Amazon Produktfotos: Richtlinien & Rechtliches

Marketplace: Amazon-Händler müssen automatisch zugeordnete Produktbilder überprüfen

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gute Produktfotos auf Amazon steigern die Conversion und damit auch den Umsatz.
  • Durch einen Algorithmus kann Amazon einem Produkt entsprechende Bilder zuweisen. Hierbei gilt: Achtung bei den Urheberrechten!
  • Nutzen Sie fremde Produktbilder, achten Sie darauf, dass Sie lizenzfreie Fotos nutzen oder Nutzungsrechte erwerben.

Worum geht's?

Amazon gilt als die größte Verkaufsplattform im Internet. Gar nicht so einfach, die Kunden in diesem Haifischbecken auf seine Produkte aufmerksam zu machen. Das A und O sind daher die Produktfotos, die den Kunden als erstes ins Auge fallen. Aber was gibt es bezüglich Produktfotos auf Amazon zu beachten? Gibt es rechtliche Probleme, wenn Sie fremde Bilder benutzen? Welche Richtlinien gibt Amazon für Fotos vor? Wir verraten es Ihnen!

 

1. Warum sind gute Amazon Produktbilder wichtig?

Vor allem bei Verkäufen über das Internet können gute Fotos vom Produkt bares Geld wert sein. Im Vergleich zum stationären Handel kann der Kunde das Produkt im WWW ausschließlich mit den Augen begutachten. Daher ist es wichtig, dass Ihre Produktbilder beispielsweise auf Amazon Marketplace qualitativ hochwertig sind und das Produkt bestmöglich wiedergeben.

INTERESSANT

Produktbilder sollten immer direkt das Interesse des Kunden wecken und ihn auf Ihre Verkaufsseite ziehen. Je ansprechender das Foto, desto mehr Kunden klicken auf Ihre Verkaufsseite und kaufen das Produkt schließlich auch. Gute Produktbilder steigern Ihre Conversion Rate.

2. Gibt es für Amazon Produktfotos Richtlinien?

Bilder für Produkte auf Amazon müssen entsprechenden Richtlinien folgen, damit sie von der Verkaufsplattform zugelassen werden. In unserer Checkliste haben wir diese Richtlinien einmal zusammengefasst:

Checkliste: Amazon Produktfotos - Die Richtlinien
Das sollten Sie beachten, wenn Sie Produktfotos bei Amazon hochladen
  • Bildgröße: mindestens 500 und höchstens 3.000 Pixel, Zoomfunktion erst ab 1.000 Pixeln
  • Bildformate: .jpg, .jpeg, .tif, .png, .gif - Amazon stellt die Fotos allerdings standardmäßig im JPEG-Format zur Verfügung.
  • Markenzeichen: Markenzeichen von Amazon sind verboten - sowohl textlich als auch visuell auf Produktbildern
  • Artikelgröße: Produkt sollte mindestens 85 % des Gesamtbildes einnehmen
  • Qualität: scharf, keine Verpixelungen, keine Bildartefakte
  • Abbildung der Artikel sollte realitätsgetreu sein, keine nachträglichen Veränderungen der Farben, etc.

 

Für die Hauptbilder bei Amazon gelten noch strengere Vorschriften. Das Produkt muss frontal auf weißem Hintergrund abgelichtet sein. Requisiten und Deko sowie Models auf dem Bild sind nicht erlaubt. Es muss eine reale Fotografie sein. Grafiken, Nachbildungen etc. sind beim Hauptbild verboten. Auch wenn Sie andere Farben oder Modelle anbieten, dürfen Sie nur EIN Produkt auf dem Hauptbild ablichten.

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3. Bei fremden Produktfotos Urheberrechte beachten

Sie müssen Ihre Produkte für Amazon nicht selbst fotografieren oder von einem Fotografen ablichten lassen. Einige Hersteller bieten beispielsweise sämtliche lizenzfreie Fotos in ihrem Portfolio an. Diese sind qualitativ hochwertig und erfüllen die Amazon Richtlinien für Produktbilder.

Nachteil dieser Bilder ist, dass sie keinen Wiedererkennungswert haben. Außerdem müssen Sie bei fremden Produktfotos unbedingt die Urheberrechte und Markenrechte beachten. Mehr dazu lesen Sie in unseren Artikeln:

4. Automatische Zuordnung der Amazon Produktbilder durch Algorithmus

Neben der eigenen Produktfotografie und dem Hochladen von lizenzfreien Bildern aus Bilddatenbanken bietet eine Amazon Automatisierung auch Bilder von Produkten aus dem Algorithmus an. Im Rahmen des Algorithmus werden Ihren Produkten automatisch passende Produktbilder zugeteilt.

Hierbei kann es allerdings auch zu rechtlichen Problemen kommen. Bei zwei Amazon-Verkäufern von Tonern und Tintenpatronen kam es zu einem Rechtsstreit. Während die Antragstellerin die Produkte originalverpackt, wie auf dem Foto, verkaufte, bot die Beklagte die Tintenpatronen unverpackt an. Durch den Amazon Algorithmus wurde ihrem Produkt allerdings dasselbe Foto zugewiesen.

In einem Urteil des LG Hanau vom 04.12.2017 (Az. 5 O 17/16) wurde der Beklagten bereits mittels einstweiliger Verfügung untersagt, die Produktfotos der Kontrahentin zu nutzen. Die Produktbilder blieben allerdings online.

5. Wichtig: Produktbilder regelmäßig prüfen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied am 18.03.2021 (Az. 6 W 8/18), dass die Beklagte die Fotos entfernen muss und verhängte ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro. Ein anschließender Einspruch der Beklagten, dass sie nichts für den willkürlichen Amazon Algorithmus könne, wurde abgewiesen.

ACHTUNG!

Verkäufer müssen ihre Produktseiten regelmäßig auf rechtsverletzende Änderungen hin überprüfen.

6. Fazit

Wollen Sie als Verkäufer Ihre Conversion Rate steigern, führt kein Weg vorbei an einzigartigen und ästhetischen Bildern für Ihre Produkte, die Sie auf Amazon Marketplace verkaufen. Dabei sollten Sie nicht nur die Amazon Richtlinien beachten, sondern auch den Algorithmus der Plattform.

Die Zuordnung von Produktfotos zu ihren Angeboten können Amazon-Händler nicht immer beeinflussen. Das kann dazu führen, dass angezeigte Abbildungen nicht mit dem Artikel übereinstimmen. Zwar erfolgt die Zuordnung ohne Zutun der Händler. Doch das Problem ist bekannt. Deshalb müssen Verkäufer längerfristig laufende Angebote auf Rechtsverletzungen überprüfen.

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Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
Legal Writerin & SEO-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.


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