Das TMG wird zum DDG und das TTDSG wird umbenannt - Aktualisieren Sie jetzt Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung!

(53 Bewertungen, 3.32 von 5)

Worum geht's?

Nahezu jeder Webseitenbetreiber ist vom neuen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) betroffen. Das DDG ist am 14. Mai 2024 in Kraft getreten und ergänzt nicht nur den Digital Services Act der EU, sondern löst auch das Telemediengesetz ab und benennt das TTDSG um. Erfahren Sie jetzt, was das DDG für Ihre Website bedeutet.

 

Was regelt das Digitale-Dienste-Gesetz?

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) soll in erster Linie den Digital Services Act ergänzen. Beim Digital Services Act handelt es sich um eine Verordnung der EU zur Reduzierung rechtswidriger Inhalte im Internet. Der Digital Services Act sieht dabei umfangreiche Pflichten für Online-Dienste vor. Im DDG wird nun geregelt, wie diese Pflichten in Deutschland umgesetzt werden.

Übrigens: Auch aus dem Digital Services Act (seit 17. Februar 2024 in Kraft) ergibt sich Handlungsbedarf für Webdesigner, Agenturen und sogar Blogbetreiber. Lesen Sie in diesem Artikel mehr zum Thema „Das EU-Gesetz über Digitale Dienste ist in Kraft getreten – Was müssen Sie für Ihr Online-Business jetzt wissen?“.

 

Auswirkung auf die Impressumspflicht

Das DDG bezieht sich allerdings nicht nur auf den Digital Services Act, sondern enthält auch Regelungen, die zuvor Bestandteil anderer Gesetze waren. Das DDG ersetzt nämlich zwei Gesetze – das Telemediengesetz (TMG) und das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG).

Eine wesentliche Änderung betrifft die Impressumspflicht. Bisher ergab sich die Pflicht, auf Ihrer Webseite ein Impressum einzubinden aus § 5 TMG. Ab jetzt wird die Impressumspflicht im Digitale-Dienste-Gesetz in § 5 DDG geregelt. Das ist allerdings kein Grund zur Panik. Es handelt sich lediglich um eine redaktionelle Änderung, denn inhaltlich ändert sich rund um die Impressumspflicht nichts. 

WICHTIG

§ 5 TMG wird zu § 5 DDG!

Auswirkung auf Ihre Datenschutzerklärung 

Des Weiteren wurde das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) umbenannt in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Auch hierbei handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung. Dennoch ist es wichtig, dass Sie die korrekten Rechtsgrundlagen in Ihrer Datenschutzerklärung angeben. 

WICHTIG

Das TTDSG wird zum TDDDG!

Was soll ich als Webseitenbetreiber jetzt tun?

1. Impressum aktualisieren 

Das DDG gilt für alle Online-Diensteanbieter und betrifft damit fast jeden Webseitenbetreiber. Das heißt: Wenn Sie in Ihrem Impressum bisher auf § 5 TMG verwiesen haben (siehe nachfolgendes Beispiel), sollten Sie das jetzt ändern. 

Da keine gesetzliche Pflicht besteht, § 5 DDG überhaupt im Impressum anzugeben, empfehlen wir Ihnen, auf die Angabe des Paragrafens ("§ 5 TMG/Telemediengesetz" bzw. "§ 5 DDG") in Ihrem Impressum komplett zu verzichten. Damit bleiben Sie auch künftig bei redaktionellen Anpassungen auf der sicheren Seite  und vermeiden das Risiko, den falschen Paragrafen in Ihrem Impressum anzugeben.

Der Impressum Generator von eRecht24 berücksichtigt diese Neuerung bereits. Schieben Sie die Aktualisierung also nicht auf die lange Bank und erstellen Sie sich jetzt kostenlos Ihr neues Impressum.

Jetzt Impressum erstellen

Erstellen Sie jetzt ein rechtssicheres Impressum mit dem eRecht24 Impressum Generator

  • Einfache Integration in Ihre Website
  • Anwaltlich geprüfter Generator
  • Für Sie kostenfrei in wenigen Schritten
Jetzt Impressum erstellen

2. Datenschutzerklärung aktualisieren 

Wenn Sie in Ihrer Datenschutzerklärung auf das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz/ TTDSG verweisen, müssen Sie das nun ändern. Verweisen Sie stattdessen auf das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz/ TDDDG. Der Datenschutz-Generator von eRecht24 ist bereits entsprechend aktualisiert. Starten Sie also direkt und erhalten Sie Ihre neue rechtssichere Datenschutzerklärung.

Jetzt Datenschutzerklärung erstellen

Erstellen Sie jetzt eine rechtssichere Datenschutzerklärung mit dem eRecht24 Datenschutz Generator

  • Einfache Integration in Ihre Website
  • Anwaltlich geprüfter Generator
  • Für Sie kostenfrei in wenigen Schritten
Jetzt Datenschutzerklärung erstellen

 

Immer bestens informiert
Der eRecht24 Newsletter
Bleiben Sie mit unseren regelmäßigen und kostenlosen Updates zum Internetrecht auf dem neuesten Stand. Infos, Urteile, Checklisten & Sonderangebote.

Sie können den Newsletter jederzeit kostenlos abbestellen. Details entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse: Bitte eine korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Vielen Dank für Ihr Interesse!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte schauen Sie nun in Ihr E-Mail-Postfach und bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse! Schauen Sie auch im Spam-Ordner nach.
Tipp: In unseren Premium Paketen erhalten Sie Experten-News und Knowhow zum Thema Datenschutz und rechtssichere Website. Hier erhalten Sie Zugang zu Live-Webinaren und Praxis Guides zu aktuellen Themen von und mit unseren Rechtsanwälten.

Frauke Frotscher
Frauke Frotscher, LL.M.
Legal Writerin

Frauke Frotscher ist Wirtschaftsjuristin und hat sich im Rahmen ihres Masterstudiums im internationalen Lizenzrecht auf die Rechtsgebiete des Urheber-, Marken- und Vertragsrechts sowie das Zusammenspiel von Recht und Künstlicher Intelligenz spezialisiert. Mit diesen Schwerpunkten verstärkt sie seit 2023 das eRecht24-Redaktionsteam als Legal Writerin. Aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Juristin einer Rechtsabteilung, ist sie Expertin in der verständlichen Kommunikation juristischer Inhalte.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details