Fahrer legt Einspruch ein
Die Front des Busses ist auf den Bildern deutlich zu erkennen. Der Mann am Steuer hält mit seiner rechten Hand einen weißen, rechteckigen Gegenstand ans Ohr. Die linke ruht an der Fensterscheibe. Aufgenommen wurden die Fotos im Rahmen einer Polizeikontrolle mit einem 600-Millimeter-Teleobjektiv. Der Beamte nutzte dabei die Sporteinstellung des Kameraauslösers, so dass mehrere Aufnahmen in kurzer Folge hintereinander entstanden. Doch der beschuldigte Fahrer wehrte sich gegen den Bußgeldbescheid. Vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main (Az. 971 Owi 363 Js 72112/19) gab er eine ganz andere Interpretation der Aufnahmen zum Besten.
Bartpflege an der Bushaltestelle?
Er habe gar nicht telefoniert, sondern sich den Bart gekämmt, erklärte der Fahrer. Und zwar mit einer weißen Haarbürste, die er dem Gericht zur Begutachtung mitgebracht habe. Sein Handy sei dagegen schwarz. Zum Zeitpunkt der Aufnahme sei er außerdem nicht, wie behauptet, auf einer dreispurigen Straße unterwegs gewesen. Tatsächlich habe sein Bus an einer Haltestelle gestanden. Das könne man auch daran erkennen, dass sich keine seiner Hände am Steuer befinde. Doch das Gericht entkräftete jedes einzelne dieser Argumente.
Foto-Sequenz bringt Klarheit
Die mitgebrachte Haarbürste habe eine geschwungene, zu den Ecken hin abgerundete Form. Es handele sich zweifellos nicht um den weißen, rechteckigen Gegenstand, der auf dem Foto zu sehen sei. Dieser befinde sich außerdem auf allen Bildern an derselben Stelle: am Ohr des Fahrers. Bei einem Kämmvorgang hingegen müsse eine Bewegung erkennbar sein. Dass der Bus nicht an einer Haltestelle gestanden habe, könne man wiederum an den Veränderungen der Umgebung sehen. Ganz offensichtlich handele es sich bei der Haarbürsten-Geschichte um eine bloße Schutzbehauptung. Dagegen spreche auch nicht der Einwand, dass er keine Hand am Steuer habe. Diese Tatsache gebe eher Anlass dazu, die Fahreignung des Mannes überprüfen zu lassen.
Fazit
Das Gericht war überzeugt, dass die Kontrollaufnahmen einen Fahrer mit Handy am Ohr zeigen. Es setzte eine erhöhte Geldbuße in Höhe von 180,- Euro fest. Außerdem muss der Mann die Kosten des Verfahrens tragen. Noch ist offen, ob der Verurteilte gegen die Entscheidung vorgehen wird.
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