Höhere Strafen für einzelne Unternehmen
Jedes Jahr Ende Januar zieht die internationale Anwaltskanzlei DLA Piper Bilanz. Registrierte man 2021 noch eine Gesamtsumme von 160 Millionen Euro für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung, ist der Betrag nun auf das Siebenfache geklettert. Das liege nicht etwa daran, dass viel mehr Delikte gemeldet würden, so eine Erkenntnis der Studie. Tatsächlich gehe aus den Zahlen eindeutig hervor, dass die Aufsichtsbehörden immer höhere Strafen verhängten.
746 Millionen allein bei Amazon
Das prominenteste Beispiel der vergangenen zwölf Monate betrifft den Online-Giganten Amazon. Nachdem die Luxemburger Aufsichtsbehörde CNPD in dem Fall drei Jahre lang mehr oder weniger untätig geblieben war, verhängte sie im Juli 2021 eine Strafe in Höhe von 746 Millionen Euro. Anlass war vor allem das unerlaubte Tracking von Kauf-Interessierten, um ihnen individuell zugeschnittene Werbung präsentieren zu können. Anstatt seine Einstellungen DSGVO-konform anzupassen, hat Amazon Berufung eingelegt. Aus dem CNPD-Bescheid gehe nicht hervor, was genau geändert werden müsse, so das Unternehmen. Mit dieser Begründung kam man auch um zusätzliche tägliche Strafzahlungen herum.
WhatsApp mit 225 Millionen auf Platz zwei
Die zweithöchste Strafe ging 2021 an den Messenger-Dienst WhatsApp. Auch hier benötigte die zuständige irische Datenschutz-Behörde fast drei Jahre, bis sie sich zum Verhängen eines Bußgelds in Höhe von 225 Millionen Euro durchringen konnten. Verstöße waren in diesem Fall die Weitergabe sensibler Daten an Facebook und das Speichern von sämtlichen Telefonnummern der Kontaktliste im Smartphone. Eine Klage gegen den Bußgeldbescheid hat Mutterkonzern Meta beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.
Das größere Problem: Datentransfer in Drittländer
Bis zu vier Prozent des internationalen Jahresumsatzes kann die Strafe für DSGVO-Verstöße betragen. Dass die europäischen Aufsichtsbehörden von Jahr zu Jahr höhere Summen aussprechen, macht auch kleinen und mittleren Unternehmen Sorgen. Mit Recht, so der Verantwortliche für die DLA-Piper-Studie, Ross McKean. Aber: Mindestens ebenso groß seien deren Probleme durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im sogenannten „Schrems II“-Verfahren. Denn seit dem Urteil im Juli 2020 gelten beim Transfer europäischer Daten in die USA und andere Drittländer strenge Auflagen. Wer sie nicht erfüllt, riskiert nicht nur hohe DSGVO-Bußgelder, sondern auch einen Stopp der Datenverarbeitung, so Ross. Der zeitliche und finanzielle Aufwand für das Sicherstellen einer rechtlich einwandfreien Grundlage sei enorm und überstiege oft die Möglichkeiten kleinerer Unternehmen.
Fazit
Wer es mit dem Datenschutz nicht so genau nimmt, riskiert von Jahr zu Jahr höhere Strafen. Das zeigt sich exemplarisch an den Bußgeld-Bescheiden für Global Player, gilt aber auch für alle anderen Betriebe. Gerade für die Kleinen und Mittleren unter ihnen stellt allerdings nicht nur die Umsetzung der DSGVO an sich eine Herausforderung dar. Die Rechtsprechung zu Transfer und Verarbeitung von Daten in die USA birgt Probleme, die deren Möglichkeiten schlichtweg übersteigen. Die Anwaltskanzlei DLA Piper bringt es auf den Punkt: Hier werden den Unternehmen rechtliche Konflikte aufgebürdet, die eigentlich von der Politik gelöst werden müssen.