Worum geht's?
Es ist kein Geheimnis mehr, dass die Datenschutzerklärungs- und Impressumspflicht nicht nur Websites, sondern insbesondere auch die Social-Media-Kanäle wie z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn oder auch XING umfasst. Impressum, Datenschutz und soziale Medien gehören zusammen - so will es die Rechtsprechung. Da Social-Media-Plattformen etwas anderes sind als eine Webseite, benötigen geschäftsmäßige Profile auf Facebook, Instagram oder LinkedIn auch eine gesonderte Datenschutzerklärung. In unserem Artikel zum Thema "So nutzen Sie Social Media Netzwerke rechtssicher" können Sie mehr zum rechtlichen Hintergrund der Plattformen lesen.
Aber wo genau binden Sie Informationen z.B. zum Instagram Datenschutz und zum Impressum auf der Social-Media-Plattform ein? Welche Angaben sind Pflicht? Und auf welchen Inhalt müssen Sie achten, um keine Abmahnungen zu kassieren? Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, wie Sie sowohl das Impressum als auch eine spezielle Datenschutzerklärung für Social Media Plattformen wie LinkedIn DSGVO konform erstellen und einbinden.
1. Impressum und Social Media
Wer im Internet unternehmerisch sowie beruflich tätig ist, muss sich in jedem Fall mit dem sogenannten Digitale-Dienste-Gesetz (kurz: DDG (ehemals TMG)) beschäftigen. Denn laut § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (ehemals Telemediengesetz) ist ein Impressum für geschäftsmäßige digitale Dienste immer vorgeschrieben. Es gibt also eine sogenannte Impressumspflicht.
Das bedeutet, dass ein Impressum eben nicht nur auf einer klassischen Webseite platziert werden muss, sondern auch in den Social-Media-Kanälen. Denn auch hier sind Sie in aller Regel geschäftlich bzw. beruflich aktiv. Mehr zur Thematik Impressum können Sie gerne in unserem ausführlichen Artikel "Impressumspflicht: 7 wichtige Fragen zum Impressum für Webseiten" nachlesen.
Für die Erstellung des Impressums für die Social-Media-Kanäle können Sie als eRecht24 Premium Nutzer unseren Social-Media-Impressum-Generator nutzen.
1.1. Impressum für Facebook (Fanpage)
Besitzen Sie eine Facebook Unternehmensseite - auch Fanpage genannt? Repräsentieren Sie mit dieser Seite Ihr Unternehmen oder bieten Sie darüber eine Dienstleistung an, benötigen Sie ein Impressum. Wie Sie dieses auf Facebook einbinden können, zeigen wir Ihnen in unserem Artikel "Auch bei Facebook ist ein Impressum Pflicht: Kostenloser Generator für Ihr Impressum auf Facebook".
1.2. Impressum für Instagram
Auf Instagram haben Sie inzwischen die Möglichkeit bis zu fünf URLs unterhalb der sogenannten „Bio“ bzw. dem Steckbrief zu hinterlegen. So könnten Sie diese Möglichkeit nutzen, um unter anderem einen Link zu Ihrem Impressum anzugeben.
Alternativ können Sie auch von der sogenannten Zwei-Klick-Lösung Gebrauch machen und das Impressum innerhalb einer von Ihnen erstellten Landingpage einfügen.
Wie Sie beide Varianten umsetzen können, lesen Sie in unserem Artikel "Link in Bio": Alles, was Sie zur Impressumspflicht auf Instagram wissen müssen".
1.3. Impressum für LinkedIn
Auf LinkedIn gibt es zum einen die "Privaten"-Profile sowie die sogenannten Unternehmensseiten, welche den Facebook-Fanpages ähneln. Da es sich bei diesem Netzwerk um ein Karriere-Netzwerk handelt, sollten Sie in Ihrem Profil ein Impressum hinterlegen, wenn Sie dort gewerblich unterwegs sind.
Profil-Seite
Wenn Sie sich auf Ihrer Profil-Seite befinden, klicken Sie oben rechts unter Ihrem Profilbild auf das Stift-Symbol.
Im Anschluss scrollen Sie in der Übersicht ganz nach unten, bis zum Punkt “Kontaktangaben” und klicken hier ebenfalls wieder auf "Bearbeiten". Im Anschluss klicken Sie auf die Schaltfläche „Website hinzufügen” und fügen hier den Link zu Ihrem Impressum ein.
Als „Art der Website“ können Sie „Sonstiges“ auswählen. Wichtig ist, dass der Link zum Impressum in den Kontaktdaten enthalten ist.
Unternehmensseite
Wenn Sie sich auf Ihrer Unternehmensseite befinden, klicken Sie in der linken Sidebar unten auf die Option "Seite bearbeiten".
Hier haben Sie unter Info > Übersicht > URL der Website die Möglichkeit einen anklickbaren Link zu Ihrer Webseite zu hinterlegen:
Am besten nutzen Sie dieses Feld für die URL Ihres Impressums. Also: https://xxxxxxx.de/impressum/
1.4. Impressum für XING
Bei XING handelt es sich um den deutschsprachigen Ableger von LinkedIn. Es ist ebenso ein Karriere-Netzwerk und wird hauptsächlich beruflich/geschäftlich genutzt. Aus diesem Grund gilt auch in diesem Netzwerk die Impressumspflicht.
Genau wie bei LinkedIn verfügt XING sowohl über private Profilseiten sowie Unternehmensseiten. Wie Sie auf Xing ein Impressum einbinden, lesen Sie in unserem Artikel zum Thema Xing Impressum.
2. Datenschutzerklärung und Social Media
Selbstverständlich sollte auch der Datenschutz in sozialen Netzwerken nicht außer Acht gelassen werden. Mit Hilfe der Datenschutzerklärung, die laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgeschrieben ist, klären Sie Ihre Nutzer explizit darüber auf, von welchen Diensten ihre Daten auf Ihren Profilseiten der sozialen Netzwerke z. B. bei Facebook, LinkedIn, Xing oder Instagram verarbeitet werden und was der Sinn und Zweck dieser Verarbeitung ist.
Wichtig: Social Media Profile benötigen eine eigene Datenschutzerklärung, die andere Inhalte hat als die Datenschutzerklärung für Webseiten.
Nur so kommen Sie Ihrer Informationspflicht konkret nach und laufen nicht Gefahr Abmahnungen zu kassieren.
Je mehr Drittanbieter-Dienste oder Plugins Sie auf Ihrer Webseite nutzen, desto umfangreicher wird Ihre Datenschutzerklärung. Damit hier nichts vergessen wird, können Sie als eRecht24 Premium Mitglied innerhalb des Projektmanagers für Social Media eine ausführliche Datenschutzerklärung generieren.
2.1. Datenschutzerklärung Facebook (Fanpage)
Social Media und Datenschutz sollten einhergehen. Um auf Ihrer Facebook Fanpage zu Ihrer Datenschutzerklärung zu verweisen, klicken Sie genau wie auch für das Anlegen des Impressums, innerhalb der Fanpage-Menüleisten auf "Info" und anschließend auf den Tab "Infos zu Datenschutz und Rechtlichem".
Über diesen Weg, nämlich die Menüleiste auf der Facebook Fanpage, ist der Link zur Datenschutzerklärung ebenfalls für den Besucher erreichbar.
2.2. Datenschutzerklärung Instagram
Damit Sie der Pflicht für das Impressum sowie der Datenschutzerklärung auf Instagram nachkommen, müssen Sie hier entsprechende Weiterleitungen einrichten, welche auf Ihr Impressum sowie Ihre Datenschutzerklärung führen.
Zum einen können Sie auf Instagram mittlerweile bis zu fünf Links innerhalb des Profils hinterlegen oder aber Sie nutzen ein Drittanbieter-Tool, um eine separate Landingpage erstellen zu können.
Das Ganze könnte dann beispielhaft innerhalb eines gesonderten Inhaltsverzeichnisses bzw. einer gesonderten Landingpage wie folgt aussehen:
2.3. Datenschutzerklärung LinkedIn
Genau wie beim Impressum müssen Sie auch auf LinkedIn auf eine Datenschutzerklärung hinweisen, wenn Sie gewerblich unterwegs sind. Bedeutet: Sind Sie als Angestellter auf LinkedIn oder befinden sich auf Stellensuche, brauchen Sie weder Impressum noch Datenschutzerklärung.
Profil-Seite
Wenn Sie sich auf Ihrer Profil-Seite befinden, klicken Sie oben rechts, unter Ihrem Profilbild auf das Stift-Symbol.
Im Anschluss scrollen Sie in der Übersicht ganz nach unten, bis zum Punkt "Kontaktangaben" und klicken hier ebenfalls wieder auf den Stift.
In der nachfolgenden Übersicht klicken Sie hier auf "Webseite hinzufügen".
Fügen Sie hier unter "URL der Webseite" den Link zu Ihrer Datenschutzerklärung ein. Unter "Art der Website “ können Sie „Sonstiges“ auswählen.
Nachdem Sie die Änderungen gespeichert haben, finden Sie unter den Kontaktinformationen in Ihrem LinkedIn-Profil nun den Link zu Ihrer Datenschutzerklärung.
Unternehmensseite
Wenn Sie sich auf Ihrer Unternehmensseite befinden, klicken Sie in der linken Sidebar unten auf die Option "Seite bearbeiten".
Unter Info > Übersicht finden Sie die Beschreibung. Da Sie hier als URL der Website nur einen Link hinterlegen können, empfehlen wir Ihnen den Link für die Datenschutzerklärung innerhalb der Beschreibung einzufügen.
Also: https://xxxxxxx.de/datenschutzerklaerung/
Zudem sollten Sie explizit darauf hinweisen, dass der Besucher unter diesem Link die Datenschutzerklärung erreicht.
https://xxxxxxx.de/datenschutzerklärung/
(Unter diesem Link erreichen Sie unsere Datenschutzerklärung)
2.4. Datenschutzerklärung XING
Neben dem Impressum müssen Sie ebenfalls in XING auf Ihre Datenschutzerklärung hinweisen.
Profil-Seite
Wenn Sie sich innerhalb Ihres Profils befinden, scrollen Sie bis an das Ende der Seite. Hier sehen Sie den Punkt "Rechtliche Hinweise von... ".
Mit einem Klick hierauf öffnet sich ein neues Fenster, in das Sie im Anschluss den Linkpfad zur Ihrer Datenschutzklärung einfügen können.
Zudem sollten Sie explizit darauf hinweisen, dass der Besucher unter diesem Link die Datenschutzerklärung erreicht.
Im Anschluss müssen Sie nur noch auf den Button "Speichern" klicken.
Unternehmensseite
Wie auch schon unter dem Punkt "Impressum" hingewiesen, ist es ebenfalls auf Unternehmensseiten / Arbeitgeberprofilen von XING notwendig, entsprechende Links zum Impressum oder der Datenschutzerklärung zu setzen. Dies geschieht direkt auf der "Über uns"-Seite, da XING hierfür keine speziellen Felder zur Verfügung stellt.
2.5. Was gehört in eine Datenschutzerklärung für Social Media Plattformen?
Es reicht nicht aus, die Datenschutzerklärung Ihrer Website 1:1 für Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram, LinkedIn oder Xing zu übernehmen. In die Datenschutzerklärung eines Social Media Profils gehören andere Inhalte als in die einer Website.
Die Daten, die Sie auf Ihrer Webseite speichern, sind natürlich andere Daten als die Daten, die soziale Netzwerke also z.B. Facebook auf Ihrer Fanpage speichert. Hinzu kommt die so genannte "gemeinsame Verantwortlichkeit" von Plattformen wie Facebook und dem Inhaber der Profile und Fanpages.
- Rechtsgrundlage für personenbezogene Daten: in der Regel brauchen Sie eine Einwilligung.
- Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer: Da Sie in der Regel personenbezogene Daten in Drittländer übermitteln, müssen Sie für einen angemessenen Schutz der Daten sorgen, der mit dem der DSGVO vergleichbar ist. Das können Sie etwa in Form von Standardvertragsklauseln sicherstellen. Details zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel "Datenschutz im Fokus: Wie Standardvertragsklauseln die Datenübertragung sicher gestalten".
- Als Betreiber einer Social Media Fanpage sind Sie mit dem Anbieter der Plattform für den Datenschutz gemeinsam verantwortlich. Mehr zu dem Thema lesen Sie in unserem Artikel "Facebook-Marketing: So nutzen Sie Facebook-Pages rechtssicher für Ihr Unternehmen". Diese Grundsätze gelten wohl auch bei allen anderen Social Media Plattformen, sodass eine Auftragsverarbeitung allein nicht ausreichen wird.
- Darüber hinaus gehören in eine Social Media Datenschutzerklärung auch die Punkte, die in jede Datenschutzerklärung gehören, wie Verantwortlicher, Zweck, Dauer, Betroffenenrechte etc.
Erstellen Sie deshalb unbedingt eine eigene Datenschutzerklärung für Ihre Social Media Auftritte bei Facebook, LinkedIn, Insta oder Xing. Nutzen Sie hierfür den Social Media Datenschutz-Generator im eRecht24 Premium Bereich.
3. FAQ – Impressum und Datenschutz auf Social Media
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