Annahmeverweigerung

Online-Händler aufgepasst: Gilt eine Annahmeverweigerung als Widerruf?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Annahmeverweigerung gilt nicht automatisch als Widerruf.
  • Rücksendekosten, die durch die Annahmeverweigerung entstanden sind, gehen zulasten des Käufers.
  • In den AGB können Händler regeln, dass eine kommentarlose Rücksendung als Widerruf gilt.

Worum geht's?

Kaufen Kunden in Onlineshops ein, steht ihnen ein Widerrufsrecht zu. Sie können so den Kauf rückgängig machen. Viele Kunden gehen allerdings fälschlicherweise davon aus, dass eine Annahmeverweigerung bereits als Widerruf berücksichtigt werden muss. Dem ist allerdings nicht so. Was Händler bei einer Verweigerung der Annahme beachten müssen und wer die Rücksendekosten in dem Fall trägt, lesen Sie in unserem Artikel.

 

1. Muss der Kunde die Ware bei Zustellung annehmen?

Bei einem Kauf in einem Online-Shop schließen Sie als Händler einen Vertrag mit dem Käufer ab. Aus diesem Online-Kaufvertrag ergeben sich gegenseitige Pflichten gemäß § 433 BGB. Dazu gehört auf der Seite des Käufers neben der Zahlung des Kaufpreises auch die Pflicht zur Annahme der bestellten Ware.

Kann der Zustellungsadressat vom Paketdienst in seiner Wohnung nicht angetroffen werden, kann das Paket an eine Packstation oder in eine Filiale geliefert werden. Der Käufer ist dann dazu verpflichtet, die Ware im Geschäftsraum des Paketdienstleisters oder bei der Packstation innerhalb der angegebenen Frist abzuholen.

Mangel berechtigt zur Annahmeverweigerung

Sofern es keinen berechtigten Grund gibt, die Annahme zu verweigern, muss die Ware vom Käufer entgegengenommen werden. Als berechtigter Grund für eine Annahmeverweigerung zählt beispielsweise ein Mangel. Kommt das Paket beispielsweise stark beschädigt beim Käufer an, kann eine Verweigerung der Annahme berechtigt sein.

Aber nicht immer ist ein Sachmangel an der Ware schon am beschädigten Paket erkennbar. Oft nehmen Nachbarn Pakete an oder dem Käufer fällt erst beim Öffnen des Pakets auf, dass die Ware nicht mängelfrei ist. In diesem Fall muss der Käufer Sie als Verkäufer kontaktieren und den Mangel anzeigen. Er kann Sie dann zur Beseitigung des Mangels bzw. zur Ersatzlieferung auffordern. Sie können den Käufer hingegen auffordern, die beschädigte Ware zurückzusenden.

ÜBRIGENS

Mit der Annahmeverweigerung beschäftigt sich nicht nur das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), sondern auch die Zivilprozessordnung (ZPO). In § 179 ZPO geht es allerdings vor allem um die Zustellung eines Schriftstücks von Gerichten. Das ist allerdings nicht Bestandteil dieses Artikels.

2. Welche Rechtsfolgen hat die Verweigerung der Annahme?

Die Annahmeverweigerung führt beim Käufer zum Annahmeverzug. Dieser entsteht, wenn der Käufer die Ware unberechtigterweise verweigert, obwohl Sie ihm als Verkäufer die Ware rechtzeitig, frei von Mängeln und am vereinbarten Ort angeboten haben. Der Annahmeverzug hat gemäß §§ 300 ff. BGB einige Rechtsfolgen. Das sind folgende:

  1. Ersatz der Mehraufwendungen
    Kosten, die Sie durch das erfolglose Angebot, die Aufbewahrung und die Erhaltung der bestellten Ware erbracht haben, muss Ihnen der Käufer ersetzen.
  2. Lieferpflicht besteht fort
    Auch bei einer Annahmeverweigerung sind Sie durch den Kaufvertrag weiterhin zur Lieferung verpflichtet. Allerdings müssen Sie die erneute Lieferung erst tätigen, wenn der Käufer die Mehraufwendungen, die Ihnen entstanden sind, erstattet hat. Ansonsten haben Sie nach § 273 Abs. 1 BGB ein Zurückbehaltungsrecht.
  3. Vom Kaufvertrag zurücktreten, bevor Sie weiterverkaufen
    Treten Sie zunächst vom Kaufvertrag zurück, wenn Sie die Ware anderweitig verkaufen wollen. Dem Rücktritt vom Kaufvertrag muss allerdings eine angemessene Frist vorausgehen, innerhalb der Käufer die bestellte Ware noch abnehmen kann.
  4. Gefahrübergang
    Durch die Annahmeverweigerung und den Annahmeverzug geht die Leistungsgefahr auf den Käufer über. Als Verkäufer haften Sie nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

AUFGEPASST

Eine Annahmeverweigerung ist nicht gleichzeitig ein Widerruf des Kunden. Der Kunde kann den Widerruf formfrei erklären, sollte dies aber bestenfalls schriftlich tun (z. B. per E-Mail oder Brief), damit dieser wirksam und nachweisbar ist.

So entschied auch das Amtsgericht Dieburg in einem Urteil vom 4. November 2015 (Az. 20 C 218/15 (21). Dabei ging es um folgenden Sachverhalt: Ein Kunde bestellte bei einem Händler auf eBay 480 Dosen eines Erfrischungsgetränks. Nachdem der Käufer den Kaufpreis an den Verkäufer überwiesen hatte, lieferte der Händler die bestellten Getränke in fünf Paketen an den Kunden. Dieser nahm aber nur drei der fünf Pakete an. Die anderen zwei Kästen wollte er nicht mehr.

Kurze Zeit später forderte der Käufer den Händler auf, den Kaufpreis für die nicht angenommenen Dosen zu erstatten. Er war der Meinung, er habe den Kauf durch die Annahmeverweigerung der zwei Pakete widerrufen. Dies sah der Verkäufer anders. Das Amtsgericht Dieburg urteilte zugunsten des Verkäufers. Er musste den Kaufpreis nicht erstatten. Die Nichtannahme der bestellten Waren reicht für die Ausübung des Widerrufsrechts nicht aus.

3. Welche Handlungsmöglichkeiten haben Sie als Händler, wenn der Kunde die Annahme verweigert?

Hat Ihr Kunde die Annahme verweigert und keinen Mangel angezeigt oder einen Widerruf ausgesprochen, dann haben Sie nun zwei Möglichkeiten.

Nachdem die nicht angenommene Ware wieder bei Ihnen eingegangen ist, warten Sie die Widerrufsfrist ab und informieren anschließend den Käufer darüber. Denn die Widerrufsfrist beginnt auch mit einer Annahmeverweigerung zu laufen. Ist die Widerrufsfrist abgelaufen, muss der Kunde die Ware bezahlen. Diese Möglichkeit ist allerdings wenig kundenfreundlich.

Galanter und kundenfreundlicher wäre es, wenn Sie den Käufer nach Eingang der Ware in Ihren Geschäftsräumen darüber informieren, dass eine Annahmeverweigerung noch keinen Widerruf darstellt. Sie können den Kunden dazu auffordern, eine Widerrufserklärung abzugeben.

RÜCKSENDEKOSTEN BEI ANNAHMEVERWEIGERUNG

Bei einer Annahmeverweigerung gehen die Kosten für die Rücksendung zulasten des Käufers. Eine kostenlose Retoure müssen Sie als Online-Shop-Betreiber nicht anbieten.

Eine rechtssichere Widerrufsbelehrung sowie rechtssichere AGB, ein Impressum oder eine Datenschutzerklärung für Ihren Online-Shop erhalten Sie auf eRecht24 Premium. Für Business- und Enterprise-Kunden bieten wir zusätzlichen Abmahnschutz für unsere Rechtstexte an. Probieren Sie es gleich aus.

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4. Fazit: Das sollten Unternehmer zur Annahmeverweigerung wissen

Grundsätzlich stellt eine Annahmeverweigerung keinen Widerruf dar. Der Käufer muss dem Verkäufer gegenüber seinen Widerruf ausdrücklich mitteilen. Das erfolgt in der Regel schriftlich per Mail oder Brief. Auch eine kommentarlose Rücksendung müssen Verkäufer nicht als Widerruf akzeptieren.

Händler haben hier aber die Möglichkeit, in den AGB zu regeln, dass eine kommentarlose Rücksendung als Widerruf akzeptiert wird. Achten Sie dabei auf rechtssichere AGB, um keine Abmahnung zu kassieren.

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Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
zertifizierte SEO-/SEA-Managerin & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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