» Wurden Sie wegen einem illegalen Tauschbörsenangebot abgemahnt?
» So erkennen Sie eine "echte" Abmahnung
» So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung wegen Filesharing
Abmahnung wegen illegalem Tauschbörsenangebot über den eigenen Internetanschluss
Spezialisierte Firmen überwachen Tauschbörsen, protokollieren Datentransfers und stellen diese sicher. Somit ist es bei illegalen Filesharing über Tauschbörsen sehr wahrscheinlich, dass man eine Abmahnung im Briefkasten vorfindet.
Dort heisst es dann "Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss". Ganz gleich, ob man bewusst oder unbewusst eine Verletzung des Urheberrechts begangen hat oder selbst keine Internettauschbörsen nutzt, reagieren müssen Sie – aber richtig!
Wie sieht eine echte Abmahnung aus?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie zunächst davon ausgehen, dass diese auch „echt“ ist. Die Kanzlei verwendet häufig gleichförmige Betreffs, das derzeitige lautet: „Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen.“
- Im Abmahnschreiben erfahren Sie, welcher Mandant von der Kanzlei vertreten wird und Urheber der Datei ist, die Sie angeblich unerlaubt verwertet haben, samt Datum des angeblichen Vergehens, Uhrzeit und Ihrer IP-Adresse.
- Es folgt eine Aufklärung, dass der Anschlussinhaber der betroffenen IP-Adresse im Rahmen eines zivilrechtlichen Auskunftserfahrens ermittelt wurde. Das bedeutet, dass ein zivilrechtliches Verfahren stattgefunden hat und der Provider aufgefordert wurde, die Identität des Anschlussinhabers zu ermitteln und darüber Auskunft zu erteilen.
- Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Anschluss vom Abgemahnten, dass dieser eine beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet und die innerhalb einer genannten Frist zurücksendet. Zudem soll der Abgemahnte Ersatz für den entstandenen Lizenzschaden leisten. In der Regel wird der Schadensersatz auf 450,00 Euro taxiert. Hinzu kommen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 Euro.
Auf eine Abmahnung richtig reagieren
Wenn Sie eine Abmahnung wegen angeblichen illegalen Filesharing erhalten haben, sollten Sie nicht voreilig reagieren, aber auch die Abmahnung nicht ignorieren oder die genannten Fristen fahrlässig verstreichen lassen. Beides wäre zu Ihrem Nachteil, da die Kanzlei Waldorf Frommer dafür bekannt ist, gegen Abgemahnte zu klagen. Die Prozesskosten gehen dann zulasten des Abgemahnten.
Gehen Sie nach dem Erhalt einer Abmahnung wie folgt vor:
- Unterschreiben Sie die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht.
- Lassen Sie die im Abmahnschreiben genannten Fristen nicht verstreichen.
- Zahlen Sie den geforderten Schadensersatz nicht.
- Kontaktieren Sie die Kanzlei Waldorf Frommer nicht, weder telefonisch noch schriftlich.
Stattdessen sollten Sie sich umgehend an einen spezialisierten Anwalt wenden, der Ihnen beim Verfassen einer modifizierten Unterlassungserklärung behilflich ist.
Verzichten Sie darauf, vorgefertigte modifizierte Unterlassungserklärungen aus dem Internet zu nutzen, da sie mehr Schaden als Nutzen verursachen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt wird zunächst die Abmahnung überprüfen und ermitteln, von wem die Urheberrechtsverletzung begangen wurde.
Wurde die Rechtsverletzung von einem Dritten (Mitbewohner, Mitarbeiter oder eigene Kinder) begangen, gilt es herauszufinden, ob der Internetanschlussinhaber den geforderten Schadensersatz leisten muss.
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