eBay Kleinanzeigen Konto gehackt: Wer haftet?

Wer haftet, wenn mein Kleinanzeigen-Account gehackt wurde?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Accountinhaber haften in der Regel nicht für missbräuchliche Nutzung ihrer Accounts, da kein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt.
  • Haftbar gemacht werden können sie allerdings bei Markenrechtsverletzungen oder wenn sie die Sicherheitsstandards (langes, sicheres Passwort etc.) nicht einhalten.
  • Es kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass Kontoinhaber den Missbrauch vor Gericht plausibel darlegen müssen.

Worum geht's?

Phishing-Angriffe sind mittlerweile nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel. Nutzer sämtlicher Plattformen können davon betroffen sein. Besonders häufig greifen Hacker auf eBay, Kleinanzeigen oder Amazon-Accounts zu und kaufen oder verkaufen unrechtmäßig Waren. Wer haftet in einem solchen Fall? Wir klären Sie auf!

 

1. eBay-Kleinanzeigen-Account gehackt: Wer haftet?

Sie haben plötzlich keinen Zugriff mehr auf Ihren Kleinanzeigen-Account? Nach einem Hacking-Angriff ändern Unbefugte die Zugangsdaten und betreiben Missbrauch mit Ihren Daten oder Ihrem Konto auf der Plattform. Aber was können Sie jetzt tun? Können Sie dafür haftbar gemacht werden?

Unabhängig davon, ob Dritte in Ihrem Namen Waren verkauft haben oder in einem Shoppingrausch gekauft haben, Sie haften in der Regel nicht für den Missbrauch an Ihrem Konto. Das liegt daran, dass zwischen Ihnen und dem Käufer oder Verkäufer kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

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In einem Urteil vom Landgericht Gießen (14.03.2013, Az. 1 S 337/12) entschied das Gericht zugunsten des Accountinhabers. Ein Hacker hatte sich Zugriff auf seinen Account verschafft und ein Notebook erstanden, welches er persönlich abholte. Der Verkäufer verlangte keinen Identitätsnachweis und händigte den Laptop aus.

Nachdem der Accountinhaber die Abbuchung der Geldsumme bemerkte, widersprach er der Zahlung, woraufhin der Verkäufer ihn verklagte. Da der Accountinhaber allerdings von dem Kauf nichts wusste und auch die Nutzung nicht duldete, schloss das Gericht eine Haftung des Kontoinhabers aus.

Achtung!

Es müssen allerdings nicht immer Hacker am Werk sein, um ein Konto zu missbrauchen. In einem Fall, der vor dem BGH landete (Urteil vom 11.05.2011, Az. VIII ZR 289/09), verkaufte ein Mann ohne das Wissen seiner Frau Möbel über ihren Account. Die Kontoinhaberin hatte Ihren Ehemann weder zum Verkauf berechtigt noch sein Verhalten im Nachhinein genehmigt. Ein Kaufvertrag kam daher nicht zustande.

2. Haftung bei Kontomissbrauch: Wann der Kontoinhaber haftbar gemacht werden kann

Es gibt allerdings auch Ausnahmen von dieser Regel. Sie können als Kontoinhaber haftbar gemacht werden, wenn Sie den Missbrauch bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätten erkennen können (Anscheinsvollmacht). Gleiches gilt auch, wenn Sie dulden, dass ein Dritter Ihren Account nutzt und als Ihr Vertreter fungiert (Duldungsvollmacht).

Beispiel: Sie sehen in Ihren Mails, dass Ihr Kleinanzeigen-Account von einer anderen Person genutzt wird. Sie schreiten allerdings nicht ein, da Sie den Account selbst nicht mehr nutzen und der Meinung sind, dass sich die Plattform selbst um die widerrechtliche Nutzung kümmern wird. Hierbei kann von einer Duldung gesprochen werden, die Sie trotz widerrechtlicher Nutzung eines Dritten genehmigen.

Außerdem können Sie im Rahmen des Deliktsrechts haftbar gemacht werden, sofern Sie Ihre Zugangsdaten nicht ausreichend vor fremden Zugriffen gesichert haben. Auch können Sie für Markenrechtsverletzungen durch angebotene Waren über Ihr Konto haftbar gemacht werden. So urteilte zumindest der BGH in einem Urteil vom 11.03.2009 (Az. I ZR 114/06).

3. Müssen Sie den Hacking-Angriff vor Gericht beweisen?

Das OLG Hamm (Urteil vom 16.11.2006, Az. 28 U 84/06) machte deutlich, dass der Accountinhaber nicht gegenüber einem Verkäufer beweisen muss, dass sein Konto missbraucht wurde. Es ist eher andersherum der Fall: Der Verkäufer muss die Käufe durch den Kontoinhaber beweisen.

Aber Achtung!

Es ist nicht auszuschließen, dass Gerichte im Streitfall trotzdem vom Inhaber des Kontos Beweise für den Missbrauch fordern oder der Besitzer des Accounts plausibel darlegen muss, dass sein Konto durch unbefugte Dritte genutzt wurde.

Wenn Ihr Konto gehackt wurde und Sie nicht sicher sind, wie es sich mit Haftung und etwaigen Schadensersatzansprüchen verhält, sollten Sie im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt für IT-Recht kontaktieren. Unsere Kanzlei Siebert Lexow Lang steht Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

4. So schützen Sie Ihr Konto vor Missbrauch

Um sich vor einer missbräuchlichen Nutzung Ihrer Konten im Internet zu schützen, sollten Sie einige Sicherheitsvorkehrungen treffen. Wir haben diese in einer Checkliste für Sie zusammengefasst:

Checkliste
So schützen Sie sich vor Kontomissbrauch
  • sichere Passwörter verwenden

Damit Ihr Passwort sicher ist, sollte es 12 Zeichen haben und aus einer Kombination von Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen bestehen. Vermeiden Sie Kombinationen aus Ihrem Namen, Geburtsdatum sowie andere persönliche Informationen wie Name des Haustiers, von Familienmitgliedern, Hobbies etc.

  • Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren

Mittels einer speziellen App, wie Google Authenticator, können Sie Ihre Passwörter durch eine zweite Sicherheitsstufe schützen. Nachdem Sie Ihr Passwort eingegeben haben, müssen Sie den Code, den Sie über die App erhalten, eingeben, um Ihren Account nutzen zu können. Dieser Code wird alle paar Sekunden neu generiert.

  • Achtung bei verdächtigen E-Mails

Bleiben Sie aufmerksam und achten Sie auf verdächtige Aktivitäten auf Ihrem Account. Ungewöhnliche Anmeldeversuche können beispielsweise ein Indiz für einen Phishing-Angriff sein. 

  • Aktuelles Virenschutzprogramm auf allen Geräten

Achten Sie darauf, dass Ihre Betriebssoftware und Ihr Virenschutzprogramm immer aktuell sind. Für optimalen Schutz sollten Sie auch die Software auf Ihren anderen Geräten (Tablet, Smartphone, Laptop) aktuell halten.

 

5. Fazit

Eine Haftung des Accountinhabers für schädigendes Verhalten Dritter über den eigenen eBay- oder eBay Kleinanzeigen Account besteht nicht automatisch. Zumindest nach Ansicht des Landgerichts Gießen besteht auch keine ständige Prüfpflicht des Accountinhabers für die Transaktionen des Accounts.

Grundsätzlich sollten Sie aber alle nötigen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um Ihren Account zu schützen. Sie können bei einem Missbrauch zwar nicht im Rahmen eines Kaufvertrags haftbar gemacht werden, können sich allerdings im Deliktsrecht und Markenrecht strafbar machen.

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Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
Legal Writerin & SEO-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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