thalia verführt zum Lesen” einer großen Buchhandlung nicht schutzfähig sei. Es fehle hierbei an Kreativität und Eigentümlichkeit.
2. Gemeinfreiheit im Urheberrecht: Darf ich Texte im Internet verwenden?
Bei Texten und Schriftwerken aus dem Internet gelten die gleichen urheberrechtlichen Regelungen wie für Bücher oder Drehbücher. Besitzt der Text aus dem Internet eine ausreichende Schöpfungshöhe, weil er individuell und kreativ geschrieben ist, kann ein urheberrechtlicher Schutz vorliegen.
Achtung!
Wollen Sie also auf Nummer sicher gehen, sollten Sie von einer Nutzung fremder Texte ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers besser absehen.
Für urheberrechtlich geschützte Schriftwerke, ob aus dem Internet oder als physische Exemplare, erlischt allerdings das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ab diesem Zeitpunkt sind die Werke gemeinfrei. Das bedeutet, dass Sie die Texte und Inhalte ohne Bedenken vervielfältigen können.
Als gemeinfrei gelten auch amtliche Werke wie Gesetze oder Gerichtsurteile. Bloße Ideen und Konzepte unterliegen ebenfalls keinem urheberrechtlichen Schutz. Erst die konkrete Ausgestaltung einer Idee in Textform oder als Vortrag kann für einen Urheberrechtsschutz sorgen.
Als Online-Shop-Betreiber sollten Sie Artikelbeschreibungen anderer Webseiten nicht ohne die Erlaubnis des Urhebers kopieren. Auch wenn Texte, die dem Gebrauchszweck dienen, in der Regel keinen Urheberrechtsschutz genießen, kann der Text dennoch eine ausreichende Schöpfungshöhe besitzen, um schützenswert zu sein.
Textausschnitte verwenden: erlaubt oder verboten?
Wenn Sie einen Text in seiner Gesamtheit nicht kopieren dürfen, können Sie dann Textausschnitte davon auf Ihrer Website verwenden? Übernehmen Sie einen urheberrechtlich geschützten Text nur in Teilen oder verändern Sie diesen leicht, muss geklärt werden, ob dabei eine Bearbeitung nach § 23 UrhG oder eine freie Benutzung nach § 24 UrhG vorliegt.
Eine freie Benutzung ist auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers erlaubt. Für eine Bearbeitung muss die Zustimmung für die Nutzung vorliegen. Dies muss in der Regel im Einzelfall geprüft werden. Wichtig ist, dass Sie einen ausreichenden Abstand zwischen Ihrem neuen Text und dem kopierten Textabschnitt herstellen. Dies kann beispielsweise auch durch einen neuen Kontext geschehen.
3. Droht eine Abmahnung, wenn ich fremde Texte kopiere?
Kopieren Sie fremde Texte, die dem Urheberrecht unterliegen, können Rechtsverletzungen vorliegen. Der Urheber kann Ihnen eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung zukommen lassen.
Durch diese zivilrechtliche Maßnahme strebt der Urheber eine außergerichtliche Einigung an und fordert, dass Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben oder fordert Sie dazu auf, Schadensersatz zu zahlen.
Leseempfehlung
Mehr zum Thema “Urheberrechtsverletzung”, welche Strafen damit einhergehen und wie Sie eine Urheberrechtsverletzung vermeiden können, lesen Sie in unserem Artikel.
Interessant: Auch das Teilen von Sinnsprüchen oder Zitaten auf Social Media Kanälen wie Instagram oder Facebook kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Gehen Sie daher lieber auf Nummer sicher und bitten Sie den Urheber um Erlaubnis.
4. Fazit
Digitale Texte auf Internetseiten können unter das Urheberrecht fallen, sofern das Werk eine ausreichende Schöpfungshöhe aufweist. Bei Sprachwerken mit kreativem und individuellem Inhalt können Sie davon ausgehen, dass ein urheberrechtlicher Schutz besteht.
Vom simplen Copy-Paste von Inhalten fremder Websites raten wir ab. Wollen Sie einen fremden Text für Ihre Webseite nutzen, dann holen Sie die ausdrückliche Einwilligung des Urhebers ein. Gleiches gilt auch für einen fremden Text oder ein Zitat auf Social Media Plattformen.
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