Schadensersatz wegen Nichterfüllung

Wann muss ein Verkäufer Schadensersatz zahlen, wenn er die Ware nicht liefern kann?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite entsteht ein Schadensersatzanspruch bei der Nichterfüllung eines Kaufvertrags.
  • Kann nachgewiesen werden, dass der Vertragsbruch aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses stattgefunden hat, kann die Schadensersatzpflicht entfallen.
  • Beugen Sie Vertragsbrüchen vor, indem Sie klare Fristen und Verpflichtungen festlegen. Das geht beispielsweise mit individuellen AGB, die Sie auf eRecht24 Premium erstellen können.

Worum geht's?

Wird ein Kaufvertrag im Internet geschlossen, sind beide Vertragsparteien dazu verpflichtet, den Vertrag einzuhalten. Das bedeutet auf Seite der Verkäufer eine rechtzeitige Lieferung von mangelfreien Waren und auf der Seite der Käufer eine rechtzeitige Zahlung der Ware. Aber was passiert, wenn der Vertrag nicht erfüllt wird? Wann können Käufer und Verkäufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen? Wie erfolgt die Schadensberechnung? Wir klären Sie auf.

 

1. Ist ein Vertragsschluss bindend?

Schließen Sie einen Vertrag mit einem Verbraucher ab, ist der zunächst einmal bindend. Der Kunde hat im Fernabsatzgeschäft die Möglichkeit, vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Aber wie sieht das auf der Verkäuferseite aus? Müssen Sie den Vertrag immer erfüllen?

Lösung vom Vertrag in bestimmten Umständen möglich

Ein unvorhergesehenes Ereignis wie eine Umweltkatastrophe oder ein Krieg können dazu führen, dass die Leistung unmöglich geworden ist. Laut § 275 BGB müssen Sie eine Leistung, wie die Lieferung einer Ware oder die Durchführung einer Dienstleistung, nicht erfüllen, wenn bestimmte Umstände dies unmöglich machen.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Maler einen Vertrag mit einem Hauseigentümer zum Anstrich der Fassade geschlossen hat, das Haus allerdings durch ein Feuer abbrennt. Die Vertragserfüllung ist in diesem Fall unmöglich geworden.

Gleiches gilt für Handwerker, die auf einer Baustelle arbeiten sollen, auf der eine giftige Chemikalie gefunden wurde. Die Arbeitsbedingungen sind in diesem Fall unzumutbar und daher kann der Handwerker die Leistung verweigern. Auch wenn die Leistung in einem groben Missverhältnis zu den Kosten steht, kann eine Unmöglichkeit der Leistung vorliegen.

Zusätzlich können vertragliche Vereinbarungen dafür sorgen, dass Sie sich als Verkäufer von einem bereits geschlossenen Vertrag lösen können.

KAUFVERTRAG IM B2B-BUSINESS

Kaufverträge, die zwischen Unternehmern - also im B2B-Bereich - geschlossen werden, können ebenfalls nicht gelöst werden. Hier gibt es auch keine gesetzliche Widerrufs- oder Kündigungsfrist. Besondere Umstände können allerdings dafür sorgen, dass ein Kaufvertrag aufgelöst werden kann.

2. Wann können Sie als Verkäufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrags geltend machen?

Kommt der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht oder nicht vollständig nach, können Sie laut BGB Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Schuldner den Kaufpreis nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt. Auch eine Zahlung, die nicht vollständig getätigt wird, obwohl dies vertraglich vereinbart wurde, kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Der Käufer ist außerdem dazu verpflichtet, die gekaufte Ware anzunehmen. Es liegt eine Nichterfüllung des Vertrags vor, wenn er die Annahme der Ware ohne berechtigten Grund verweigert oder die Ware nicht aus der Packstation oder dem Paketshop abholt. Zu einer Verweigerung der Annahme nach § 293 BGB zählt auch die Angabe von falschen Lieferadressen oder einer falschen Kontaktinformation, die für die Lieferung notwendig ist.

AUFGEPASST

Außerdem können Verstöße gegen weitere vertragliche Pflichten bestehen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Käufer nötige Maße oder Farben für eine Sonderanfertigung nicht rechtzeitig an den Verkäufer übermittelt oder den Verkäufer bei der Vertragserfüllung behindert, weil er den Zutritt zu seinem Haus verweigert.

Kann der Schuldner allerdings nachweisen, dass er die Vertragsverletzung nicht zu vertreten hat, weil ein unvorhersehbares Ereignis dazu geführt hat, dass er den Vertrag nicht erfüllen konnte, dann kann die Schadensersatzpflicht auch entfallen.

3. Welche Rechte haben Sie als Verkäufer?

Bevor Sie einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags geltend machen können, müssen Sie zunächst die Erfüllung des Vertrags vom Käufer verlangen. Hat der Schuldner noch nicht bezahlt, können Sie ihn zur Zahlung des Kaufpreises auffordern. Sofern die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist, kann auch eine Mahnung verschickt oder ein Inkassobüro für die Eintreibung des Geldes beauftragt werden.

Haben Sie die Ware noch nicht versendet oder die Dienstleistung noch nicht erbracht, können Sie auch eine neue Zahlungsfrist setzen und darauf hinweisen, dass Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist eingeht. Wenn Sie vom Kaufvertrag zurückgetreten sind, entsteht Ihnen ein Nichterfüllungsschaden und Sie können als Gläubiger vom Schuldner Schadensersatz verlangen.

WICHTIG

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Daher kommt es oftmals auch auf den genauen Einzelfall an, ob Schadensersatz gezahlt werden muss oder nicht. Im Zweifelsfall sollten Sie sich Hilfe von einem Rechtsanwalt holen und Ihren individuellen Fall prüfen lassen.

4. Welchen Anspruch umfasst der Schadensersatz bei Nichterfüllung?

Die Schadensberechnung erfolgt so, dass Sie als Verkäufer so gestellt werden, als wäre das schädigende Ereignis nie eingetreten. Das heißt, wenn Sie Schadensersatz statt der Leistung fordern, dürfen Sie weder besser noch schlechter gestellt werden als vor Aufhebung des Kaufvertrags.

Hier steht vor allem der entgangene Gewinn im Vordergrund der Berechnung des Schadensersatzes. Welchen Netto-Gewinn hätten Sie mit dem Verkauf erzielt? Welche Kosten mussten Sie zusätzlich leisten? Eine Rolle spielen dabei beispielsweise zusätzliche Versandkosten durch eine falsche Lieferadresse oder bei Annahmeverweigerung. Dieser Schaden kann dem Käufer in Rechnung gestellt werden.

5. Wann besteht für den Käufer ein Schadensersatzanspruch?

Auch der Käufer kann einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Verkäufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt und die Ware nicht liefert oder die Dienstleistung nicht durchführt.

Eine mangelhafte Lieferung, bei der die Ware oder die Dienstleistung nicht den vereinbarten Standards oder Anforderungen entspricht, kann ebenfalls einen Nichterfüllungsschaden darstellen und einen Anspruch auf Schadensersatz rechtfertigen. Hier sollten Käufer allerdings zunächst an den Verkäufer oder Dienstleister herantreten und den Mangel beseitigen lassen. Erst wenn der Vertragspartner den Mangel nicht beseitigt, kann ein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

ÜBRIGENS

Schließen Sie einen Vertrag mit einem Käufer ab und dieser kommt der Erfüllung des Kaufvertrags nicht rechtzeitig nach, kann dies ebenfalls Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn dem Vertragspartner klar war, dass eine rechtzeitige Leistung per Datum verbindlich vereinbart wurde.

6. Was gilt bei eBay zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung?

Kaufverträge, die bei der Verkaufsplattform eBay geschlossen werden, unterliegen ebenfalls dem BGB. Dementsprechend gelten die gleichen Vorschriften wie bei jedem anderen Fernabsatzvertrag auch: Der Verkäufer muss die Ware liefern und der Käufer muss sie bezahlen. Kommt eine Vertragspartei ihren Pflichten nicht nach, können die Voraussetzungen für Schadensersatz erfüllt sein.

Dazu existieren bereits einige Urteile. In einem aktuelleren Urteil des LG Köln vom 25.08.2023 (Az. 37 O 220/22) wurde eine Verkäuferin zur Zahlung von 6.300 Euro Schadensersatz, 5 % Zinsen und zur Zahlung der Rechtsanwaltskosten verurteilt.

In dem Rechtsstreit ging es um einen Fall, bei dem der Kläger ein Sofa für 700 Euro per Sofortkauf erstanden hatte, das tatsächlich 7.000 Euro wert war. Die Beklagte teilte dem Käufer im Nachhinein mit, dass ein Fehler vorliege und erstattete das bereits gezahlte Geld zurück. Der Käufer bestand auf seinem rechtsverbindlichen Kaufvertrag und forderte nach mehrmaliger Aufforderung zur Lieferung des Sofas anschließend per Anwalt Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags. Der Fall landete vor Gericht und sprach dem Kläger recht zu.

7. Fazit: So beugen Sie als Verkäufer Vertragsbrüchen vor

Online-Händler, die in ihrem Online-Shop Waren anbieten, diese aber tatsächlich nicht liefern können, stehen vor dem Risiko, sich etwaigen Schadensersatzforderungen ausgesetzt zu sehen, wenn der Käufer die Ware nicht erhält. Händler sollten ihren Geschäftsbetrieb daher so organisieren, dass zwischenzeitliche Verfügungen über bereits verkaufte Ware nicht möglich sind.

Auch wenn der Verkäufer eine Internetauktion vorzeitig abbricht, kommt grundsätzlich ein Vertrag mit dem Höchstbietenden zustande. Liefert der Händler dann die Ware nicht, steht dem Höchstbietenden ebenfalls ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Dies hatte das Landgericht Detmold in einem Urteil von 2012 (Urteil vom 22.02.2012 – Az.: 10 S 163/11) entschieden.

Aber auch dem Verkäufer kann Schadensersatz zustehen, wenn sein Vertragspartner den vertraglichen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Im Zweifelsfall sollten Sie die Sachlage von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Grundsätzlich können Sie einer Nichterfüllung eines Kaufvertrags allerdings auch vorbeugen. Dazu sollten Sie die Vertragsbedingungen klar definieren und verschriftlichen. Für Online-Shop-Betreiber bieten sich dafür allgemeine Geschäftsbedingungen an. Individuelle AGB erhalten Sie in wenigen Minuten mit unserem Generator auf eRecht24 Premium.

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Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
zertifizierte SEO-/SEA-Managerin & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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