Worum geht's?
Verkaufsplattformen bieten Online-Händlern eine bequeme Möglichkeit, eigene Produkte zu verkaufen und dabei auf die vorhandene und oftmals enorme Reichweite der jeweiligen Plattform zurückzugreifen. So sind eBay und Amazon für viele Verkäufer im E-Commerce schon lange eine beliebte Alternative zum eigenen Online-Shop. Doch auch ein Blick auf kleinere Marktplätze wie Etsy, Kleinanzeigen oder Shpock lohnt sich. Wir zeigen Ihnen, was Sie über Widerruf, AGB und Datenschutz wissen müssen, um auf eBay, Etsy und Co. rechtssicher zu verkaufen.
1. Was ist eine Verkaufsplattform – und worin besteht der Unterschied zum eigenen Online-Shop?
Der E-Commerce in Deutschland wächst rasant: Trotz geringer Verluste im Zuge der Corona-Pandemie verzeichnete der Online-Handel allein im B2C-Bereich 2022 Umsätze von knapp 85 Milliarden Euro. Ohne Zweifel: Wer heute Produkte verkaufen möchte, kommt um den E-Commerce nicht herum. Ein eigener Online-Shop muss es jedoch nicht unbedingt sein – denn auch Verkaufsplattformen bieten vielfältige Möglichkeiten, die eigenen Waren und Dienstleistungen zu vermarkten.
Verkaufsplattformen gibt es in den verschiedensten Formen und Größen, angefangen von Giganten wie Amazon, eBay und Alibaba bis hin zu spezialisierten Plattformen wie Etsy, Vinted und Kleinanzeigen, die sich auf bestimmte Produktkategorien oder Zielgruppen konzentrieren.
Im Gegensatz zum stationären Handel haben die Plattformen einen entscheidenden Vorteil: Händler können ihre Waren jederzeit einem breiten Publikum anbieten und ihren Kunden ermöglichen, von überall aus, zu jeder Tages- und Nachtzeit auf die Angebote zuzugreifen – unabhängig von Öffnungszeiten und ohne lange Anfahrtswege zu physischen Geschäften.
Wer sich im E-Commerce ein Business aufbauen möchte, muss sich nur noch zwischen einem eigenen Online-Shop und dem Verkauf auf einem Online-Marktplatz entscheiden (beides zusammen ist natürlich auch möglich). Aber was ist nun besser?
Was ist besser – Verkaufsplattform oder eigener Shop?
Die Antwort auf diese Frage hängt von mehreren Punkten ab – etwa davon, was Sie verkaufen möchten, wie groß Ihre Reichweite und Ihr bisheriger Kundenstamm sind, ob Ihr Business etabliert ist oder ob Sie gerade erst in die Selbstständigkeit starten.
Die Idee eines eigenen Online-Shops ist dabei nicht verkehrt: Webshops sind dank Shopsystemen und Baukasten-Lösungen wie Shopify, Wix Stores oder IONOS Online-Shop und gegebenenfalls mit Unterstützung eines Webdesigners vergleichsweise schnell aufgebaut. Sie haben die Kontrolle über Inhalte und Gestaltung, können den Shop weitestgehend frei designen und müssen keine Verkaufsprovision an eine Plattform zahlen. Sie brauchen nur noch zahlende Kundschaft.
Genau das ist im Überangebot von Waren und Dienstleistungen aber gar nicht so leicht. Fehlende Online-Sichtbarkeit und hohe Konkurrenz erschweren den Durchbruch des eigenen Shops zusätzlich. Verkaufsplattformen wie eBay, Amazon oder Etsy können dann eine Alternative sein – denn durch sie können Sie Ihre Produkte dort anbieten, wo sich Ihre Kundschaft ohnehin bereits befindet. Sie zahlen zwar Gebühren, profitieren aber von Anfang an von den Vorteilen, die Sie sich als Shopbetreiber erst mühsam aufbauen müssen.
Fällt Ihre Wahl auf einen Online-Marktplatz, ist es wichtig zu verstehen, dass sich die dortigen Vertragsbeziehungen von denen eines eigenen Shops unterscheiden. Dies wirkt sich auf die Gestaltung Ihrer Rechtstexte (z. B. AGB) aus, die Sie benötigen, wenn Sie auf den Verkaufsplattformen rechtssicher verkaufen wollen.
Unterschied Verkaufsplattform vs. eigener Online-Shop
Zwischen Verkaufsplattform und Online-Shop bestehen zwei wesentliche Unterschiede: Zum einen gibt es in einem Webshop nur zwei Vertragsparteien, Sie als Shopbetreiber und Verkäufer und Ihren Kunden. Beim Verkauf kommt somit nur ein Vertrag zustande. Auf Online-Marktplätzen ist das anders. Hier gibt es ein rechtliches Dreiecksverhältnis zwischen dem Plattformbetreiber, Ihnen als Verkäufer und dem Käufer.
Zum einen schließen sowohl Sie als Verkäufer als auch der Kunde einen Vertrag mit dem Betreiber der Plattform. Beim Verkauf kommt es dann zu einem weiteren Vertragsabschluss zwischen Ihnen und Ihrem Kunden – dem eigentlichen Kaufvertrag.
In einem Online-Shop sind Sie daneben relativ frei, die Art und Weise des Vertragsabschlusses und der Vertragsabwicklung zu regeln. Auf einem Online-Marktplatz gibt jedoch der Plattformbetreiber vor, wie und wann ein Vertrag zustande kommt und was die Vertragsparteien bei der Vertragsabwicklung beachten müssen.
Diese Gründe führen unter anderem dazu, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Online-Shops (sofern Sie einen haben) nicht für die Verkaufsplattform nutzen können.
2. Welche lohnenswerten Verkaufsplattformen gibt es?
Amazon und eBay kennt zwar jeder, doch sind sie nicht die einzigen Verkaufsplattformen, die Händler auf dem Schirm haben sollten. Auch kleinere Plattformen und Marktplätze können eine lukrative Möglichkeit sein, um Produkte online zu verkaufen, insbesondere dann, wenn sich in Ihrem Angebot weniger Mainstream- und mehr Nischenprodukte befinden. Die folgenden Online-Plattformen sollten Sie kennen:
- Amazon Marketplace: Amazon ist eine der größten Verkaufsplattformen weltweit und zählt neben Apple, Google und Microsoft zu den wertvollsten Marken der Welt. Auch in Deutschland hat das Unternehmen mit mehr als 46 Millionen Nutzern eine immense Präsenz – und bietet somit eine enorme Reichweite, um Produkte zu verkaufen. So stark wie die Reichweite ist aber auch der Wettbewerb.
- eBay: eBay ist die Mutter aller Online-Marktplätze. Auf der Plattform können Sie sowohl neue als auch gebrauchte Waren verkaufen und Ihre Angebote entweder zum Festpreis oder zur Auktion einstellen.
- Etsy: Etsy ist ein Marktplatz für Handgefertigtes, Vintage, Kunst und Material. Möchten Sie handgefertigte Produkte, Vintage-Artikel oder Bastelbedarf verkaufen, sollten Sie sich die Plattform einmal genauer ansehen.
- Kleinanzeigen: Lange bekannt unter dem Namen eBay Kleinanzeigen, ist die Online-Plattform Anlaufstelle für den Verkauf gebrauchter Artikel. Schenken Sie Möbeln durch eine Restauration ein zweites Leben oder bieten Gebrauchtfahrzeuge an, dürfen Sie mit einem gewerblichen Account kommerziell auf eBay Kleinanzeigen verkaufen. Für bis zu 50 Anzeigen in 30 Tagen fallen keine Gebühren an.
- Shpock: Ähnlich wie Kleinanzeigen sieht sich auch Shpock als eine Art virtueller Flohmarkt. Sie können auch hier gebrauchte Produkte verkaufen, allerdings tummeln sich auf der Plattform weniger Nutzer als auf Kleinanzeigen. Die gewerbliche Nutzung ist laut Shpock nur Young Designern und Kunden mit einem Shpock+ Shop erlaubt.
- Vinted: Vinted (früher Kleiderkreisel) ist eine Online-Verkaufsplattform für Second Hand Mode, Accessoires, Schuhe und andere Textilien mit über 10 Millionen Nutzern. Doch Vorsicht: Der kommerzielle Verkauf ist gemäß der Vinted-Nutzungsbedingungen nicht gestattet.
Wichtig zu wissen
Nicht alle Plattformen erlauben eine gewerbliche Nutzung ohne Einschränkungen: Wer auf Shpock verkaufen möchte, muss sich für Shpock+ Shops anmelden. Für Kleinanzeigen benötigen Sie ebenfalls einen gewerblichen Account. Vinted hingegen schließt die kommerzielle Nutzung seiner Plattform gänzlich aus.
Prüfen Sie, bevor Sie sich für eine Verkaufsplattform entscheiden, deren Nutzungsbedingungen, Gebührenstrukturen und Zielgruppen. Nur so können Sie zweifelsfrei sicherstellen, dass diese zu Ihren Produkten und Ihrem Geschäftsmodell passt.
3. Welche Rechtstexte benötigen gewerbliche Verkäufer für Online-Marktplätze?
Möchten Sie gewerblich auf eBay, Kleinanzeigen oder auf Amazon verkaufen, reicht es leider nicht aus, einfach einen Account zu erstellen und loszulegen. Mindestens genauso wichtig wie ansprechende Anzeigen sind Rechtstexte wie Impressum, AGB und Datenschutzerklärung.
Diese benötigen Sie, um Ihren Informationspflichten gegenüber Kunden nachzukommen. Als Online-Händler sind Sie nämlich verpflichtet, insbesondere Verbraucher über ihre Rechte und Pflichten bei Onlinekäufen aufzuklären. Sie müssen ihnen beispielsweise transparent zugänglich machen, wer verkauft und wie der Verkäufer (also Sie selbst) kontaktiert werden kann.
Impressum
Die Impressumspflicht gilt nicht nur für den eigenen Online-Shop und die eigene Website, sondern auch für Händler, die auf Online-Marktplätzen verkaufen. Je nachdem, für welche Plattform Sie sich entscheiden, benötigen Sie also beispielsweise ein eigenes Amazon-, eBay- oder eBay Kleinanzeigen-Impressum.
Achten Sie beim Einpflegen darauf, dass es die erforderlichen Impressum-Pflichtangaben enthält und sich innerhalb von zwei Klicks von Ihren Verkaufsanzeigen aus erreichen lässt.
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Datenschutzerklärung
Als Verkäufer erheben Sie personenbezogene Daten von Kunden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Waren in einem eigenen Shop oder über eine Verkaufsplattform online verkaufen: Angaben wie Name, E-Mail-Adresse, Lieferanschrift und Rechnungsadresse sind personenbezogen und unterstehen laut der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einem besonderen Schutz.
Gemäß Datenschutz und DSGVO müssen Sie Ihre Kunden in Ihrer Datenschutzerklärung darüber informieren, welche Daten Sie erheben, warum Sie das tun und was mit diesen Daten passiert. Die Datenschutzerklärung muss zudem leicht aufzufinden sein, was jedoch auf Online-Verkaufsplattformen nicht immer der Fall ist.
So findet sich etwa im eBay-Account kein eigenes Feld, in dem die Datenschutzerklärung eingepflegt werden kann. Dies führt regelmäßig zu Abmahnungen – denn als Online-Händler müssen Sie Ihren Informationspflichten nachkommen, auch dann, wenn die Betreiber der Plattform dies durch fehlende Gestaltungsoptionen erschweren.
Um eine Abmahnung zu vermeiden, müssen Sie Ihre Datenschutzerklärung also dennoch einfügen. Am besten geht das, indem Sie diese unterhalb Ihrer AGB aufnehmen und oberhalb der AGB durch eine entsprechende Überschrift darauf hinweisen, dass Kunden in diesem Feld sowohl Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch Ihre Datenschutzerklärung finden.
Lese-Tipp:
Eine fehlende Datenschutzerklärung ist nicht die einzige Stolperfalle, die auf eBay-Verkäufer wartet. Was die häufigsten Abmahngründe auf der Online-Verkaufsplattform sind und wie Sie sie vermeiden, lesen Sie in unserem Beitrag “Abmahnsicher bei eBay: Was Händler zu AGB, Widerruf und Datenschutz wissen müssen”.
AGB
AGB sind vorformulierte, allgemeine Geschäftsbedingungen, mit denen Sie eine Vielzahl von Kaufverträgen vereinheitlichen können. Haben Sie neben Ihrem Shop auf Verkaufsplattformen zusätzlich noch einen eigenen Webshop, dürfen Sie Ihre Online-Shop-AGB jedoch nicht einfach für die Plattform nutzen.
Dies hängt mit dem Vertragsverhältnis zusammen, das sich auf Verkaufsplattformen wie eBay und Amazon von dem eines Online-Shops unterscheidet:
- Shop-AGB sind nicht für Vertragsverhältnisse zwischen drei Parteien konzipiert, wie sie auf Verkaufsplattformen zustandekommen (Plattformbetreiber, Kunde, Verkäufer).
- Nutzen Sie Ihre Shop-AGB für eBay, Shpock oder Amazon, riskieren Sie, aufgrund fehlerhafter Klauseln abgemahnt zu werden.
- Auch die AGB der Plattform können Sie nicht einfach für Ihre Zwecke übernehmen – denn diese regeln nur das Verhältnis zwischen Plattformbetreiber und Nutzern. An den Kaufverträgen zwischen Ihnen und Ihren Kunden ist die Plattform nicht beteiligt.
- Sie benötigen als Verkäufer somit eigene AGB – und zwar angepasst auf die jeweilige Verkaufsplattform.
Auf eRecht24 Premium erhalten Sie abmahnsichere Rechtstexte für Ihren Online-Shop und Ihre Website. Neben Impressum, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung können unsere Generatoren auch individuelle AGB für eBay- und Amazon-Shops erstellen. Probieren Sie es jetzt aus!
Es spielt auch eine Rolle, ob Sie an Unternehmer (B2B), Verbraucher (B2C) oder an beide Gruppen verkaufen. Da Sie als Verkäufer nicht beeinflussen können, ob Ihr Kunde Unternehmer oder Verbraucher ist, sollten Ihre AGB für beide Fälle Regelungen enthalten. Da es im B2C-Bereich strenge Anforderungen an AGB gibt, verzichten Sie besser darauf, die Klauseln selbst zu verfassen – oder, schlimmer noch, sie einfach von anderen Accounts zusammenzukopieren, denn das wäre eine Urheberrechtsverletzung.
Gut zu wissen: Abgesehen von freiwilligen (aber empfehlenswerten!) AGB, mit denen Sie als Online-Händler bereits zahlreiche Punkte regeln können, müssen Sie Ihre Kunden über bestimmte Punkte wie Vertragsschluss, Zahlungsarten und Lieferung noch einmal gesondert informieren. Das gilt immer dann, wenn auch private Käufer einkaufen können – also bei jeder der genannten Plattformen.
Widerrufsbelehrung
Neben fehlerhaften Angaben im Impressum, fehlenden Datenschutzerklärungen und fremden, kopierten AGB gehören veraltete Widerrufsbelehrungen zu den Abmahnklassikern auf Verkaufsplattformen schlechthin. Vermeiden Sie diesen Fehler, indem Sie eine aktuelle Widerrufsbelehrung verwenden und prüfen Sie, ob die Belehrung oder das Muster, das Sie nutzen, auf die Verkaufsplattform angepasst werden muss.
Mit der Widerrufsbelehrung klären Sie Verbraucher über deren Widerrufsrecht auf. Damit es in diesem Zusammenhang zu keinen Problemen kommt, sollte die Widerrufsbelehrung
- klar gegliedert und leicht verständlich sein. Verzichten Sie auf Textblöcke ohne Absätze und Überschriften.
- einheitliche Widerrufsfristen enthalten (beispielsweise nicht: 30 Tage und 1 Monat).
- Angaben zum Fernabsatzgeschäft beinhalten.
- dem Verbraucher gesondert per E-Mail zugesendet werden.
- Kunden ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen, mit dem sie ihr Widerrufsrecht ausüben können.
Noch ein Tipp: Möchten Sie über Amazon oder eBay nicht nur in Deutschland, sondern auch international verkaufen, müssen die erforderlichen Rechtstexte in der entsprechenden Sprache vorliegen. Warum es nicht sinnvoll ist, diese einfach zu übersetzen und woher Sie passende Rechtstexte bekommen, erfahren Sie in unserem Artikel “Internationaler Verkauf auf eBay und Amazon: Was Sie zu AGB, Widerruf und Datenschutz wissen müssen”.
4. Checkliste: Tipps für das rechtssichere Verkaufen auf Online-Plattformen
Um rechtssicher auf Online-Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay, Kleinanzeigen, Shpock oder Etsy zu verkaufen, sollte Sie die folgenden 10 Punkte im Blick haben:
- Gewerbeanmeldung: Der erste Schritt zum erfolgreichen Online-Business ist die Gewerbeanmeldung beim Finanzamt – ohne diese dürfen Sie nicht gewerblich online verkaufen.
- Produktbeschreibungen: Achten Sie bei der Beschreibung Ihrer Produkte auf wahrheitsgemäße Angaben und verzichten Sie auf irreführende Werbung.
- Produktfotos: Nutzen Sie keine Produktfotos, die Sie nicht selbst produziert haben, ohne die Erlaubnis des Urhebers. Gleiches gilt für Produktinformationen wie Markennamen und Logos.
- Lieferung: Halten Sie sich an die angegebenen Versandzeiten, stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte vor dem Versand sicher verpackt sind und informieren Sie Käufer über Rückgabebedingungen und Erstattungen.
- AGB: Ihre AGB sollten sowohl Ihre als auch die Rechte und Pflichten Ihrer Kunden regeln. Dazu gehören z. B. Informationen zu Rückgabe- und Widerrufsrechten, Lieferbedingungen und Zahlungsmodalitäten.
- Impressum: Ihr Impressum muss vollständig und gut erreichbar auf der jeweiligen Online-Plattform eingebunden sein.
- Datenschutz: Da Sie personenbezogene Daten verarbeiten, müssen Sie Ihre Kunden darüber aufklären, was mit den Daten passiert. Formulieren Sie die Datenschutzerklärung leicht verständlich und verzichten Sie auf “Juristen-Deutsch”.
- Steuern: Versteuern Sie Ihre Einkünfte korrekt. Das gilt insbesondere für die Umsatzsteuer. Bis zu einem jährlichen Gesamtumsatz von 22.000 Euro können Sie mit der Kleinunternehmerregelung auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichten.
- Kundenbewertungen: Verzichten Sie darauf, Kundenbewertungen und Testimonials zu fälschen – dadurch verlieren Sie als Händler an Authentizität. Gehen Sie auch mit negativen Bewertungen professionell um und bleiben Sie freundlich.
- Nutzungsbedingungen: Achten Sie bei allen Verkäufen auf die Verkaufsrichtlinien der Plattformen – diese variieren je nach Verkaufsplattform und können eine gewerbliche Nutzung auch gänzlich untersagen.
5. FAQ: Häufige Fragen zum Verkauf auf eBay & Co.
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