Update 2020:
Das Urteil des OLG Köln ist das einzige Urteil geblieben, das sich in diese Richtung geäußert hat. Es gab seit dem Urteil soweit bekannt auch keine Abmahnungen dazu.
So können also – entgegen unserer früheren Empfehlung dazu – auf eine Checkbox zur Einwilligung am Kontaktformular verzichten.
Worum geht es?
Es gibt zu der Frage „Datenschutzerklärung und Kontaktformular“ ein Urteil des OLG Köln (Az.: 6 U 121/15). In diesem ging es erst einmal nicht um die Frage Einwilligung ja/ nein, sondern um die grundsätzliche Frage, ob zu einem Kontaktformular auch ein Passus in der Datenschutzerklärung notwendig ist. Dies hat das OLG Köln bejaht.
Wenn man das Urteil genau liest, muss man aber zu dem Ergebnis kommen, dass das OLG Köln hier sogar eine Einwilligungslösung mit Checkbox fordert.
Das klingt zunächst eigenartig, dem Nutzer ist ja klar, dass seine Daten, die er in das Kontaktformular eingibt, an den Seitenbetreiber übermittelt werden. Die juristische Begründung dafür ist in der Tat ziemlich kompliziert und würde mehrere Seiten füllen. Auch ist das Urteil des OLG Köln - soweit bekannt - auch das erste Urteil eines Obergerichts, das diese Pflicht annimmt.
Update 2020:
Das Urteil des OLG Köln ist das einzige Urteil geblieben, das sich in diese Richtung geäußert hat. Es gab seit dem Urteil soweit bekannt auch keine Abmahnungen dazu.
So können also – entgegen unserer früheren Empfehlung dazu – auf eine Checkbox zur Einwilligung am Kontaktformular verzichten.
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