Achtung Abmahnung: Ist eine Einwilligung bei Kontaktformularen notwendig?

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Worum geht's?

Jeder Seitenbetreiber, der auf seiner Webseite eine Kontaktformular anbietet, muss diese Tatsache in seiner Datenschutzerklärung erwähnen. Einen Passus dazu können Sie in der Datenschutzerklärung wählen. Aber benötigen Sie zusätzlich beim Kontaktformular auch eine Einwilligung des Nutzers?

Update 2020:

Das Urteil des OLG Köln ist das einzige Urteil geblieben, das sich in diese Richtung geäußert hat.  Es gab seit dem Urteil soweit bekannt auch keine Abmahnungen dazu.

So können also – entgegen unserer früheren Empfehlung dazu – auf eine Checkbox zur Einwilligung am Kontaktformular verzichten. 

Worum geht es?

Es gibt zu der Frage „Datenschutzerklärung und Kontaktformular“ ein Urteil des OLG Köln (Az.: 6 U 121/15). In diesem ging es erst einmal nicht um die Frage Einwilligung ja/ nein, sondern um die grundsätzliche Frage, ob zu einem Kontaktformular auch ein Passus in der Datenschutzerklärung notwendig ist. Dies hat das OLG Köln bejaht.

Wenn man das Urteil genau liest, muss man aber zu dem Ergebnis kommen, dass das OLG Köln hier sogar eine Einwilligungslösung mit Checkbox fordert.

Das klingt zunächst eigenartig, dem Nutzer ist ja klar, dass seine Daten, die er in das Kontaktformular eingibt, an den Seitenbetreiber übermittelt werden. Die juristische Begründung dafür ist in der Tat ziemlich kompliziert und würde mehrere Seiten füllen. Auch ist das Urteil des OLG Köln - soweit bekannt - auch das erste Urteil eines Obergerichts, das diese Pflicht annimmt.

Update 2020:

Das Urteil des OLG Köln ist das einzige Urteil geblieben, das sich in diese Richtung geäußert hat.  Es gab seit dem Urteil soweit bekannt auch keine Abmahnungen dazu.

So können also – entgegen unserer früheren Empfehlung dazu – auf eine Checkbox zur Einwilligung am Kontaktformular verzichten. 

 

 
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Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Koch
Das sieht ein anderer Anwalt anders:https://www.datenschutz-guru.de/braucht-mein-kontaktformular -jetzt-eine-checkbox/
2
Robert
Ich möchte bewusst keine Checkbox wegen Vertragsanbahnu ng und Interessenabwägung, vgl. https://www.datenschutz-guru.de/braucht-mein-kontaktformular-jetzt-eine-checkbox/.Könnten Sie da zum. im Premium Generator nicht eine Option dazu einbauen? Quasi eine Checkbox für "ohne Checkbox"? :-)
5
WebProfiler
Es gibt eine generelle Pflicht, als Webseitenbetrei ber in der EU die Webseite komplett zu verschlüsseln. Diese Regelung ergibt sich aus der rechtliche Analogie der Sammlung personenbezogen er Daten durch den Provider - und folglich als Webseitenbetrei ber. Auch ist des halb eine Vereinbarung zur Auftragsdatenve rarbeitung grundsätzlich angezeigt, um eine Haftungsabgrenz ung zu führen, da sonst für den Provider mit gehaftet wird...! Umgekehrt hat dieser jederzeit das Recht, eine Prüfung auf Datenschutzkonf ormität beim Webseitenbetrei ber zu führen.Auch ist eine Checkbox im Kontaktformular maßgeblich, um dem Transparenzgebo t zu entsprechen.Infos auch unter:https://www.website-check.de/blog/datenschutzrech t/update-zur-dsgvo-muss-die-komplette-website-ssl-verschluesselt-werden/
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Vitas
Das mit der Checkbox ist mE Unsinn. Hinweise zum Datenschutz und der Datenschutzerkl ärung sind dagegen Pflicht und das war auch schon vor der DSGVO so.Welches Thema auch sehr interessant ist, ist die Verwendung von SSL im Kontaktformular , welches ja nach neustem Urteil PFLICHT ist. Es dürfen keine personenbezogen e Daten ohne SSL-Verschlüsselung mehr übermittelt werden. Wer also eine Webseite hat und ein Kontaktformluar nutzt hat nun DREI Optionen. 1.) Man bezahlt bei seinem Hoster ein SSL-Zertifikat für die gesamte Domain (Kosten ca. 35-150e im Jahr!) oder 2.) Man entfernt sein Kontaktformular von der Webseite und spart sich die Kosten für ein SSL-Zertifikat (und bietet aber dem Kunden auch nicht den Service sich darüber mehr zu melden) oder 3.) man implementiert einfach ein kostenloses SSL-Kontaktformular , wie das von https://ssl-contact.de und spart sich die Kosten für ein eigenes SSL-Zertifikat UND kann weiterhin den Service mit dem Kontaktformular auf der Webseite anbieten.
1
Guest
dgd
3
Doris
Wie finde ich die Vorlage für den Einwilligungste xt auf eRecht24 Premium? Im Premium Bereich gibt es leider keine Suche mit der ich danach suchen kann...
3
Rick
Ja, würde mich auch interessieren. Man will sich ja kein Eigentor schießen...
4
Andi
Îch frage mich auch, was man zu der Stellungnahme des Datenschutz-Gurus sagt und freue mich über ein statement!https ://www.datenschutz-guru.de/braucht-mein-kontaktformular -jetzt-eine-checkbox/
8
Markus
Ja ich will mich auch auf den Artikelhttps://www.datenschutz-guru.de/braucht-mein-kontaktformular -jetzt-eine-checkbox/bezug nehmen und frage mich, ob im Zuge der DSGVO-Hysterie die Balance verlorengeht und wie sich eRecht24 hier positioniert.Bzw. würde mich einfach die Meinung von Sören Siebert dazu interessieren.
8
Patrick
Wollt Ihr dazu vielleicht mal Stellung nehmen ?https://www.datenschutz-guru.de/braucht-mein-kontaktformular -jetzt-eine-checkbox/Das Kölner Urteil wird hier etwas genauer auseinandergeno mmen.
11

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