Verbraucherzentrale verklagt Deutsche Bahn
Die Deutsche Bahn führt auf ihrer Webseite keine Hinweise zum Widerrufsrecht, wenn Verbraucher eine Bahncard 25 oder 50 bestellen. Sie stellt auch kein Widerrufsformular zur Verfügung. Die Deutsche Bahn geht davon aus, dass der Kauf einer Bahncard ein Vertrag über die Beförderung von Personen ist. Daher falle dies nicht unter das Widerrufsrecht.
Die Verbraucherzentrale Berlin sieht das anders. Sie glaubt, dass die Deutsche Bahn damit gegen die europäische Richtlinie für Verbraucher verstößt. Sie zog daher vor das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Das OLG setzte das Verfahren aus. Es frage den EuGH, ob die europäische Richtlinie anwendbar sei und der Online-Kauf einer Bahncard einen Dienstleistungsvertrag im Sinne dieser Richtlinie darstelle.
So entschied der EuGH zum Widerrufsrecht bei der Bahncard
Der EuGH kam zu dem Schluss: Verbraucher haben beim Kauf einer Bahncard ein Widerrufsrecht. Die Deutsche Bahn muss daher Kunden über ihre Widerrufsrechte informieren (Urteil vom 12.03.2020, Az. C-583/18). Damit stellten die Richter klar, dass es sich bei der Bahncard um einen Dienstleistungsvertrag handelt. Für Verbraucher heißt das: Sie können eine Bahncard innerhalb von 14 Tagen wieder zurückgeben – ohne Angabe von Gründen.
Sollten Verbraucher eine Bahncard bestellen, damit ermäßigte Tickets kaufen und die Bahncard dann wieder zurückgeben, darf die Deutsche Bahn die Zahlung der Differenz zum Normalpreis verlangen, so die Richter.
Fazit
Die Deutsche Bahn gab an, die Entscheidung des EuGH überprüfen zu wollen. Für die meisten Kunden der Bahn habe das Urteil jedoch ohnehin keine Auswirkungen, so der Konzern.
Alles, was Sie wissen müssen
Jedoch will/kann jetzt die Bahn nicht per Paypal rückerstatte n. Sie fragen nach Iban und Bic.
Laut Widerrufsrecht (bekommen bei der Buchung) : " ....haben wir Ihnen alle Zahlungen, [...] unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen [...] zurückzuzahlen [...]. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben [...]. "
14 Tage vorbei, Rückerstattu ng mit Paypal nicht "möglich", also ist die Bahn in Zahlungsverzug und beachtet nicht den Widerrufsrecht.
Darauf bekam ich eine Bestätigungsmai l zur Kündigung zum Ende der Gültigkeit. Auf telefonischer Rücksprache bestätigte man mir, dass ich die 66,....€ wohl zum Fenster rausgeschmissen habe.
Toll!!!!