Rezension gegen Vergütung
Selbst wenn viele Online-Shopper mittlerweile Zweifel an der Aussagekraft der Amazon-Sterne haben, so kann ein gutes Gesamtergebnis doch zumindest unbewusst zum Kauf motivieren. Gerade bei unbekannten Artikeln spielen die sogenannten „Early Reviewer“ (auf Deutsch: frühe Rezensenten) deshalb eine wichtige Rolle. Es handelt sich dabei laut Amazon ausschließlich um Personen, die aus eigenem Antrieb ein solches Produkt erworben haben. Nach dem Kauf stellt der Konzern ihnen als Anreiz für eine Bewertung Gegenleistungen wie beispielsweise einen Einkaufsgutschein im Wert von rund 3 Euro in Aussicht. Die Rezensionen werden mit dem Zusatz „Verifizierter Kauf Early Reviewer - Belohnungen“ gekennzeichnet und enthalten einen Link zu einer englischsprachigen Erläuterung des Programms. Die dabei vergebenen Sterne allerdings werden ohne entsprechenden Hinweis in die Gesamtbewertung des Artikels mit einbezogen.
Kritik am Early Review Program (ERP)
Die Klägerin in dem aktuellen Verfahren vermittelt selbst Produktrezensionen an Marketplace-Shops. Ihr Unterlassungsantrag richtete sich nicht gegen die Veröffentlichung von Early-Review-Kritiken an sich, sondern nur im Zusammenhang mit der intransparenten Nutzung der Sterne in der Gesamtbewertung.
Amazon: „Eingeschränkte Aussagekraft ist doch bekannt!“
Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 6 U 232/21) verteidigte Amazon sein Vorgehen damit, dass Online-Shopper mit der Thematik bezahlter Bewertungen vertraut seien und sie bei der Entscheidungsfindung berücksichtigten. Dieses Argument allerdings ließ das Gericht nicht gelten. Selbst wenn Bewertungen grundsätzlich mit Skepsis betrachtet würden, stelle das keine Rechtfertigung für die Nutzung gekaufter Sterne ohne entsprechende Kennzeichnung dar.
Sachfremde Einflüsse auf Bewertungen
Das OLG bestätigte die Einschätzung der Vorinstanz (Az. 3-06 O 26/21), dass es sich bei Amazons Vorgehen um unlautere, getarnte Werbung handele. Dabei verfolge der Konzern eindeutig einen kommerziellen Zweck, denn die bezahlten Rezensionen und ihr Einfluss auf die Zahl der Sterne seien dazu geeignet, das Kaufverhalten zu beeinflussen. Dass Amazon die Belohnung auch für negative Kritiken in Aussicht stelle, spielte für das Gericht keine Rolle. Es sah zumindest die Gefahr, dass Menschen positiv bewerteten, weil sie sich dadurch eine weitere Teilnahme an dem Programm erhofften.
Fazit
Amazon darf auch weiterhin Bewertungen im Rahmen des seines Early-Review-Programms anbieten. Werden diese bezahlten Kritiken in der Gesamtwertung für ein Produkt berücksichtigt, ist darauf aber von nun an klar hinzuweisen. Dabei muss die Anzahl der Early Reviews erkennbar sein und mit einer deutschsprachigen Erklärung über deren Zustandekommen ergänzt werden.