Worum geht's?
Der Gesetzgeber sieht für einen Kaufvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer (B2C), der außerhalb von Geschäftsräumen - also beispielsweise im Internet - geschlossen wird, eine Widerrufsfrist von 14 Tagen vor. Verkäufer müssen Waren innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen zurücknehmen und nach Prüfung der Sache auch den Kaufpreis zurückerstatten. Gleiches gilt auch für Verkäufe durch eBay-Shops. Was Sie beim eBay-Widerruf beachten müssen, welche Fehler regelmäßig bei Widerrufsbelehrungen gemacht werden und weitere rechtliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in unserem Artikel.
1. Besteht im Online-Handel immer ein Widerrufsrecht?
Wenn Verbraucher im Internet Waren oder Dienstleistungen erwerben, gehen sie einen Fernabsatzvertrag mit Ihnen als Händler ein. Laut § 312 g BGB steht Verbrauchern bei Online-Käufen ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Das bedeutet, dass Sie als Verkäufer die Ware ohne Angabe von Gründen zurücknehmen und das gezahlte Geld erstatten müssen.
WIDERRUFSRECHT NUR BEI GEWERBLICHEM VERKAUF
Im Gegensatz zum privaten Verkauf auf eBay gelten für gewerbliche Händler spezielle Informationspflichten. Dazu gehört auch die Widerrufsbelehrung. Wann Sie nicht mehr privat sondern gewerblich auf eBay handeln, lesen Sie in unserem Artikel.
Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Erhalt der Ware zu laufen. Bei Teillieferungen beginnt die Widerrufsfrist mit Erhalt der letzten Warenlieferung. Damit die Frist allerdings zu laufen beginnt, müssen Sie als Verkäufer nach Vertragsschluss - spätestens aber bei Erhalt der Ware - dem Käufer die Widerrufsbelehrung zukommen lassen. Andernfalls verlängert sich das Widerrufsrecht auf längstens 12 Monate und 14 Tage nach Erhalt der Ware bei fehlender Widerrufsbelehrung.
Die Widerrufsfrist gilt auch für Händler auf dem eBay-Marktplatz. Wenn nach einer Internet-Auktion ein Vertragsschluss stattfindet, muss der Käufer unverzüglich über sein Widerrufsrecht informiert werden. Dies weicht laut eBay von den gesetzlichen 14 Tagen ab, wenn die Widerrufsbelehrung nicht unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform erfolgt. In diesem Fall hat der Kunde einen Monat Zeit, seinen Vertrag zu widerrufen. Die Zeitspanne von einem Monat gilt auch für eBay-Händler, die am eBay-Plus-Programm teilnehmen.
Sie müssen als eBay-Händler eine Widerrufsbelehrung und ein Widerrufsformular bei eBay zur Verfügung stellen. Das Widerrufsrecht gilt bei Sofortkäufen gleichermaßen wie bei Internet-Auktionen, so entschied der BGH bereits 2004 in einem Urteil (Az. VIII ZR 375/03).
ACHTUNG
Die Widerrufsbelehrung für Ihren eBay-Shop sollte von der Widerrufsbelehrung Ihres Online-Shops abweichen und die besondere Widerrufsfrist von einem Monat beinhalten, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Außerdem sollte darin auch das eBay-Plus-Programm Erwähnung finden, sofern Sie daran teilnehmen. Ist dem nicht so, kann eine Abmahnung drohen.
2. Kann ich das Widerrufsrecht bei eBay vertraglich ausschließen?
Sie können das Widerrufsrecht als Verkäufer nicht vertraglich ausschließen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, bei denen das gesetzliche Widerrufsrecht nicht gilt. Bei folgenden Waren können Käufer einen eBay-Kaufvertrag nicht widerrufen:
- Sonder- und Maßanfertigungen: Hierzu zählen beispielsweise speziell auf die Maße zugeschnittene Kleider und Anzüge sowie Möbel, die nach den Bedürfnissen des Kunden speziell angefertigt worden sind.
- verderbliche Ware: Für frische Lebensmittel und Schnittblumen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
- Software, Musik und Filme (versiegelt): Entfernt der Käufer die Versiegelung beispielsweise von Konsolenspielen, Blu-rays oder CDs, entfällt das Widerrufsrecht.
- digitale Waren: Bieten Sie digitale Inhalte zum Download oder Stream an, können Sie vom Kunden eine Zustimmung zum Erlöschen des Widerrufsrechts verlangen. Der Käufer hat dann keine Möglichkeit mehr, den Vertrag zu widerrufen, wenn der digitale Inhalt ihm zur Verfügung gestellt wurde.
LESEEMPFEHLUNG
Weiterführende Informationen zum Widerrufsrecht und zur Widerrufsbelehrung für Unternehmer lesen Sie in unserem Artikel.
3. Häufige Fehler bei eBay-Widerrufsbelehrungen von Händlern
Beim Widerrufsrecht und den Widerrufsfristen im Rahmen von Fernabsatzverträgen bei eBay kommt es immer wieder zu den gleichen Fehlern, die zu Abmahnungen von Onlineshops führen. Dazu zählen unter anderem die Folgenden:
- Aktualität: Das aktuelle Gesetz muss bei der Widerrufsbelehrung berücksichtigt werden.
- Platzierung: Die schnelle Auffindbarkeit gilt nicht nur für das Impressum, sondern auch für die Widerrufsbelehrung. Bei eBay ist dafür ein spezieller Reiter vorgesehen, der seit Januar 2024 nicht mehr direkt auf der eBay-Shopseite, sondern auf den einzelnen Angeboten unter “Rücknahme” und “Informationen zum Widerrufsrecht” eingesehen werden kann.
- Übersichtlichkeit: Die Widerrufsbelehrung muss in einer lesbaren Schriftart und -größe und mit Absätzen verfasst sein. Ein reiner Fließtext gilt als unübersichtlich und kann abgemahnt werden.
- Unzulässige Ausschlussgründe oder Einschränkungen: Dazu gehören eine zu kurze Widerrufsfrist (weniger als 14 Tage), eine Rücknahme nur in der Originalverpackung oder beispielsweise ein Ausschluss des Widerrufsrechts, der laut Gesetz nicht erlaubt ist.
- widersprüchliche Angaben
- Fehler bei der Anpassung der Muster-Widerrufsbelehrung
Um Abmahnungen wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei eBay zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen unseren Generator für Widerrufsbelehrungen auf eRecht24 Premium. Der Generator ist speziell auf eBay-Shops ausgerichtet und generiert Ihnen eine rechtssichere Widerrufsbelehrung in Sekundenschnelle. Übrigens: Auch Impressum, AGB und Datenschutzerklärung können bei eRecht24 Premium ohne rechtliches Vorwissen erstellt werden.
4. Widerrufsrecht bei eBay: Das sollten Sie als Händler beachten
Die Problematik Widerrufsrecht und Muster-Widerrufsbelehrung sind Abmahnklassiker bei eBay. Das Widerrufsrecht ändert sich ständig, lange Zeit mussten eBay-Händler eine andere Belehrung verwenden als in Online-Shops, die Gerichte haben einen Fehler nach dem anderen in der so genannten "Muster-Widerrufsbelehrung" aufgedeckt, die dann massenhaft abgemahnt wurden.
AUFGEPASST
eBay.de hat die Widerrufsbelehrung bereits im Januar 2024 verschoben. Seitdem wird sie nicht mehr offen auf der Artikelseite angezeigt, sondern nur noch versteckt unter dem Reiter “Versand, Rückgabe und Zahlung”. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie einen Zusatz wie beispielsweise "Unsere Widerrufsbelehrung finden Sie im Reiter Versand, Rückgabe und Zahlung" im eBay-Impressum einfügen.
Gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei Siebert Lexow haben wir einen Generator für die Widerrufsbelehrung speziell für eBay-Shops entwickelt. Generieren Sie schnell und einfach eine Widerrufsbelehrung für Ihren eBay-Shop, inklusive Verweis auf das eBay-Plus-Programm sowie auf die mögliche einmonatige Widerrufsfrist bei eBay.
5. Müssen Sie als Händler die Kosten für die Retoure tragen?
Macht der Käufer von seinem Recht auf Widerruf bei einem eBay-Kauf Gebrauch, müssen Sie ihm die zuvor gezahlten Versandkosten sowie den Kaufpreis erstatten. Haben Sie den Käufer darüber unterrichtet, dass er etwaige Rücksendekosten selbst tragen muss, dann trägt der Käufer die Kosten einer Retoure. Sie sind als Verkäufer nicht dazu verpflichtet, eine kostenlose Retoure anzubieten.
ÜBRIGENS
Der Käufer muss die Ware nicht in der Originalverpackung zurücksenden, wenn er von seinem Widerrufsrecht auf eBay Gebrauch macht. Sie müssen als Verkäufer auch Waren ohne Originalverpackung zurücknehmen.
6. Fazit zum Widerrufsrecht bei eBay
Achten Sie als eBay-Händler darauf, dass Sie die Widerrufsbelehrung immer aktuell halten. Dazu sollten Sie die Widerrufsbelehrung bei eBay ändern, sofern sich gesetzliche Änderungen ergeben. Nutzen Sie nicht die gleiche Widerrufsbelehrung, die Sie auch für Ihren Online-Shop nutzen. Bei eBay gibt es einige Besonderheiten, die beachtet werden müssen, damit Sie abmahnsicher unterwegs sind.
Haben Sie eine aktuelle Widerrufsbelehrung, eine Datenschutzerklärung und ein Impressum? Auf eRecht24 Premium bieten wir Ihnen diese Rechtstexte anwaltlich geprüft an. Wir haben entsprechende Generatoren, die schnell abmahnsichere Rechtstexte liefern.