Worum geht's?
Phishing-Angriffe sind mittlerweile nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel. Nutzer sämtlicher Plattformen können davon betroffen sein. Besonders häufig greifen Hacker auf eBay, Kleinanzeigen oder Amazon-Accounts zu und kaufen oder verkaufen unrechtmäßig Waren. Wer haftet in einem solchen Fall? Wir klären Sie auf!
1. eBay-Kleinanzeigen-Account gehackt: Wer haftet?
Sie haben plötzlich keinen Zugriff mehr auf Ihren Kleinanzeigen-Account? Nach einem Hacking-Angriff ändern Unbefugte die Zugangsdaten und betreiben Missbrauch mit Ihren Daten oder Ihrem Konto auf der Plattform. Aber was können Sie jetzt tun? Können Sie dafür haftbar gemacht werden?
Unabhängig davon, ob Dritte in Ihrem Namen Waren verkauft haben oder in einem Shoppingrausch gekauft haben, Sie haften in der Regel nicht für den Missbrauch an Ihrem Konto. Das liegt daran, dass zwischen Ihnen und dem Käufer oder Verkäufer kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
In einem Urteil vom Landgericht Gießen (14.03.2013, Az. 1 S 337/12) entschied das Gericht zugunsten des Accountinhabers. Ein Hacker hatte sich Zugriff auf seinen Account verschafft und ein Notebook erstanden, welches er persönlich abholte. Der Verkäufer verlangte keinen Identitätsnachweis und händigte den Laptop aus.
Nachdem der Accountinhaber die Abbuchung der Geldsumme bemerkte, widersprach er der Zahlung, woraufhin der Verkäufer ihn verklagte. Da der Accountinhaber allerdings von dem Kauf nichts wusste und auch die Nutzung nicht duldete, schloss das Gericht eine Haftung des Kontoinhabers aus.
Achtung!
Es müssen allerdings nicht immer Hacker am Werk sein, um ein Konto zu missbrauchen. In einem Fall, der vor dem BGH landete (Urteil vom 11.05.2011, Az. VIII ZR 289/09), verkaufte ein Mann ohne das Wissen seiner Frau Möbel über ihren Account. Die Kontoinhaberin hatte Ihren Ehemann weder zum Verkauf berechtigt noch sein Verhalten im Nachhinein genehmigt. Ein Kaufvertrag kam daher nicht zustande.
2. Haftung bei Kontomissbrauch: Wann der Kontoinhaber haftbar gemacht werden kann
Es gibt allerdings auch Ausnahmen von dieser Regel. Sie können als Kontoinhaber haftbar gemacht werden, wenn Sie den Missbrauch bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätten erkennen können (Anscheinsvollmacht). Gleiches gilt auch, wenn Sie dulden, dass ein Dritter Ihren Account nutzt und als Ihr Vertreter fungiert (Duldungsvollmacht).
Beispiel: Sie sehen in Ihren Mails, dass Ihr Kleinanzeigen-Account von einer anderen Person genutzt wird. Sie schreiten allerdings nicht ein, da Sie den Account selbst nicht mehr nutzen und der Meinung sind, dass sich die Plattform selbst um die widerrechtliche Nutzung kümmern wird. Hierbei kann von einer Duldung gesprochen werden, die Sie trotz widerrechtlicher Nutzung eines Dritten genehmigen.
Außerdem können Sie im Rahmen des Deliktsrechts haftbar gemacht werden, sofern Sie Ihre Zugangsdaten nicht ausreichend vor fremden Zugriffen gesichert haben. Auch können Sie für Markenrechtsverletzungen durch angebotene Waren über Ihr Konto haftbar gemacht werden. So urteilte zumindest der BGH in einem Urteil vom 11.03.2009 (Az. I ZR 114/06).
3. Müssen Sie den Hacking-Angriff vor Gericht beweisen?
Das OLG Hamm (Urteil vom 16.11.2006, Az. 28 U 84/06) machte deutlich, dass der Accountinhaber nicht gegenüber einem Verkäufer beweisen muss, dass sein Konto missbraucht wurde. Es ist eher andersherum der Fall: Der Verkäufer muss die Käufe durch den Kontoinhaber beweisen.
Aber Achtung!
Es ist nicht auszuschließen, dass Gerichte im Streitfall trotzdem vom Inhaber des Kontos Beweise für den Missbrauch fordern oder der Besitzer des Accounts plausibel darlegen muss, dass sein Konto durch unbefugte Dritte genutzt wurde.
Wenn Ihr Konto gehackt wurde und Sie nicht sicher sind, wie es sich mit Haftung und etwaigen Schadensersatzansprüchen verhält, sollten Sie im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt für IT-Recht kontaktieren. Unsere Kanzlei Siebert Lexow Lang steht Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.
4. So schützen Sie Ihr Konto vor Missbrauch
Um sich vor einer missbräuchlichen Nutzung Ihrer Konten im Internet zu schützen, sollten Sie einige Sicherheitsvorkehrungen treffen. Wir haben diese in einer Checkliste für Sie zusammengefasst:
- sichere Passwörter verwenden
Damit Ihr Passwort sicher ist, sollte es 12 Zeichen haben und aus einer Kombination von Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen bestehen. Vermeiden Sie Kombinationen aus Ihrem Namen, Geburtsdatum sowie andere persönliche Informationen wie Name des Haustiers, von Familienmitgliedern, Hobbies etc.
- Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren
Mittels einer speziellen App, wie Google Authenticator, können Sie Ihre Passwörter durch eine zweite Sicherheitsstufe schützen. Nachdem Sie Ihr Passwort eingegeben haben, müssen Sie den Code, den Sie über die App erhalten, eingeben, um Ihren Account nutzen zu können. Dieser Code wird alle paar Sekunden neu generiert.
- Achtung bei verdächtigen E-Mails
Bleiben Sie aufmerksam und achten Sie auf verdächtige Aktivitäten auf Ihrem Account. Ungewöhnliche Anmeldeversuche können beispielsweise ein Indiz für einen Phishing-Angriff sein.
- Aktuelles Virenschutzprogramm auf allen Geräten
Achten Sie darauf, dass Ihre Betriebssoftware und Ihr Virenschutzprogramm immer aktuell sind. Für optimalen Schutz sollten Sie auch die Software auf Ihren anderen Geräten (Tablet, Smartphone, Laptop) aktuell halten.
5. Fazit
Eine Haftung des Accountinhabers für schädigendes Verhalten Dritter über den eigenen eBay- oder eBay Kleinanzeigen Account besteht nicht automatisch. Zumindest nach Ansicht des Landgerichts Gießen besteht auch keine ständige Prüfpflicht des Accountinhabers für die Transaktionen des Accounts.
Grundsätzlich sollten Sie aber alle nötigen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um Ihren Account zu schützen. Sie können bei einem Missbrauch zwar nicht im Rahmen eines Kaufvertrags haftbar gemacht werden, können sich allerdings im Deliktsrecht und Markenrecht strafbar machen.
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