Keyless-Go-Urteil: Überlisten des Schließsystems ist kein Aufbruch

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Worum geht's?

Nur fünf Minuten lässt ein Pilot im Frankfurter Bahnhofsviertel sein Auto aus den Augen. Bei seiner Rückkehr muss er feststellen, dass ein Pilotenkoffer mit wichtigen Unterlagen sowie ein Stück Reisegepäck verschwunden sind. Zwar zahlt seine Hausratversicherung auch bei Auto-Aufbruch. Ein solcher allerdings liegt laut Gericht beim Austricksen des Keyless-Signals nicht vor.

Funksignal leicht zu reproduzieren

Der Pilot selbst gab vor dem Münchner Amtsgericht (Az. 274 C 7752/19) an, er habe sein Fahrzeug sicher verschlossen. Aufbruchspuren fanden weder er noch die Polizei, bei der er umgehend Anzeige erstattete. Er selbst ging davon aus, dass das Auto mithilfe einer sogenannten „Relay Attack“ entriegelt worden sei. Dabei wird das Funksignal des Schlüssels von Kriminellen abgefangen und zum unbefugten Öffnen des Schließsystems benutzt. Aus Sicht des Geschädigten war klar: Für den Diebstahl aus dem vorschriftsmäßig abgeschlossenen Auto muss die Hausratversicherung aufkommen.

Geöffnet oder eingebrochen?

Die allerdings verwies auf die entsprechende Vertragsklausel. Darin heißt es: „Entschädigt werden auch versicherte Sachen, die (…) durch Aufbrechen eines verschlossenen Kraftfahrzeugs entwendet (…) werden.“ Hier allerdings gebe es keinerlei Hinweise für einen gewaltsamen Aufbruch, also auch keine Zahlungspflicht. Der Versicherungsfall trete nicht automatisch bei jedem unbefugten Öffnen der Türen ein.

Gericht: Definition eindeutig

Das sah auch das Amtsgericht München so. Es betonte, dass ein Versicherer zur Kalkulation seiner Beiträge auf eine exakte Abgrenzung der Schadensfälle angewiesen sei. Im allgemeinen Sprachgebrauch beinhalte der Begriff „Aufbruch“ die Anwendung von Gewalt. Das Öffnen des Fahrzeugs durch Verstärken eines Funksignals könne nicht in diesem Sinne ausgelegt werden.

Keine Beweise

Versicherungen müssten sich auch vor Missbrauch schützen, so die Richter weiter. Bei einem Aufbruch fänden sich in der Regel Spuren von Gewalt am Fahrzeug. Der Missbrauch des Keyless-Systems dagegen lasse sich nicht nachweisen. Auch im vorliegenden Fall könne man nicht ausschließen, dass der Kläger möglicherweise nur vergessen habe, das Auto abzuschließen.

Fazit

Der Pilot hatte von der Versicherung gut 3.000,- Euro für den gestohlenen Koffer gefordert. Ausweispapiere und Pilotenlizenz fand die Polizei später in einer Mülltonne in der Nähe des Tatorts. Der Pilotenkoffer und die Uniform waren vom Arbeitgeber ersetzt worden. Das Urteil wurde bereits im März gesprochen. Rechtskräftig ist es erst jetzt, nachdem das Landgericht die Berufung zurückgewiesen hat.

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.


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