Was soll das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs bewirken?
Das neue Gesetz soll den fairen Wettbewerb schützen. Dafür deckelt es in bestimmten Fällen die in Unterlassungserklärungen geführte Vertragsstrafe. Und: Konkurrenten können sich die Kosten für eine ausgesprochene Abmahnung nur noch beschränkt ersetzen lassen. Das ist beispielsweise nicht mehr möglich, wenn Händler gegen eine Kennzeichnungs- oder Informationspflicht oder das Datenschutzrecht verstoßen haben. War eine Abmahnung ungerechtfertigt, können Abgemahnte ihre Anwaltskosten der Gegenseite in Rechnung stellen.
Daneben gibt es den fliegenden Gerichtsstand nicht mehr, wenn es um einen Wettbewerbsverstoß geht. In der Regel soll das Gericht zuständig sein, in dessen Bezirk der Beklagte sitzt. Zudem müssen Wirtschaftsverbände künftig bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Abmahnungen aussprechen zu dürfen – so wie Verbraucherschutzverbände bisher.
So sieht der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland das Gesetz
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) begrüßt das neue Gesetz. Bisher missbrauchten Verbände und Konkurrenten Abmahnungen oftmals als lukrative Einnahmequelle. Sie würden Onlineshops systematisch auf rechtliche Fehler untersuchen, so der bevh. Das könnte das neue Gesetz verhindern.
Wird das Gesetz Abmahnungen eindämmen?
Andere Verbände bezweifeln allerdings, dass durch das Gesetz rechtsmissbräuchliche Abmahnungen wirklich effektiv eingedämmt werden können. Das Gesetz weist unklare Rechtsbegriffe auf. Das sorge für Rechtsunsicherheit. Es bleibe daher abzuwarten, wie die Gerichte im Einzelfall entscheiden werden.
Fazit
Der Gesetzgebungsprozess ist damit fast abgeschlossen. Der Bundespräsident muss das Gesetz noch unterzeichnen. Dann wird es verkündet. Händler können damit rechnen, dass das Gesetz in den nächsten Wochen in Kraft tritt.
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